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Evtl. Ausweisung meines Mannes da in Haft! (Gelesen: 28.975 mal)
reinhard
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Antwort #45 - 08.01.2014 um 15:08:09
 
Die Bescheinigung wird ungültig, nicht aber die Fiktion selbst. Außenstehende wissen ja nicht, ob die ABH inzwischen den Antrag abgelehnt hat und die Ausweisung rechtskräftig ist, deshalb muss man ab und zu eine neue Bescheinigung holen, wenn man die braucht.
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Antwort #46 - 08.01.2014 um 15:13:14
 
alles klar danke.....
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Antwort #47 - 09.01.2014 um 10:52:19
 
Falls von der ABH eine Entscheidung kommt meinen Mann auszuweisen, könnte man ja auch dagegen klagen.
Wie genau läuft das dann ab?
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Antwort #48 - 09.01.2014 um 10:56:39
 
Melodi schrieb am 09.01.2014 um 10:52:19:
Wie genau läuft das dann ab? 

Falls die ABH ihn ausweist, macht sie das schriftlich und mit Rechtsmittelbehelf.

Die weitere Vorgehensweise kommt darauf an, in welchem Bundesland die ABH, die für ihn zuständig ist, liegt. In Baden-W. kann man zunächst noch Widerspruch beim Reigerungspräsidium einlegen ehe man klagt, in Bayern muss man direkt beim Verwaltungsgericht klagen. 
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Antwort #49 - 09.01.2014 um 10:59:39
 
Wir sind in Bayern.
Hier ist ja alles etwas komplizierter als in anderen Bundesländern!

Wie lange kann sich denn so eine Klage hinziehen?
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Antwort #50 - 09.01.2014 um 11:04:16
 
kommt darauf an, beim VG Augsburg ca. 6-9 Monate. Da man aber dort nicht gerade eine liberale Rechtsprechung bekannt ist, könnte es beim BayVGH weitergehen, das kann schon mal ein (weiteres) Jahr dauern.
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Antwort #51 - 09.01.2014 um 11:11:24
 
Melodi schrieb am 09.01.2014 um 10:59:39:
Hier ist ja alles etwas komplizierter als in anderen Bundesländern!


Sei mal froh, dass das zwischengeschaltete Widerspruchsverfahren in Bayern abgeschafft ist.
Ich selbst bin aus Baden-Württemberg und ich hatte in einem Fall der Ablehnung eines Aufenthaltstitels zwischen der Entscheidung und der Verkündigung des Urteils vor Gericht eine Zeitspanne von anderthalb Jahren.
Erst musste das Widerspruchsverfahren durchlaufen werden, das dauerte schon mal mehrere Monate, da von der Gegenseite immer wieder neue Unterlagen vorgelegt worden sind. Dann wurde Klage eingereicht und bis da die Begründung und die anschließenden Stellungnahmen vorlagen waren wieder ein paar Monate ins Land gegangen. Dann wurde eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Die Monate wegen eines Widerspruchsverfahrens entfallen bei euch. Das ist also viel einfacher und schneller.

Wie schnell das aber geht, kann im voraus nicht genau beurteilt werden. Das kommt auch drauf an, wie viel bei den Gerichten gerade los ist.
Aber während eines Klageverfahrens ist ja die Ausweisung sozusagen "schwebend unwirksam" und es wird auch keine Abschiebung verfügt. So war das zumindest bei uns immer. Das VG hat uns in den Verfahren immer aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, ob während des laufenden Gerichtsverfahrens von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen wird. Das haben wir auch stets bestätigt.

Also während eine Klageverfahrens - egal wie lange es dauert - habt ihr nicht mit irgendwelchen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu rechnen. Da könnt ihr abwarten.

Und letztlich gilt wie immer ... Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand ... Wie das Verfahren ausgeht, entscheidet das Gericht.
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Antwort #52 - 09.01.2014 um 11:42:10
 
das heißt also er würde dann weiterhin in Haft sein, während die Klage läuft.
Auch wenn z.B der 2/3 Zeitpunkt gekommen wäre könnte er nicht auf Bewährung raus, da sein Aufenthalt nicht geklärt ist.
Sehe ich das richtig so?
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Antwort #53 - 09.01.2014 um 11:48:03
 
Noch etwas hat das eine negative Auswirkung auf die Entscheidung wenn wir von ALG II Leistungen leben?
Durch die Kinder bin ich zurzeit als Alleinerziehend gemeldet und arbeite nicht.
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Antwort #54 - 09.01.2014 um 11:49:53
 
Melodi schrieb am 09.01.2014 um 11:42:10:
Auch wenn z.B der 2/3 Zeitpunkt gekommen wäre könnte er nicht auf Bewährung raus, da sein Aufenthalt nicht geklärt ist.
Sehe ich das richtig so? 


