Ja, ja, liebe Dadishou, die Hoffnung stirbt zuletzt, ich weiß schon ... -
aber es ist und bleibt so, wie es hier schon am Anfang Deines Threads geschrieben worden ist . ganz grundsätzlich muss Dein Mann zum Nachholen des
erforderlichen Visaverfahrens wieder zurück nach Algerien.
Es ist halt so, dass im Rahmen eies FZF-Visaverfahrens mehr und andere Dinge zu prüfen sind als bei einem Schengenvisaverfahren.
Vielleicht hast Du gehört, dass auch schon manche Paare in einer ähnlichen Situation, wie Ihr es jetzt seid, die
ABH gefragt haben, ob sie denn nicht "auch so" die
AE erteilen würde, und ganz wenigen das wohl auch ausnahmsweise dann auch gewährt worden ist. -
Aber daraus kann man beim besten Willen nichts Allgemeingültiges ableiten - es gibt schlicht und ergreifend keinen Anspruch auf eine AE-Erteilung unter den jetzt gegebenen Bedingungen.
Fragen kostet sicher nichts, aber ansonsten solltet Ihr einfach dokumentieren, gewillt zu sein, den Weg zu gehen, der nun mal der vorschriebene ist, auch wenn das nochmal Trennung bedeutet und das nicht leicht ist. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf die Zukunft auch eine vertrauensbildende Maßnahme ...
Aufrichtig von mir: Alles Gute!
=schweitzer=