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Passbeschaffung in jedem Fall? (Gelesen: 19.508 mal)
Ailoonarose
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10.10.2013 um 16:29:53
 
Hallo,

es geht wieder um meinen Freund, dessen Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich abgelehnt wird und der vermutlich geduldet hier bleiben soll - wir haben ein Kind.
Er hat keinen Pass und die Beschaffung dessen gestaltet sich ganz schön schwierig...
Er gab ihn in der Türkei von sich und reiste ohne hier ein.
Beim irakischen Konsulat erklärte er, dass sein Pass hier in Deutschland abhanden kam, denn das Konsulat würde die Menschen in das Land zurück schicken, indem sie den Pass verloren haben - um dort Anzeige zu erstatten - und als damaliger Noch- Asylant und dann Geduldeter ging das schlecht.
Nun musste er aber vom Konsulat aus hier in Deutschland auch eine Anzeige schalten. Diese Anzeige soll wiederum beglaubigt werden, doch die Apostille verlangt einen Nachweis, dass er mit gültigem Pass nach Deutschland einreiste um das Dokument zu beglaubigen - was ja aber gar nicht möglich ist, weil er nie mit Pass hierher kam. So sitzt er nun in der Falle - ohne beglaubigte Anzeige keine Passbeantragung möglich.
Uns kam die Idee eines 4- monatigen Ein- und Ausreisevisums, sodass er Gelegenheit hätte, persönlich in den Irak zu reisen um den Pass machen zu lassen, doch die Ausländerbehörde, die momentan noch für ihn zuständig ist (Umverteilung in anderen Landkreis ab 1.11.) genehmigte dies nicht. Sie ist u.a. in dem Glauben, dass der Pass, von Deutschland aus beantragt, in zwei Jahren für ihn bereit sei. Das irak. Konsulat erklärte nämlich auch, er brauche zu seiner Nationalität einen Personalausweis, dessen Fertigung ein Jahr auf sich warten ließe. Danach könne er den Pass beantragen, was wiederum ein Jahr dauern würde, was aber jedoch wieder nicht ohne die beglaubigte Anzeige funktionieren würde. Die Ausländerbehörde denkt, mein Freund würde das zweijährige Procedere durchlaufen und weiß nichts von dieser Zwickmühle.
Sollten wir der nächst zuständigen Ausländerbehörde "reinen Wein" einschenken, damit verstanden wird, in welcher Lage er sich momentan befindet, damit evtl. einem Aus- und Einreisevisum stattgegeben wird? Denn die Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft im Irak, nachdem er ausgereist wäre, schlägt evtl. fehl...
Man sagte uns, als Geduldeter brauche er keinen Pass, das mag zwar sein, doch besser wäre er doch mit dran? Wie könnten wir an seinen Pass heran kommen??

Ich hoffe, in diesem Geschehens- Wirrwarr kann man sich zurecht finden.

Freundliche Grüße.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.10.2013 um 17:33:03
 
Wie wäre es mit der Wahrheit?  Ihr reitet Euch doch nur immer tiefer rein. ABH gehen,  Hosen runter und Reue zeigen.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.10.2013 um 17:39:40
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 16:29:53:
soll wiederum beglaubigt werden, doch die Apostille verlangt einen Nachweis, dass er mit gültigem Pass nach Deutschland einreiste um das Dokument zu beglaubigen 

Hier wird es unklar. Wer fordert was für was? Der Irak ist der Haager Konvention doch gar nicht beigetreten, d.h. die akzeptieren gar keine Apostillen.
Und wer verlangt den Nachweis?
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Ailoonarose
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Antwort #3 - 10.10.2013 um 19:28:47
 
Ich bin auch für die Wahrheit.

