Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht (Gelesen: 3.383 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebung/Umgangsrecht
Chidenke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Viersen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Viersen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
02.09.2013 um 15:36:04
 
Guten Tag,

und zwar habe ich eine Nachfrage.
Mein Ex-Mann war 2 J. in Italien im Gefängnis gewesen. In der zwischen Zeit habe ich das Sorgerecht zugesprochen bekommen und konnte mich in Abwesenheit scheiden lassen.
Keiner wußte vorher, ob es stimmte oder er sich abgesetzt hatte. (Hatte vorher die unbefristete, wurde aber dann gelöscht, da er nicht auffindbar war)
Als er in Nigeria wieder war (nach Haftentlasssung) kontaktierte er uns. Da seine Schwester darauf gedrängt hatte.
Von alleine er es bestimmt nicht getan.
Einige Wochen später ist er hier in D. wieder Illegal eingereist, trotz das er von mir wusste, das er keine Aufenthaltserlaubnis mehr hatte.
Die ABH teilte mir mit, das sie ihm nicht recht trauen und er 2 Sachen besorgen sollte, die er abgeben sollte.
Was es war, wurde mir nicht mitgeteilt.
In der zwischen Zeit konnte ich eine Verfügung durch das Gericht bekommen (leider erst einmal befristet) das er mich nicht mehr kontaktieren darf. Weder telefonisch, noch email usw...
Da er früher sehr Gewaltätig war (war auch einmal im Frauenhaus, bin leider nur damals zurück gegangen) wurde es statt gegeben. Meine größere Tochter kann sich noch an gewisse Dinge erinnern, und möchte ihren Vater nicht sehen. Auch weil er sie einmal am Telefon belogen hat, vor einigen Wochen.
Letzte Woche bekam ich ein Brief das er das Umgangsrecht zu den Kindern eingeklagt hat, mit einer sofortigen Anordnung vom Gericht.
In der gleichen Zeit, ist eine Verfügung raus gegangen, das er abgeschoben werden soll.
Jetzt frage ich mich, geht die Verfügung trotzdem durch? Oder wird sie jetzt auf Grund dessen, gestoppt? Wegen der Anordnung/Umgangsrecht?
Noch weiß keiner, ob er es durch bekommt oder nicht. Ich hoffe für meine Kinder nicht. Denn sie mußten schon viel mit erleben in der Vergangenheit.
Und zu trauen würde ich es ihm, das er sich irgendwann die Kinder schnappt und mit denen abhaut.
Hat er ja auch Jahre lang gedroht es zu tun! Und diesem Mann traue ich leider das auch zu.

Kann mir jemand sagen, wie das mit einer Verfügung Abschiebung läuft? Und ob das jetzt gestoppt werden kann?


Danke im voraus!

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #1 - 02.09.2013 um 15:49:37
 
Also, wenn er eine Abschiebungsandrohung erhalten hat, ist ihm damit eine Frist gesetzt worden, während der er die BRD freiwillig verlassen kann und soll. Kommt er der freiwilligen Ausreise nicht nach, werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen, bis hin zur tatsächlichen Abschiebung gegen ihn eingeleitet. - Sollte er untertauchen, wird er zur Fahndung ausgeschrieben.

Mit der illegalen Einreise erfüllt er darüber hinaus einen Straftatbestand, den die ABH sicher zur Anzeige bringt oder bereits gebracht hat.

Zu allem anderen, und dem was er nun tatsächlich erhalten hat, ist nur schwerlich was zu sagen, da Du offenkundig selbst nicht über so ganz sichere Informationen verfügst.

So lange Du nicht sicher sein kannst, dass er Dir oder den Kindern wieder irgendwie Gewalt antut, würde ich freilich enge Verbindung zm Frauenhaus bzw. einer guten, möglichst ständig erreichbaren Familienberatungsstelle halten.

Viel mehr wirst Du erst mal nicht tun können, denn er ist ja Dein EX-Mann und ein Sorge-/Umgangsrecht zu den Kindern besteht auch nicht mehr - insoweit wird Dir die ABH keine personenbezogenen Dinge zu ihm sagen (dürfen).


