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Evtl. Ausweisung meines Mannes da in Haft! (Gelesen: 28.753 mal)
Melodi
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05.01.2014 um 18:44:07
 
Hey Leute,
hab mal ne Frage, was die evtl. Ausweisung meines Mannes betrifft. Folgendes:
Wir sind seit 2008 verheiratet. Er ist aber erst seit November 2011 in Deutschland durch FZF. Seit 24.01.2013 in Haft. Urteil wegen versuchten Totschlags im minderschweren Fall mit Körperverletzung im Juli 2013 zur 3 Jahren und 6 Monaten. Zwei gemeinsame Kinder (3 Jahre und 10 Monate).
Soweit ich weiß genießt er besonderen Ausweisungsschutz durch unsere Kinder. Er ist türkischer Staatsangehöriger, unsere Kinder und ich sind deutsch.
Meine Frage an euch kann er ausgewiesen werden? Sollte ich mal bei der ABH nachfragen zwecks Aufenthalt?
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Antwort #1 - 05.01.2014 um 18:46:19
 
Drei Jahre und 6 Monate sind eine zwingende Ausweisung (§ 53 Nr. 1 AufenthG). Er hat zwar besonderen Ausweisungsschutz, allerdings ist in einem Regelfall trotzdem eine Ausweisung möglich. Ob ein Ausnahmefall vorliegt werden wohl Behörden und Gerichte entscheiden.

Melodi schrieb am 05.01.2014 um 18:44:07:
Sollte ich mal bei der ABH nachfragen zwecks Aufenthalt? 

Die ABH wird sich dann bei ihm melden wenn sie eine Ausweisung beabsichtigt.
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« Zuletzt geändert: 05.01.2014 um 18:56:55 von N/V »  
 
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Antwort #2 - 05.01.2014 um 19:08:49
 
Vielen Dank für deine Antwort. Was könnten denn besondere Gründe(Ausnahmefall) sein? Reichen da nicht unsere Kinder?
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Antwort #3 - 05.01.2014 um 19:13:13
 
es gibt zwei Seiten - die eine sind die Kinder und Ehe (Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK) damit die persönlichen Belange , die andere ist der Schutz der Öffentlichkeit von Straftätern.

Letzlich muss man also abwägen, ob die persönlichen Belange derart augeprägt sind, dass es ein Ausnahmefall ist oder nicht. Das wird erstmal die ABH, dann evtl. ein Verwaltungsrichter vornehmen. Es sei aber schon gesagt, dass auch die schwere der Tat und die Wiederholungsgefahr eine Rolle spielen werden.
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Antwort #4 - 05.01.2014 um 19:32:43
 
gerade mal ein Jahr und 2 Monate in Deutschland und dann eine schwere Straftat und er fällt vermutlich nicht unter Assoziationsrecht. Das wird nicht ganz einfach, die Abschiebung zu verhindern.
Die Interessen der Kinder wiegen allerdings auch schwer.
Im Moment solltet ihr abwarten, bis die ABH sich meldet und dann evtl. mit einem Anwalt reagieren.
Letztendlich wird diesen Abwägungsprozess ein Richter entscheiden. Wobei den Fragen der Wiederholungsgefahr und der Tataufarbeitung sicherlich eine hohe Bedeutung haben werden.
Das Verwaltungsgericht und die ABH werden sich vermutlich auch die Gefangenenpersonalakte schicken lassen.
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Antwort #5 - 05.01.2014 um 19:36:26
 
Das Gericht wird evtl. auch das Jugendamt einschalten, damit jemand "unabhängig" beurteilt, wie der Einfluss des Vaters auf die Kinder ist. Du kannst Dich im Vorfeld beim Jugendamt beraten lassen, auch um einschätzen zu können, was von der Seite auf Dich zukommt.
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Antwort #6 - 05.01.2014 um 22:04:54
 
Assoziationsrecht.  hä? Was wäre das?
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Antwort #7 - 05.01.2014 um 22:18:56
 
