Ailoonarose schrieb am 13.06.2013 um 22:54:59:Wie ist das bei einer Duldung? Darf man dann nicht mehr heiraten oder wird die Beschaffung der nötigen Dokumente verhindert?
Wenn sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt würde, wäre er zur Ausreise verpflichtet. - Eine Duldung würde er dann relativ wahrscheinlich bei Eurer Konstellation nur erhalten, wenn Eure Eheschließung bereits unmittelbar bevorstünde. -
Dazu wäre aber dann, wenn sein Asylantrag abgelehnt wäre, unbedingt ein gültiger Nationalpass erforderlich - und angesichts dessen, dass das offenbar doch eine ganze Weile mit der Beschaffung dauern würde, dürfte das mit dem "unmittelbar bevorstehend" wohl nur schwerlich zu bejahen sein.
Es wäre natürlich auch noch möglich, dass sein Asylgesuch als solches zwar abgelehnt wird, aber vom Bundesamt für Migration festgestellt wird, dass er ein Bleiberecht wegen Bestehen zielstaatenbezogener Abschiebungshindernisse erhalten soll/muss.
Er würde dann trotz abgelehnten Asylbegehrens nicht nur eine Duldung, sondern eine
AE gemäß § 25 (3)
AufenthG erhalten. Die würde er grundsätzlich auch erhalten, wenn kein gültiger Pass vorhanden wäre. - Den bräuchte er aber dann dennoch für die Heirat. (und auch sehr grundätzlich für eine spätere Verlängerung der genannten AE) - Immerhin hätte er dann aber erstmal in Deutschland befristet einen rechtmäßigen Aufenthalt (wäre also nicht ausreisepflichtig).
Momentan werdet Ihr m.E. nur abwarten können. - Dann muss man sehen - ggf. wäre ja auch gegen eine negative Asylentscheidung noch Klage zu erheben - wobei je nach Entscheidung des
BAMF evtl. auch "aufschiebende Wirkung" bestünde.
Das ist aber alles eine recht schwierige Materie, wie Du sicher schon bemerkst.
Ich empfehle daher, solange das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist, dass Ihr Euch mal Rat bei einer guten Flüchtlingsberatungsstelle (zu erfragen im Zweifel beim Flüchtlingsrat Eures Bundeslandes) holt.
Wenn dann eine
AE (welche auch immer) vorhanden sein sollte, wären die bei den Wohlfahrtsverbänden (AWO, Diakonie, Caritas, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) angesiedelten und flächendeckend in Deutschland existierenden MBE (Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer) die richtige Ansprechstelle.
Möglicherweise hat Dein Freund aber ja auch noch einen in der Asylsache schon befassten Rechtsanwalt - auch bei dem könnte man bei Bedarf sicher dann anlassbezogen noch weiter nachfragen.
=schweitzer=