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Ganz frische Beziehung mit einer Aupair (Gelesen: 19.339 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 06.11.2013 um 14:35:05
 
Wenn sie Studienplatz und Studien-AE bekommt, darf sie 120 Tage pro Jahr arbeiten (= 240 halbe Tage). Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann sie eine AE zur Arbeitssuche bekommen, die dann 18 Monate (nicht mehr ein Jahr, das wurde verlängert!) gilt. Sie muss einen Arbeitsvertrag entsprechend ihrem Abschluss vorlegen. In diesen 18 Monaten darf sie ohne Beschränkung arbeiten.

Und heiraten dürft Ihr jederzeit.
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Märchenprinz
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Antwort #16 - 06.11.2013 um 14:45:51
 
Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:30:50:
Nach dem Studium


Nach erfolgreichem Studium, 18 Monate Jobsuche..
..erstmal schaffen...

Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:30:50:
sie mit einem Job dann


Einem dem Abschluss angemessenen Job..
.. erstmal finden..

Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:30:50:
trifftige Gründe 


s.o. Muss jeder selbst wissen.
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Sidi
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Antwort #17 - 06.11.2013 um 14:46:14
 
Also außer der Krankenversicherung für sie und "ein paar Euro" Steuerersparnis für mich gibts keinen Grund diesen Schritt vor Ende ihres Studiums zu tun. Danke.
Wenn sie das Studium wirklich nicht packen sollte kann man ja immernoch heiraten.
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Aras
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Antwort #18 - 06.11.2013 um 14:47:01
 
Du solltest eh nicht heiraten, wenn du es nicht ernst meinst. Denn unabhängig von ihrem daraus verfestigten Aufenthaltsstatus, machst du dich unterhaltspflichtig und des Weiteren teilst du Rentenpunkte mit ihr. Steuern sparst du nicht, denn du kannst theoretisch bei entsprechenden Ausgaben die Einkommenssteuer durch eine entsprechende Steuererklärung auch vollständig zurückkriegen. Also sparen tut man nicht wirklich, und das was man "spart" gibt man auch wieder für die Ehe aus.

Und falls du merkst, sie wäre doch nicht die Richtige, und sie fängt an zu studieren, dann darfst du ihr, entsprechend der Dauer der Regelstudienzeit ihres Studienganges, Unterhalt zahlen. Weil es entsprach ja eurer gemeinsamen Lebensplanung und sie verlässt sich darauf, dass du sie solange finanziell unterstützen wirst.

Heiraten tut man idR weil man es ernst mit der Beziehung meint und sich der Konsequenzen bewusst ist.

Ich will dich auch nicht entmutigen zu heiraten, nur sollte dir auch bewusst sein, dass es auch eine Menge Verpflichtungen bedeutet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Sidi
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Antwort #19 - 06.11.2013 um 14:50:12
 
Ich meine es schon ernst, keine Sorge. Das mit den Pflichten ist gut zu wissen. Mir ging es ja nur darum, ob es sich lohnt über eine Heirat vor dem Ende des Studiums überhaupt nachzudenken.
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reinhard
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Antwort #20 - 06.11.2013 um 14:55:50
 
Sidi schrieb am 06.11.2013 um 14:50:12:
Mir ging es ja nur darum, ob es sich lohnt über eine Heirat vor dem Ende des Studiums überhaupt nachzudenken.


Nachdenken und sich informieren lohnt sich immer.

Es kann ja theoretisch auch mal Probleme im Studium geben, so dass die Verlängerung der AE in Frage steht. Und dann sollte man schon mal drüber gesprochen haben.
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Sidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #21 - 20.01.2014 um 13:32:56
 
Ihr Visum läuft Ende des Monats ab. Die Zusage fürs Vorsemester des Studiums bekommt sie erst Anfang Februar, wenn das nichts wird will sie sich bei einer Sprachschule anmelden.
Die AHB hat ihr eine Fiktion für 3 Monate in Aussicht gestellt. Laut Auskunft der AHB darf sie damit reisen.
Wir wollen im März zusammen nach China fliegen, müssen wir dabei noch irgendwas beachten? Die Fiktionsbescheinigung zusammen mit dem abgelaufenen Visum ist dann ausreichend um wieder einreisen zu können (der Flug geht über Amsterdam)?
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dim4ik
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Antwort #22 - 20.01.2014 um 15:37:32
 
Sidi schrieb am 20.01.2014 um 13:32:56:
Die Fiktionsbescheinigung zusammen mit dem abgelaufenen Visum ist dann ausreichend um wieder einreisen zu können (der Flug geht über Amsterdam)?

Ja. Bevor ihr aber ins Ausland geht, schaut vorher nach, ob die FB nach §81 Abs. 4 (nicht Abs. 3) AufenthG erteilt ist.
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Sidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #23 - 27.01.2014 um 11:35:18
 
Bescheinigung ist da, Absatz 4 ist angekreuzt die anderen beiden sind durchgestrichen. Das sollte dann so reichen?
Weiß der chinesische Grenzbeamte bzw. der niederländische denn damit auch etwas anzufangen wenn das Visum abgelaufen ist? Gibts dazu evtl. eine offizielle Website zum ausdrucken?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 27.01.2014 um 11:53:00
 
Sidi schrieb am 27.01.2014 um 11:35:18:
Gibts dazu evtl. eine offizielle Website zum ausdrucken? 

Liste der schengenfähigen Titel aus Deutschland: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:003:0005:0009:EN...

Für die Chinesen oder die Airline.

Die Niederländer wissen sowas in der Regel (oder können schnell nachschauen).
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Sidi
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Antwort #25 - 24.02.2014 um 20:52:15
 
Meine Freundin wurde jetzt an einer Fachhochschule angenommen. Sie muss nun zusammen mit der Annahmebestätigung einen Krankenversicherungsnachweis einreichen. Aktuell hat sie noch eine Aupair Versicherung, die aber zwei Wochen nach Beginn des Studium abläuft.
Welche Versicherung kann sie abschliessen, darf sie in die gesetzliche Krankenkasse? Die ist zwar teurer als die Privaten, da bei ihr aber evtl. eine größere Operation ansteht wäre das vielleicht die bessere Wahl.
Bekommt man dort noch diese Woche eine Bescheinigung, dass man ab April versichert ist?
Oder kann man erstmal eine private abschliessen und dann später in die gesetzliche wechseln? Als Arbeitnehmer geht das ja nicht so leicht.
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Sidi
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Antwort #26 - 25.02.2014 um 08:01:46
 
Sie könnte ihre aktuelle private Krankenversicherung auch noch zum Ende diesen Monats kündigen, geht wohl ohne Frist. Macht das Sinn?
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Sidi
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Antwort #27 - 25.02.2014 um 09:21:42
 
Ich habe das hier gefunden:

http://www.reise-krankenversicherung.de/sgbv-st.pdf

Da steht, dass sich ausändische Studenten in den Vorbereitungskursen nur privat versichern können  Daumen runter
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Aras
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Antwort #28 - 25.02.2014 um 09:42:08
 
Ja das stimmt. Aber wenn sie als reguläre Studentin eingeschrieben ist, kann sie in die gesetzliche Wechseln.

Machst sie nur einen Vorbereitungskurs?
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Antwort #29 - 25.02.2014 um 10:03:14
 
Es ist ein Propädeutikum. Sie ist dabei aber an der FH als reguläre Studentin eingeschrieben.
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