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Re: Heiraten im laufdenden Asylverfahren Pass etc wie? (Gelesen: 26.097 mal)
Ailoonarose
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13.06.2013 um 21:32:19
 
Hallo,
mein Freund ist Asylant, er hatte bereits sein Interview und die Entscheidung ob er akzeptiert oder geduldet wird ist seit ein paar Monaten schon überfällig obwohl gesagt wurde 6-8 Wochen.
Wir haben nun eine schriftliche Anfrage gesendet und hoffen es kommt eine baldige Antwort.
Wir wollen heiraten und er muss dafür seinen abhanden gekommenen, irakischen Pass neu ausstellen lassen oder benötigt den blauen Pass. Dazu gibt es ja also die Alternative, persönlich in den Irak zu reisen. Wir sind bereits darüber informiert, dass er seinen Asylstatus dadurch verlieren wuerde.
Nun meine Frage, weiß man, wie lange das ganze Procedere dauert, bis er wieder in Deutschland waere?
Und nach welchen Kriterien wird die Wiedereinreise/das Visum zwecks Eheschliessung genehmigt und von wem?
Warum könnte es passieren, dass er nicht wieder einreisen darf obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt?
Weiß man ob das schon oft vorgekommen ist?
Und weiß man, wie lange die Ausstellung des Passes in Bagdad dauert?

Danke im Voraus, Ailoona. blümle

..

Kann man des Weiteren sagen, wie lange die Antwort des Asylverfahrens auf sich warten lassen kann - ob er nun geduldet oder akzeptiert wird?

Ailoona.  blümle


fons' Änderung:
Folgepost eingefügt. Außerdem hab ich dir einen eigenen
thread verpasst. Bitte nicht wild an andere threads anhängen,
auch wenn das Thema ähnlich ist. Bringt nur Verwirrung
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« Zuletzt geändert: 13.06.2013 um 22:06:26 von N/V »  
 
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Saxonicus
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Antwort #1 - 13.06.2013 um 22:28:49
 
Vielleicht solltest Du eher fragen, wie lange es dauert die erforderlichen Papiere zur Eheschließung zu bekommen ?
Möglicherweise ergeht die Entscheidung über den Asylantrag schneller, als Ihr die erforderlichen Dokumente besorgen könnt.

Seid Ihr schon beim Standesamt gewesen und habt Euch darüber informieren lassen, welche Dokumente zur Eheschließung aus dem Irak beschafft, apostilliert, legalisiert und übersetzt werden müssen ?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird das m.E. eine geraume Zeit dauern, weil die deutsche Botschaft m.W. dort nur eingeschränkt arbeiten kann.
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Ailoonarose
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Antwort #2 - 13.06.2013 um 22:54:59
 
Ja, wir waren bereits beim Standesamt, haben alle Dokumente - die Geburtsurkunde und die irakische Staatsangehörigkeit - zusammen und bereits übersetzt, bis auf seinen Pass.
Die Ausstellung über die irakische Botschaft hier in Deutschland dauert bis zu zwei Jahre, also schon sehr lange.
Wir haben gehört, direkt im Irak wuerde es nicht so lange dauern...

Wenn der Asylentscheid baldig kommen wuerde und er akzeptiert waere, dann stuende uns nichts mehr im Weg....oder braucht man als Anerkannter trotzdem alle Originalen zum Heiraten?
Wie ist das bei einer Duldung? Darf man dann nicht mehr heiraten oder wird die Beschaffung der nötigen Dokumente verhindert?

PS: Was bedeutet apostilliert, m.E. und m.W. ?
      Eigener thread - sollte man stattdessen ein neues Thema beginnen?

Danke, Ailoona.

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Antwort #3 - 13.06.2013 um 22:58:31
 
Ailoonarose schrieb am 13.06.2013 um 22:54:59:
Eigener thread - sollte man stattdessen ein neues Thema beginnen?


JA! Is ja abba nun durch das Abtrennen erledigt
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Saxonicus
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Antwort #4 - 13.06.2013 um 23:18:45
 
Ailoonarose schrieb am 13.06.2013 um 22:54:59:
PS: Was bedeutet apostilliert, m.E. und m.W. ?

Eine übergeordnete Behörde apostilliert (beglaubigt) Dokumente, die von einer untergeordneten Behörde ausgestellt wurden.

m.E. = meines Erachtens

m.W. = meines Wissens
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Antwort #5 - 14.06.2013 um 08:23:55
 
Ailoonarose schrieb am 13.06.2013 um 22:54:59:
Wie ist das bei einer Duldung? Darf man dann nicht mehr heiraten oder wird die Beschaffung der nötigen Dokumente verhindert?


