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Prozesskostenhilfe für Remonstrieren und Klage (Gelesen: 4.385 mal)
ghana2008
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18.04.2010 um 19:20:20
 
hallo,
ich bin neu in diesem forum
das visum zwecks familienzusammenführung wurde von der botschaft in accra (ghana) mit der begründung VERDACHT auf SCHEINEHE abgelehnt, wir sind seit fast 2 jahren verheiratet, haben ewig aufs visum gewartet, nun ablehnung, und nun habe ich folgende fragen,

1. kann meine aus diesem grunde immer noch in ghana lebende ehefrau prozesskostenhilfe zum remonstrieren erhalten ?

2. kann meine aus diesem grunde immer noch in ghana lebende ehefrau prozesskostenhilfe zwecks klage erhalten ?

durch die auflage deutsch A1 nachzuweisen, verlieren die antragsteller in ghana alle ihren job, da sie für 2 monate voll beim goethe institut eingespannt sind, und monatelang damit beschäftigt sind alle erdenklichen documente beizu schaffen, zum teil aus nicht erkennbaren gründen mehrfach,

falls prozesskostenhilfe möglich ist, teilt mir bitte auch mit, wie zu verfahren ist, da meine frau in ghana ist,
was empfehlt ihr,
remonstrieren oder gleich klagen,
da in der ablehnung nicht begründet war, wie man zur entscheidung " scheinehe" kommt, ist es für uns natürlich schwer auf den vorwurf einzugehen,
meiner frau geht es bei der eheschliessung nicht um einen aufenthaltstitel hier,
wir wollen (müssen) unsere ehe hier in deutschland führen, da ich hier leibliche, minderjährige kinder deutscher staatsangehörigkeit habe, und von daher nicht in ghana leben kann,

im voraus vielen dank für eure hilfe
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reinhard
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Antwort #1 - 18.04.2010 um 19:26:55
 
Die Remonstration ist kein Prozess und kostet nichts, daher ist "Prozesskostenhilfe" nicht möglich und unnötig. Die Remonstration sollte "neue" Gründe für das Visum nennen, im Idealfall die Gründe der Botschaft für die Ablehnung widerlegen. Da Ihr die Gründe nicht konkret kennt, ist das ein wenig Stochern im Nebel. Kann sie versuchen, muss schriftlich & formlos eingereicht werden (du kannst per Mail am Text mitarbeiten), dauert zwei Monate, es entscheiden ungefähr die gleichen Leute bzw. deren Chefs.

Klage: Sie unterschreibt die Vollmacht, die Du ihr vom Rechtsanwalt aus zuschickst, Du kannst auch / mit klagen. Der Rechtsanwalt beantragt Prozesskostenhilfe.

Problem 1: Es gibt kaum gute Rechtsanwälte, die für die geringe Prozesskostenhilfe wirklich arbeiten wollen. Sie machen lieber eine Vereinbarung mit Dir, bekommen das Doppelte...

Problem 2: Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe wird vom gleichen Richter entschieden wie im Hauptverfahren, der aber die Aussichten der Klage beurteilen muss. Du erfährst es erst sehr viel später, musst alles Geld erst mal auslegen. Wenn die Chancen gut sind, bekommst Du Prozesskostenhilfe und dann ein positives Urteil, dann bezahlt die Gegenseite sowieso. Wenn die Chancen schlecht sind, bekommst Du die Ablehnung und dann auch ein negatives Urteil und bleibst auf den Kosten, die Du ohnehin vorher schon bezahlen musstest, sitzen.

Aber warte noch auf weitere Antworten, andere sehen es vielleicht anders oder ergänzen.

Wenn die Klage in Berlin 1 Jahre dauert und 1200 Euro kostet, kannst Du mit dem RA Ratenzahlung vereinbaren und bist mit 100 Euro pro Monat dabei.
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Cemre
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Antwort #2 - 18.04.2010 um 21:36:02
 
Also bei uns wurde auch abgelehnt aber aus einem anderen grund!
Ich habe sofort klage eingerreicht weil mir eine Remonstration als geld und zeitverschwendung vorkam(das sah mein anwalt genauso) ,weil abzusehen war das wieder abgelehnt werden würde!

Mein Anwalt hatte mir dann die Vollmacht zugeschickt die von mir und meinem Mann unterschrieben werden musste!

Dann haben wir Prozesskostenhilfe beantragt die auch bewilligt wurde!
Da bei uns am ende auf einen gerichtstermin verzichtet worden ist und ein Vergleich gemacht worden ist ,muss ich denoch einen kleinen teil selber tragen und den rest übernimmt die Prozesskostenhilfe!

Die Unterlagen zur klage musst du natürlich deiner Frau schicken die diese ausgefüllt und unterschrieben wieder an dich zurück schicken muss(Vollmacht und Prozesskostenhilfe)

Das ganze zieht sich natürlich hin ,das gute ist aber bei einer Klage das der Anwalt Akteneinsicht bekommt und ihr dementsprechend gegenargumentieren könnt!!

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"...Bevor du urteilen willst, über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude und erst DANN kannst du dir dein Urteil erlauben..."
 
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Muleta
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Antwort #3 - 18.04.2010 um 22:55:01
 
reinhard schrieb am 18.04.2010 um 19:26:55:
Problem 1: Es gibt kaum gute Rechtsanwälte, die für die geringe Prozesskostenhilfe wirklich arbeiten wollen. Sie machen lieber eine Vereinbarung mit Dir, bekommen das Doppelte...


für PKH-Gebühren kann ein Anwalt in diesen Angelegenheiten nicht wirtschaftlich arbeiten. Arbeitet er trotzdem auf dieser Basis, dann ist der Fall für ihn aus irgenwelchen Gründen besonders interessant oder er kann einfach nicht rechnen.

Zitat:
Problem 2: Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe wird vom gleichen Richter entschieden wie im Hauptverfahren, der aber die Aussichten der Klage beurteilen muss. Du erfährst es erst sehr viel später, musst alles Geld erst mal auslegen.


ein Anwalt der sich dermaßen ver***** lässt, sollte es mit der ganzen PKH-Sache gleich bleiben lassen. Der Anwalt muss *selbstverständlich* eine schnelle und, soweit der Fall das irgendwie zulässt, positive PKH-Entscheidung erzwingen. Das geht - aber dafür muss man einfach wissen, wie man mit dem Richter umgehen muss und was das PKH-Recht so hergibt.

Im Übrigen:

Bei einer Ablehnung wegen Scheineheverdacht ist eine Remonstration regelmäßig aussichtslos und statt dessen Klage und Akteneinsicht erforderlich.

Nachtrag: eine Klage in Berlin ist, halbwegs geschicktes Verhalten des RA vorausgesetzt, derzeit in deutlich unter einem Jahr zu machen: 9 Monate ist ein realistischer Rahmen, sofern nicht im Verfahren noch Urkundenüberprüfungen durchzuführen sind.

Muleta
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ghana2008
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Antwort #4 - 19.04.2010 um 13:08:47
 
hallo,

erstmal danke für die bisher erhaltenen antworten,

mich macht es ganz schön wütend, dass ABH und botschaft in accra, mich und meine frau als kriminelle abstempeln, indem sie uns einer straftat bezichtigen, nämlich SCHEINEHE, und das auch noch zu unserem nachteil auslegen, obwohl das deutsche strafrecht ja eigentlich von der unschuldsvermutung ausgeht,

wie sollen wir beweisen, dass wir in ehelicher gemeinschaft leben wollen und werden, wenn man uns nicht lässt.

ich bin ja nun schon seit etlichen monaten im internet unterwegs um infos zu sammeln, dabei ist es schon recht auffällig, das die deutsche botschaft in accra wohl erst mal alles als scheinehe einstuft,, das kann ja unmöglich gesetzes konform sein,
habe auch reichlich infos erhalten, das die deutsche botschaft in südafrica das visum zur familienzusammenführung innerhalb weniger wochen erteilt,

bei unseren interviews wurden zum teil recht unterschiedliche fragen gestellt, die interviews waren auch nicht zeitgleich, meins war ca 3 monate später,
die fragen die man meiner frau stellte, gingen zum teil unter die gürtellinie und mache hatten sogar einen rassistischen beigeschmack,
das ist um so verwunderlicher, da einige botschaftsangehörige auch mit ghanaern verheiratet sind,  gut die haben halt kein visa problem, die stempeln es ja selbst in den pass ihrer partner,

