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Ganz frische Beziehung mit einer Aupair (Gelesen: 19.342 mal)
Sidi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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15.10.2013 um 11:43:41
 
Hallo Leute. Ich bin seit ein paar Tagen mit einem Aupair Mädchen aus China zusammen. Habe mich lange gegen eine Beziehung gesträubt weil ich mir nicht sicher war ob sie durch mich nicht vielleicht einfach nur an ein Visum kommen wollte, aber sie scheint mich wirklich zu lieben und ich konnte dann auch nicht mehr länger widerstehen.
Sie ist noch bis März nächsten Jahres als Aupair tätig, will danach Studieren. Eine Freundin von ihr konnte ihr Aupair Visum angeblich relativ einfach in ein Studienvisum umwandeln, ohne ausreisen zu müssen. Ist das tatsächlich so einfach? Ich habe mal gelesen, wenn man als Ausländer einen deutschen heiratet muss man trotzdem wieder ausreisen und ein neues Visum beantragen. Wird das nicht ähnlich gehandhabt?
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Runenwolf
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Antwort #1 - 15.10.2013 um 11:50:46
 
Sidi schrieb am 15.10.2013 um 11:43:41:
Ich habe mal gelesen, wenn man als Ausländer einen deutschen heiratet muss man trotzdem wieder ausreisen und ein neues Visum beantragen.


Das ist nur dann der Fall, wenn man mit einem "falschen" Visum eingereist ist. Mit einem Besuchsvisum kann man in Deutschland heiraten, aber muss anschließend nochmals ausreisen und eine Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Sidi schrieb am 15.10.2013 um 11:43:41:
Eine Freundin von ihr konnte ihr Aupair Visum angeblich relativ einfach in ein Studienvisum umwandeln, ohne ausreisen zu müssen. Ist das tatsächlich so einfach?


Wenn sie sich früh genug um einen Studienplatz bemüht, einen Schulabschluss hat, mit dem sie auch studieren kann, die entsprechenden Deutschkenntnisse vorweist und genügend Geld hat, ist das schon möglich.
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Sidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.10.2013 um 12:31:12
 
Sie kann mit ihrem chinesischem Abschluss soweit ich sie verstanden hab nur an einer Fachhochschule studieren oder sie muss irgendeinen Test machen mit dem sie dann auch an einer Uni studieren kann. Ihr Deutsch ist jetzt B2, Testdaf 15.
Wieviel Geld muss sie vorweisen? Ersparnisse hat sie nicht, nur ihr Aupair gehalt. Und ihre Eltern unterstützen sie, sind aber nicht reich. Ihr Bruder wohnt bereits in Deutschland und hat sein Studium gerade beendet.

Edit: Sie sagt Testdaf 15 reicht nicht, sie muss den Test wiederholen um auf 16 Punkte zu kommen um sich überall bewerben zu können.
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Antwort #3 - 15.10.2013 um 12:35:05
 
Sidi schrieb am 15.10.2013 um 12:31:12:
Wieviel Geld muss sie vorweisen?


Sie muss ein Sperrkonto mit ca. 8.000 € vorweisen oder jemanden in Deutschland finden, der für sie bürgt, sprich sich bereit erklärt, für ihren Unterhalt inclusive Lebensversicherung aufzukommen, wenn sie das nicht selbst schafft.

Dieses Sperrkonto muss sie jedes Jahr vorweisen, wenn eine AE verlängert wird.

Neben einem Studium kann sie arbeiten gehen, das ist allerdings auf 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr beschränkt. Schließlich soll sie ja hier studieren und nicht arbeiten.

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Antwort #4 - 15.10.2013 um 12:39:54
 
€ 8.040 auf einem Sperrkonto. Alternativ kann der Bruder, wenn er hier einen gut bezahlten Job findet, eine VE für sie abgeben.

https://www.study-in.de/de/studium/vor-der-abreise/nachweis-der-finanzierung--11...
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Sidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.10.2013 um 12:40:34
 
Okay die 8000€ kannte sie, das werden ihre Eltern bezahlen. Und sie will natürlich auch nebenbei arbeiten gehen. Wenn sie dann diesen DAF Test mit 16 Punkten besteht kann das tatsächlich so klappen?
Was passiert zwischen der Beendigung der Aupairstelle und dem Beginn des Studiums, bekommt sie da auch eine Aufenthaltsgenehmigung?
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Antwort #6 - 15.10.2013 um 12:52:21
 
Sidi schrieb am 15.10.2013 um 12:40:34:
Was passiert zwischen der Beendigung der Aupairstelle und dem Beginn des Studiums, bekommt sie da auch eine Aufenthaltsgenehmigung? 


Kommt auch drauf an, wie lange Zeit dazwischenliegt und wie ihr Lebensunterhalt in der Zeit sichergestellt ist. Das sollte sie mit der zuständigen ABH besprechen.
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Antwort #7 - 15.10.2013 um 12:57:04
 
Falls sie will, lass Dir mal ihre jetzige Aufenthaltserlaubnis zeigen. Dort steht ja drin, dass es eine AE für die Au-Pair-Stelle ist. Steht da noch was? Manche Ausländerbehörde schreiben zusätzlich "Erlischt mit Beendigung" oder sowas.

Je nach den Nebenbestimmungen muss sie früher oder später mit der ABH sprechen, ob sie für die "Zwischenzeit" etwas bekommt oder ausreisen muss.

Es ist immer davon abhängig, ob man sich rechtzeitig informiert - und das machst Du ja.
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Antwort #8 - 15.10.2013 um 21:39:26
 
In der AE steht drin, dass es bis Ende Januar gültig ist. Die Gastfamilie will sie noch bis März behalten, daher wird es wohl so oder so einmal verlängert werden müssen (wenn das denn geht). Ansonsten steht da nicht besonderes drin. Ihre Bekannten haben alle eine Duldung zwischen Aupair Job und Studium bekommen.
An welche Ausländerbehörde muss sie sich wenden, die an ihrem aktuellen Wohnort oder da wo sie zukünftig studieren wird?
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Antwort #9 - 15.10.2013 um 22:02:32
 
Wohl eher keine duldung, sondern eine fiktion.

Sie kann maximal ein Jahr als Au-pair arbeiten. Das ist ausdrücklich so fest gelegt. Wenn sie also dieses Jahr im März angefangen hat, dann geht die Erneuerung der AE.

Zuständig ist die ABH ihres Wohnorts.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Sidi
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Antwort #10 - 06.11.2013 um 13:13:27
 
Nach Rücksprache mit der AHB scheint eine Umwandlung des Visums wohl tatsächlich "relativ einfach" möglich zu sein.

Ich habe nicht vor sie jetzt zu heiraten, aber welche Vorteile hätte man dadurch theoretisch während ihres Studiums? Sie wäre über mich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicht, ich spare ein paar hundert Euro Steuern und sie würde automatisch hierbleiben können auch wenn sie das Studium schmeisst. Gibts noch was? Bafög scheint es ja für außereuropäische Ausländer nicht zu geben und sobald sie mit mir verheiratet wäre würde mein Gehalt voll gegengerechnet werden?
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Antwort #11 - 06.11.2013 um 13:37:15
 
Sidi schrieb am 06.11.2013 um 13:13:27:
Gibts noch was?


Den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Möglichkeit auf eine unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf von 3 Jahren.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, sofern die Ehe mindestens 2 Jahre im Bundesgebiet bestanden hat.

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Runenwolf
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Antwort #12 - 06.11.2013 um 13:38:23
 
ThanosSnap schrieb am 06.11.2013 um 13:37:15:
fern die Ehe mindestens 2 Jahre im Bundesgebiet bestanden hat. 


Nö, das war mal. Jetzt sind es drei Jahre.
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Antwort #13 - 06.11.2013 um 13:41:59
 
Runenwolf schrieb am 06.11.2013 um 13:38:23:
Nö, das war mal. Jetzt sind es drei Jahre. 


Ach Du Schreck... gar nicht registriert.
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Sidi
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Antwort #14 - 06.11.2013 um 14:30:50
 
ThanosSnap schrieb am 06.11.2013 um 13:37:15:
Den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Möglichkeit auf eine unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf von 3 Jahren.


Nach dem Studium könnte sie doch soweit ich weiß sowieso 1 Jahr bleiben und auf Jobsuche gehen. Und die unbefristeten Aufenthaltserlaubnis würde sie mit einem Job dann ja nach einigen Jahres auch beantragen können. So richtig einen Grund das jetzt zu überstürzen weil sie es dann viel einfacher hätte gibt es also nicht?
Wir haben drüber gesprochen und wenn eine Heirat in Frage kommen sollte, würde diese für Beide erst nach der Beendigung ihres Studiums in Frage kommen. Es sei denn es gibt trifftige Gründe es schon früher zu tun.
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Antwort #15 - 06.11.2013 um 14:35:05
 
Wenn sie Studienplatz und Studien-AE bekommt, darf sie 120 Tage pro Jahr arbeiten (= 240 halbe Tage). Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann sie eine AE zur Arbeitssuche bekommen, die dann 18 Monate (nicht mehr ein Jahr, das wurde verlängert!) gilt. Sie muss einen Arbeitsvertrag entsprechend ihrem Abschluss vorlegen. In diesen 18 Monaten darf sie ohne Beschränkung arbeiten.

Und heiraten dürft Ihr jederzeit.
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Antwort #16 - 06.11.2013 um 14:45:51
 
Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:30:50:
Nach dem Studium


Nach erfolgreichem Studium, 18 Monate Jobsuche..
..erstmal schaffen...

Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:30:50:
sie mit einem Job dann


Einem dem Abschluss angemessenen Job..
.. erstmal finden..

Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:30:50:
trifftige Gründe 


s.o. Muss jeder selbst wissen.
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Antwort #17 - 06.11.2013 um 14:46:14
 
Also außer der Krankenversicherung für sie und "ein paar Euro" Steuerersparnis für mich gibts keinen Grund diesen Schritt vor Ende ihres Studiums zu tun. Danke.
Wenn sie das Studium wirklich nicht packen sollte kann man ja immernoch heiraten.
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Antwort #18 - 06.11.2013 um 14:47:01
 
Du solltest eh nicht heiraten, wenn du es nicht ernst meinst. Denn unabhängig von ihrem daraus verfestigten Aufenthaltsstatus, machst du dich unterhaltspflichtig und des Weiteren teilst du Rentenpunkte mit ihr. Steuern sparst du nicht, denn du kannst theoretisch bei entsprechenden Ausgaben die Einkommenssteuer durch eine entsprechende Steuererklärung auch vollständig zurückkriegen. Also sparen tut man nicht wirklich, und das was man "spart" gibt man auch wieder für die Ehe aus.

Und falls du merkst, sie wäre doch nicht die Richtige, und sie fängt an zu studieren, dann darfst du ihr, entsprechend der Dauer der Regelstudienzeit ihres Studienganges, Unterhalt zahlen. Weil es entsprach ja eurer gemeinsamen Lebensplanung und sie verlässt sich darauf, dass du sie solange finanziell unterstützen wirst.

Heiraten tut man idR weil man es ernst mit der Beziehung meint und sich der Konsequenzen bewusst ist.

Ich will dich auch nicht entmutigen zu heiraten, nur sollte dir auch bewusst sein, dass es auch eine Menge Verpflichtungen bedeutet.
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Antwort #19 - 06.11.2013 um 14:50:12
 
Ich meine es schon ernst, keine Sorge. Das mit den Pflichten ist gut zu wissen. Mir ging es ja nur darum, ob es sich lohnt über eine Heirat vor dem Ende des Studiums überhaupt nachzudenken.
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Antwort #20 - 06.11.2013 um 14:55:50
 
Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:50:12:
Mir ging es ja nur darum, ob es sich lohnt über eine Heirat vor dem Ende des Studiums überhaupt nachzudenken.


Nachdenken und sich informieren lohnt sich immer.

Es kann ja theoretisch auch mal Probleme im Studium geben, so dass die Verlängerung der AE in Frage steht. Und dann sollte man schon mal drüber gesprochen haben.
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Antwort #21 - 20.01.2014 um 13:32:56
 
Ihr Visum läuft Ende des Monats ab. Die Zusage fürs Vorsemester des Studiums bekommt sie erst Anfang Februar, wenn das nichts wird will sie sich bei einer Sprachschule anmelden.
Die AHB hat ihr eine Fiktion für 3 Monate in Aussicht gestellt. Laut Auskunft der AHB darf sie damit reisen.
Wir wollen im März zusammen nach China fliegen, müssen wir dabei noch irgendwas beachten? Die Fiktionsbescheinigung zusammen mit dem abgelaufenen Visum ist dann ausreichend um wieder einreisen zu können (der Flug geht über Amsterdam)?
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Antwort #22 - 20.01.2014 um 15:37:32
 
Sidi schrieb am 20.01.2014 um 13:32:56:
Die Fiktionsbescheinigung zusammen mit dem abgelaufenen Visum ist dann ausreichend um wieder einreisen zu können (der Flug geht über Amsterdam)?

Ja. Bevor ihr aber ins Ausland geht, schaut vorher nach, ob die FB nach §81 Abs. 4 (nicht Abs. 3) AufenthG erteilt ist.
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Antwort #23 - 27.01.2014 um 11:35:18
 
Bescheinigung ist da, Absatz 4 ist angekreuzt die anderen beiden sind durchgestrichen. Das sollte dann so reichen?
Weiß der chinesische Grenzbeamte bzw. der niederländische denn damit auch etwas anzufangen wenn das Visum abgelaufen ist? Gibts dazu evtl. eine offizielle Website zum ausdrucken?
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Antwort #24 - 27.01.2014 um 11:53:00
 
Sidi schrieb am 27.01.2014 um 11:35:18:
Gibts dazu evtl. eine offizielle Website zum ausdrucken? 

Liste der schengenfähigen Titel aus Deutschland: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:003:0005:0009:EN...

Für die Chinesen oder die Airline.

Die Niederländer wissen sowas in der Regel (oder können schnell nachschauen).
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Antwort #25 - 24.02.2014 um 20:52:15
 
Meine Freundin wurde jetzt an einer Fachhochschule angenommen. Sie muss nun zusammen mit der Annahmebestätigung einen Krankenversicherungsnachweis einreichen. Aktuell hat sie noch eine Aupair Versicherung, die aber zwei Wochen nach Beginn des Studium abläuft.
Welche Versicherung kann sie abschliessen, darf sie in die gesetzliche Krankenkasse? Die ist zwar teurer als die Privaten, da bei ihr aber evtl. eine größere Operation ansteht wäre das vielleicht die bessere Wahl.
Bekommt man dort noch diese Woche eine Bescheinigung, dass man ab April versichert ist?
Oder kann man erstmal eine private abschliessen und dann später in die gesetzliche wechseln? Als Arbeitnehmer geht das ja nicht so leicht.
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Antwort #26 - 25.02.2014 um 08:01:46
 
Sie könnte ihre aktuelle private Krankenversicherung auch noch zum Ende diesen Monats kündigen, geht wohl ohne Frist. Macht das Sinn?
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Antwort #27 - 25.02.2014 um 09:21:42
 
Ich habe das hier gefunden:

http://www.reise-krankenversicherung.de/sgbv-st.pdf

Da steht, dass sich ausändische Studenten in den Vorbereitungskursen nur privat versichern können  Daumen runter
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Antwort #28 - 25.02.2014 um 09:42:08
 
Ja das stimmt. Aber wenn sie als reguläre Studentin eingeschrieben ist, kann sie in die gesetzliche Wechseln.

Machst sie nur einen Vorbereitungskurs?
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Antwort #29 - 25.02.2014 um 10:03:14
 
Es ist ein Propädeutikum. Sie ist dabei aber an der FH als reguläre Studentin eingeschrieben.
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Antwort #30 - 25.02.2014 um 10:18:22
 
Zitat:
1. Versicherter Personenkreis
37 Erfasst werden Studenten, die an staatl. o. staatl. anerkannten inländischen (vgl. BSG v. 26. 8. 2009, B 12 KR 22/08 B) Hochschulen eingeschrieben sind. Erforderl. ist eine Immatrikulation als Student, dh. im Rahmen eines anerkannten Studiengangs einschl. eines evt. Aufbau- o. Erweiterungsstudiums. Eine Einschreibung als Doktorand ist nicht ausreichend (BSG, SozR 3-2500, § 5 Nr. 10 S. 35 f.; zum Aufbaustudium vgl. BSG, SozR 3-2500, § 5 Nr. 7 S. 25 f.; zum Bachelor- und Master-Studium Ulmer, Beck-OK, § 5 Rn. 28). Auch Gasthörer und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen o. eines Studienkollegs (vgl. BSG, SozR 3-2500, § 5 Nr. 2 und 3) gehören nicht zu den Studenten iSd. Nr. 9. Ob der Betreffende sein Studium ernsthaft betreibt, wird dagegen nicht geprüft (a. A. Ulmer, Beck-OK, § 5 Rn. 26); einer rechtsmissbräuchl. Inanspruchnahme der KVdS wird allein durch die zeitl. Grenzen und die Konkurrenzregelung in Abs. 7 entgegengewirkt. Unerhebl. ist, ob der Student seinen Wohnsitz o. gewöhnl. Aufenthalt im In- o. Ausland hat, sofern er nicht aus über- o. zwischenstaatl. Recht einen Anspruch auf Sachleistungen hat. Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Immatrikulation an der inländischen Hochschule fortbesteht (vgl. BSG v. 26. 8. 2009, B 12 KR 22/08 B).

Quelle: Beck-Online

Also:
Wenn das fachlicher Aufbau zum Studium ist, kann sie in die gesetzliche rein.
Ist es aber ein allgemeiner Sprachkurs, ist es nicht möglich.

Propädeutikum ist ja ein (fachliches) Aufbaustudium.
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Antwort #31 - 25.02.2014 um 10:38:53
 
Danke. Sie ist mal eben zur TK gegangen, mal schauen was die sagen. Kündigung bei Mawista ist  nur zum Ende des Monats möglich, dann sollte sie ab dem 01.03. in die gesetzliche können obwohl das Studium erst Mitte März beginnt?
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Antwort #32 - 25.02.2014 um 11:00:06
 
Zitat:
Die Versicherungspflicht des Studenten im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung der eingeschriebenen Studenten beginnt grundsätzlich mit Beginn des Semesters. Sofern die Einschreibung als Student erst nach Beginn des Semesters erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag der Einschreibung.


http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/studenten-2-versicherungsbe...

Also nachschauen wann das Semester offiziell bei der FH beginnt. Vorlesungsbeginn ist damit nicht gemeint. Beginnt bei der FH das Semester nicht mit dem 1.?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 25.02.2014 um 11:32:38
 
Die TK sagt sie muss erst richtig immatrikuliert sein.
Das Semester beginnt am 10.03., Vorlesungsbeginn ist der 17.03..
Dann soll sie die Mawista Versicherung noch bis zum 31.03. laufen lassen und zum 01.04. in die gesetzliche wechseln?
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Antwort #34 - 25.02.2014 um 11:46:09
 
Sidi, darf ich fragen um welche FH es geht?

Ansonsten wenn ein früherer Wechsel nicht geht:
Zum 01.04 in die gesetzliche wechseln.
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Antwort #35 - 25.02.2014 um 11:49:06
 
HAW Hamburg. Jetzt wird es kompliziert. Die FH akzeptiert die Mitgliedbescheinigung der privaten Krankenversicherung nur wenn man eine "„Befreiungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“ vorlegt. Bei der TK steht dazu: "Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht können Sie nicht rückgängig machen."

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/freiwillige-pflichtige-krankenversiche...

Was nun?
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Antwort #36 - 25.02.2014 um 11:55:09
 
My Brother in Crime! (Wie meine Frau sagen würde Smiley)

http://www.haw-hamburg.de/studium/campusleben/vorlesungszeiten.html

Zitat:
Sommersemester 2014: 01.03.2014 – 31.08.2014

Erster Vorlesungstag: 10.03.2014
Letzter Vorlesungstag: 13.07.2014


Das Semester beginnt am 01.03.2014. Ein Wechsel in die gesetzliche ist somit zum 01.03.2014 möglich!

Sie ist in einer der Passierschein A38 Blockade-Situation. Die HAW will sie nicht immatrikulieren ohne Bescheinigung des Krankenversicherungsschutzes und die TK will sie nicht aufnehmen, solange sie nicht immatrikuliert ist.

Wendet euch an das Studentensekretariat der HAW bzw. international Office und bittet diese um Vermittlung.
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Antwort #37 - 25.02.2014 um 12:05:17
 
Hab grad bei der HAW angerufen, sie wollen die Bescheinigung über die Befreiung unbedingt haben, auch wenn es nur für einen Tag wäre.
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Antwort #38 - 25.02.2014 um 12:05:53
 
Sidi schrieb am 06.11.2013 um 13:13:27:
Ich habe nicht vor sie jetzt zu heiraten, aber welche Vorteile hätte man dadurch theoretisch während ihres Studiums? Sie wäre über mich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicht, ich spare ein paar hundert Euro Steuern und sie würde automatisch hierbleiben können auch wenn sie das Studium schmeisst. Gibts noch was?
Sie kann nach 2 Jahren Ehe mit dir , die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen .


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Antwort #39 - 25.02.2014 um 12:10:56
 
Nein! Du sollst die nicht um die Befreiung der Versicherungspflicht fragen!

Du sollst ihnen sagen, dass die GKV nicht versichern möchte, solange sie nicht immatrikuliert ist, und die HAW nicht immatrikuliert solange sie nicht versichert ist. Darum sollte deine Freundin zum International Office gehen und denen das erklären. Dann sollte sie die GKV und die International Office in der Sache vom Datenschutz befreien und sodass die beiden Behörden das unter sich klären.

Oder:
Bitte die GKV um eine Bescheinigung, dass deine Freundin in die GKV aufgenommen wird, sobald eine Immatrikulation vorliegt. Und frag die HAW ob das zur Immatrikulation ausreicht.

Also wie gesagt:
Die Voraussetzungen beißen sich grade. Aber wenn du mit der GKV und dem Studentensekretariat redest, und das bitte nicht nur am Telefon sondern am Besten persönlich, dann könnte man das mMn schneller lösen.
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Antwort #40 - 25.02.2014 um 12:32:28
 
Hab ich denen ja so gesagt, war dene egal. Hingehen kann sie nicht, da sie diese Woche noch als Aupair arbeitet und wir am Wochenende nach China fliegen.
Die TK meint, das Propädeutikum wäre kein fachliches Vorsemester und somit besteht keine Versicherungspflicht. Die wollen es aber auch nochmal von der Rechtsabteilung prüfen lassen.
Aktuell hängen wir in der Luft.
Telefonisch will die HAW mit mir nicht direkt über sie sprechen, nur allgemein oder mit ihr selbst.
Die TK meinte, es gebe noch eine Bestätigung darüber, dass sie nicht Versicherungspflichtig ist die man ausstellen könnte wenn keine Versicherungspflicht vorliegt. Aber im Zulassungsschreiben der HAW steht explizit "Befreiungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht" und nichts anderes.
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Antwort #41 - 25.02.2014 um 12:53:08
 
Hier stehts eigentlich:

http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/downloads/sozialberat...

Auf Seite 3. Beim Studienkolleg nur private Versicherungen. Dann ist es doch total bekloppt, denn kein einziger der Teilnehmer ist dann doch Versicherungspflichtig und somit bräuchten sie eigentlich gar keine Bescheinigung?
Die machen das doch nicht zum ersten Mal.
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Antwort #42 - 25.02.2014 um 13:56:59
 
Sidi schrieb am 25.02.2014 um 12:32:28:
Die TK meint, das Propädeutikum wäre kein fachliches Vorsemester und somit besteht keine Versicherungspflicht. 


Wie wäre es von der Uni die Bestätigung zu holen, dass das Propädeutikum kein Sprachkurs aber ein vollwertiges Aufbaustudium ist? Die TK kann doch garnicht insoweit das beurteilen.

Sidi schrieb am 25.02.2014 um 12:32:28:
Telefonisch will die HAW mit mir nicht direkt über sie sprechen, nur allgemein oder mit ihr selbst.


Wie wäre es auch persönlich dort aufzuschlagen? Wie wäre es denn eine Vollmacht von deiner Freundin auf dich ausstellen zu lassen, damit du in ihrem Namen das klären kannst?

Sidi schrieb am 25.02.2014 um 12:53:08:
Auf Seite 3. Beim Studienkolleg nur private Versicherungen.


Ist sie an einem Studienkolleg angemeldet oder macht sie ein Aufbaustudium?

Die Unterscheidung ist wichtig.

Nachtrag:

Und wie ich das sehe bietet das HAW keine Möglichkeit als Studienkolleg zu lernen an. Also ist es doch ein Aufbaustudium...

Oder was weißt du was wir nicht wissen Zwinkernd
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Antwort #43 - 25.02.2014 um 14:07:26
 
http://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende/rund-um-die-b...

Zitat:
Habe ich Studierendenstatus?

Ja, die Teilnehmer des Propädeutikums werden als Studierende der HAW Hamburg eingeschrieben. Das Vorsemester wird aber nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.


Also noch einfacher geht es doch nicht.
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Antwort #44 - 25.02.2014 um 14:10:10
 
HAW ist Ansprechpartner, dort musste man sich bewerben und da ist man dann auch eingeschrieben. Die Kurse selbst finden aber beim Studienkolleg statt.

Bei der TK sagte man mir, dass auch Studenten im Sprachvorsemester eingeschrieben Studenten sind, die dann aber nicht Versicherungspflichtig sind.
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Antwort #45 - 25.02.2014 um 14:18:01
 
http://www.studienkolleg-hamburg.de/propaedeutik/

Zitat:
Wer kann an einem Propädeutikum teilnehmen?

Studierende, die erfolgreich am Auswahlverfahren für ihren gewünschten Studiengang an der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg oder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften teilgenommen haben, können und sollten am Propädeutikum für ihre Fächergruppe teilnehmen (wenn sie sich nicht von der Teilnahme befreien lassen).

Alle Teilnehmer erhalten bereits für die Phase des Einführungsmoduls den regulären Studentenstatus.



http://www.studienkolleg-hamburg.de/bewerbung/

Zitat:
Bewerbungen für die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)

Bewerben können sich alle ausländischen Studieninteressierten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in Deutschland erworben haben und alle formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines ingenieur- oder wirtschaftwissenschaftlichen Studiums erfüllen.

Ausführliche Informationen zum propädeutischen Vorsemester an der HAW Hamburg erhalten Sie unter "Internationale Bewerberinnen und Bewerber" sowie unter "Propädeutisches Vorsemester" bei der HAW.


Eine formale Voraussetzung ist z.B. nachgewiesene Sprachkenntnisse.

Das Propädeutikum ist ein Aufbaustudium und kein vorbereitender Sprachkurs. Im Gegensatz dazu kann man sich beim Studienkolleg für ein sogenannten Fachkurs bewerben, was quasi die nicht versicherungspflichtige Studienkolleg Einschreibung ist.

Alles läuft darauf hinaus, dass sie versicherungspflichtig ist. Die alternative Forderung nach der Versicherungsbefreiung im Immatrikulationsbescheinigung würde auch sonst keinen Sinn machen.

Was nun?
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Antwort #46 - 25.02.2014 um 14:23:03
 
Aras schrieb am 25.02.2014 um 14:18:01:
Was nun?


Gute Frage. Wenn es so ist, dass sie "ordentliche Studentin" ist kann die TK sie erst versichern sobald sie ihre Immatrikulation hat. Die bekommt sie erst wenn sie eine Bestätigung der TK hat.  kopfhau
Dann müsste die TK schreiben "Frau ... ist bei uns versichter sobald sie Immaterikuliert wurde".
Was wäre dann mit der privaten Versicherung die regulär noch bis zum 31.03. läuft aber zum 28.02. gekündigt werden könnte? Würde sie die zum 28.02. kündigen wäre sie theoretisch bis zur Immatrulation nicht versichert. Im Grunde nicht so dramatisch, denn am 02.03. fliegen wir erstmal für 2 Wochen nach China und da ist sie eh versichert.
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Antwort #47 - 25.02.2014 um 14:33:06
 
Und wie kann sie sich immatrikulieren, wenn sie nicht versichert ist?
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Antwort #48 - 25.02.2014 um 14:37:28
 
Frag mich doch nicht.
Wenn die TK eine Bestätigung ausstellen könnte, dass sie dort ab der Immatrikulation versichert ist könnte das doch evtl. reichen?
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Antwort #49 - 25.02.2014 um 14:43:02
 
Das wäre doch was.

Wie wäre es wenn deine Freundin einfach mit dem Zulassungsantrag der Hochschule zur Krankenkasse geht und schriftlich die Aufnahme beantragt und die Antragsstellung bestätigen lässt. Sie verspricht die Immatrikulationsbescheinigung von ihr nachzureichen.
Mit der Antragsbestätigung geht sie zur Hochschule und schreibt sich ein, und geht mit dem Einschreibungsbescheid zur Krankenkasse und legt den vor, wodurch sie den Aufnahmebescheid bekommen würde. Mit der Bescheinigung, dass sie in der GKV aufgenommen wurde nochmal zur Hochschule und den dort abgeben.

Dann hat jeder was er braucht.

Vielleicht einfach eine andere Krankenkasse fragen. Meist gibts ne AOK neben ner Hochschule/Uni die mit diesem Problem bekannt sind. Dann kann man auch mal kurz rüber zum Studentensekretariat und das vor Ort klären.
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Antwort #50 - 25.02.2014 um 14:46:51
 
Das hat die TK ja erstmal verweigert da die meinten sie wäre während des Propädeutikums nicht versicherungspflichtig, sie prüfen aber ja noch. Das ist die erste Hürde. Die zweite wäre dann der FH zu verklickern, dass sie die Bescheinigung die sie eigentlich wollen nicht bekommen sondern erstmal was anderes und später dann eine Versicherungsbescheinigung. Und das alles innerhalb von 3 Tagen und so das wir in der Zeit in der die Immatrikulation kommen müsste nicht im Land sind.
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Antwort #51 - 25.02.2014 um 14:52:30
 
Es scheint so als wäre neben der HAW eine Filiale der energie-BKK. Soweit ich das verstanden habe ist das eine GKV (bitte selbstständig nachprüfen!) Das ist definitiv eine GKV Zwinkernd


http://www.energie-bkk.de/4619.html

Zitat:
Servicecenter Hamburg
Steindamm 96
20099 Hamburg
Mo.-Fr. 07:30 bis 16:30 Uhr


Da findest du ggf. eine gültige Telefonnummer:
http://hamburg.stadtbranchenbuch.com/3679909.html
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Antwort #52 - 25.02.2014 um 15:15:23
 
Weder sie noch ich sind in Hamburg. Hab jetzt div. Telefonnummern, aber Niemand ist erreichbar und die die erreichbar sind haben nach eigener Aussage keine Ahnung.
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Antwort #53 - 25.02.2014 um 15:33:29
 
TK hat zurück gerufen. Die sind sich sicher, dass sie beim Propädeutikum keinen regulären Studentenstatus hat und wollen wir da was zufaxen.
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Antwort #54 - 25.02.2014 um 15:34:50
 
