Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern.. (Gelesen: 13.669 mal)
MariL.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
27.10.2013 um 15:15:45
 
Hallo, habe hier schon mal etwas gepostet leider habe ich meine Daten vergessen..  -> nochmal zu meiner Geschichte. Mein Verlobter ist US Amerikaner und ist seit Dez. 2011 in Haft, bekam eine 7 jährige Haftstrafe. Nun kam der endgültige Bescheid von der Ausländerbehörde ... "...das Landratsamt hat daher die sofortige Vollziehung der Ausweisung angeordnet"  Was genau bedeutet das? Dass er nach Entlassung noch Zeit hat freiwilig auszureisen und sich um Unterkunft etc. in der USA kümmern kann oder wird er in Handschellen von Beamten in den Flieger gesetzt?  Wir werden noch heiraten solange er noch in D ist, UND kann mein Verlobter in der Haft ein Visum (DCF Direct Consular Filing ) für mich beantragen? Zu meiner Person..leider habe ich 4 Eintäge in meinen Führungszeugnis und noch eine Bewährung bis März 2016 allerdings ohne Auflagen, werden uns deswegen Steine im Weg legen zwecks mit ihm in die USA zu gehen?
LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #1 - 27.10.2013 um 15:27:23
 
Ausweisung und Abschiebung ist etwas verschiedenes, das solltest Du trennen.

Eine "freiwillige Ausreise" bezieht sich immer auf eine angedrohte Abschiebung.

Hier geht es um eine Ausweisung wegen Straftat. Und: Ja, er wird in Handschellen in den Flieger gesetzt. Zumindest ist das der aktuelle Plan des Landrates. Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit bedeutet, dass eine Klage nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung hat - man muss gegen die Sache und gegen den Vollzug getrennt klagen.

Er kann also gegen den Bescheid noch klagen. Ob das sinnvoll ist, wird ihm sein Anwalt sagen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #2 - 27.10.2013 um 15:32:29
 
MariL. schrieb am 27.10.2013 um 15:15:45:
leider habe ich 4 Eintäge in meinen Führungszeugnis und noch eine Bewährung bis März 2016 allerdings ohne Auflagen, werden uns deswegen Steine im Weg legen zwecks mit ihm in die USA zu gehen? 

Da solltest Du eher in einem US-Einwanderungsforum fragen. Vermutlich aber ja.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MariL.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #3 - 27.10.2013 um 15:37:14
 
reinhard schrieb am 27.10.2013 um 15:27:23:
Eine "freiwillige Ausreise" bezieht sich immer auf eine angedrohte Abschiebung.


möchtest du mir das erkären? Ich dachte Ausweisung bedeutet er hat noch Zeit freiwilig auszureisen und falls nicht wird er von Beamten in den Flieger gebracht..

*

reinhard schrieb am 27.10.2013 um 15:27:23:
Ausweisung und Abschiebung ist etwas verschiedenes, das solltest Du trennen.


sorry das meinte ich, ob du mir das erklären kannst..

Änderung:
Folgepost <----- Bitte anklicken!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 28.10.2013 um 08:01:10 von schweitzer »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #4 - 27.10.2013 um 16:04:54
 
Die Ausweisung ist der Beschluss, dass der Aufenthaltstitel wegen der Straftat widerrufen wird und damit das Aufenthaltsrecht nicht mehr besteht. Das wird normalerweise mit einer Sperre verbunden. Auch wenn er freiwillig ausreisen würde, was aus der Haft natürlich gar nicht geht, würde das an der Ausweisung (und Sperre) überhaupt nichts ändern.

Die Abschiebung ist nur die Durchführung und kostet Geld, sonst ändert sich dadurch nichts.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #5 - 27.10.2013 um 21:58:14
 
reinhard schrieb am 27.10.2013 um 15:27:23:
Und: Ja, er wird in Handschellen in den Flieger gesetzt.


Wenn die Abschiebung aus dem Gefängnis heraus erfolgt wovon hier auszugehen ist, dann gibt es 2 Varianten.
1. Mit Begleitung durch die Bundespolizei
2. ohne Begleitung.
Welche Variante gewählt wird, hängt von Delikt und Vorgeschichte ab. Aber selbst wenn es zur 1. Variante kommt, findet diese nicht in Handschellen statt und die Begleitbeamten sind in zivil.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nature
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #6 - 28.10.2013 um 13:15:00
 
MariL. schrieb am 27.10.2013 um 15:15:45:
leider habe ich 4 Eintäge in meinen Führungszeugnis und noch eine Bewährung bis März 2016 allerdings ohne Auflagen, werden uns deswegen Steine im Weg legen zwecks mit ihm in die USA zu gehen? 



Ja ziemlich sicher sogar. Die Amerikaner sind bei sowas nicht so zimperlich wie wir hier in Deutschland.