ich war persönlich 2 mal bei der botschaft in accra, und was sich da abspielt ist erscgreckend, die africaner werden dort zum teil wie der letzte dreck behandelt und abgewiesen,
selbst ich als deutscher hatte probleme dort an der privat security vorbeizukommen,

der herr köhler fährt dort hin und erzählt den menschen was von völkerfreundschaft, wenn aber jemand hierhin möchte, bekommen die "ausschlag" und versuchen alles um es zu verhindern,
hier redet man davon, dass deutschland dringend zuwanderung braucht, warum also macht man es immer schwieriger.
ich fühle mich definitiv um meine Grundrechte betrogen, die in accra gängige praxis widerspricht ja auch EU recht,
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reinhard
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Antwort #5 - 19.04.2010 um 13:22:03
 
Selbst wenn das alles so ist: Konkret nützt Dir das gar nichts, wenn es jemand bestätigt oder jemand widerspricht.

Du musst jetzt entscheiden, ob sie remonstrieren soll (kann sie nur selbst, schriftlich, kostet nichts) oder ob Ihr gleich klagt.

Such Dir am besten schnell eine Beratungsstelle (Wohlfahrtsverband vor Ort) oder guck bei der IAF im Internet, ob es Empfehlungen für Anwälte vor Ort gibt. Erkundige Dich, ob jemand für den geringeren Satz der Prozesskostenhilfe arbeitet, und entscheide.
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ghana2008
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Antwort #6 - 19.04.2010 um 13:33:52
 
ich werde wohl sofort klagen, da ich hier und an anderer stelle nachlesen konnte, das beim vorwurf der scheinehe remonstrieren normalerweise nicht zu einer anderen entscheudung führt,

das die dinge in accra "genau" so ablaufen wie von mir beschrieben, steht ausser frage, ich habe es selbst gesehen und erlebt,  und das internet ist voll von genau solchen oder sehr ähnlichen erfahrensberichten,

deutsche sind in ghana sehr beliebt und willkommen,
leider werde ich seit dem meine frau kontakt zur botschaft hatte, (und auch von den anderen ghanaern die dort waren)
gefragt ob ALLE deutschen rassisten bzw. nazies sind,

ich find es mehr als schlimm, dass ausgerechnet unsere auslandsvertretung dort bei den menschen ein solch fatalen eindruck erweckt
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Antwort #7 - 19.04.2010 um 13:48:52
 
ghana2008 schrieb am 19.04.2010 um 13:08:47:
die fragen die man meiner frau stellte, gingen zum teil unter die gürtellinie und mache hatten sogar einen rassistischen beigeschmack,
das ist um so verwunderlicher, da einige botschaftsangehörige auch mit ghanaern verheiratet sind,  gut die haben halt kein visa problem, die stempeln es ja selbst in den pass ihrer partner,

ich war persönlich 2 mal bei der botschaft in accra, und was sich da abspielt ist erscgreckend, die africaner werden dort zum teil wie der letzte dreck behandelt und abgewiesen,
selbst ich als deutscher hatte probleme dort an der privat security vorbeizukommen,

der herr köhler fährt dort hin und erzählt den menschen was von völkerfreundschaft, wenn aber jemand hierhin möchte, bekommen die "ausschlag" und versuchen alles um es zu verhindern,
hier redet man davon, dass deutschland dringend zuwanderung braucht, warum also macht man es immer schwieriger.
ich fühle mich definitiv um meine Grundrechte betrogen, die in accra gängige praxis widerspricht ja auch EU recht,


ghana2008 schrieb am 19.04.2010 um 13:33:52:
deutsche sind in ghana sehr beliebt und willkommen,
leider werde ich seit dem meine frau kontakt zur botschaft hatte, (und auch von den anderen ghanaern die dort waren)
gefragt ob ALLE deutschen rassisten bzw. nazies sind,

ich find es mehr als schlimm, dass ausgerechnet unsere auslandsvertretung dort bei den menschen ein solch fatalen eindruck erweckt


Ich glaube es reicht, rechtlich dürfte eh alles gesagt sein... und bevor diese Allgemeinplätze noch mehr Raum einnehmen können bzw. die Posts immer userforumswürdiger werden, hier ist Schluss...

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