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baldige Abschiebung (Gelesen: 8.343 mal)
Missy66
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04.09.2013 um 11:31:16
 
Guten Morgen!
Einem Bekannten von mir droht die Abschiebung. Er hat hier studiert seit 2008. Das Studium war schwer für ihn, nun haben sie gesagt sie verlängern seinen Aufenthalt nicht. Nun soll er bis zum 8. September ausreisen. 1. möchte er nicht, 2. hat er kein Geld für den Rückflug. Er würde gerne heiraten, aber auf dem Standesamt hat man ihm gesagt geht nur mit Aufenthalt. Anwalt macht nichts. Was könnte er noch tun? Ich frage hier für ihn, bin also nur Vermittler.
Danke für eure Antworten
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reinhard
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Antwort #1 - 04.09.2013 um 11:37:48
 
Eine Abschiebung kann man grundsätzlich nur auf zwei Wegen verhindern:

1) durch Ausreise vorher

2) durch neuen Aufenthaltstitel

In seinem Fall wäre es besser, den Weg 1 zu wählen, denn die Vorbereitung einer Heirat dauert vermutlich länger als die Geduld der ABH, die den Aufenthalt dulden könnte. Wenn's aber noch nicht vorbereitet ist, muss er jetzt zurück.

Die Flugkarte ist das geringere Problem: Die Ausländerbehörde hat Zugang zu Hilfsprogrammen dafür, eventuell aber auch als Kredit. Vermutlich hat er für das Studium auch eine VE oder ein Sperrkonto, was für die Finanzierung einzusetzen wäre.
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schweitzer
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Antwort #2 - 04.09.2013 um 11:40:34
 
So bitter es im Einzelfall sein mag: Man kann nichts tun. -

Er soll es auf keinen Fall bis zur Abschiebung kommen lassen, denn wenn er wirklich die Absicht hat zu heiraten, verbaut er sich damit viel, und schafft sich viele an sich unnötige Probleme (Abschiebekosten, Einreisesperre etc.).

Wegen dem Geld für den Rückflug: Eventuell (ich kenne die aktuellen Vergaberichtlinien aber nicht) ´könnte er versuchen über
IOM
Hilfe zu bekommen  - Ihr müsstet mal das entsprechende Merkblatt (dazu Blaues bitte anklicken!) durchforsten und dann ggf. die ABH oder eine Wohlfahrtsorganisation danach fragen, ob sie in der Richtung unterstützen.

Ansonsten gegenüber der ABH deutlich machen, dass man im Zweifel auf jeden Fall freiwillig ausreisen möchte - es wegen des noch fehlenden Geldes aber objektiv Probleme gibt.

Nochmal: Er soll es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen oder gar "untertauchen" - das bereut er in der Folge auf jeden Fall.


=schweitzer=


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Missy66
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Antwort #3 - 04.09.2013 um 12:22:50
 
Ich danke euch für die schnelle Antwort und werde ihm das so weitergeben.  Smiley
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Aras
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Antwort #4 - 04.09.2013 um 12:26:55
 
Aber sein Studium hat er schon beendet? Richtig?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #5 - 04.09.2013 um 12:33:08
 
Aras schrieb am 04.09.2013 um 12:26:55:
Aber sein Studium hat er schon beendet? Richtig?


Klingt eher so wie angefangen, abgebrochen und schon ein halbes Jahr mit der ABH diskutiert. Wir sind ja jetzt in der aller-aller-letzen Phase: 4 Tage vor Ablauf der allerletzten Frist.
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Missy66
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Antwort #6 - 04.09.2013 um 14:07:39
 
Nein, das Studium musste er abbrechen, da die ABH gemeint hat er wäre zu schlecht, also er hat den Anforderungen wohl nicht entsprochen. Dann haben die wohl immer nur kurze Verlängerungen gegeben, 3 Monate, wahrscheinlich um ihm die Chance zu geben seine Noten zu verbessern. Kenne mich da auch nicht mit aus.
Jetzt ist es auch zu spät, um hier zu heiraten, da der Aufenthalt fehlt. Hatte auch die Befürchtung, dass er zurück muss. Er hofft auf eine Duldung, aber sein Anwalt macht auch nichts, der Anwalt ist weiter weg von ihm. Verfahrene Situation. LG
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reinhard
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Antwort #7 - 04.09.2013 um 14:23:45
 
Missy66 schrieb am 04.09.2013 um 14:07:39:
Nein, das Studium musste er abbrechen, da die ABH gemeint hat er wäre zu schlecht


Falsch. Umgekehrt: Die ABH forderte, dass er fleißiger lernt. Er hat das nicht gemacht, sondern stattdessen das Studium abgebrochen.


Zitat:
Dann haben die wohl immer nur kurze Verlängerungen gegeben, 3 Monate, wahrscheinlich um ihm die Chance zu geben seine Noten zu verbessern.


Genau. Er "musste" also nicht abbrechen, sondern er musste fleißiger sein.


Zitat:
Jetzt ist es auch zu spät, um hier zu heiraten, da der Aufenthalt fehlt. Hatte auch die Befürchtung, dass er zurück muss.


Er kann auch auf die Abschiebung warten. Es gibt dann nur eine hohe Rechnung und eine lebenslange Sperre.

Zitat:
Er hofft auf eine Duldung, aber sein Anwalt macht auch nichts, der Anwalt ist weiter weg von ihm.


Das ist auch eine falsche Erwartung. Der Anwalt kann weder für die Prüfungen lernen noch kann er die Heirat vorbereiten, also die vom Standesamt angeforderten Unterlagen liefern. Das hätte nur der Kandidat selbst machen können.