Also unsere Tochter ist ganz vernarrt in ihn! Sie hängt sehr an Ihrem Vater. Wenn wir bei Ihm zu Besuch sind dann können wir uns gar nicht richtig unterhalten, da Sie Ihn völlig vereinnahmt. Außerdem besucht Sie Ihn 2x im Monat alleine außerhalb der Besuchszeiten für 2 Std gemeinsame Zeit zum Spielen, Malen etc.
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Antwort #8 - 06.01.2014 um 00:02:14
 
Melodi schrieb am 05.01.2014 um 22:04:54:
Assoziationsrecht.  hä? Was wäre das?


Eine ausländerrechtliche Sonderstellung türkischer Staatsangehöriger, u.a. hier in Zusammenhang mit Ausweisung dargestellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebung_(Recht)#Rechtslage
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Antwort #9 - 06.01.2014 um 13:29:50
 
ok danke war sehr hilfreich!
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Antwort #10 - 06.01.2014 um 13:54:16
 
Noch etwas ist mir eingefallen. Bevor er in Haft kam war er gerade dabei seinen Intergrationskurs zu machen. Muss er den dann wenn er entlassen wird weitermachen? Ab da an wo er aufgehört hat oder von Anfang an?
Außerdem gibt es in der JVA auch einen Deutschkurs an dem er ab nächsten Monat teilnehmen wird und auch in der Küche arbeiten wird, weil er in der Türkei den Beruf "Koch" gelernt hat. Das würde doch sicherlich eine positive Auswirkung auf Ihn haben?!
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Antwort #11 - 06.01.2014 um 14:18:41
 
Melodi schrieb am 06.01.2014 um 13:54:16:
Außerdem gibt es in der JVA auch einen Deutschkurs an dem er ab nächsten Monat teilnehmen wird und auch in der Küche arbeiten wird, weil er in der Türkei den Beruf "Koch" gelernt hat. Das würde doch sicherlich eine positive Auswirkung auf Ihn haben?! 

Wenn die ABH von der JVA eine Sozialprognose anfordert, so dürfte dies erwähnt werden. Aber die Bedeutung sollte nicht zu hoch gehängt werden, da die gründsätzliche Frage im Bereich der Wiederholungsgefahr und Interesse der Kinder liegen wird. Von daher dürfte der von Dir erwähnte Kontakt zu den Kindern zentraler als der beanstandungsfreie Haftverlauf sein.
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Antwort #12 - 06.01.2014 um 14:27:37
 
Vinzent2m schrieb am 06.01.2014 um 14:18:41:
da die gründsätzliche Frage im Bereich der Wiederholungsgefahr und Interesse der Kinder liegen wird.


Wie schon vorher erwähnt besucht Ihn unsere Tochter 2x im Monat außerhalb der geregelten Besuchszeiten für 2 Std. gemeinsame Zeit zum Spielen, Malen etc. Unser Sohn kann daran noch nicht teilnehmen, weil er zu jung dafür ist.

Aber ich versuche natürlich alle Möglichkeiten auszuschöpfen!

Was die Wiederholungsgefahr betrifft, war das eine einmalige Sache zumal er auch betrunken war und dergleichen nicht wieder vorkommen wird.
Aber nach welchen Kriterien wird die "Wiederholungsgefahr" denn beurteilt?
Zumal er davor auch nicht straffällig geworden ist.
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reinhard
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Antwort #13 - 06.01.2014 um 14:30:36
 
Das wird "nach den Umständen des Einzelfalles" beurteilt, das geht insofern über die Möglichkeiten eines Forums hinaus.

Gibt es in der JVA einen Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin? Versuch doch mal mit der / dem einen Termin abzumachen, das lässt sich ja vielleicht mit einem Besuch verbinden.
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Antwort #14 - 06.01.2014 um 14:40:40
 
Ja es gibt einen Sozialarbeiter.
Weshalb soll ich mit ihm einen Termin vereinbaren?
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Sorry!
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