Du schmeißt da meines Erachtens 2 Dinge in einen Topf, die miteinander nichts zu tun haben.

Sein Aufenthalt ist derzeit erlaubt mit einer FB, ob er jetzt im Gefängnis ist oder nicht.
Wenn über die Klage positiv in eurem Sinn entschieden ist - und zwar dann vom Gericht - bekommt er einen Titel, ob er jetzt im Gefängnis ist oder nicht.

Ob er Freigang bekommt, wird im Rahmen des Gerichtsverfahrens bezüglich der Ausweisung nicht entschieden. Das ist Sache des Strafvollzugs.
Es kann sein, dass die ABH gefragt wird, wie sie zu der Frage ob er auf Bewährung rauskommt oder nicht, steht.

Wenn er Bewährung bekommen kann, dann wird das mit Sicherheit nicht an der FB oder einem laufenden Gerichtsverfahren scheitern.

Stell dir mal vor, jemand hat seine Strafe voll abgesessen und muss entlassen werden. Da läuft aber wegen einer Ausweisung noch ein Klageverfahren. Glaubst du, er kann wegen eines laufenden Klageverfahrens weiter inhaftiert werden?

Sieh zu, dass du die FB bekommst und warte alles andere ab.
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Antwort #55 - 09.01.2014 um 12:14:16
 
Runenwolf schrieb am 09.01.2014 um 11:49:53:
und warte alles andere ab.

Da kann ich, der tagtäglich mit solchen Fällen zu tun hat, mich nur anschließen.
Hätte, könnte nützt momentan überhaupt nichts.
In der Ruhe liegt die Kraft.Ein guter Kontakt zum Sozialdienst, beanstandungsfreies Vollzugsverhalten und Mitarbeit bei der Umsetzung des Vollzugsplans mehr ist derzeit nicht erforderlich.
Alles andere kommt wann und wie es kommt.
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Antwort #56 - 09.01.2014 um 13:51:35
 
Melodi schrieb am 09.01.2014 um 11:48:03:
Noch etwas hat das eine negative Auswirkung auf die Entscheidung wenn wir von ALG II Leistungen leben?
Durch die Kinder bin ich zurzeit als Alleinerziehend gemeldet und arbeite nicht.

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Antwort #57 - 09.01.2014 um 14:49:10
 
Dein ALG II Bezug ist egal, das ist im Moment das geringere Problem, beim Rest kannst du -wie dir mehrfach schon geschrieben wurde- nur abwarten wie sich diese Angelegenheit weiter entwickelt.
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Antwort #58 - 09.01.2014 um 18:34:40
 
Also ich war heute bei der ABH  und eine neue FB bekommen. Da hat die Mitarbeiterin mich gleich ausgefragt ob ich denn mit meinem Mann getrennt wäre, weil er in Haft ist.
Ich habe natürlich verneint und gleich die Gelegenheit genutzt und gesagt wir regelmäßigen Kontakt haben usw.

Die Mitarbeiterin hat gemeint die prüfen das gerade ob er Ausgewiesen wird oder nur eine Verwarnung bekommt. Sie fand es gut das Sie mit mir reden konnte.

Sie hätten mitte Dezember bei der JVA eine Anfrage gemacht wie er sich verhält und so aber noch keine Antwort bekommen.

Sie hat mir Ihre Telefonnummer gegeben damit ich mich in 1-2 Monaten bei Ihr melde.
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Antwort #59 - 31.01.2014 um 22:11:37
 
Hallo noch ist nichts entschieden, aberrrr hier ein kleines Update:

Also ich habe heute die ABH angerufen um zu fragen ob es denn was neues gibt.
Daraufhin hat Sie gemeint das die JVA eine positive Stellungnahme abgegeben hat und das Sie den Brief von meinem Mann erhalten hat ( Ich hatte Ihn darum gebeten der ABH den Brief zu schreiben).
Das sieht Sie auch als positiv.

Jetzt wartet Sie noch auf die Stellungnahme von der vorherigen JVA bevor er verlegt wurde.

Außerdem hat möchte Sie noch ein Brief von mir haben, damit Sie noch etwas schriftliches aus meiner Sicht hat.

Alles in einem sieht das doch gut aus oder?
Wenn die vorherige JVA auch eine positive Stellungnahme abgibt dann ist es doch sehr positiv.

Die deutsche Staatsbürgerschaft von mir und meinen Kindern würde auch sehr schwer wiegen.
Ich hoffe das alles gut geht am Ende und in ca. 2 Wochen weiß ich dann endgültig Bescheid.
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