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Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 113.447 mal)
Coeurbrisee
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Antwort #90 - 18.06.2013 um 17:09:12
 
Du meinst diese Nachbeurkundung? Nein, das habe ich noch nicht gemacht. Weil es in Deutschland ja auch nicht notwendig ist.

Ich war nur beim Meldeamt und habe die dänische Heiratsurkunde dort vorgelegt.

Warum Algerien ein deutsches Papier zur Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde verlangt bleibt mir einfach unbegreiflich  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #91 - 18.06.2013 um 17:18:16
 
Dann ist klar, dass das Standesamt dir kein Dokument ausstellen kann.

Wie soll das deutsche Standesamt ohne Prüfung bestätigen, dass die Ehe tatsächlich gültig zustandekam?
Die könnten höchstens bescheinigen, dass eine dänische Heiratsurkunde vorgelegt wurde. Zur Richtigkeit des Inhalts kann das deutsche Standesamt gar nichts sagen.
Das wird dir vermutlich aber nicht reichen.

Ist aber kein Problem des deutschen Standesamtes, sondern der algerischen Behörden.
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Antwort #92 - 06.08.2013 um 10:28:44
 
Ich überlege grade , ob ich diese Nachbeurkundung machen soll. Hat das irgendwelche Vorteile gegenüber meiner dänischen Heiratsurkunde?
Hilft es vielleicht auch bei der Antragstellung zum FZF Visum bei der deutschen Botschaft?
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Antwort #93 - 06.08.2013 um 11:03:08
 
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass du dann eine deutsches Papier in der Hand hast, das ohne Diskussion von jeder dt. Behörde anerkannt werden muss, bei ausländischen Heiratsurkunden obliegt es jeder Behörde einzeln ob sie diese akzeptiert oder irgendwelche Zusatzbescheinigungen verlangt.

Wir haben das soeben bei der AV in die Wege geleitet.
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Antwort #94 - 02.09.2013 um 12:44:17
 
Hallo ihr Lieben,

ich möchte euch nochmal um Hilfe bitten.

Mein Mann ist im Moment hier bei mir (mit Schengenvisum für 3 Monate) und macht einen Deutschkurs an der Volkshochschule. Das klappt sehr gut, er lernt schnell. Nun wird er diesen oder nächsten Monat den A1 Test hier ablegen.

Muss er danach wirklich wieder ausreisen, um das FZF von Algerien aus zu beantragen oder besteht eine Möglichkeit, dass er hier bleiben darf?

Danke  Smiley
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Antwort #95 - 02.09.2013 um 12:55:32
 
Er muss wieder ausreisen.

Das hat er ja auch beim Antrag fürs Schengenvisum zugesagt und auch eine entsprechende Information erhalten.
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Antwort #96 - 02.09.2013 um 12:58:41
 
Ja, ja, liebe Dadishou, die Hoffnung stirbt zuletzt, ich weiß schon ... -

aber es ist und bleibt so, wie es hier schon am Anfang Deines Threads geschrieben worden ist . ganz grundsätzlich muss Dein Mann zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens wieder zurück nach Algerien.

Es ist halt so, dass im Rahmen eies FZF-Visaverfahrens mehr und andere Dinge zu prüfen sind als bei einem Schengenvisaverfahren.

Vielleicht hast Du gehört, dass auch schon manche Paare in einer ähnlichen Situation, wie Ihr es jetzt seid, die ABH gefragt haben, ob sie denn nicht "auch so" die AE erteilen würde, und ganz wenigen das wohl auch ausnahmsweise dann auch gewährt worden ist. -

Aber daraus kann man beim besten Willen nichts Allgemeingültiges ableiten - es gibt schlicht und ergreifend keinen Anspruch auf eine AE-Erteilung unter den jetzt gegebenen Bedingungen.

Fragen kostet sicher nichts, aber ansonsten solltet Ihr einfach dokumentieren, gewillt zu sein, den Weg zu gehen, der nun mal der vorschriebene ist, auch wenn das nochmal Trennung bedeutet und das nicht leicht ist. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf die Zukunft auch eine vertrauensbildende Maßnahme ...

Aufrichtig von mir: Alles Gute!


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Antwort #97 - 02.09.2013 um 12:59:54
 
Schade  Traurig

Kann man wohl nichts gegen tun...

Kann man ungefähr vorher sagen wie lange die Botschaft dann für die Bearbeitung des Visums braucht?

Hab auch die dänische Heiratsurkunde nachbeurkunden lassen und mit Apostille versehen, vielleicht hilfts ja.
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Antwort #98 - 02.09.2013 um 13:04:37
 
Coeurbrisee schrieb am 02.09.2013 um 12:59:54:
Kann man ungefähr vorher sagen wie lange die Botschaft dann für die Bearbeitung des Visums braucht?


Sieh u.a.
hier
(Blaues bitte anklicken!) - Laut diesen Angaben bewegt sich das Ganze bei der deutschen Botschaft in Algier in der Regel zwischen drei und sechs Monaten ...

Versucht mal die ABH nach einer Vorabzustimmung (bitte anklicken!) zu fragen. Das könnte den Prozess beschleunigen.


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Antwort #99 - 02.09.2013 um 13:04:56
 
Coeurbrisee schrieb am 02.09.2013 um 12:59:54:
Kann man ungefähr vorher sagen wie lange die Botschaft dann für die Bearbeitung des Visums braucht?


Nein.

Bei D-Visum gibt es ein anderes Verfahren, Beteiligung der ABH und Beteiligung von Sicherheitsbehörden (Routine-Abfrage). Das kann zwei bis vier Monate dauern, manchmal weniger, manchmal mehr.

Aber durch das A1-Lernen hier spart Ihr ja vermutlich schon drei bis sechs Monate, zuviel solltest Du nicht fordern.
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Antwort #100 - 02.09.2013 um 13:13:28
 
Danke lieber schweitzer für deine immer netten und hilfreichen Antworten.

Meinst du nicht, dass mir die ABH das eventuell negativ auslegen könnte, wenn ich dort samt Ehemann auftauche und um eine Vorabzustimmung bitte?

Ich gehe nur ungern auf Ämter, fühl mich dort sehr unwohl und mir fällt es auch extrem schwer mich gegen sie durchzusetzen.

Hinzu kommt, dass das Schengenvisum von Frankreich ausgestellt wurde.

Nicht dass die uns hinterher deswegen nur unnötige Probleme bereiten...

Wobei ichs natürlich zu gern versuchen würde  Zwinkernd
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Antwort #101 - 02.09.2013 um 13:15:26
 
Wenn Frankreich es ausgestellt hat, dann könnte es sein, dass die ABH eine Straftat annimmt: Falsch-Angaben bei Antragstellung.

Falls Frankreich nicht sein Hauptziel war, sollte er (und Du) Behörden nicht direkt darauf aufmerksam machen. Ihr seid nicht verpflichtet, Euch selbst anzuzeigen.
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Antwort #102 - 02.09.2013 um 13:20:31
 
Ok, ich glaub ich lass das lieber. Es ist wohl am besten, wenn er wieder ausreist und dann das FZF von dort aus beantragt.

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Antwort #103 - 02.09.2013 um 13:22:53
 
reinhard hat absolut recht. An deiner Stelle würde ich bei einem französischem Schengenvisum vorsichtig sein.

Hätte er ein ganz deutsches Visum, dann wäre die Frage nach einer Vorabzustimmung sobald er den A1-Test bestanden hat, ziemlich unproblematisch.
So aber könnte die ABH durchaus "verschnupft" reagieren.
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Antwort #104 - 02.09.2013 um 14:22:07
 
Coeurbrisee schrieb am 18.06.2013 um 17:09:12:
Warum Algerien ein deutsches Papier zur Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde verlangt bleibt mir einfach unbegreiflich

Vielleicht könnte sinnvoll sein, die DK-Heiratsurkunde bei der algerischen AV in Dänemark legalisieren zu lassen (?), damit könnte das "deutsches Papier" möglicherweise überflüssig werden.
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