Zu der anderen Frage. So wie das schilderst wir dein Verlobter aus der Haft heraus direkt in den Flieger gesetzt da ausgewiesen (hat nichts zu tun mit freiwilliger Ausreise bei Abschiebungsandrohung).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MariL.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #7 - 28.10.2013 um 20:41:55
 
hmmmm..ok das habe ich mir fast schon gedacht. Wie siehsts aus mit dem Visum, könnten wir das beantragen während er noch in Haft ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #8 - 28.10.2013 um 22:10:55
 
Solange ihr noch nicht verheiratet seid und er noch keinen Wohnsitz in den USA hat, macht dies m. E. wenig Sinn.
Aber die Beantragung ist natürlich nicht verboten.
Ist ein Termin zu dem die Staatsanwaltschaft nach § 456 a StP0 von der weiteren Vollstreckung absehen würde überhaupt schon in Sichtweite?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #9 - 28.10.2013 um 22:41:51
 
Seit Dez. 11 in Haft, 7 Jahre Freiheitsstrafe, ich weiß zwar nicht wie das heute und im Bereich der betreffenden StA gehandhabt wird, aber als für mich eine Entscheidung nach 456a StPO anstand war der Grundtenor, dass vor dem Verbüßen der Hälfte der Gesamtstrafe -und das war schon der Best Case- eine vorzeitige Abschiebung von der StA nicht gewollt wird. (allerdings ist das mehr als 17 Jahre her und das Bundesland war Bayern).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #10 - 29.10.2013 um 08:57:14
 
das wird auch weiterhin so gehandhabt. Vor Halb läuft da überhaupt nichts. Häufig wird auch die sogenannte 7/12 Regelung durchgeführt (Halbstrafe + Strafjahre in Monate dazu). Mir sind aber auch Entscheidungen bekannt, wo erst zu 2/3 nach 456 a verfahren wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MariL.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #11 - 07.04.2014 um 18:18:23
 
Hallo, war heute bei der Ausländerbehörde. Mein Verlobter hat mir gesagt, dass ein Sozialarbeiter der JVA dort angerufen hat und nach dem möglichen Zeitpunkt seiner Ausweisung zu fragen. Das wäre Anfang 2015. Wie schon mal gesagt kann ich nicht mit ihm in die USA deswegen werden wir nach der Ausweisung die Abschiebekosten bezahlen und einen Antrag auf befristete Einreisesperre stellen.
Der Beamte hat gesagt die Abschiebekosten beziehen sich nur auf das One-way Ticket nach Amerika und die zuständige ALB sehe keinen Grund ihn nach Antrag auf Einreisesperre nicht sofort wieder nach Deutschland zu lassen, hier könne er dann nur 90 Tage bleiben, ausser wir heiraten oder er findet eine Arbeit. Die restliche Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Irgendwie kann ich das gar nicht glauben, dass es so einfach wäre dass er wieder zurück kommen kann....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #12 - 07.04.2014 um 18:30:24
 
MariL. schrieb am 07.04.2014 um 18:18:23:
Der Beamte hat gesagt die Abschiebekosten beziehen sich nur auf das One-way Ticket nach Amerika


Das ist falsch. Abschiebekosten sind sämtliche Kosten, die rund um die Abschiebung entstehen. Also (so die Abschiebung begleitet durchgeführt wird) auch die Hin-und Rückflüge der Beamten. Dann gibt es auch noch die Transportkosten zum Flughafen etc.
Das bei einer Maßnahme nach § 456 a der Rest zunächst einmal nicht zur Bewährung ausgesetzt hatte ich m. E. bereits mehrfach mitgeteilt.
Insofern ist auch diese Auskunft des Beamten falsch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #13 - 08.04.2014 um 11:45:45
 
@MariL: Da sind einige unterschiedliche Entscheidungen zu berücksichtigen!

1. Eine Massnahme nach §456a StPO bedeutet, dass er gegen
Haftbefehl
vorzeitig aus der Haft abgeschoben wird, der Haftbefehl bleibt bei der Dauer der ursprünglichen Freiheitsstrafe 20 Jahre ab dem Tag der Abschiebung gültig!

2. Abschiebekosten sind
alle
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abschiebung stehen, Vinzent hat dir schon beschrieben was da alles zusammenkommen kann.

3. Die Ausländerbehörde kann das Einreise- und Aufenthaltsverbot nachträglich befristen bzw. die Frist verkürzen, das hat aber
keine
Auswirkungen auf die Gültigkeit des Haftbefehls!

4. Dein Mann kann aus den USA einen Antrag auf Strafnachsicht auf Bewährung für den nicht vollstreckten Strafrest stellen, nur wenn diesem Antrag stattgegeben wird kann er unbeschadet wieder nach Deutschland einreisen, so lange die Reststrafe nicht nachträglich zur Bewährung ausgesetzt wird, wird er bei einer Wiedereinreise innerhalb von 20 Jahren sofort verhaftet und zur Verbüßung des nicht vollstreckten Strafrests in eine JVA verbracht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MariL.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Antwort #14 - 11.04.2014 um 08:26:09
 
Wieso gaukelt mir der Typ von der ABH so ein Mist vor ?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema