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Ganz frische Beziehung mit einer Aupair (Gelesen: 19.345 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 25.02.2014 um 14:18:01
 
http://www.studienkolleg-hamburg.de/propaedeutik/

Zitat:
Wer kann an einem Propädeutikum teilnehmen?

Studierende, die erfolgreich am Auswahlverfahren für ihren gewünschten Studiengang an der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg oder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften teilgenommen haben, können und sollten am Propädeutikum für ihre Fächergruppe teilnehmen (wenn sie sich nicht von der Teilnahme befreien lassen).

Alle Teilnehmer erhalten bereits für die Phase des Einführungsmoduls den regulären Studentenstatus.



http://www.studienkolleg-hamburg.de/bewerbung/

Zitat:
Bewerbungen für die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)

Bewerben können sich alle ausländischen Studieninteressierten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in Deutschland erworben haben und alle formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines ingenieur- oder wirtschaftwissenschaftlichen Studiums erfüllen.

Ausführliche Informationen zum propädeutischen Vorsemester an der HAW Hamburg erhalten Sie unter "Internationale Bewerberinnen und Bewerber" sowie unter "Propädeutisches Vorsemester" bei der HAW.


Eine formale Voraussetzung ist z.B. nachgewiesene Sprachkenntnisse.

Das Propädeutikum ist ein Aufbaustudium und kein vorbereitender Sprachkurs. Im Gegensatz dazu kann man sich beim Studienkolleg für ein sogenannten Fachkurs bewerben, was quasi die nicht versicherungspflichtige Studienkolleg Einschreibung ist.

Alles läuft darauf hinaus, dass sie versicherungspflichtig ist. Die alternative Forderung nach der Versicherungsbefreiung im Immatrikulationsbescheinigung würde auch sonst keinen Sinn machen.

Was nun?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #46 - 25.02.2014 um 14:23:03
 
Aras schrieb am 25.02.2014 um 14:18:01:
Was nun?


Gute Frage. Wenn es so ist, dass sie "ordentliche Studentin" ist kann die TK sie erst versichern sobald sie ihre Immatrikulation hat. Die bekommt sie erst wenn sie eine Bestätigung der TK hat.  kopfhau
Dann müsste die TK schreiben "Frau ... ist bei uns versichter sobald sie Immaterikuliert wurde".
Was wäre dann mit der privaten Versicherung die regulär noch bis zum 31.03. läuft aber zum 28.02. gekündigt werden könnte? Würde sie die zum 28.02. kündigen wäre sie theoretisch bis zur Immatrulation nicht versichert. Im Grunde nicht so dramatisch, denn am 02.03. fliegen wir erstmal für 2 Wochen nach China und da ist sie eh versichert.
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Antwort #47 - 25.02.2014 um 14:33:06
 
Und wie kann sie sich immatrikulieren, wenn sie nicht versichert ist?
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Antwort #48 - 25.02.2014 um 14:37:28
 
Frag mich doch nicht.
Wenn die TK eine Bestätigung ausstellen könnte, dass sie dort ab der Immatrikulation versichert ist könnte das doch evtl. reichen?
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Antwort #49 - 25.02.2014 um 14:43:02
 
Das wäre doch was.

Wie wäre es wenn deine Freundin einfach mit dem Zulassungsantrag der Hochschule zur Krankenkasse geht und schriftlich die Aufnahme beantragt und die Antragsstellung bestätigen lässt. Sie verspricht die Immatrikulationsbescheinigung von ihr nachzureichen.
Mit der Antragsbestätigung geht sie zur Hochschule und schreibt sich ein, und geht mit dem Einschreibungsbescheid zur Krankenkasse und legt den vor, wodurch sie den Aufnahmebescheid bekommen würde. Mit der Bescheinigung, dass sie in der GKV aufgenommen wurde nochmal zur Hochschule und den dort abgeben.

Dann hat jeder was er braucht.

Vielleicht einfach eine andere Krankenkasse fragen. Meist gibts ne AOK neben ner Hochschule/Uni die mit diesem Problem bekannt sind. Dann kann man auch mal kurz rüber zum Studentensekretariat und das vor Ort klären.
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Antwort #50 - 25.02.2014 um 14:46:51
 
Das hat die TK ja erstmal verweigert da die meinten sie wäre während des Propädeutikums nicht versicherungspflichtig, sie prüfen aber ja noch. Das ist die erste Hürde. Die zweite wäre dann der FH zu verklickern, dass sie die Bescheinigung die sie eigentlich wollen nicht bekommen sondern erstmal was anderes und später dann eine Versicherungsbescheinigung. Und das alles innerhalb von 3 Tagen und so das wir in der Zeit in der die Immatrikulation kommen müsste nicht im Land sind.
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Antwort #51 - 25.02.2014 um 14:52:30
 
Es scheint so als wäre neben der HAW eine Filiale der energie-BKK. Soweit ich das verstanden habe ist das eine GKV (bitte selbstständig nachprüfen!) Das ist definitiv eine GKV Zwinkernd


http://www.energie-bkk.de/4619.html

Zitat:
Servicecenter Hamburg
Steindamm 96
20099 Hamburg
Mo.-Fr. 07:30 bis 16:30 Uhr


Da findest du ggf. eine gültige Telefonnummer:
http://hamburg.stadtbranchenbuch.com/3679909.html
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Antwort #52 - 25.02.2014 um 15:15:23
 
