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Beitrag begonnen von yegermal am 17.03.2013 um 17:14:48

Titel: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 17.03.2013 um 17:14:48
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem eine enge Verwandete meiner Frau samt Ehemann hierher aus Jemen eingeladen(beide sind Äthiopier).

Am Anfang sah es nicht nach problemen aus. Jetzt stellt sich heraus, dass der Ehemann schon in Jemen Asyl bei der UN beantragt hatte und auch das hier tun möchte. Umstimmen konnte ich ihn bis jetzt nicht.....er sagt er stirbt lieber als zurück zu gehen!

Meine Frage an euch ist: Wie kann ich die Kosten die auf mich zu kommen reduzieren.......ich habe mich ja verpflichtet alle entstehenden Kosten zu tragen.....Kann ich dann z.B sagen, Ok dann kann das Ehepaar bei mir leben bis der Asylprozess durch ist?, so könnte ich dann die Unterkunftskosten sparen.

Solche Asylprozese dauern ja auch jahre( inkl. etliche Einsprüche usw.)....kann ich dann hier auch sagen irgendwann ist für mich schluss....entweder sollen sie abgeschoben werden oder ich verpflichte mich nicht mehr?
Danke für eure Antworten im Voraus
Yegermal

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 17.03.2013 um 17:35:15
Wer Asyl beantragt, ist verpflichtet, in einer Sammelunterkunft (Erstaufnahme) zu leben. Wer eine VE unterschreibt, bekommt dann die Rechnung dafür.

"Bei Dir wohnen" (nach den drei Monaten in der Erstnahme) geht vermutlich auch nicht, denn der Asylantrag wird in dem Bundesland bearbeitet (und der Flüchtling dort untergebracht), das nach Herkunftsland und Länderquote gerade "dran" ist.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 17.03.2013 um 17:44:21

reinhard schrieb am 17.03.2013 um 17:35:15:
Wer eine VE unterschreibt, bekommt dann die Rechnung dafür. ist.

Hallo reinhardt,

d.h. wenn der Prozess jahre dauert.....dann kann ich mich schon mal auf (300 essen+300 Unterkunft Mindestkosten pro Monat) einstellen......hallo Privatinsolvenz.....und Vielen Dank Egoismus mancher Leute.... :-[

zählt eig. Jemen nicht als sicherer Drittsatt für Äthiopier....ich meine beide haben dort "gut" gelebt......und sogar in ausländischen Botschaften gearbeitet.


Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 17.03.2013 um 17:51:17
Deine Verpflichtung endet:
1) mit der Ausreise
2) mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, z.B. nach einer Anerkung des Asylantrags.

Was in Deinem Fall passieren wird, kann hier ohne konkrete Informationen aber niemand sagen.

Zur Zeit sind die Erstaufnahmen Zirndorf (Bayern) und Gießen (Hessen) für Äthiopier zuständig. Auch danach muss der Flüchtlinge im zugewiesenen Bundesland bleiben.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Petersburger am 17.03.2013 um 18:54:28
Es gab meiner Erinnerung nach um 2007 mal ein Urteil eines OVG, das letztinstanzlich eine VE-Geberin zur Zahlung aller Kosten nach erfolglosem Asylantrag der "eingeladenen" Iranerin verpflichtet hat. Weit über 70.000 EUR.

Ich kann Dir da also keinerlei Hoffnung hinsichtlich der Verringerung der Kosten machen.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 17.03.2013 um 19:11:55
:o Gott steh mir bei.....

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 17.03.2013 um 19:14:00
Aber wie lange ein Asylverfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab. Es gibt welche von drei oder fünf Jahren, aber auch welche von zwei oder drei Monaten.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 17.03.2013 um 19:35:09
was ich nicht ganz genau verstehe ist; ich habe mich ja dafür verpflichtet für einen Monat das Ehebpaar bei mir wohnen und essen zu lassen plus die evt. Ausreisekosten zu tragen.......wieso werde ich dann verpflichtet, die Kosten für Lebensunterhalt über diesen Zeitraum hinaus auch zu tragen?

Ich meine es ist ja wahrscheinlich für mich unzulässig in DE diese Leute mit Waffengewalt ausreisen zu lassen..... :)

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Bayraqiano am 17.03.2013 um 19:37:56
§68 Abs. 1 AufenthG:
Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.

Über solche Folgen muss man sich infromieren! Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem AsylbLG und somit aus öffentlicher Hand, diese Kosten sind somit zu erstatten.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Petersburger am 17.03.2013 um 19:39:48
In der VE steht sinngemäß (ich habe gerade keine vor mir) "gilt bis zur endgültigen Ausreise oder bis zur Erteilung einer AE zu einem anderen Aufenthaltszweck"

Trotz überall nachlesbarer Erläuterungen ist das aber bis zum Ernstfall nur wenigen klar.

Ich verwende daher das von mir o.g. Beispiel gern dazu, um in Gesprächen auf die Tragweite einer solchen VE aufmerksam zu machen ...

[edit]Zu Bayraqianos Beitrag - es ist noch nicht mal erforderlich, das Gesetz zu lesen. Es steht direkt auf dem VE-Formular.[/edit]

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Bayraqiano am 17.03.2013 um 19:50:47
Ich habe gerade ein Belehrungsschreiben  (aus BW) vor mir. Das ist zwar nicht undeutlich verfasst, aber für einen Laien nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb hilft ein Blick ins Gesetz oft mehr.

z.B.: Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Eine Aufenthaltsgestattung ist kein AT, das wissen allerdings nicht alle.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 17.03.2013 um 20:01:52
Das war mehr als deutlich.....

aber das "vorgesehene Gesamtaufenthalt" ist doch meiner Ansicht nach nur ein Monat und nicht etliche Asyljahre.....

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von erne am 17.03.2013 um 20:13:32

yegermal schrieb am 17.03.2013 um 20:01:52:
aber das "vorgesehene Gesamtaufenthalt" ist doch meiner Ansicht nach nur ein Monat und nicht etliche Asyljahre..... 


da steht aber auch "im Regelfall" ... und im Regelfall reisen die Besucher wieder aus ... wenn die nicht ausreisen, ist es kein Regelfall und gilt nicht

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 17.03.2013 um 20:15:14
... und genau dafür bürgst Du.

Wenn der Betreffende nicht ausreist, sollst Du ja genau dafür haften. Deshalb wollte die Botschaft Dich als Bürgen, damit das Risiko nicht auf die Steuerzahler fällt.

Der Staat will hier gar nicht beurteilen, ob das geplant war oder nicht. Der Staat will nur, dass er nicht haftet.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 17.03.2013 um 20:18:02

reinhard schrieb am 17.03.2013 um 20:15:14:
Der Staat will hier gar nicht beurteilen, ob das geplant war oder nicht. Der Staat will nur, dass er nicht haftet.



Recht hat er wohl.......

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Stefan-TR am 18.03.2013 um 14:35:33

yegermal schrieb am 17.03.2013 um 17:14:48:
Meine Frage an euch ist: Wie kann ich die Kosten die auf mich zu kommen reduzieren

Vielleicht hilft es, wenn du von jetzt an immer ein Auge auf die Reisepaesse deiner Gaeste wirfst.

Es kann durchaus passieren, dass ein abgelehnter Asylbewerber seinen Reisepass einfach so "verliert", was eine vorgeschriebene Ausreise dann nochmals deutlich verzoegern kann.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Runenwolf am 18.03.2013 um 15:26:12
Es könnte auch helfen, die Sache so wie sie ist gegenüber den "Besuchern" anzusprechen und mal Tacheles zu reden. Einfach mal klarmachen, dass deren Weigerung, auszureisen für dich den finanziellen Supergau bedeutet.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 18.03.2013 um 15:29:13
Aber man sollte auch die Fluchtgründe, die Verfolgung prüfen: Wenn wirklich Verfolgung da ist (in Äthiopien ist es nicht gerade lustig), und ein Asylantrag gute Aussicht auf Erfolg hätte, nützt "Tacheles reden" nichts.

Also: Sagen, was ist, aber auch hören, was ist.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Muleta am 18.03.2013 um 15:57:40
Der VE-Geber hat offensichtlich schon deutlichen Bezug zu Äthiopien - daher verstehe ich auch die Überraschung nicht, die mit der Asylantragstellung einherging.

Als VE-Geber kann man versuchen, das Verfahren möglichst zu beschleunigen, in dem man z.B. einen Anwalt finanziert und dafür sorgt, dass pünktlich nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben wird - vorausgesetzt, die Eingeladenen lassen sich auf diese Weise helfen.

Der Anwalt wird regelmäßig nur einen kleinen Teil von dem kosten, was schon eine kürzere Krankenbehandlung erfordert. Daher kann das durchaus gut angelegtes Geld sein.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 18.03.2013 um 23:48:40

Muleta schrieb am 18.03.2013 um 15:57:40:
Der VE-Geber hat offensichtlich schon deutlichen Bezug zu Äthiopien - daher verstehe ich auch die Überraschung nicht, die mit der Asylantragstellung einherging.

Als VE-Geber kann man versuchen, das Verfahren möglichst zu beschleunigen, in dem man z.B. einen Anwalt finanziert und dafür sorgt, dass pünktlich nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben wird - vorausgesetzt, die Eingeladenen lassen sich auf diese Weise helfen.

Der Anwalt wird regelmäßig nur einen kleinen Teil von dem kosten, was schon eine kürzere Krankenbehandlung erfordert. Daher kann das durchaus gut angelegtes Geld sein.


naja, diesen Bezug habe ich zwar schon, aber dass Zwei "gut bezahlte" Botschaftsmitarbeiter(die Dame hat sogar jahrelang in der Deutschen Botschaft in Sanaa gearbeitet) eine Absicht haben hier in DE Asyl zu beantragen, ist mir wirklich nicht in den Sinn gekommen, weil Sie hier ja von Null anfangen müssten. Außerdem haben Sie Wert draufgelegt, dass der Einladungszeitraum zu kurz wie möglich wird, weil sie nicht lang Urlaub haben......

Und Tacheles habe ich mit denen auch geredet.....sie wollte sogar zurück, aber Er hat sich sturr gestellt..des wegen sind sie jetzt nicht mehr bei uns sondern bei anderen Verwandten von ihm......weiß aber net wo genau, wie gesagt, bin nicht mehr Herr der Situation!

@Reinhard:  sowie er erzählt hat er wohl Probleme in Äthiopien gehabt, des wegen hat er ja auch bei der UNO in SAnaa einen Asylantrag am Laufen. Aber er lebt und arbeitet in Sannaa schon seit Jahren, was nutzt ihm denn dann hier her zu kommen und einen neuantrag zu starten, von der Glaubwürdigkeit her?


nun aber danke euch allen für die Wertvollen Tipps, ich versuche nochmal ganz sanft den kontakt zu ihnen und viel. gehts dann über Anwalt schneller!

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 12.06.2013 um 20:23:16
Hallo zusammen,

mittlerweile weiß ich, dass "meine" verlorene Verwandte in Schweden Asyl beantragt haben und dort zugegeben/oder vielleicht aufgeflogen sind, dass sie mit deutschem Visum eingereist sind. sie wurden aufgefordert zurück nach DE zu gehen, da DE dafür zuständig ist ihren Asylantrag zu bearbeiten.
Die schwangere Ehefrau hat mittlerweile eine Tochter und meine Frau erzählte mir, dass sie damit argumentieren, dass sie Asyl/prozess für das Kind kriegen sollen, da das Kind nicht mit deutschen Visum eingereist sei sondern auf schwedischem Boden geboren ist.....Kann das Erfolg haben?

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Saxonicus am 12.06.2013 um 22:22:29

yegermal schrieb am 12.06.2013 um 20:23:16:
Die schwangere Ehefrau hat mittlerweile eine Tochter und meine Frau erzählte mir, dass sie damit argumentieren, dass sie Asyl/prozess für das Kind kriegen sollen, da das Kind nicht mit deutschen Visum eingereist sei sondern auf schwedischem Boden geboren ist.....Kann das Erfolg haben?

Nein, das funktioniert so nicht.

Im schwedischen Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es:

Wer als Ausländer seinen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Schweden hat, volljährig ist, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und keine Straftaten begangen hat, kann die schwedische Staatsangehörigkeit beantragen.

Diese Voraussetzungen werden wohl nicht erfüllt.
Sie werden sicherlich wieder nach Deutschland überstellt werden.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 16.06.2013 um 10:36:38

Saxonicus schrieb am 12.06.2013 um 22:22:29:
Im schwedischen Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es: 


denen gehts ja vermutlich nicht darum schwedische Staatsangehörigkeit für das Mädchen zu erlangen, sondern, dass der Asylprozess für Kind in schweden bearbeitet wird, da sie dort Das Licht der erblickt hat und nicht durch irgendwelches Visum eingereist sei.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Saxonicus am 16.06.2013 um 18:33:00

yegermal schrieb am 16.06.2013 um 10:36:38:
sondern, dass der Asylprozess für Kind in schweden bearbeitet wird,

Welches Motiv sollte man denn für ein Baby anführen, um eine Begründung für einen Asylantrag zu haben, politische Verfolgung im Herkunftsland - und das ist das Einzigste was zählt - kann man wohl kaum geltend machen ?

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von reinhard am 16.06.2013 um 18:37:20

Saxonicus schrieb am 16.06.2013 um 18:33:00:
Welches Motiv sollte denn ein Baby anführen, um eine Begründung für einen Asylantrag zu haben ?


Das kommt immer auf das Herkunftsland an. Wenn bestimmte Volksgruppen verfolgt werden, kann auch ein Baby selbstverständlich Asylgründe haben. Oder würdest Du darauf wetten, dass das Baby eines Kommandanten syrischer Rebellen von Assad nichts zu befürchten hat?

Man muss immer den Einzelfall sorgfältig ansehen und Pauschalurteile vermeiden.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von yegermal am 01.07.2013 um 21:53:55
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten. Kann ich denn z.B. diese Leute eine Erklärung unterschreiben lassen, dass sie, im Fall einer Anerkennung ihrer Asylanträge in DE, zeitnah den mir entstandenen finanziellen schaden ersetzen sollen,? ich meine, ich weiß ich kann das schon, aber ist es denn auch rechtswirksam??

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von tiggger am 01.07.2013 um 22:10:11

yegermal schrieb am 01.07.2013 um 21:53:55:
ich meine, ich weiß ich kann das schon, aber ist es denn auch rechtswirksam?

Koennte man als Schenkungsversprechen werten; das muss dann vor einem Notar gemacht werden. Der kann auch genaur sagen, was alles wirksam ist.

Titel: Re: Asyl nach Besuchsvisum durch meine Verpflichtungserklärung
Beitrag von Märchenprinz am 01.07.2013 um 22:29:40
Rechtlich gesehen wäre sowas ein Schuldanerkenntnis (781 BGB, Schriftform erforderlich). (natürlich keine Schenkung)
Das ist im Prinzip aber entbehrlich. Die Herrschaften wären dir sowieso schon aus 823 Abs. 2, 826 BGB schadensersatzpflichtig., dazu braucht es keinen extra Vertrag. Aber zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen von jemandem der eh nichts hat ist illusorisch.

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