So einen Teufelskreis kann man meist nur vor Ort klären. Falls ihr es bis Freitag nicht schafft, solltet ihr in Erwägung ziehen euren Flug zu cancelled.

wegen der TK:

Gib bitte das Ergebnis durch.
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Antwort #55 - 25.02.2014 um 16:10:25
 
Hab mit dem Fachbereichsleiter der HAW gesprochen. Er will sich schlau machen und sich dann bei mir melden. Bin gespannt.
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Antwort #56 - 25.02.2014 um 17:02:22
 
Er hat sich dem tatsächlich angenommen. Sie wird rechtlich im Semester 0 eingeschrieben, ist ordentliche Studentin und somit dann auch Versicherungspflichtig.
Jetzt heißt es eine Kasse davon zu überzeugen sie bereits ohne Immatrikulation zu versichern bzw. sollen die was schreiben, dass sie sie ohne Immatrikulation nicht versichern können, das aber tun sobald sie eingeschrieben ist. Das soll dann zur FH geschickt werden und dann sollen wir auf jeden Fall mit der Sachbearbeiterin bzw. zur Sicherheit mit ihm telefonieren, damit es geregelt wird. Soll bei ihr ein Sonderfall sein, naja.

Grad nochmal mit einem auf ausländische Studenten spezialisierten Versicherungsbüro gesprochen die mit der DAK zusammenarbeiten. Die meinen wieder im Semester 0 bzw. Propädeutikum ist man nicht Versicherungspflichtig. Oh man.
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Antwort #57 - 25.02.2014 um 17:12:32
 
Ich würde da nix versuchen selber zu überzeugen. Hol dir ein offizielles Schreiben der HAW, dass es sich bei dem Status deiner Freundin um eine vollwertige Einschreibung handelt. Am besten mit offiziellem Stempel. Dann kannst du dich immer darauf berufen.

Aber wieso vereinbarst ihr nicht mit dem Bereichsleiter, dass ihr euch am Campus trefft und den Verwaltungshickhack direkt löst. Dann geht ihr gemeinsam zur energie-BKK, was 5 Minuten Fußweg bedeutet. GKV ist GKV.

Sollte deine Freundin nicht hinkönnen, aber du schon, dann sollte sie dir eine Vollmacht erteilen.
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Antwort #58 - 25.02.2014 um 18:59:35
 
Eigentlich können wir beide nicht hinfahren, wenn es aber nicht anders geht müssen wir das organisieren. Das ich alleine hinfahre wird schwierig, bräuchte die Vollmacht ja sicher im Original, genauso wie die anderen Unterlagen. Und sie wohnt nicht bei mir und auch nicht um die Ecke.
Ich versuche Morgen Vormittag noch was mit irgendeiner Krankenkasse zu regeln, wenn das nicht klappt müssen wir Donnerstag hin.
Der Leiter hatte ja auch gesagt, dass wir/sie sich zur Not vor Ort an ihn wenden soll und er komme dann "mit runter".
Ich verstehe nicht wo hier der Sonderfall sein soll, das müsste im Propädetikum doch alltäglich sein oder wollen sich alle immer nur privat versichern?
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Antwort #59 - 25.02.2014 um 19:33:17
 
Du - ich hab von diesem Krankenversicherungsnachweis-Immatrikulations-Paradoxon schon von normalen Studienanfängern gelesen/gehört.

Es wird wohl auch so sein, dass die GKV pauschal die Aufnahme von Propädeutikum-Anfängern verweigert. Ist ja auch leichter abzulehnen, als sich damit auseinander zu setzen. Ich meine das auch nicht böse. Der übliche Fall ist nämlich, dass ein Studienkolleg-Teilnehmer versucht sich zu versichern und wird abgelehnt. Und dann kommt jemand mit einem Propädeutikum, und dann wird analog darauf geschlossen, dass es nicht versicherungsfähig wäre.

Und mit der Ablehnung denkt sich der Studienanfänger "na gut, dann mach ich das privat". Das aber die Befreiung für die Versicherungspflicht für das restliche Studium gilt, wird nicht so klar kommuniziert.

Du solltest dem Bereichsleiter entsprechend empfehlen, diesen Umstand in die Hinweisblätter für Propädeutikum-Anfänger groß und fett zu schreiben. Bzw. im Zulassungsbescheid sollte dieser Fakt mit aufgenommen werden. Z.B.

Zitat:
Mit der Immatrikulation werden Sie ein regulärer Student und sind dann nach SGB 5 §9 Abs. 1 Punkt 9 versicherungspflichtig.


Irgendwie sowas. Der Zulassungsbescheid einer Hochschule hat auch immer einen Stempel drauf, und so ist es dann auch hochoffiziell. Dann kann auch keine GKV mehr aus Unkenntnis pauschal ablehnen. So kann man vielleicht dieses Problem Anderen ersparen.

Aber wenn natürlich keiner der Hochschule Bescheid gibt, dass es so ein Problem gab, dann werden die das auch nicht auf ihre Agenda setzen.