Wenn der Kandidat selbst die Heirat solide vorbereitet hat (auch dazu muss er sehr, sehr fleißig arbeiten), dann kann der Anwalt die Duldung beantragen. Nötig ist, dass der Heiratskandidat vom Standesamt die Bestätigung bekommt, dass alle Unterlagen eingereicht und geprüft sind bzw. er befreit wurde. Dafür ist aber nicht der Anwalt verantwortlich, der erst tätig werden kann, wenn der Heiratskandidat seinen Teil erledigt hat.

Zitat:
Verfahrene Situation.


Naja, alle Bedingungen waren durchaus beeinflussbar. Er muss diese Woche alles geradeziehen oder die Situation durch Provozierung einer Abschiebung noch mehr verfahren. Er steht diese Woche erneut vor der Wahl, zum dritten Mal durch Nichtstun Probleme für sich selbst zu schaffen.

Wer studiert, sollte durchaus in der Lage sein, solch eine Situation zu durchschauen und seine möglichen Drehschrauben zu erkennen. Und wenn er dann an den Schrauben nicht dreht, muss er Plan B umsetzen.

Plan B: Pünktliche Ausreise, Vorbereitung der Heirat vom Ausland aus (vorher, möglicherweise morgen vormittag: Unterschreiben der Beitrittserklärung beim Standesamt), dann Visumantrag, Einreise, Heiraten, AE-Antrag.
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tiggger
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Antwort #8 - 04.09.2013 um 14:26:21
 
Dein Bekannter hat ein Riesenproblem. Das muss ihm jetzt klar werden, und damit sein Problem nicht noch größer wird, sollte er bis zum 8ten ausreisen. Um welches Land geht es?
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Missy66
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Antwort #9 - 04.09.2013 um 17:04:24
 
Er kommt aus Nepal.
Das Studium hat er ja noch nicht abgebrochen. Tatsächlich geht er immer noch hin, die wissen da von nichts. Finanziell sieht es schlecht aus, gibt ja nichts mehr. Er will einfach nicht wahrhaben, dass es zuende ist.
Aber is schon so. Man muss sich auf den Hintern setzen. Von nix kommt nix. Sehe das auch so.
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reinhard
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Antwort #10 - 04.09.2013 um 17:11:51
 
Missy66 schrieb am 04.09.2013 um 17:04:24:
Das Studium hat er ja noch nicht abgebrochen. Tatsächlich geht er immer noch hin, die wissen da von nichts. Finanziell sieht es schlecht aus, gibt ja nichts mehr. Er will einfach nicht wahrhaben, dass es zuende ist.


Du kannst ihn nur bei dem unterstützen, was er tut, nicht bei dem, was er verschiebt.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass er sich jetzt durch Nichts-Tun und Nicht-Wahrhaben-Wollen das dritte und für die Zukunft weitaus größte Problem ans Bein bindet.

Eine Abschiebung nach Nepal kann einen Kostenbescheid in fünfstelliger Euro-Höhe nach sich ziehen – selbst wenn er (mit Deiner Hilfe?) die Einreisesperre bis 2017 oder 2018 wegkriegt, bleiben die Kosten.

Du solltest aber immer bedenken, dass auch Du nicht stellvertretend für ihn handeln oder entscheiden kannst, sondern nur Informationen oder Tipps weiter geben kannst.

Er hat hier ja auch nicht gefragt.
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Antwort #11 - 04.09.2013 um 17:16:28
 
Es gibt derzeit Flüge für 400-450€ nach Kathmandu. Das ist viel Geld, aber man sollte es versuchen. (Es würden ja sonst hier auch Lebenshaltungskosten anfallen)
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Antwort #12 - 04.09.2013 um 17:21:54
 
Die Aussagen ergeben keinen Sinn. Wenn er weiterhin studiert, dann hätte er laut deinem ersten Beitrag nicht das Problem.

Wieso "wissen [die ABH ?] da von nichts"?
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Antwort #13 - 04.09.2013 um 17:32:50
 
Aras schrieb am 04.09.2013 um 17:21:54:
Die Aussagen ergeben keinen Sinn. Wenn er weiterhin studiert, dann hätte er laut deinem ersten Beitrag nicht das Problem.

Wieso "wissen [die ABH ?] da von nichts"?


Doch, es ergibt einen Sinn.

Ich hatte auch schon eine Studentin in der Beratung, die unter den "Drohungen" der ABH litt. Sie studierte im 9. Semester, hatte aber noch keinen Schein gekriegt, auch keinen aus dem 1. Semester. Ich habe ihr vorsichtig gesagt, dass ich die ABH eher für geduldig halte...

Das Hingehen alleine reicht nicht für ein erfolgreiches Studium.

Außerdem schreibt sie, dass die Uni nichts von dem Ende der Geduld der ABH weiß. Woher auch? Die ABH fordert den Studenten aus Nepal auf, die Bescheinigungen über seine Studienerfolge von der Uni zu besorgen. Und er fragt lieber nicht danach, weil er nichts bekommen würde.
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Antwort #14 - 04.09.2013 um 19:16:18
 
Ja genau, die Uni weiß nichts davon, noch nicht. Er geht trotzdem weiterhin hin. Ich hab ihm gesagt, es macht doch keinen Sinn so ein Leben zu führen ohne Krankenversicherung, ohne Geld, keine Arbeitserlaubnis, ständig in Angst entdeckt zu werden, von Freunden zu leben. Da kann er doch besser zurückgehen. Er hat das Studium nicht geschafft, das muss ihm klar werden. Es gibt jetzt kein Zurück mehr. Die ABH wird nicht weich werden. Ich würde ihm so gerne helfen, aber ich habe selbst Familie, Kinder.
LG
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