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Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung (Gelesen: 14.019 mal)
Themen Beschreibung: wie kann ich meine Unkosten vermeiden....bis der Prozess durch ist??
Stefan-TR
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Antwort #15 - 18.03.2013 um 14:35:33
 
yegermal schrieb am 17.03.2013 um 17:14:48:
Meine Frage an euch ist: Wie kann ich die Kosten die auf mich zu kommen reduzieren

Vielleicht hilft es, wenn du von jetzt an immer ein Auge auf die Reisepaesse deiner Gaeste wirfst.

Es kann durchaus passieren, dass ein abgelehnter Asylbewerber seinen Reisepass einfach so "verliert", was eine vorgeschriebene Ausreise dann nochmals deutlich verzoegern kann.
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Antwort #16 - 18.03.2013 um 15:26:12
 
Es könnte auch helfen, die Sache so wie sie ist gegenüber den "Besuchern" anzusprechen und mal Tacheles zu reden. Einfach mal klarmachen, dass deren Weigerung, auszureisen für dich den finanziellen Supergau bedeutet.
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reinhard
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Antwort #17 - 18.03.2013 um 15:29:13
 
Aber man sollte auch die Fluchtgründe, die Verfolgung prüfen: Wenn wirklich Verfolgung da ist (in Äthiopien ist es nicht gerade lustig), und ein Asylantrag gute Aussicht auf Erfolg hätte, nützt "Tacheles reden" nichts.

Also: Sagen, was ist, aber auch hören, was ist.
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Antwort #18 - 18.03.2013 um 15:57:40
 
Der VE-Geber hat offensichtlich schon deutlichen Bezug zu Äthiopien - daher verstehe ich auch die Überraschung nicht, die mit der Asylantragstellung einherging.

Als VE-Geber kann man versuchen, das Verfahren möglichst zu beschleunigen, in dem man z.B. einen Anwalt finanziert und dafür sorgt, dass pünktlich nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben wird - vorausgesetzt, die Eingeladenen lassen sich auf diese Weise helfen.

Der Anwalt wird regelmäßig nur einen kleinen Teil von dem kosten, was schon eine kürzere Krankenbehandlung erfordert. Daher kann das durchaus gut angelegtes Geld sein.
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yegermal
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Antwort #19 - 18.03.2013 um 23:48:40
 
Muleta schrieb am 18.03.2013 um 15:57:40:
Der VE-Geber hat offensichtlich schon deutlichen Bezug zu Äthiopien - daher verstehe ich auch die Überraschung nicht, die mit der Asylantragstellung einherging.

Als VE-Geber kann man versuchen, das Verfahren möglichst zu beschleunigen, in dem man z.B. einen Anwalt finanziert und dafür sorgt, dass pünktlich nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben wird - vorausgesetzt, die Eingeladenen lassen sich auf diese Weise helfen.

Der Anwalt wird regelmäßig nur einen kleinen Teil von dem kosten, was schon eine kürzere Krankenbehandlung erfordert. Daher kann das durchaus gut angelegtes Geld sein.


naja, diesen Bezug habe ich zwar schon, aber dass Zwei "gut bezahlte" Botschaftsmitarbeiter(die Dame hat sogar jahrelang in der Deutschen Botschaft in Sanaa gearbeitet) eine Absicht haben hier in DE Asyl zu beantragen, ist mir wirklich nicht in den Sinn gekommen, weil Sie hier ja von Null anfangen müssten. Außerdem haben Sie Wert draufgelegt, dass der Einladungszeitraum zu kurz wie möglich wird, weil sie nicht lang Urlaub haben......

Und Tacheles habe ich mit denen auch geredet.....sie wollte sogar zurück, aber Er hat sich sturr gestellt..des wegen sind sie jetzt nicht mehr bei uns sondern bei anderen Verwandten von ihm......weiß aber net wo genau, wie gesagt, bin nicht mehr Herr der Situation!

@Reinhard:  sowie er erzählt hat er wohl Probleme in Äthiopien gehabt, des wegen hat er ja auch bei der UNO in SAnaa einen Asylantrag am Laufen. Aber er lebt und arbeitet in Sannaa schon seit Jahren, was nutzt ihm denn dann hier her zu kommen und einen neuantrag zu starten, von der Glaubwürdigkeit her?


nun aber danke euch allen für die Wertvollen Tipps, ich versuche nochmal ganz sanft den kontakt zu ihnen und viel. gehts dann über Anwalt schneller!
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yegermal
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Antwort #20 - 12.06.2013 um 20:23:16
 
Hallo zusammen,

mittlerweile weiß ich, dass "meine" verlorene Verwandte in Schweden Asyl beantragt haben und dort zugegeben/oder vielleicht aufgeflogen sind, dass sie mit deutschem Visum eingereist sind. sie wurden aufgefordert zurück nach DE zu gehen, da DE dafür zuständig ist ihren Asylantrag zu bearbeiten.
Die schwangere Ehefrau hat mittlerweile eine Tochter und meine Frau erzählte mir, dass sie damit argumentieren, dass sie Asyl/prozess für das Kind kriegen sollen, da das Kind nicht mit deutschen Visum eingereist sei sondern auf schwedischem Boden geboren ist.....Kann das Erfolg haben?
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Antwort #21 - 12.06.2013 um 22:22:29
 
yegermal schrieb am 12.06.2013 um 20:23:16:
Die schwangere Ehefrau hat mittlerweile eine Tochter und meine Frau erzählte mir, dass sie damit argumentieren, dass sie Asyl/prozess für das Kind kriegen sollen, da das Kind nicht mit deutschen Visum eingereist sei sondern auf schwedischem Boden geboren ist.....Kann das Erfolg haben?

Nein, das funktioniert so nicht.

Im schwedischen Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es:

Wer als Ausländer seinen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Schweden hat, volljährig ist, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und keine Straftaten begangen hat, kann die schwedische Staatsangehörigkeit beantragen.

Diese Voraussetzungen werden wohl nicht erfüllt.
Sie werden sicherlich wieder nach Deutschland überstellt werden.
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Antwort #22 - 16.06.2013 um 10:36:38
 
Saxonicus schrieb am 12.06.2013 um 22:22:29:
Im schwedischen Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es: 


denen gehts ja vermutlich nicht darum schwedische Staatsangehörigkeit für das Mädchen zu erlangen, sondern, dass der Asylprozess für Kind in schweden bearbeitet wird, da sie dort Das Licht der erblickt hat und nicht durch irgendwelches Visum eingereist sei.
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Antwort #23 - 16.06.2013 um 18:33:00
 
yegermal schrieb am 16.06.2013 um 10:36:38:
sondern, dass der Asylprozess für Kind in schweden bearbeitet wird,

Welches Motiv sollte man denn für ein Baby anführen, um eine Begründung für einen Asylantrag zu haben, politische Verfolgung im Herkunftsland - und das ist das Einzigste was zählt - kann man wohl kaum geltend machen ?
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reinhard
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Antwort #24 - 16.06.2013 um 18:37:20
 
Saxonicus schrieb am 16.06.2013 um 18:33:00:
Welches Motiv sollte denn ein Baby anführen, um eine Begründung für einen Asylantrag zu haben ?


Das kommt immer auf das Herkunftsland an. Wenn bestimmte Volksgruppen verfolgt werden, kann auch ein Baby selbstverständlich Asylgründe haben. Oder würdest Du darauf wetten, dass das Baby eines Kommandanten syrischer Rebellen von Assad nichts zu befürchten hat?

Man muss immer den Einzelfall sorgfältig ansehen und Pauschalurteile vermeiden.
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yegermal
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Antwort #25 - 01.07.2013 um 21:53:55
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten. Kann ich denn z.B. diese Leute eine Erklärung unterschreiben lassen, dass sie, im Fall einer Anerkennung ihrer Asylanträge in DE, zeitnah den mir entstandenen finanziellen schaden ersetzen sollen,? ich meine, ich weiß ich kann das schon, aber ist es denn auch rechtswirksam??
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Antwort #26 - 01.07.2013 um 22:10:11
 
yegermal schrieb am 01.07.2013 um 21:53:55:
ich meine, ich weiß ich kann das schon, aber ist es denn auch rechtswirksam?

Koennte man als Schenkungsversprechen werten; das muss dann vor einem Notar gemacht werden. Der kann auch genaur sagen, was alles wirksam ist.
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Antwort #27 - 01.07.2013 um 22:29:40
 
Rechtlich gesehen wäre sowas ein Schuldanerkenntnis (781 BGB, Schriftform erforderlich). (natürlich keine Schenkung)
Das ist im Prinzip aber entbehrlich. Die Herrschaften wären dir sowieso schon aus 823 Abs. 2, 826 BGB schadensersatzpflichtig., dazu braucht es keinen extra Vertrag. Aber zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen von jemandem der eh nichts hat ist illusorisch.
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