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Passbeschaffung in jedem Fall? (Gelesen: 19.577 mal)
Ailoonarose
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Antwort #15 - 14.10.2013 um 10:11:23
 
Ok., vielen Dank, das hab ich jetzt verstanden.

Hm, sein Anwalt sowie das Konsulat haben unabhängig voneinander schonmal gefragt ob er nicht Verwandtschaft oder ähnliches dort habe, die ihm den Pass beschaffen könnten...
Dann sollte er wohl eher nochmal nachdenken.
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Antwort #16 - 14.10.2013 um 18:28:32
 
Verwandte und Bekannte können im Irak mM höchstens (zu Passausstellung nötige) Personenstandsurkunden (Geburts- Heiratsurkunden oä) besorgen.
Aber Vorsicht: Urkunden aus dem Irak sind bekannntermaßen oft Totalfälschungen!
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Ailoonarose
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Antwort #17 - 12.11.2013 um 22:50:24
 
Hallo,

ich habe nochmals ein paar Fragen...

Die schriftliche Befristung der Ausweisung wie uns von hier geraten wurde, kann von uns auf ein beliebiges Datum festgelegt werden?

Wegen den Straftaten - es heißt, diese sollen wir mit der ABH besprechen - was genau ist damit gemeint? Dass er keine weiteren macht?

Mein Freund hat sich nun entschlossen, persönlich in den Irak zu reisen zur Passbeschaffung, nichts anderes bleibt übrig.

Grüße.






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reinhard
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Antwort #18 - 14.11.2013 um 12:15:38
 
Ailoonarose schrieb am 12.11.2013 um 22:50:24:
Die schriftliche Befristung der Ausweisung wie uns von hier geraten wurde, kann von uns auf ein beliebiges Datum festgelegt werden?


Ja. Ihr müsst da keine Richtlinien o.ä. beachten, sondern schreibt einfach, was Ihr wollt. Und: Begründet das gut!

Zitat:
Wegen den Straftaten - es heißt, diese sollen wir mit der ABH besprechen - was genau ist damit gemeint? Dass er keine weiteren macht?


Ja, nicht die kleinste Kleinigkeit. Falls möglich, sollte er versuchen, bei Gelegenheit etwas Positives zu machen, z.B. Jugendgruppe im Sportverein anleiten oder Essenstand für die Interkulturelle Woche (mit) organisieren.


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Ailoonarose
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Antwort #19 - 14.11.2013 um 15:55:43
 
Alles klar, okay.

Wenn sich nun etwas positives für ihn zu tun findet - aber wie erreicht das die ABH oder wo kann es vermerkt werden?
Darüber hinaus, schadet es denke ich nicht, sich auch ohne Vermerk im Guten zu betätigen....

Er bekommt einen Bewährungshelfer, lässt sich über diesen auch etwaiges verrichten?

Insgesamt hat er (neben Geldstrafen) 2mal 3 Jahre zur Bewährung in zwei verschiedenen Fällen. Das war alles. Seit dem ist nichts mehr dazu gekommen.
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reinhard
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Antwort #20 - 14.11.2013 um 16:10:20
 
Wenn er sich dauerhaft engagiert, dann sollten das nach und nach alle von selbst mitbekommen. Ich schicke Dir auch keine "Bescheinigung", was ich so mache, sondern glaube, dies und das bekommst Du mit.

Klar kann er auch seinen Bewährungshelfer fragen. Aber er sollte was machen, was ihm liegt und Spaß macht. Und wenn es niemand merkt, ist die Welt trotzdem ein wenig besser geworden.
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Ailoonarose
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Antwort #21 - 14.11.2013 um 16:52:00
 
Ja, sehe ich genau so. Da lässt sich gut was finden, er ist kein unbegabter Jemand, im Gegenteil.

Und wie stehen seine Taten in Zusammenhang mit einem Visum?
Sind sie unbedingt ausschlaggebend neben Befristung der Ausweisung und dem Wohl des Kindes?
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Antwort #22 - 14.11.2013 um 17:01:11
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 16:52:00:
Und wie stehen seine Taten in Zusammenhang mit einem Visum?
Sind sie unbedingt ausschlaggebend neben Befristung der Ausweisung und dem Wohl des Kindes?


Natürlich. Aber du schreibst nicht was er gemacht hat. Nur dass er zweimal 3 Jahre bekommen hat. So kann man das aber nicht abschätzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #23 - 14.11.2013 um 17:15:57
 
Er beantragt die Befristung, vielleicht auf drei Monate oder ein Jahr oder was auch immer.

Dann muss die Behörde abwägen:
positiv: Beziehung zum Kind, Recht des Kindes auf den Vater, ...
negativ: Straftaten, Verurteilungen...

Und daraus ergibt sich der Bescheid über die Länge der Wirkung der Ausweisung.
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Ailoonarose
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Antwort #24 - 14.11.2013 um 17:22:30
 
Raub und Diebstahl. Er klaute Parfumfläschchen in der Absicht, sich daraus dauerhaft eine gewerbliche Geldquelle zu verschaffen...
Ein Gesamtwert von rund 2000€ kam so nach und nach zusammen.
Im Gericht, bei dem ich anwesend war, wurde ihm eine eindeutige kriminelle Handlung nachgewiesen, jedoch wirkte strafmildernd, dass er glaubhaft Besserung gelobte und Reue zeigte.

Außerdem verließ er damals 2mal gegen seine Asylauflagen sein Aufenthaltsgebiet.
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Ailoonarose
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Antwort #25 - 14.11.2013 um 17:36:27
 
Okay. Ist denn eine Befristung zum Ende dieses Jahres im Rahmen? Oder noch besser - Ende dieses Monats?
Denn er würde natürlich am liebsten gleich Morgen fliegen...
Zumindest möchte er, wenn möglich, noch im Winter in den Irak - dieser geht bis Februar - wegen der Hitze dort. Lässt sich dieses Vorhaben erfahrungsgemäß so zügig abwickeln?

Ach und je nachdem, wie die ABH ein Urteil fällt, steht die Ausweisung um so und so lange noch "im Raum", hab ich das richtig verstanden?
...dann ist wohl eine Befristung auf Ende November, bzw. Ende Dezember übertrieben?
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Antwort #26 - 14.11.2013 um 17:46:36
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 17:36:27:
Okay. Ist denn eine Befristung zum Ende dieses Jahres im Rahmen? Oder noch besser - Ende dieses Monats? 


Beantragen könnt ihr das. Aber ob das auch klappt, ist fraglich. Befristung Ende des Monats ist unwahrscheinlich, Ende des Jahres schon eher.

Aber er muss klar haben, dass er nach der rechtskräftigen Befristung erst mal das Visum beantragen muss. Und das wird er nicht mal eben so schnell bekommen. Das braucht ein bisschen, bis alles geprüft und alle Anfragen gemacht sind. 

Und er muss ja auch seinen Pass - den er sich ja erst ausstellen lassen muss - vorlegen.

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reinhard
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Antwort #27 - 14.11.2013 um 17:51:31
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 17:36:27:
Ach und je nachdem, wie die ABH ein Urteil fällt, steht die Ausweisung um so und so lange noch "im Raum", hab ich das richtig verstanden?
...dann ist wohl eine Befristung auf Ende November, bzw. Ende Dezember übertrieben?


Ich glaube, ich verstehe Deine Frage nicht oder Du verstehst die Ausweisung nicht.

Die Ausweisung hat die "Wirkung", dass kein neuer Aufenthaltstitel (also kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis) gegeben werden darf. Die "Wirkung" gilt einfach "bis auf Weiteres", wenn er nie eine Befristung beantragt: für immer.

Die Befristung der Wirkung auf den 31.12.2013 würde bedeuten, dass ab dem 1.1.2014 wieder ein AT gegeben werden darf.

Ich würde mir an Deiner Stelle keine Gedanken drüber machen, was die ABH entscheiden wird, um danach einen Termin auszuwählen. Er sollte das beantragen, was er haben will, und das vor allem sehr gut und sehr ausführlich begründen. Und sich einfach den Schlusstermin so aussuchen wie er das möchte. Die Ausländerbehörde muss dann nachsehen, wie sie ihn ähnlichen Fällen (ähnliches Urteil, Kind im ähnlichen Alter) entschieden hat und ungefähr so wieder entscheiden, also irgendwie "neutral" und gleichberechtigt mit allen anderen Anträgen. Die kennt er gar nicht, Du auch nicht, das könnt Ihr auch bis Weihnachten nicht mehr recherchieren.

Er sollte also nicht schreiben, dass er sich um das Kind kümmert, sondern schreiben, was er morgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends mit dem Kind macht. Und der erste Satz: Hiermit beantrage ich die Befristung auf den 24. Dezember 2013" oder so ähnlich.

In der Regel dauert es sowieso ein paar Monate, bis die ABH antwortet.
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Antwort #28 - 14.11.2013 um 18:05:16
 
Ich muss da kurz etwas einwerfen: Er kann NICHT 2 Mal 3 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung haben, denn Freiheitsstrafen über 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, siehe StGB §56 1 und 2

Er hat irgendwelche Freiheitsstrafen UNTER 2 Jahren, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, das ist ein gravierender Unterschied!
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Antwort #29 - 14.11.2013 um 19:06:58
 
@ planloser - Letzteres trifft zu.

Also...von wo aus beantragt er denn nun (nach der Befristung) das Visum? Nicht vom Irak aus, nachdem er den Pass in den Händen hält oder hab ich das verkehrt verstanden?
Und was wird denn da alles geprüft? Weiß man, wie lange das ungefähr dauert?
Denn es ist ja auch eine Frage des Geldes, sich so und so lange "im Ausland" aufzuhalten. Wir wollen zusammen reisen, er hat Verwandtschaft in Kurdistan, wo das Baby und ich solange aufgenommen werden.

In die Begründung der Befristung soll sicherlich doch auch mit hinein, dass er für seine Familie sorgen möchte und arbeiten will, heiraten etc. ... das alles aber nur mit Pass möglich ist - darum reist er also auch in den Irak und bittet um das Visum... ?
Dass er schreiben soll, wie sein Tagesablauf mit Kind verläuft war mir bis jetzt unbekannt.

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