die remonstration ist insofern keine reine zeitverschwendung, als die botschaft dann ganz klar schriftlich definieren muss, was denn nun genau die ablehnungsgründe sind.
das ist für eine klageerhebung schon hübsch, wenn man GANZ GENAU weiss worum es geht. das weiss man nach klageerhebung und akteneinsicht zwar im prinzip auch - aber dann hat man wieder das gesamtbild und nicht die exakten punkte, auf die die botschaft bzw. die
ABH sich eingeschossen haben.
ABER: in unserem fall hat auch das bearbeiten der remonstration wieder 6 monate gedauert, dann erst wurde abgelehnt.
nur mal so zum zeitlichen rahmen: von der visumantragstellung über die remonstration und nachfolgend klageerhebung bis zur erteilung des visums waren es bei uns 3,5 jahre. während dieser zeit war ich nachweislich 18 mal bei meinem mann - 1 x sogar für 3 monate. trotzdem hat man von seiten der behörden bis zuletzt am vorwurf scheinehe festgehalten...
such du mal hier in d-land einen anwalt, die vollmacht erteilt dein mann schriftlich oder er gibt dir eine vollmacht, dann erhälst du auch auskünfte. ich habe so meine zweifel, ob ein im ausland ansässiger anwalt sich mit den feinheiten eines deutschen verwaltungsgerichtsverfahrens wirklich auskennt.
tief durchatmen und nicht aufgeben!