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Begrenzung des Einreiseverbotes (Gelesen: 6.327 mal)
Themen Beschreibung: Einreiseverbot nach 13 Jahren
Anna-Marija1981
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Begrenzung des Einreiseverbotes
05.09.2013 um 17:14:40
 
Hallo zusammen,

Bin hier neu! Ich habe eine frage und bitte um Hilfe.
Ich wurde vor 13 Jahren Abgeschoben zusammen mit meiner Mutter und Geschwister. Wir haben 9 Jhre in Deutschland gelebt bin da zur Schule gegangen zusammen mit meinen Geschwistern. Habe keine Strafftat vergangen. Wir mussten damals das Land verlassen und wieder kommen, was wir 1998 auch gemacht haben. Dannach haben meine Eltern gehofft das wir weiter duldung bekommen werden und haben gewartet was passiert wird! Ich weiss nicht was alles war weil meine Eltern nie darueber geredet haben bis eines morgens die Polizei vor der Tuer stand und uns aus dem Bett gezert hat und uns zur Abschiebung gezwungen hat. Meine Mutter hat die nacht im G Gefaengnis verbracht und ich und meine Schwester in einer verlassenen Wohnung eingesclossen! Am Morgen wurden wir zum Flughafen gefahren und nach Kroatien geschickt. Wir konnte uns von unseren Vater nicht verabschieden und wusste wochenlang nicht wo er ist! Ich habe ihn 6 Jahre nicht gesehen.
spaeter hat mein Vater fuer meine Mutter die Abschiebungskosten gezahlt (ungefaehr 1000€) und sie ist jetzt seit 7 Jahren bei ihm.
Ich habe einen Antag gestellt aber ich muss erst 2000 € bezahlen um wieder Einreisen zu koennen. Jetzt ist Kroatien in der EU aber ich kann noch immer nicht einreisen!
Kann mir jemand sagen ob ich einen Antrag machen kann damit die mir entlich das Verbot streische oder was ich machen muss. Wollte mit meinen Kindern zu denen fahren damit die Kinder ihren Oma und Opa kennenlernen kann aber noch immer nicht. Habe doch nichts gemacht und konnte doch damals nicht alleine in eun fuer mich fremdes Land abreisen nur weil ich in Zwischenzeit voljaehrig geworden bin. War damals 18 und halb Jahre alt bin mit 9 und halb nach Deutschland gekommen und hatte nichts in Kroatien. Wir wurden so zu sagen auf der Strasse da gelassen mit zwei Taschen. Haben in Deutschland alles zurueck gelassen. Ich bin jetzt hier Verheiratet und habe zwei kleine Kinder und lebe mit meinem Mann bei seinen Eltern. Habe keine Straffe hier und nichts. Ich schreibe noch etwas dazu falls ich etwas vergessen habe!
Ich bitte euch um Hilfe was ich machen soll und kann! Danke an alle im Vorraus!
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reinhard
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Antwort #1 - 05.09.2013 um 17:39:16
 
Du solltest jetzt einen neuen Antrag stellen.

Du beantragst bei der zuständigen Ausländerbehörde, die Einreisesperre zu befristen.
Inzwischen ist das von der Bezahlung der Abschiebekosten getrennt, die Behörde muss dir also 1) den Termin sagen zu dem Du wieder einreisen darfst und 2) die Kosten sagen, die noch offen sind. Aber sie darf beides nicht koppeln.

Schriftlicher Antrag (Brief mit drangeknipster Passkopie), fordere einen schriftlichen Bescheid.
Und dann sehen wir weiter.
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Anna-Marija1981
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.09.2013 um 17:52:10
 
Was bedeutet das koppeln?
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Antwort #3 - 05.09.2013 um 17:56:07
 
Anna-Marija1981 schrieb am 05.09.2013 um 17:52:10:
Was bedeutet das koppeln? 


verbinden
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Antwort #4 - 05.09.2013 um 17:56:31
 
Bisher hast Du gehört:

Erst die 2000 Euro bezahlen, danach wird befristet.

Jetzt ist das nicht mehr erlaubt. Die Behörde muss also antworten:
1) Sie schulden uns noch 2000 Euro.
2) Wir befristen zum (zum Beispiel) 1. April 2014.

Das sind aber jetzt zwei Entscheidungen, die unabhängig voneinander sind.
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Anna-Marija1981
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Antwort #5 - 05.09.2013 um 18:38:00
 
Besteht die moeglichkeit das ich die kosten nicht bezahlen muss? Ich habe hier keine arbeit und kann mir das nicht leisten aber in zwei Jahren wird ja Kroatien im Schengen sein und da werde ich sowieso Reisen koennen wohin ich will.
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reinhard
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Antwort #6 - 05.09.2013 um 18:42:15
 
Du kannst schon jetzt reisen wohin Du willst. Es ist nur für Deutschland verboten. Falls Du reist und (zufällig) kontrolliert wirst, ist das eine Straftat, die mit Gefängnis bestraft werden kann.

