Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 17:36:27:Ach und je nachdem, wie die
ABH ein Urteil fällt, steht die Ausweisung um so und so lange noch "im Raum", hab ich das richtig verstanden?
...dann ist wohl eine Befristung auf Ende November, bzw. Ende Dezember übertrieben?
Ich glaube, ich verstehe Deine Frage nicht oder Du verstehst die Ausweisung nicht.
Die Ausweisung hat die "Wirkung", dass kein neuer Aufenthaltstitel (also kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis) gegeben werden darf. Die "Wirkung" gilt einfach "bis auf Weiteres", wenn er nie eine Befristung beantragt: für immer.
Die Befristung der Wirkung auf den 31.12.2013 würde bedeuten, dass ab dem 1.1.2014 wieder ein
AT gegeben werden darf.
Ich würde mir an Deiner Stelle keine Gedanken drüber machen, was die
ABH entscheiden wird, um danach einen Termin auszuwählen. Er sollte das beantragen, was er haben will, und das vor allem sehr gut und sehr ausführlich begründen. Und sich einfach den Schlusstermin so aussuchen wie er das möchte. Die Ausländerbehörde muss dann nachsehen, wie sie ihn ähnlichen Fällen (ähnliches Urteil, Kind im ähnlichen Alter) entschieden hat und ungefähr so wieder entscheiden, also irgendwie "neutral" und gleichberechtigt mit allen anderen Anträgen. Die kennt er gar nicht, Du auch nicht, das könnt Ihr auch bis Weihnachten nicht mehr recherchieren.
Er sollte also nicht schreiben, dass er sich um das Kind kümmert, sondern schreiben, was er morgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends mit dem Kind macht. Und der erste Satz: Hiermit beantrage ich die Befristung auf den 24. Dezember 2013" oder so ähnlich.
In der Regel dauert es sowieso ein paar Monate, bis die
ABH antwortet.