Also: das irak. Konsulat geht davon aus, dass mein Freund mit seinem Pass nach Deutschland einreiste und dieser ihm danach hier abhanden kam. Darum sollte er eine polizeiliche Anzeige schalten. Die Anzeige musste zusätzlich von einer Apostille beglaubigt werden. Diese tat das aber nicht, weil die Identität seiner Person nicht bewiesen werden kann, eben weil er OHNE Pass einreiste, illegal.
Keine Bestätigung seiner Identität durch die ABH -> keine Beglaubigung der Anzeige -> keine Beantragung seines Passes am Konsulat möglich.
Wenn auch dann die "volle Wahrheit" ans Licht kommt und alle Karten auf dem Tisch liegen frage ich mich, welche Möglichkeit ihm bleibt, ehrlich seinen Pass zu erlangen?
Von Seiten des Konsulats sind ihm die Hände gebunden, denn nur mit der beglaubigten Anzeige ist es ihm möglich, seinen Pass von Deutschland aus zu beantragen, den er ja nie hier verloren hat...
Reist er aus zur Passbeantragung in den Irak und stellt bei der deutschen Botschaft ein Visum, ist nicht garantiert, dass er wieder hinein kommt...
Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...
Was anderes würde ihm nicht übrig bleiben meinte sie, doch die noch- zuständige ABH sagte, so etwas könne er nicht kriegen. Warum, wenn es doch der Passbeschaffung beiträgt und er seine Mitwirkungspflicht erfüllen würde?
Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen? Wie, bitteschön, kommt er an seinen Pass, jetzt, wenn er es ehrlich meint??
PS: U.a. ist er in Deutschland straffällig, was wohl zur Ablehnung seines Aufenthaltstitels beiträgt.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.10.2013 um 19:38:54
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
. Diese tat das aber nicht,

Wer ist diese?
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reinhard
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Antwort #5 - 10.10.2013 um 19:40:04
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
Reist er aus zur Passbeantragung in den Irak und stellt bei der deutschen Botschaft ein Visum, ist nicht garantiert, dass er wieder hinein kommt...


Bist du da völlig sicher?

Warum soll das so sein?


Zitat:
Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...


Mal so als Tipp: Sie hat nicht die geringste Ahnung. Deutschland stellt für Iraker kein "Ausreisevisum" aus. Insofern erübrigt sich die Frage, ob er mit einem Ausreisevisum wieder einreisen dürfte und ob das vier Monate gültig ist.


Zitat:
Was anderes würde ihm nicht übrig bleiben meinte sie, doch die noch- zuständige ABH sagte, so etwas könne er nicht kriegen.


Ja, klar, weil sowas nicht existiert.

Zitat:
Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen? Wie, bitteschön, kommt er an seinen Pass, jetzt, wenn er es ehrlich meint??


Die "Ehrlichkeit" ist ja nur theoretisch, denn noch sagt er ja keiner Behörde die Wahrheit.

Falls er sich irgendwann entschließt, die Wahrheit zu sagen, ist vermutlich klar, dass er in den Irak fahren muss (Laissez-passer von der Botschaft) und dort den Pass beantragt und bekommt.

Dann beantragt er das Visum, bei dem die Botschaft und die Ausländerbehörde zustimmen muss. Er kann bei der ABH fragen, ob sie vorab zustimmt (er also die Vorabzustimmung mitnehmen kann). Dann ist das Visum so gut wie sicher.

Auf die Vorabzustimmung hat er allerdings keinen Anspruch, und bei seiner bisherigen Geschichte kann ich mir auch vorstellen, dass die ABH erst den Pass sehen will, weil sie vermutlich nicht glaubt, dass er jetzt ehrlich wird.

Die Straffälligkeit sollte er noch mit der ABH besprechen. Gibt es eine Ausweisungsverfügung in der Akte? Dann kann er tatsächlich kein Visum, keine AE und auch keine Vorabzustimmung bekommen. Er kann aber die Befristung der Wirkung beantragen.
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Antwort #6 - 10.10.2013 um 19:45:39
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 16:29:53:
Er gab ihn in der Türkei von sich und reiste ohne hier ein.


wie ganau ist er denn ohne Pass von der Türkei aus nach D (oder Schengen) eingereist?
Die Schengenaussengrenze wird gut bewacht, da muss sich jeder mit Pass ausweisen.
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 16:29:53:
denn das Konsulat würde die Menschen in das Land zurück schicken,

ein Konsulat kann keinen Meschen in ein anderes Land schicken.
Du meinst, sie haben sich nicht für zuständig erklärt, im einen Pass zu beschaffen?
Ausserdem hat er sich in dem Moment, in dem er als Asylsuchender in sein Kosulat begab, um von ihnen eine Hilfe zu bekommen, bewiesen, dass er nicht verfolgt wird
und der Asylantrag grundlos.

Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
Eine Freundin, die sich im Ausländerrecht auskennt, schlug vor, nach einem 4- monatigem Aus- UND Einreisevisum zu fragen, sodass ihm sicher gewährt ist wieder einzureisen...

na, da kennt sie sich nicht besonders gut aus.
Es gibt in D kein Ausreisevisum, und in Deutschland kann man auch kein Visum für Deutschland beantragen und auch nicht bekommen. Das kann er nur im Ausland.


Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
wenn er es ehrlich meint??

ach?
bei illegaler Einreise und straffällig?

Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 19:28:47:
Wie soll er denn dann seinen Pass bekommen, bei einem Risiko als "offizieller Iraker" nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen?

wie er seinen Pass bekommt, muss er mit seinen Behörden klären,
Klären muss er das jedenfalls.
Ein Risiko, nicht wieder einreisen zu dürfen, trägt jeder der ausreist.
Das Risiko ist aber aufgrund seines detuschen Kindes aber minimal, wenn er auch Sorgerecht hat und dieses ausüben will.

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Antwort #7 - 10.10.2013 um 20:42:06
 
"Diese" bedeutet die Apostille.

Ich sorge dafür, dass er in Zukunft die Wahrheit sagt. Es wird ab 1.11. eine andere ABH für ihn zuständig sein, die natürlich seine Akte kennen lernt aber dennoch eröffnet sich eine neue Chance und die Karten können auf den Tisch gelegt werden.

Ja, es steht eine Ausweisungsverfügung in seiner Akte.
Dann hat er also, als Geduldeter, sagen wir, zwei Jahre "sauber" und ohne Vorfall hier zu leben und hätte dann Anspruch auf eine AE und die Vorabzustimmung...
Das wird wohl dann die einfachste Lösung sein damit er seinen Pass bekommt.

Er ist nicht von der Türkei nach Deutschland eingereist - pardon - sondern über Luxemburg.
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Antwort #8 - 10.10.2013 um 20:49:30
 
Mit einer Ausweisungsverfügung kann er keine AE (und keine Vorabzustimmung zur AE) bekommen.

Er sollte dann mit der neuen ABH besprechen, was geht, und schriftlich (!) die Befristung der Ausweisung beantragen.

Auf die Vorabzustimmung hat er nie einen Anspruch, das ist nur eine Möglichkeit, um das Visumverfahren im Irak durch "Umdrehung" der Reihenfolge abzukürzen. Er kann das damit begründen, dass das Kind sonst geschädigt wird, weil Kinder natürlich nicht verstehen, dass der Vater plötzlich zwei Monate weg ist (während Du es verstehen und warten kannst).

Wenn nicht ist (immer ehrlich, Pass vorhanden...) kann die ABH auch auf das Visum verzichten und gleich die AE geben. Die theoretische Möglichkeit hat auch die neue ABH: Duldung bis Ablauf der Ausweisung, dann AE. Aber der Pass muss eben da sein, und wenn er den im Irak holen muss, ergibt der Verzicht auf das Visum keinen Sinn, weil er tatsächlich ohne Visum ja nicht reisen kann. Aber wenn alles vorab geklärt wird, kann das Visumverfahren relativ schnell gehen.
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Antwort #9 - 10.10.2013 um 20:51:40
 
Ailoonarose schrieb am 10.10.2013 um 20:42:06:
Dann hat er also, als Geduldeter, sagen wir, zwei Jahre "sauber" und ohne Vorfall hier zu leben und hätte dann Anspruch auf eine AE und die Vorabzustimmung...

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.

Fraglich ob die ABH solange wartet und sich nicht selber um die notwendigen Ausreisedokumente kümmert, um die Abschiebung durchzuführen.

Auf eine Vorabstimmung besteht kein Anspruch und bei der geschilderten Geschichte dürfte die Erwartung auf eine solche sehr vage sein.

So locker flockig wie das Deiner Einschätzung nach laufen soll, geht das sicher nicht.
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Antwort #10 - 10.10.2013 um 20:54:28
 
Saxonicus schrieb am 10.10.2013 um 20:51:40:
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.

Fraglich ob die ABH solange wartet und sich nicht selber um die notwendigen Ausreisedokumente kümmert, um die Abschiebung durchzuführen.


In diesem Falle ist allerdings auch das Recht des deutschen Kindes zu sehen: Das Kind hat einen Recht auf den Vater.