Es gibt die Möglichkeit, dass die Sperre befristet wird, Du einreist, aber dann die Schulden hast. Die werden normalerweise nicht von der Ausländerbehörde bei Dir eingetrieben, sondern von einer Stelle, die nur für Gelder der Kommune oder des Landes verantwortlich ist. Die schicken Dir, sobald Deine Adresse hier bekannt ist, eine Zahlungsaufforderung. Dann kannst Du normal (wie bei allen Schulden) antworten:
- ich möchte in Raten zahlen, habe aber nur 20 Euro im Monat
- ich kann zur Zeit gar nichts bezahlen, bitte fragen Sie in einem Jahr nochmal nach
- ich kann voraussichtlich nie bezahlen und bitte Sie, auf das Geld zu verzichten

... alles ganz normal. Wichtig ist, dass Du immer antwortest, normalerweise kommt man mit solchen Stellen zurecht, solange man ordentlich und pünktlich antwortet. Nur: Wenn Du Geld / Einkommen hast und zumindest kleine Raten bezahlen kannst, solltest Du das auch schreiben und nicht darauf warten, dass die das irgendwie rausfinden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.09.2013 um 18:53:35
 
Ich habe Momentan keine Einkommen weil ich Arbeitslos bin. Wir haben die moeglichkeit bei meinen Eltern zu leben weil die ein grosses Haus gekauft haben und mein Vater koennte uns auch eine Arbeit finden. Zuerst wollte ich eine kurze Zeit zu denen zu Besuch kommen und dann vielleicht mit meinen Mann dahin ziehen wenn es eines Tages moeglich sein wird.
Ich danke ihnen sehr fuer ihre Hilfe jetzt weiss ich wenigstens was zu machen ist!
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Anna-Marija1981
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Antwort #8 - 05.09.2013 um 19:49:35
 
Muss ich im Antrag meinen ganzen Fall schildern oder nur kurz und klar schreiben was ich will?
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Antwort #9 - 05.09.2013 um 19:53:13
 
Nur schreiben, was Du willst. Die müssen dann ins Archiv und die alte Akte suchen.
Schildern nützt nichts, die gucken sowieso nach.

Antrag: Möglichst konkret. Du musst dafür kein Gesetz kennen oder lesen. Einfach genau das beantragen, was Du haben willst.

Zum Beispiel: Ich beantrage die Befristung zum 1. Oktober 2013, weil ich meine Schwester am 2. Oktober besuchen möchte.

(Wird so schnell nicht klappen, aber Du musst irgend was Konkretes fordern.)

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Antwort #10 - 06.09.2013 um 09:20:28
 
Anna-Marija1981 schrieb am 05.09.2013 um 18:38:00:
Besteht die moeglichkeit das ich die kosten nicht bezahlen muss? Ich habe hier keine arbeit und kann mir das nicht leisten aber in zwei Jahren wird ja Kroatien im Schengen sein und da werde ich sowieso Reisen koennen wohin ich will.



Nein wirst du nicht, zumindest nicht nach Deutschland. Ich hoffe so denken nicht noch mehr  Augenrollen.

Vorgehensweise

-> Befristung der Sperrwirkung beantragen
-> Entscheidung abwarten
-> falls positiv, einreisen
-> Abschiebekosten bezahlen

Ich habe bislang noch nicht gehört oder die Erfahrung gemacht, dass auf die Abschiebekosten verzichtet wird. Selbst wenn du nur kleine Raten zahlen kannst. Bezahlen musst du
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Antwort #11 - 06.09.2013 um 09:40:42
 
Anna-Marija1981 schrieb am 05.09.2013 um 18:53:35:
Ich habe Momentan keine Einkommen weil ich Arbeitslos bin. Wir haben die moeglichkeit bei meinen Eltern zu leben weil die ein grosses Haus gekauft haben und mein Vater koennte uns auch eine Arbeit finden. 


Wenn ich das richtig verstanden habe, beabsichtigst du, zu deinen Eltern nach Deutschland zu ziehen?

Du solltest bei der Arbeitsstelle - wenn es soweit ist - darauf achten, dass der EU-Beitritt Kroatiens nicht gleichbedeutend mit einer uneingeschränkten Freizügigkeit ist.

Rumänien und Bulgarien beispielsweise waren bereits in der EU, aber die Arbeitnehmerfreizügigkeit war trotzdem noch für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt. Daher war dann noch eine Vorrangprüfung durch die ZAV nötig.

Wie sich das im Falle Kroatiens darstellen wird, muss man abwarten, sollte das aber im Hinterkopf behalten.

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Antwort #12 - 06.09.2013 um 10:09:04
 
Runenwolf schrieb am 06.09.2013 um 09:40:42:
Wenn ich das richtig verstanden habe, beabsichtigst du, zu deinen Eltern nach Deutschland zu ziehen?

Du solltest bei der Arbeitsstelle - wenn es soweit ist - darauf achten, dass der EU-Beitritt Kroatiens nicht gleichbedeutend mit einer uneingeschränkten Freizügigkeit ist.

Rumänien und Bulgarien beispielsweise waren bereits in der EU, aber die Arbeitnehmerfreizügigkeit war trotzdem noch für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt. Daher war dann noch eine Vorrangprüfung durch die ZAV nötig.

Wie sich das im Falle Kroatiens darstellen wird, muss man abwarten, sollte das aber im Hinterkopf behalten.




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Antwort #13 - 06.09.2013 um 10:16:19
 
Nature schrieb am 06.09.2013 um 10:09:04:
bis 31.12 


Ich hatte das Datum nicht mehr genau im Kopf ... 31.12.13 oder 31.12.12.

Man möge mir vergeben.
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Anna-Marija1981
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Antwort #14 - 06.09.2013 um 10:54:17
 
Ok ich werde dann in raten zahlen wenn die das von mir gordern werden. Ich moechte fuer den Anfang einfach mal zu meinen Eltern koennen und die besuchen und meine Freunde die ich da noch habe und seit 13 Jahren nicht gesehen habe und so. Mit der Arbeit und umzug das wird dann vielleicht eines Tages sein!
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