Achja:
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #60 - 25.02.2014 um 21:55:24
 
Sie hat wohl übers Internet eine andere Chinesin gefunden die das ganze im letzten Jahr durchgemacht hat, allerdings bei der Uni Hamburg. Für sie war es auch eine Rennerei, sie hatte dann aber von der TK auf mehrfache Nachfrage eine Bestätigung bekommen, dass sie ab der Immatrikulation versichert ist. Damit lief dann alles. Mal sehen ob wir das Morgen auch schaffen. Wenn nicht fährt sie Donnerstag hin.
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Antwort #61 - 25.02.2014 um 21:58:28
 
Muss die Einschreibung nicht sowieso persönlich bzw. durch eine bevollmächtigte Person vor Ort innerhalb von 10 Tagen nach Zulassungsbescheid erfolgen?
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Antwort #62 - 25.02.2014 um 22:12:42
 
Ne da steht im Zulassungsschreiben, dass man die Unterlagen an deren Adresse "übersenden" soll.
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Antwort #63 - 25.02.2014 um 22:19:44
 
Du hast Recht. Ich würde dir trotzdem raten den Brief persönlich abzugeben.

Viel Erfolg für Morgen und halt uns auf dem Laufendem.
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Antwort #64 - 26.02.2014 um 12:50:52
 
Nach x Telefonaten hat die TK sich bereit erklärt sie aufzunehmen. Sie hat soeben eine Versicherungsbestätigung bekommen auf der steht "Sie ist bei uns versichert" und den passenden Vertrag dazu. Nichts davon, dass es erst ab der Immatrikulation so ist.

Zeitgleich hat mir die TK noch für ein Telefonat von Gestern einen Dreizeiler geschickt, laut dem sie nicht versicherungspflichtig ist. Die DAK meint auch sie wäre nicht versicherungspflichtig und dass die TK da einen Fehler macht.

Die DAK meinte die TK könnte sie nachträglich auch wieder rausschmeissen und dann würde sie auch keine private Versicherung mehr bekommen da man die nur zu Beginn des Studiums abschliessen kann.

Leute, ich hab sowas von keine Lust mehr. Aber die Versicherungsbestätigung sollte uns doch erstmal retten?
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Antwort #65 - 26.02.2014 um 12:53:47
 
Solange Du telefonierst, kannst Du nie sicher sein. Alle können hinterher sagen, sie hätten was anderes gesagt und Du hättest alles falsch verstanden. Und Du hättest was anderes gesagt und sie hätten das falsch verstanden.
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Antwort #66 - 26.02.2014 um 12:57:08
 
reinhard schrieb am 26.02.2014 um 12:53:47:
Solange Du telefonierst, kannst Du nie sicher sein. Alle können hinterher sagen, sie hätten was anderes gesagt und Du hättest alles falsch verstanden. Und Du hättest was anderes gesagt und sie hätten das falsch verstanden.


Sie hat eine schriftliche Versicherungsbestätigung in der Hand auf der steht, dass sie bei der TK versichert ist. Lustigerweise kein Wort davon, ab wann sie dort versichert ist, d.h. dann wohl ab sofort und nicht erst ab der Immatrikulierung.
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Antwort #67 - 26.02.2014 um 13:20:15
 
Es geht in die nächste Runde. Sie haben ihren Namen auf der Versicherungsbestätigung falsch geschrieben, ein Buchstabe zuviel. Also wieder hin...
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Antwort #68 - 26.02.2014 um 14:00:48
 
Wurde geändert, jetzt hat sie eine Versicherungsbestätigung mit richtigem Namen. Schauen wir mal wie sich das entwickelt, die Unterlagen gehen Heute per Einschreiben zur Uni. Dann haben wir im allergrößten Notfall noch den Freitag um da selbst hinzufahren.
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Antwort #69 - 26.02.2014 um 17:05:34
 
Auf dem TK Antrag hatten sie den 01.03. als Beginn eingetragen, auf der Versicherungsbescheinigung steht kein Startdatum. Können wir ihre private Krankenversicherung nun zum Ende diesen Monats, also zu Freitag, kündigen?
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Antwort #70 - 08.08.2014 um 14:37:27
 
Im Moment scheint alles zu laufen, sie hat nach Ihrem Vorsemester jetzt für zwei Unis Zulassungen bekommen und kann sich daher aussuchen wo und was sie studieren möchte. Auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis steht allerdings eine bestimmte Uni und die dazugehörige Fachrichtung die sie studieren darf. Kann das nun ein Problem sein oder wird sowas problemlos umgeschrieben bzw. muss man es überhaupt umschreiben lassen wenn sie eine andere Uni wählt die evtl. noch in einem anderem Bundesland liegt? Nach dem Umzug ins andere Bundesland müsste sie die Aufenthaltserlaubnis dann dort wahrscheinlich nochmal beantragen?
Macht es sinn weiter im alten Bundesland gemeldet zu bleiben um Problemen aus dem Weg zu gehen?
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Antwort #71 - 08.08.2014 um 15:18:02
 
Sie sollte sich dort melden, wo sie studiert, und schnell mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen. In den ersten beiden Semestern ist ein Wechsel problemlos, danach müsste sie rechtzeitig vorher fragen.

Nicht mit Tricks und Täuschungen anfangen, das bringt erst die richtigen Probleme.
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Antwort #72 - 09.08.2014 um 20:26:58
 
Wird das Ding denn umgeschrieben oder komplett neu ausgestellt, was wohl ~90€ kostet?
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Antwort #73 - 10.08.2014 um 14:19:46
 
Normalerweise gilt die AE einfach weiter. Aber das müsste sie Dir doch sagen können, nachdem sie dort war.
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