Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung (Gelesen: 13.969 mal)
Themen Beschreibung: wie kann ich meine Unkosten vermeiden....bis der Prozess durch ist??
yegermal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
17.03.2013 um 17:14:48
 
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem eine enge Verwandete meiner Frau samt Ehemann hierher aus Jemen eingeladen(beide sind Äthiopier).

Am Anfang sah es nicht nach problemen aus. Jetzt stellt sich heraus, dass der Ehemann schon in Jemen Asyl bei der UN beantragt hatte und auch das hier tun möchte. Umstimmen konnte ich ihn bis jetzt nicht.....er sagt er stirbt lieber als zurück zu gehen!

Meine Frage an euch ist: Wie kann ich die Kosten die auf mich zu kommen reduzieren.......ich habe mich ja verpflichtet alle entstehenden Kosten zu tragen.....Kann ich dann z.B sagen, Ok dann kann das Ehepaar bei mir leben bis der Asylprozess durch ist?, so könnte ich dann die Unterkunftskosten sparen.

Solche Asylprozese dauern ja auch jahre( inkl. etliche Einsprüche usw.)....kann ich dann hier auch sagen irgendwann ist für mich schluss....entweder sollen sie abgeschoben werden oder ich verpflichte mich nicht mehr?
Danke für eure Antworten im Voraus
Yegermal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #1 - 17.03.2013 um 17:35:15
 
Wer Asyl beantragt, ist verpflichtet, in einer Sammelunterkunft (Erstaufnahme) zu leben. Wer eine VE unterschreibt, bekommt dann die Rechnung dafür.

"Bei Dir wohnen" (nach den drei Monaten in der Erstnahme) geht vermutlich auch nicht, denn der Asylantrag wird in dem Bundesland bearbeitet (und der Flüchtling dort untergebracht), das nach Herkunftsland und Länderquote gerade "dran" ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
yegermal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #2 - 17.03.2013 um 17:44:21
 
reinhard schrieb am 17.03.2013 um 17:35:15:
Wer eine VE unterschreibt, bekommt dann die Rechnung dafür. ist.

Hallo reinhardt,

d.h. wenn der Prozess jahre dauert.....dann kann ich mich schon mal auf (300 essen+300 Unterkunft Mindestkosten pro Monat) einstellen......hallo Privatinsolvenz.....und Vielen Dank Egoismus mancher Leute.... Traurig

zählt eig. Jemen nicht als sicherer Drittsatt für Äthiopier....ich meine beide haben dort "gut" gelebt......und sogar in ausländischen Botschaften gearbeitet.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #3 - 17.03.2013 um 17:51:17
 
Deine Verpflichtung endet:
1) mit der Ausreise
2) mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, z.B. nach einer Anerkung des Asylantrags.

Was in Deinem Fall passieren wird, kann hier ohne konkrete Informationen aber niemand sagen.

Zur Zeit sind die Erstaufnahmen Zirndorf (Bayern) und Gießen (Hessen) für Äthiopier zuständig. Auch danach muss der Flüchtlinge im zugewiesenen Bundesland bleiben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #4 - 17.03.2013 um 18:54:28
 
Es gab meiner Erinnerung nach um 2007 mal ein Urteil eines OVG, das letztinstanzlich eine VE-Geberin zur Zahlung aller Kosten nach erfolglosem Asylantrag der "eingeladenen" Iranerin verpflichtet hat. Weit über 70.000 EUR.

Ich kann Dir da also keinerlei Hoffnung hinsichtlich der Verringerung der Kosten machen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
yegermal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #5 - 17.03.2013 um 19:11:55
 
Schockiert/Erstaunt Gott steh mir bei.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #6 - 17.03.2013 um 19:14:00
 
Aber wie lange ein Asylverfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab. Es gibt welche von drei oder fünf Jahren, aber auch welche von zwei oder drei Monaten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
yegermal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #7 - 17.03.2013 um 19:35:09
 
was ich nicht ganz genau verstehe ist; ich habe mich ja dafür verpflichtet für einen Monat das Ehebpaar bei mir wohnen und essen zu lassen plus die evt. Ausreisekosten zu tragen.......wieso werde ich dann verpflichtet, die Kosten für Lebensunterhalt über diesen Zeitraum hinaus auch zu tragen?

Ich meine es ist ja wahrscheinlich für mich unzulässig in DE diese Leute mit Waffengewalt ausreisen zu lassen..... Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #8 - 17.03.2013 um 19:37:56
 
§68 Abs. 1 AufenthG:
Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.

Über solche Folgen muss man sich infromieren! Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem AsylbLG und somit aus öffentlicher Hand, diese Kosten sind somit zu erstatten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #9 - 17.03.2013 um 19:39:48
 
In der VE steht sinngemäß (ich habe gerade keine vor mir) "gilt bis zur endgültigen Ausreise oder bis zur Erteilung einer AE zu einem anderen Aufenthaltszweck"

Trotz überall nachlesbarer Erläuterungen ist das aber bis zum Ernstfall nur wenigen klar.

Ich verwende daher das von mir o.g. Beispiel gern dazu, um in Gesprächen auf die Tragweite einer solchen VE aufmerksam zu machen ...

Änderung:
Zu Bayraqianos Beitrag - es ist noch nicht mal erforderlich, das Gesetz zu lesen. Es steht direkt auf dem VE-Formular.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #10 - 17.03.2013 um 19:50:47
 
Ich habe gerade ein Belehrungsschreiben  (aus BW) vor mir. Das ist zwar nicht undeutlich verfasst, aber für einen Laien nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb hilft ein Blick ins Gesetz oft mehr.

z.B.: Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Eine Aufenthaltsgestattung ist kein AT, das wissen allerdings nicht alle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yegermal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #11 - 17.03.2013 um 20:01:52
 
Das war mehr als deutlich.....

aber das "vorgesehene Gesamtaufenthalt" ist doch meiner Ansicht nach nur ein Monat und nicht etliche Asyljahre.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #12 - 17.03.2013 um 20:13:32
 
yegermal schrieb am 17.03.2013 um 20:01:52:
aber das "vorgesehene Gesamtaufenthalt" ist doch meiner Ansicht nach nur ein Monat und nicht etliche Asyljahre..... 


da steht aber auch "im Regelfall" ... und im Regelfall reisen die Besucher wieder aus ... wenn die nicht ausreisen, ist es kein Regelfall und gilt nicht
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #13 - 17.03.2013 um 20:15:14
 
... und genau dafür bürgst Du.

Wenn der Betreffende nicht ausreist, sollst Du ja genau dafür haften. Deshalb wollte die Botschaft Dich als Bürgen, damit das Risiko nicht auf die Steuerzahler fällt.

Der Staat will hier gar nicht beurteilen, ob das geplant war oder nicht. Der Staat will nur, dass er nicht haftet.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
yegermal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Äthiopisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Antwort #14 - 17.03.2013 um 20:18:02
 
reinhard schrieb am 17.03.2013 um 20:15:14:
Der Staat will hier gar nicht beurteilen, ob das geplant war oder nicht. Der Staat will nur, dass er nicht haftet.



Recht hat er wohl.......
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema