Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:Reist er aus zur Passbeantragung in den Irak und stellt bei der deutschen Botschaft ein Visum, ist nicht garantiert, dass er wieder hinein kommt...
Bist du da völlig sicher?
Warum soll das so sein?
Zitat:Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...
Mal so als Tipp: Sie hat nicht die geringste Ahnung. Deutschland stellt für Iraker kein "Ausreisevisum" aus. Insofern erübrigt sich die Frage, ob er mit einem Ausreisevisum wieder einreisen dürfte und ob das vier Monate gültig ist.
Zitat:Was anderes würde ihm nicht übrig bleiben meinte sie, doch die noch- zuständige
ABH sagte, so etwas könne er nicht kriegen.
Ja, klar, weil sowas nicht existiert.
Zitat:Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen? Wie, bitteschön, kommt er an seinen Pass, jetzt, wenn er es ehrlich meint??
Die "Ehrlichkeit" ist ja nur theoretisch, denn noch sagt er ja keiner Behörde die Wahrheit.
Falls er sich irgendwann entschließt, die Wahrheit zu sagen, ist vermutlich klar, dass er in den Irak fahren muss (Laissez-passer von der Botschaft) und dort den Pass beantragt und bekommt.
Dann beantragt er das Visum, bei dem die Botschaft und die Ausländerbehörde zustimmen muss. Er kann bei der
ABH fragen, ob sie vorab zustimmt (er also die
Vorabzustimmung mitnehmen kann). Dann ist das Visum so gut wie sicher.
Auf die
Vorabzustimmung hat er allerdings keinen Anspruch, und bei seiner bisherigen Geschichte kann ich mir auch vorstellen, dass die
ABH erst den Pass sehen will, weil sie vermutlich nicht glaubt, dass er jetzt ehrlich wird.
Die Straffälligkeit sollte er noch mit der
ABH besprechen. Gibt es eine Ausweisungsverfügung in der Akte? Dann kann er tatsächlich kein Visum, keine
AE und auch keine
Vorabzustimmung bekommen. Er kann aber die Befristung der Wirkung beantragen.