Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:Aber was wäre denn "machbar"?
nicht in drei Monaten, vergiss es!
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:Falls die Sperre 5 Jahre betragen würde, dann hätte er eben erst danach zu reisen - logischerweise - und demnach auch keine Klage wieder herein zu kommen oder doch?
Wenn er gemäß nach dem Ablauf der Befristung in den Irak reist, sollte es kein Problem mit dem Visum geben oder doch?
hä?
sagen wir es mal so, er kann die Befristung auch von D aus beantragen und es wäre auch theoretisch möglich, dass sie ohne Ausreise befristet wird. Nur wird er - wegen seiner Historie - keine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise bekommen. Mit einer Duldung will er wohl nicht sein Leben hier verbringen, oder?
Reist er aus, ist er Weg vom Fleck. Danach kann er nicht mehr nach D ehe die Sperre befristet ist.
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:soll er da persönlich hin? Wie soll das gehen?
Ja muss er, siehe Link oben.
Iraker können relativ problemlos in die Türkei einreisen (so viel dem wie kommt er dahin).
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:Wenn er sein Pass wahrheitsgemäß ausgestellt hat, geht er nun damit wo hin zum Überprüfen und vor allem von wo beantragt er dann das Visum nun aus? Wohin hat er sich dann zu wenden?
Sag mal hast Du die Übersichtsseite der Botschaft Ankara gelesen?!