Missy66 schrieb am 04.09.2013 um 14:07:39:Nein, das Studium musste er abbrechen, da die
ABH gemeint hat er wäre zu schlecht
Falsch. Umgekehrt: Die
ABH forderte, dass er fleißiger lernt. Er hat das nicht gemacht, sondern stattdessen das Studium abgebrochen.
Zitat:Dann haben die wohl immer nur kurze Verlängerungen gegeben, 3 Monate, wahrscheinlich um ihm die Chance zu geben seine Noten zu verbessern.
Genau. Er "musste" also nicht abbrechen, sondern er musste fleißiger sein.
Zitat:Jetzt ist es auch zu spät, um hier zu heiraten, da der Aufenthalt fehlt. Hatte auch die Befürchtung, dass er zurück muss.
Er kann auch auf die Abschiebung warten. Es gibt dann nur eine hohe Rechnung und eine lebenslange Sperre.
Zitat: Er hofft auf eine Duldung, aber sein Anwalt macht auch nichts, der Anwalt ist weiter weg von ihm.
Das ist auch eine falsche Erwartung. Der Anwalt kann weder für die Prüfungen lernen noch kann er die Heirat vorbereiten, also die vom Standesamt angeforderten Unterlagen liefern. Das hätte nur der Kandidat selbst machen können.
Wenn der Kandidat selbst die Heirat solide vorbereitet hat (auch dazu muss er sehr, sehr fleißig arbeiten), dann kann der Anwalt die Duldung beantragen. Nötig ist, dass der Heiratskandidat vom Standesamt die Bestätigung bekommt, dass alle Unterlagen eingereicht und geprüft sind bzw. er befreit wurde. Dafür ist aber nicht der Anwalt verantwortlich, der erst tätig werden kann, wenn der Heiratskandidat seinen Teil erledigt hat.
Zitat:Verfahrene Situation.
Naja, alle Bedingungen waren durchaus beeinflussbar. Er muss diese Woche alles geradeziehen oder die Situation durch Provozierung einer Abschiebung noch mehr verfahren. Er steht diese Woche erneut vor der Wahl, zum dritten Mal durch Nichtstun Probleme für sich selbst zu schaffen.
Wer studiert, sollte durchaus in der Lage sein, solch eine Situation zu durchschauen und seine möglichen Drehschrauben zu erkennen. Und wenn er dann an den Schrauben nicht dreht, muss er Plan B umsetzen.
Plan B: Pünktliche Ausreise, Vorbereitung der Heirat vom Ausland aus (vorher, möglicherweise morgen vormittag: Unterschreiben der Beitrittserklärung beim Standesamt), dann Visumantrag, Einreise, Heiraten, AE-Antrag.