Weder sie noch ich sind in Hamburg. Hab jetzt div. Telefonnummern, aber Niemand ist erreichbar und die die erreichbar sind haben nach eigener Aussage keine Ahnung.
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Antwort #53 - 25.02.2014 um 15:33:29
 
TK hat zurück gerufen. Die sind sich sicher, dass sie beim Propädeutikum keinen regulären Studentenstatus hat und wollen wir da was zufaxen.
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Antwort #54 - 25.02.2014 um 15:34:50
 
So einen Teufelskreis kann man meist nur vor Ort klären. Falls ihr es bis Freitag nicht schafft, solltet ihr in Erwägung ziehen euren Flug zu cancelled.

wegen der TK:

Gib bitte das Ergebnis durch.
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Antwort #55 - 25.02.2014 um 16:10:25
 
Hab mit dem Fachbereichsleiter der HAW gesprochen. Er will sich schlau machen und sich dann bei mir melden. Bin gespannt.
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Antwort #56 - 25.02.2014 um 17:02:22
 
Er hat sich dem tatsächlich angenommen. Sie wird rechtlich im Semester 0 eingeschrieben, ist ordentliche Studentin und somit dann auch Versicherungspflichtig.
Jetzt heißt es eine Kasse davon zu überzeugen sie bereits ohne Immatrikulation zu versichern bzw. sollen die was schreiben, dass sie sie ohne Immatrikulation nicht versichern können, das aber tun sobald sie eingeschrieben ist. Das soll dann zur FH geschickt werden und dann sollen wir auf jeden Fall mit der Sachbearbeiterin bzw. zur Sicherheit mit ihm telefonieren, damit es geregelt wird. Soll bei ihr ein Sonderfall sein, naja.

Grad nochmal mit einem auf ausländische Studenten spezialisierten Versicherungsbüro gesprochen die mit der DAK zusammenarbeiten. Die meinen wieder im Semester 0 bzw. Propädeutikum ist man nicht Versicherungspflichtig. Oh man.
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Antwort #57 - 25.02.2014 um 17:12:32
 
Ich würde da nix versuchen selber zu überzeugen. Hol dir ein offizielles Schreiben der HAW, dass es sich bei dem Status deiner Freundin um eine vollwertige Einschreibung handelt. Am besten mit offiziellem Stempel. Dann kannst du dich immer darauf berufen.

Aber wieso vereinbarst ihr nicht mit dem Bereichsleiter, dass ihr euch am Campus trefft und den Verwaltungshickhack direkt löst. Dann geht ihr gemeinsam zur energie-BKK, was 5 Minuten Fußweg bedeutet. GKV ist GKV.

Sollte deine Freundin nicht hinkönnen, aber du schon, dann sollte sie dir eine Vollmacht erteilen.
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Antwort #58 - 25.02.2014 um 18:59:35
 
Eigentlich können wir beide nicht hinfahren, wenn es aber nicht anders geht müssen wir das organisieren. Das ich alleine hinfahre wird schwierig, bräuchte die Vollmacht ja sicher im Original, genauso wie die anderen Unterlagen. Und sie wohnt nicht bei mir und auch nicht um die Ecke.
Ich versuche Morgen Vormittag noch was mit irgendeiner Krankenkasse zu regeln, wenn das nicht klappt müssen wir Donnerstag hin.
Der Leiter hatte ja auch gesagt, dass wir/sie sich zur Not vor Ort an ihn wenden soll und er komme dann "mit runter".
Ich verstehe nicht wo hier der Sonderfall sein soll, das müsste im Propädetikum doch alltäglich sein oder wollen sich alle immer nur privat versichern?
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Antwort #59 - 25.02.2014 um 19:33:17
 
Du - ich hab von diesem Krankenversicherungsnachweis-Immatrikulations-Paradoxon schon von normalen Studienanfängern gelesen/gehört.

Es wird wohl auch so sein, dass die GKV pauschal die Aufnahme von Propädeutikum-Anfängern verweigert. Ist ja auch leichter abzulehnen, als sich damit auseinander zu setzen. Ich meine das auch nicht böse. Der übliche Fall ist nämlich, dass ein Studienkolleg-Teilnehmer versucht sich zu versichern und wird abgelehnt. Und dann kommt jemand mit einem Propädeutikum, und dann wird analog darauf geschlossen, dass es nicht versicherungsfähig wäre.

Und mit der Ablehnung denkt sich der Studienanfänger "na gut, dann mach ich das privat". Das aber die Befreiung für die Versicherungspflicht für das restliche Studium gilt, wird nicht so klar kommuniziert.

Du solltest dem Bereichsleiter entsprechend empfehlen, diesen Umstand in die Hinweisblätter für Propädeutikum-Anfänger groß und fett zu schreiben. Bzw. im Zulassungsbescheid sollte dieser Fakt mit aufgenommen werden. Z.B.

Zitat:
Mit der Immatrikulation werden Sie ein regulärer Student und sind dann nach SGB 5 §9 Abs. 1 Punkt 9 versicherungspflichtig.


Irgendwie sowas. Der Zulassungsbescheid einer Hochschule hat auch immer einen Stempel drauf, und so ist es dann auch hochoffiziell. Dann kann auch keine GKV mehr aus Unkenntnis pauschal ablehnen. So kann man vielleicht dieses Problem Anderen ersparen.

Aber wenn natürlich keiner der Hochschule Bescheid gibt, dass es so ein Problem gab, dann werden die das auch nicht auf ihre Agenda setzen.

Achja:
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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