Das muss die ABH auch berücksichtigen, also sie darf nicht die Abschiebung betreiben nur weil Asyl abgelehnt wurde oder die Ausweisungsverfügung in der Akte ist.

Aber mit der ABH würde er auf jeden Fall besser fahren als gegen die ABH, und wenn er wechselt, sollte er das für einen Neustart nutzen.
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Antwort #11 - 12.10.2013 um 11:57:07
 
Was bedeutet die "Befristung der Ausweisung"?

Und wann ist die Duldung abgelaufen oder wer hat das vielleicht schon festgelegt?

Mein Freund hat heute erfahren, dass sich ein Bekannter gefunden hat, der für ihn im Irak einen Pass ausstellen könnte, wenn alles klappt.
Es soll der gleiche Pass sein, der ihm damals abhanden kam...
Ist das alles rechtens und in Ordnung, wenn jemand anders den Pass für ihn ausstellen lässt?
Dann hätten sich schonmal einige Dinge von selbst erledigt.
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Antwort #12 - 12.10.2013 um 13:01:26
 
*Also, es soll - wenn es klappt - ein komplett neuer Pass ausgestellt werden.*
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Antwort #13 - 12.10.2013 um 13:36:47
 
Ailoonarose schrieb am 12.10.2013 um 11:57:07:
Mein Freund hat heute erfahren, dass sich ein Bekannter gefunden hat, der für ihn im Irak einen Pass ausstellen könnte, wenn alles klappt.
Es soll der gleiche Pass sein, der ihm damals abhanden kam...
Ist das alles rechtens und in Ordnung, wenn jemand anders den Pass für ihn ausstellen lässt?

MW müssen Pässe immer persönlich beantragt werden, weil dabei zwingend auch eine Identitätsfestellung und Identitätssicherung (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift etc.) nötig ist.
Bei solchem dubiosem Passbeschaffungsverfahren durch "Bekannten" im Irak würde ich eher an Betrug und Fälschung denken.
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Antwort #14 - 13.10.2013 um 12:29:39
 
Ailoonarose schrieb am 12.10.2013 um 11:57:07:
Was bedeutet die "Befristung der Ausweisung"?


Eine Ausweisung bedeutet, dass er kein Visum und keine AE bekommen kann. Er kann zum Beispiel beantragen, die Ausweisung "auf den 31. Dezember 2013 zu befristen". Falls die ABH das dann macht (er bekommt einen Bescheid mit Klagemöglichkeit), dann könnte er ab dem 1. Januar 2014 wieder ein Visum oder eine AE (oder beide) bekommen, wenn die anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Zitat:
Und wann ist die Duldung abgelaufen oder wer hat das vielleicht schon festgelegt?


Die Duldung ist eine Bescheinigung darüber, dass die Abschiebung "ausgesetzt" ist. Es gibt keine Laufzeit oder Gültigkeit, es gibt nur ein Datum, zu dem man sich eine neue Bescheinigung abholen soll.

Es kommt immer darauf an, warum man eine Duldung hat. Wenn Du zum Beispiel Ausländerin bist und nach Marokko abgeschoben werden sollst, aber keinen Pass hast, kannst Du Montag eine Duldung für drei Monaten bekommen. Die Ausländerbehörde versucht selbst, einen Ersatzpass (Laissez-Passer) zu bekommen. Angenommen, Freitag kommt Post von der Botschaft. Dann kann die Ausländerbehörde Sonntag abend die Polizei zu Dir schicken, um Dich zum Flughafen zu fahren, wenn Montag früh der Flieger geht. Im Polizeiwagen erzählen sie Dir dann, dass die Duldung nicht mehr gilt, weil die ja nur wegen fehlendem Pass war, der jetzt da ist.

Zitat:
Mein Freund hat heute erfahren, dass sich ein Bekannter gefunden hat, der für ihn im Irak einen Pass ausstellen könnte, wenn alles klappt.
Es soll der gleiche Pass sein, der ihm damals abhanden kam...
Ist das alles rechtens und in Ordnung, wenn jemand anders den Pass für ihn ausstellen lässt?


Ich wäre da sehr, sehr misstrauisch. Die 2000 Euro ist er dann los, ob ihm der Pass was nützt, ist unklar.
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