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #2 - 02.09.2013 um 16:35:11
 
Chidenke schrieb am 02.09.2013 um 15:36:04:
Letzte Woche bekam ich ein Brief das er das Umgangsrecht zu den Kindern eingeklagt hat, mit einer sofortigen Anordnung vom Gericht.

Was für eine Anordnung? Du sagst das Verfahren ist schon abgeschlossen und er hat Umgangsrecht? Warst Du bei der Verhandlung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chidenke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Viersen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Viersen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #3 - 02.09.2013 um 17:36:11
 
Nein ist keine Verhandlung für das Umgangsrecht vorgesehen, sondern eine gerichtliche Anordnung, das das Gericht sofort entscheidet, ob er die Kinder sehen kann oder nicht. Noch ist nichts entschieden und das Verfahren läuft noch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chidenke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Viersen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Viersen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #4 - 02.09.2013 um 17:37:31
 
@schweitzer,

also verstehe ich jetzt richtig, das er erst einmal aufgefordert wird die BRD zu verlassen? Lt. meiner Anwältin ist eine Verfügung raus zur Abschiebung!
Könnte er dagegen angehen? Wie z.B. das Umgangsrecht was er jetzt versucht einzuklagen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Online




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #5 - 02.09.2013 um 18:12:49
 
Chidenke schrieb am 02.09.2013 um 17:37:31:
Könnte er dagegen angehen?


Ja, das Recht steht ihm zu. Allerdings dürfte die Klage aufgrund seines illegalen Status vermutlich keine auschiebende Wirkung haben.
Diese müsste er im Rahmen eines separaten Eilantrags beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chidenke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Viersen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Viersen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #6 - 02.09.2013 um 18:18:29
 
Also scheint es nur noch davon abzuhängen, das er die AE wieder erhält, wenn er es durch bekommt die Kinder zu sehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #7 - 03.09.2013 um 07:51:03
 
Nein, wenn schon, dann umgekehrt. Er müsste erst mal mindestens ein Umgangsrecht erstreiten (wobei dies dem Kindeswohl dienlich sein müsste, was die relevanten Stellen ausdrücklich zu berücksichtigen hätten), damit es überhaupt wieder einen Aufenthaltszweck gäbe auf dessen Grundlage die Entscheidung über die Erteilung einer AE zu treffen wäre.

Nach dem, was Du hier bisher geschrieben hast, sieht es damit für ihn bislang nicht gut aus.

Lass Deine Anwältin die Sache weiter verfolgen - wenn es tatsächlich nötig werden sollte, hat sie/habt Ihr natürlich auch das Recht Eure Gegenargumente vorzutragen.

Ich kann mir schon vorstellen, dass Du beunruhigt bist, über sein Wiederauftauchen, seine "Aktivitäten", aber jetzt ist droht ihm ja erst mal die Abschiebung - das zeigt, dass die ABH nicht gewillt ist, ihm hier einen Aufenthalt zu ermöglichen.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Chidenke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Viersen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Viersen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verfügung raus, Abschiebung/Umgangsrecht
Antwort #8 - 03.09.2013 um 10:19:54
 
Vielen Dank erst einmal für die Info`s.
Meine Anwältin hat schon eine Gegendarstellung gemacht, plus Zeugen die eine Eidestaatliche Verischerung abgegeben haben. (wir hätten noch mehr Zeugen die einiges hervor bringen könnten)

Jetzt heisst es wohl erst einmal abwarten. Ich denke, diese Woche werden wir bescheid bekommen oder anfang nächste Woche, ob er die Kinder sehen kann (alleine lt. Jugendamt ja nicht) und wie das Gericht entscheidet.

Bin total fertig mit den Nerven und komme zur Zeit einfach nicht zur Ruhe.

Aber jetzt weiß ich ja erst einmal etwas, wie die ABH vorgehen würde/evtl. wird..

Danke!!! Für die Info`s!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema