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Passbeschaffung in jedem Fall? (Gelesen: 19.504 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 14.11.2013 um 19:18:26
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:06:58:
von wo aus beantragt er denn nun (nach der Befristung) das Visum?

Ankara, Türkei: http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06__Visa/Visum__Irak/Visum__fuer...

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:06:58:
Und was wird denn da alles geprüft? Weiß man, wie lange das ungefähr dauert? 

Seine Dokumente werden durch das zuständige Landeskriminalamt auf ihre Echtheit geprüft (sofern das noch nicht geschehen ist), alleine das dauert schon Monate.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:06:58:
Weiß man, wie lange das ungefähr dauert? 

Rechnet mit 9 Monaten und freut Euch wenns auch so lange dauert.
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Antwort #31 - 14.11.2013 um 19:19:45
 
In dem Moment, in dem er ausreist, ist seine Duldung erledigt, weil die ja nur die Abschiebung aussetzt.

Dann besorgt er einen Pass und beantragt das Visum zur Einreise aufgrund des Kindes, sobald er das kann (also nach Ablauf der Ausweisung.

Ja, in die Begründung für den Befristungsantrag sollte alles rein, was er für eine gute Begründung hält, was er macht und was er plant. Allgemein kann man aber sagen, dass die Behörde immer davon ausgeht, dass eine erwachsene Frau eher warten kann als ein Kind – deshalb ist das Kind immer das "bessere" Argument für eine baldige Wiedereinreise.
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Antwort #32 - 14.11.2013 um 19:32:32
 
Da stellt sich mir natürlich die Frage, wenn ihr beide im Ausland sein wollt bis der Papierkram erledigt ist, dass dann kein "Leidensdruck" für das Kind gibt und dadurch die Befristung nicht so dringend ist.

Ich würde also nicht monatelang in Irak bleiben. Was denken die anderen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 14.11.2013 um 19:44:38
 
Hilft es, wenn man seine Dokumente vorab auf Echtheit prüfen lässt, noch hier in Deutschland?

Okay, was wäre, wenn wir drei alle zusammen reisten? - er hat Verwandtschaft in Kurdistan, bei der wir bleiben wollten. Hätte das denn Auswirkungen bezgl. des Visums, wenn wir mit dort wären?
Dass es allerdings fast ein Jahr dauert, bis alles durch ist, war nicht klar und das ist für uns alle wahrscheinlich zu lange zum Wegbleiben...

=======

Hm, dann hebt sich die Dringlichkeit auf, ja.

Aber unzumutbar ist auch, dass das Kind in den ersten Lebensjahren die größten Entwicklungsschübe macht und auf jeden Fall eine gegebene Fremdheit bei Abwesenheit des Vaters von 9 Monaten und länger erwächst.
Das ist auch ein wichtiger Punkt, finde ich. Es ist schon eine lange Zeit...

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Antwort #34 - 13.11.2013 um 17:51:52
 
Hallo,

wir hatten schonmal gesprochen über meinen Freund, dessen Passbeantragung von D aus nicht möglich ist, wir haben ein Kind zusammen.

Er hat sich nun entschlossen, persönlich in den Irak zu reisen um seinen Pass machen zu lassen. Das wollen wir auch mit seiner (neuen) ABH besprechen.

Ich weiß, es ist schwer zu sagen aber weiß jemand über Erfahrungen bescheid, die Ausschlag geben, wie die Chancen auf ein Visum (von Kurdistan aus) stehen, für einen hier in D auf Duldung lebenden Iraker? - Vaterschaftsanerkennung und geteilte Sorge für unseren Sohn vorhanden. Allerdings machte er eine kriminelle Laufbahn...

Grüße.
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Antwort #35 - 14.11.2013 um 11:50:18
 
Ich verweise auf
Deinen anderen thread hier
. Die Chancen stehen nur dann gut, wenn die Ausweisungsverfügung (möglichst) zuvor befristet worden ist. Denn erst nach Abaluf dieser Frist könnte er mit Visum wieder einreisen.

Das solltet Ihr im Zweifel am besten mit dem wohl involviereten Anwalt besprechen. Solange die verügung im Raume ist bzw. nicht befristet ist, kann und wird er kein Visum bekommen.

Anderenfalls ist das Wohl des deutschen Kindes herausragend zu berücksichtigen  - das heißt, ist die Verfügung aus der Welt, dann besteht ganz grundsätzlich Anspruch auf (Wieder)einreise.


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Antwort #36 - 14.11.2013 um 13:57:21
 
Ailoonarose schrieb am 13.11.2013 um 17:51:52:
Er hat sich nun entschlossen, persönlich in den Irak zu reisen um seinen Pass machen zu lassen. Das wollen wir auch mit seiner (neuen) ABH besprechen.

Das ist auch dringlich nötig. Für diesen Zweck muß die ABH
1. ihm auch Passersatzpapiere bzw. einen Reiseausweis für Ausländer gem. §§ 4 ff AufenthV ausstellen, ohne die ER nicht reisen kann.
(Es sei denn, ER findet plötzlich seinen "verlorenen" Pass wieder)
2. die Einreisesperre angemessen befristen.
3. der später nötige Visum-Antrag auf Familienzusammenführung (FzF) zum deutschen Kind sollte jetzt schon sorgfältig vorbereitet werden http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/familiennachzug-allgemein....
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Antwort #37 - 14.11.2013 um 16:15:49
 
Sorry, ich dachte es kommt keine Antwort in meinem thread mehr...warum auch immer ich das dachte.... hä? ...kann man in anderen threat verschieben?

Also reist er nicht mit einem Ersatz- Passer seiner irak. Behörde?
...sondern der ABH, okay.

Dann wissen wir, was alles noch zu tun ist, danke!

Daddys' Änderung:
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 16:15:49:
...kann man in anderen threat verschieben? 
Sicher kann man das... Zwinkernd




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Antwort #38 - 14.11.2013 um 20:17:17
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 19:44:38:
Hilft es, wenn man seine Dokumente vorab auf Echtheit prüfen lässt, noch hier in Deutschland?


Ja, klar. Wenn er seinen Pass in Wirklichkeit hat und nur versteckt hat.

Wenn er wirklich in den Irak fährt und dort einen Pass besorgt, muss der hinterher geprüft werden.

Zitat:
Okay, was wäre, wenn wir drei alle zusammen reisten?


Dann hat er keine Begründung mehr für eine Befristung. Er hat dann ja weder Frau noch Kind in Deutschland.

Zitat:
Dass es allerdings fast ein Jahr dauert, bis alles durch ist, war nicht klar und das ist für uns alle wahrscheinlich zu lange zum Wegbleiben...


Das zu verzögern nützt Euch aber erst recht nichts.

Zitat:
Aber unzumutbar ist auch, dass das Kind in den ersten Lebensjahren die größten Entwicklungsschübe macht und auf jeden Fall eine gegebene Fremdheit bei Abwesenheit des Vaters von 9 Monaten und länger erwächst.
Das ist auch ein wichtiger Punkt, finde ich. Es ist schon eine lange Zeit...


Genau das muss er in die Begründung für den Befristungsantrag schreiben und den möglichst schnell stellen.

Du kannst ja immer noch gucken, ob das Jugendamt Euch mit einer Stellungnahme unterstützt, das könntet Ihr dann nachreichen.
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Antwort #39 - 14.11.2013 um 20:42:50
 
Ah, okay. Aber wer ist denn dann genau zuständig dafür, dass er in weniger als 9 Monaten zurück kommt, wenn das Wohl des Kindes beachtet werden muss?
Einerseits fließt das in die Begründung ein, andererseits dauert das Formelle der deutschen Botschaft im Irak neun Monate... ?
Der neue Pass wird geprüft - achso - ich dachte weitere Dokumente, wie Geburtsurkunde usw., diese hat er nämlich noch im Gegensatz zum Pass. Der ist leider wirklich weg.
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Antwort #40 - 14.11.2013 um 21:08:20
 
...und bzgl. seiner Straftaten - können das Gründe sein zur Verweigerung eines Visums vor Ort in Kurdistan?
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Antwort #41 - 14.11.2013 um 21:10:32
 
Nochmal: Solange er gesperrt ist geht nichts.

Wenn er einen Befristungsantrag stellt, dann werden die Gründe, die für ihn sprechen (Kind), gegen die Gründe abgewogen, die gegen ihn sprechen (Straftaten). Und dann wird die Sperre befristet auf einen bestimmten Termin, an diesem Termin im AZR gelöscht.

Und nach der Löschung der Sperre beantragt er erst das Visum.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 20:42:50:
Ah, okay. Aber wer ist denn dann genau zuständig dafür, dass er in weniger als 9 Monaten zurück kommt, wenn das Wohl des Kindes beachtet werden muss?


Zunächst ist er und nur er dafür verantwortlich, denn er muss den Antrag auf Befristung stellen und überzeugend begründen.

Sobald die Sperre aufgehoben ist, beantragt er das Visum und die Urkundenprüfung beginnt. Und dann schreibt er nochmal einen Brief (Anlage zum Visumantrag), in dem drin steht, dass das Kind wartet.

Du kannst dann auch beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes fragen, ob es möglich ist, das Visum zu geben und die Urkunden zu prüfen, wenn er hier ist, damit das Kind nicht warten muss. Manchmal machen die Behörden das.
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Antwort #42 - 14.11.2013 um 21:15:39
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 21:08:20:
vor Ort in Kurdistan

Wo ist denn das ?
Da gibt es doch gar kein deutsches und auch kein anderes Konsulat, denn Kurdistan ist, zumindest bislang, kein Staat.
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reinhard
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Antwort #43 - 14.11.2013 um 21:22:34
 
Saxonicus schrieb am 14.11.2013 um 21:15:39:
Da gibt es doch gar kein deutsches und auch kein anderes Konsulat, denn Kurdistan ist, zumindest bislang, kein Staat.


Doch. Deutschland hat in Kurdistan inzwischen ein Generalkonsulat eröffnet.
http://www.bagdad.diplo.de/Vertretung/bagdad/de/08/__GK__Erbil__Startseite.html

Und Kurdistan ist zumindest autonom (innerhalb des Irak), mit Sprache, Polizei etc.
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Antwort #44 - 14.11.2013 um 21:37:32
 
In Erbil ist die deutsche Botschaft.

Ok., den Bescheid über den Termin der Löschung bekommt er mitgeteilt und kennt demnach also auch den Zeitpunkt zur Visumsbeantragung in Kurdistan. Man richtet sich also die Reise dementsprechend ein.

Und wer entscheidet letztendlich über die Möglichkeit oder leitet in die Wege, dass er schneller wieder hier ist?
Kann man zum Beispiel in der Begründung auch ansprechen, dass max. 3 Monate angemessen seien? Ist das überhaupt möglich, wenn es doch heißt, das Formale dauert so lange?
Dann müsste ja was geschehen, dass den zügigeren Ablauf in die Wege leitet...
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