Wenn sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt würde, wäre er zur Ausreise verpflichtet. - Eine Duldung würde er dann relativ wahrscheinlich bei Eurer Konstellation nur erhalten, wenn Eure Eheschließung bereits unmittelbar bevorstünde. -

Dazu wäre aber dann, wenn sein Asylantrag abgelehnt wäre, unbedingt ein gültiger Nationalpass erforderlich - und angesichts dessen, dass das offenbar doch eine ganze Weile mit der Beschaffung dauern würde, dürfte das mit dem "unmittelbar bevorstehend" wohl nur schwerlich zu bejahen sein.

Es wäre natürlich auch noch möglich, dass sein Asylgesuch als solches zwar abgelehnt wird, aber vom Bundesamt für Migration festgestellt wird, dass er ein Bleiberecht wegen Bestehen zielstaatenbezogener Abschiebungshindernisse erhalten soll/muss.

Er würde dann trotz abgelehnten Asylbegehrens nicht nur eine Duldung, sondern eine AE gemäß § 25 (3) AufenthG erhalten. Die würde er grundsätzlich auch erhalten, wenn kein gültiger Pass vorhanden wäre.  - Den bräuchte er aber dann dennoch für die Heirat. (und auch sehr grundätzlich für eine spätere Verlängerung der genannten AE) - Immerhin hätte er dann aber erstmal in Deutschland befristet einen rechtmäßigen Aufenthalt (wäre also nicht ausreisepflichtig).

Momentan werdet Ihr m.E. nur abwarten können. - Dann muss man sehen - ggf. wäre ja auch gegen eine negative Asylentscheidung noch Klage zu erheben - wobei je nach Entscheidung des BAMF evtl. auch "aufschiebende Wirkung" bestünde.

Das ist aber alles eine recht schwierige Materie, wie Du sicher schon bemerkst.

Ich empfehle daher, solange das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist, dass Ihr Euch mal Rat bei einer guten Flüchtlingsberatungsstelle (zu erfragen im Zweifel beim Flüchtlingsrat Eures Bundeslandes) holt.

Wenn dann eine AE (welche auch immer) vorhanden sein sollte, wären die bei den Wohlfahrtsverbänden (AWO, Diakonie, Caritas, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) angesiedelten und flächendeckend in Deutschland existierenden MBE (Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer) die richtige Ansprechstelle.

Möglicherweise hat Dein Freund aber ja auch noch einen in der Asylsache schon befassten Rechtsanwalt - auch bei dem könnte man bei Bedarf sicher dann anlassbezogen noch weiter nachfragen.


=schweitzer=
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Antwort #6 - 14.06.2013 um 09:22:05
 
Aha,

einen Asylrechtsanwalt hat er nicht, meint er.
Aber er ist Iraker, für diese besteht doch Abschiebestop momentan?

Ich glaube, bei ihm besteht auch ein zielstaatenbezogenes Hindernis, denn er ist in Kuwait geboren und aufgewachsen, hat aber nicht deren Nationalität und darf als Iraker oder ohne gültigen Pass nicht nach Kuwait einreisen...

Danke jedenfalls für die hilfreichen Antworten, wir wenden uns jetzt erst mal an eine Flüchtlingsberatungsstelle.

Grüße.  blümle
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Antwort #7 - 14.06.2013 um 09:25:57
 
Ailoonarose schrieb am 14.06.2013 um 09:22:05:
Ich glaube

Du glaubst falsch, Kuwait hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Wenn Abschiebehindernisse festgestellt werden, dann nur hinstichlich des Irak. Und das ist bei einem alleinstehenden, männlichem Iraker fast ausgeschlossen.
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Antwort #8 - 14.06.2013 um 10:20:55
 
Hm, ach so,

das heißt, das Abschiebestop in dieses Gebiet gilt nicht mehr??
...unsere Ausländerbehehoerde erklärte uns nämlich, dass für ihn eben dieses Stop gelten wuerde.

Wir erwarten ein Baby, ändert sich dadurch etwas?

Hm, was eine verzwickte Lage...

Grüße.
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Antwort #9 - 14.06.2013 um 10:26:33
 
Das hatten wir doch schon (Saxos Einwand darfst Du ignorieren): http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1369395262/7#7

Abschiebehinderisse im rechtlichen Sinn sind was ganz anderes als der faktische Abschiebestopp in den Irak (Ersteres vermittelt ein Aufenthaltsrecht, letzteres nur eine Duldung).

Ailoonarose schrieb am 14.06.2013 um 10:20:55:
Wir erwarten ein Baby, ändert sich dadurch etwas?

