Muleta schrieb am 22.02.2013 um 14:01:12:- Name richtet sich nach russischem Recht
richtig, deswegen bleibt Vatersname ein Vatersname und keine zweite Vorname.
Muleta schrieb am 22.02.2013 um 14:01:12:- da es in Deutschland kein passendes "Feld" für den Vatersnamen gibt, wird er in das Feld Vorname zusätzlich mit aufgenommen
ich zwinge auch nicht alle deutsche Behörden ein neues Feld "Vatersname" einzuführen, aber sie sollen für eine _russische Staatsangehörige_ unter Vornamen nur Vornamen speichern, oder wenn sie Vatersnamen unbedingt in deutsche Papiere auch führen wollen, dann sollen sie deutlich machen, das "Antonovna" kein zweiter Vorname sonder ein Vatersname ist. Anders geht es nicht, sie hat keine Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, deswegen darf das deutsche Recht (mit diesen Angleichungen aller unbekannten Namensbestandteilen zu weiteren Vornamen) nicht den Vatersnamen eingreifen.
Muleta schrieb am 22.02.2013 um 14:01:12:Was die russischen Behörden dann machen, ist kein deutsches Problem. Die hätten selbst nach russischem Recht zu prüfen, wie dort der Name des Kindes lautet und entsprechende Dokumente auszustellen - auch wenn sich daraus eine scheinbar hinkende Namensführung ergeben würde. Wenn die russischen Behörden sich aber diese Mühe nicht machen, dann wird daraus trotzdem kein deutsches Problem.
die Sache ist, dass die russische Behörden werden die Name richtig führen, hier habe ich keine Sorgen. Und warum ist es kein deutsches Problem, wenn in deutsche Papiere und deutsche Behörden wird der Name verzerrt? Es geht nicht nur um hinkende Namensführung in zwei verschiedene Länder, sondern es geht um Persönlichkeitsrecht. Meine Tochter hat einen Vornamen und einen Vatersnamen. Punkt. Vielleicht auf religiöse Gründen (oder was auch immer) ist mir unakzeptabel dass meine Tochter zwei Vornamen hat. Warum macht die Meldebehörde so was? wegen Vorschriften, dann sind die Vorschriften falsch sie greifen an Persönlichkeitsrecht an.