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Passbeschaffung in jedem Fall? (Gelesen: 19.308 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 14.11.2013 um 22:08:08
 
nochmal:

- Visa gibt es nur in der Türkei, nicht im Irak (weder Bagdad noch Arbil).

- die drei Monate sind hier nicht anwenbar, da die Dokumentenüberprüfung und Sicherheitsüberprüfung ein wichtiger Grund sind davon abzuweichen.

Übrigens solltet ihr erstmal schauen, was bei der Befristung der Einreisesperre so raus kommt, denn die ABH kann auch bis zu fünf Jahre eine Sperre verhängen. Wenn sie Sperre nicht vorher aufhebt und ihr erstmal klagen müsst kann das schon mal mehr als ein Jahr dauern bis er wieder einreisen darf.
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Antwort #46 - 14.11.2013 um 22:13:00
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 21:37:32:
Dann müsste ja was geschehen, dass den zügigeren Ablauf in die Wege leitet... 

Die meiste Zeit wird die vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente erfordern, weil der Irak zu den Ländern mit unzuverlässigem Urkundenwesen gehört, maW Fälschungen sind dort weit verbreitet.

Deshalb sollte ER nicht den vermeintlich schnelleren und billigeren Weg gehen und sich Fälschungen auf dem "freien Markt" besorgen, damit fällt ER garantiert kostenträchtig "auf den Bauch".
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Antwort #47 - 14.11.2013 um 22:16:04
 
reinhard schrieb am 14.11.2013 um 21:22:34:
Doch. Deutschland hat in Kurdistan inzwischen ein Generalkonsulat eröffnet.

Das ändert doch nichts daran, dass Kurdistan kein eigener Staat ist.
Als Kurdistan wird ein nicht genau begrenztes Gebiet in Vorderasien bezeichnet, das als historisches Siedlungsgebiet von Kurden betrachtet wird und auf den Staatsgebieten des Iraks, Syriens, des Irans und der Türkei liegt.
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Antwort #48 - 14.11.2013 um 22:38:20
 
Ja, das sehe ich ein, dass die Überprüfung der Dokumente Zeit brauch. Aber was wäre denn "machbar"?

Falls die Sperre 5 Jahre betragen würde, dann hätte er eben erst danach zu reisen - logischerweise - und demnach auch keine Klage wieder herein zu kommen oder doch?
Wenn er gemäß nach dem Ablauf der Befristung in den Irak reist, sollte es kein Problem mit dem Visum geben oder doch?
Verwirrend ist, dass er dieses nun in Ankara zu beantragen hat...soll er da persönlich hin? Wie soll das gehen? Ich meine, wie sieht denn der Gesamtablauf Schritt für Schritt in seinem Fall aus?
Zuerst beantragt er die Befristung der Ausweisung mit Begründung und allem Drum und Dran.
Danach wartet er das Urteil der ABH ab, zu welchem Datum die Ausweisung abläuft.
Dann - nach Ablauf dieses Datums - kann er die Reise in den Irak antreten (ohne klagen zu müssen).
Wenn er sein Pass wahrheitsgemäß ausgestellt hat, geht er nun damit wo hin zum Überprüfen und vor allem von wo beantragt er dann das Visum nun aus? Wohin hat er sich dann zu wenden?

*

Und was ist damit?
Darunter verstehe ich Kurdistan.

http://m.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06__Visa/Visum__Irak/Visum__fuer__....


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Antwort #49 - 14.11.2013 um 22:45:27
 
Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
Aber was wäre denn "machbar"?

nicht in drei Monaten, vergiss es!

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
Falls die Sperre 5 Jahre betragen würde, dann hätte er eben erst danach zu reisen - logischerweise - und demnach auch keine Klage wieder herein zu kommen oder doch?
Wenn er gemäß nach dem Ablauf der Befristung in den Irak reist, sollte es kein Problem mit dem Visum geben oder doch?

hä?

sagen wir es mal so, er kann die Befristung auch von D aus beantragen und es wäre auch theoretisch möglich, dass sie ohne Ausreise befristet wird. Nur wird er - wegen seiner Historie - keine Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise bekommen. Mit einer Duldung will er wohl nicht sein Leben hier verbringen, oder?

Reist er aus, ist er Weg vom Fleck. Danach kann er nicht mehr nach D ehe die Sperre befristet ist.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
soll er da persönlich hin? Wie soll das gehen?


Ja muss er, siehe Link oben.

Iraker können relativ problemlos in die Türkei einreisen (so viel dem wie kommt er dahin).

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 22:38:20:
Wenn er sein Pass wahrheitsgemäß ausgestellt hat, geht er nun damit wo hin zum Überprüfen und vor allem von wo beantragt er dann das Visum nun aus? Wohin hat er sich dann zu wenden? 

Sag mal hast Du die Übersichtsseite der Botschaft Ankara gelesen?!
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Antwort #50 - 14.11.2013 um 22:46:37
 
Oh, mein Fehler. Gemeint ist in dem Link Ankara, ja.

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Antwort #51 - 14.11.2013 um 23:13:53
 
Gut, Geburtsort Bagdad, also Visum in Amman beantragen?
(Er hat Verwandtschaft in Kurdistan)

Natürlich möchte er die schriftl. Beantragung der Befristung Ausweisung von hier aus der ABH einreichen.
Und erst dann ausreisen, wenn er nicht mehr gesperrt ist. Sonst kommt er ja nicht mehr herein - oder wie hängt hier was zusammen?
Es wäre gut, wenn jemand den genauen Ablauf schildern könnte in dem gesamten Plan zur Passbeantragung...
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Antwort #52 - 14.11.2013 um 23:25:18
 
das ist doch nicht schwer:

1) Befristung beantragen
2) Bescheid der ABH abwarten
3) Falls die ABH zeitnah verkürzt abreisen, Pass besorgen, Visum beantragen
4) Falls die ABH nicht zeitnah verkürzt klagen, Ergebnis abwarten und mit 3 weitermachen.

Ailoonarose schrieb am 14.11.2013 um 23:13:53:
Gut, Geburtsort Bagdad, also Visum in Amman beantragen?

Es kommt darauf an, wo er im Irak wohnen wird.
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Antwort #53 - 15.11.2013 um 07:58:28
 
Okay, gut.
Und was ist nun eine realistische Zeit, die er sich wahrscheinlich im Irak aufhalten wird? In drei Monaten nicht machbar, aber wegen dem Baby doch sicher nicht neun Monate oder länger?
Kann man wo lesen, welche Gegend für welchen Teil Iraks für die Visa zuständig sind?
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Antwort #54 - 16.11.2013 um 21:49:53
 
...

Unser Anwalt hat geraten, vorerst nicht in den Irak zu reisen. Das Risiko für ihn, nicht mehr rein zu kommen sei zu groß, er wolle schauen, was noch machbar sei.

Vielen Dank für die Hilfe, Grüße!
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Antwort #55 - 19.11.2013 um 10:20:36
 
wenn ihr einen guten Anwalt habt kann er unter gewissen Umständen die Einreisesperre befristen und danach vom Bundesgebiet aus auch die Erteilung einer AE erreichen wenn das langwieriges Visumverfahren dem Kindeswohl schadet, siehe http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.p...

Ein Pass muss letztlich aber her, davon kann man wohl kaum absehen.
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