Er könnte dadurch ein familiäres Aufenthaltsrecht bekommen (§28 AufenthG) - wenn Vaterschaft und Sorgerecht geklärt werden, allerdings sind immer noch die Voraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel zu erfüllen. Dazu gehört auch ein gültiger Nationalpass. Denkbar wäre da nur noch eine (zweitklassige) humanitäre AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG, die könnte auch ohne Pass erteilt werden.
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Antwort #10 - 14.06.2013 um 13:05:08
 
Ok. gut,

dann schauen wir mal was nun auf uns zukommt, ein paar kleine Chancen existieren ja doch schon.

Danke und Gruesse.  blümle

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Antwort #11 - 18.06.2013 um 12:29:48
 
Hallo,
ich braeuchte noch einmal Hilfe.
Meines Freundes Antrag wurde nun ohne Begründung  abgelehnt, er muss innerhalb einer Woche das Land verlassen, ansonsten wird er nach Kuwait abgeschoben.

Die Zuerkennung der Fluechtlingseigenschaft liegt offensichtlich nicht vor, Abschiebungsverbote liegen nicht vor.

Wir wollen nach den sich uns eröffnenden Möglichkeiten so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten, ja.
Mein Freund hat eine negative Vergangenheit und bringt eine dicke Akte mit, das kommt noch dazu.
Könnte ich neben seiner Klage auch dagegen vorgehen mit einem Anwalt?

Der Termin für die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht sind erst im Juli....

Was sollen wir jetzt machen?

Angenommen, er ließe sich in den Irak abschieben um dort seinen Nationalpass zu machen. Gibt es in unserem Fall (Schwangerschaft) Gründe für eine Wiedereinreise? Wie bekäme er ein Visum, damit wir dann schließlich heiraten könnten?

Grüße.
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Antwort #12 - 18.06.2013 um 14:02:49
 
Wenn er nicht abgeschoben wird, sondern freiwillig ausreist, gibt es Möglichkeiten. Aber "dicke Akte" bedeutet immer, dass in einem Forum nichts zu den Möglichkeiten und Problemen solide gesagt werden kann - das kann nur ein Anwalt, der die "dicke Akte" vom ersten bis zum letzten Blatt kennt.

Wenn er "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde, muss er innerhalb einer Woche klagen (schriftlich!), aber eben nur klagen, das nicht sofort begründen. Gleichzeitig muss er (oder der Anwalt) einen Eilantrag stellen, dass die Klage aufschiebende Wirkung hat, er also in der Wartezeit hier bleiben darf. Spätestens das muss er aber ausführlich begründen, Ihr kommt also nicht drumrum, sehr sehr schnell zu handeln.
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Antwort #13 - 18.06.2013 um 14:49:43
 
Hm, die Auslaenderbehoerde sagte auch Eilklage per Anwalt, aber gesichert sei dadurch nichts.

Ich habe gerade mit einem Anwalt darüber gesprochen, er sagte (auch), dass eine Klage evtl. nichts bringe und ich fragte nach einer anderen Möglichkeit für eine AE, wegen des Babys.

Daraufhin gab er mir einen Termin für den 2.Juli (!!!), wir sollten zusammen vorbeikommen, das ei e habe mit dem andern nichts zu tun und die Zeit wuerde reichen, denn so schnell wuerde keiner abgeschoben.....
Aber er muesste sich ja dann solange verstecken....

Wie sollen wir uns denn nun am Besten verhalten?

Und welche Möglichkeiten bestehen im Falle einer Freiwilligen Ausreise und wie geht dies von statten?

Danke, Gruss.
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Antwort #14 - 18.06.2013 um 15:25:10
 
Falls Du den Tipp dieses Anwalts befolgst, ohne dass die ABH dem zustimmt, kannst Du viele Chancen für später zerstören. Das sollte auf jeden Fall mit der ABH geklärt werden, denn die muss ggf. später einen Visum zustimmen. Deshalb sollte er immer im Kontakt bleiben.

Ob der Eilantrag was bringt, weiß ich nicht, das hängt von den generellen Chancen des Asylantrags ab und wäre auch eine "Vorentscheidung" des Gericht. Aber wie gesagt nur, wenn der Asylantrag "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde (dazu sagst Du ja nichts). Wenn er "unbegründet" abgelehnt wurde, ist es wieder ganz anders. Konkrete Tipps kannst Du im Forum nur bekommen, wenn Du konkrete Informationen gibst.

Wie die Ausreise funktioniert? Grundsätzlich wie bei Dir. Die freiwillige Ausreise in den Urlaub oder ins Heimatland verläuft doch bei allen Menschen gleich. Oder was ist Deine konkrete Frage dazu?
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