Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 20 21 22 23 
Thema versenden Drucken
Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 112.953 mal)
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #315 - 13.06.2014 um 23:53:42
 
Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 22:50:50:
sie wollen nicht noch jemanden hier haben, der dann vom Staat lebt, hat er da Recht? 


was "sie" woolen ist egal. Es zählt das Gesetz. Und dem ist egal, was "sie" wollen

Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 22:50:50:
Er sagte ich soll ihm Arbeit besorgen dann bekäme er das Visum. Alles sehr merkwürdig

ja, darum riet ich ja, den Anwalt zu feuern
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
vivalavida
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #316 - 14.06.2014 um 10:31:40
 
Hallo, ich lese schon ein Weilchen diesen Blog mit und habe mich jetzt "registriert", weil mir so einiges unter den Nägeln brennt.

Ich verstehe auch, dass hier im Moment der absolute pure Frust herrscht, aber dennoch

es gibt hier so tolle FAQs, die verfahrenswesentliche Fragen beantworten ... will man die nicht lesen?

bzw. wenn man die liest, warum verhält man sich dann teilweise komplett kontraproduktiv?

... da werden Ratschläge gegeben und warum werden die nicht befolgt?

eine Visumsablehnung erfolgt nicht einfach so ... und wenn ich lese und rekapituliere wie viele in sich wiedersprüchliche Angaben bereits hier im Blog gemacht worden sind, dann muss ich mich fragen, wie ist dann die Befragung gelaufen?!

wenn die Befragung genauso gelaufen ist, dann ist klar, dass da bei bei ABH und Botschaft alle Alarmglocken läuten!

Zuerst waren es nur 2 Besuche, jetzt wurden 3 Besuche eingeräumt, und und und

Remonstration macht Sinn, sie ist auch durchaus erfolgreich in vielen Fällen ... aber so was will auch gründlich vorbereitet werden ... auch das wurde bereits x-mal ausführlich in diesem Blog und auch anderen dargestellt

klar will ein Anwalt Kohle, klar prüft das Gericht ob PKH gewährt wird für ein evtl. Klageverfahren, klar dauert ein solches Verfahren ... aber indem nur gejammert wird, dann ändert sich doch auch nix!

wenn ich kämpfen will, dann sammle ich Argumente die den scheinbar bislang noch immer nicht ergangenen Bescheid der Botschaft widerlegen. Ich kann doch nicht einfach wie im Wilden Westen jetzt alle Pferde scheu machen und wild sinn- und planlos in der Gegend herumballern!

damit mache ich doch mehr kaputt als gut!

eine anwaltliche Meinung alleine würde mir auch nicht reichen, bin ich verpflichtet den Anwalt X zu nehmen? Nein, also hab ich doch ein Wahlrecht.

Klar wenn ich Leistungen beziehe, dann wird die Auswahl vielleicht etwas enger, aber dennoch ich hab eine Wahl!

Mensch dadishou, komm mal zur Ruhe und fang mal wieder an klar zu denken! Hier wollen dir so viele Leute helfen! Wenn du aber weiter so unkontrolliert agierst, dann machst du dir/euch das ganze Verfahren selbst kaputt!

Sprech doch auch mal mit deiner ABH, die haben auch eine beratende Funktion. Klar, die können dir keine verfahrensrechtlichen Details auf die Nase binden, aber dir doch sicher sagen - tu dies, tu das

Aber vor allem eins - vertrau den Leuten hier, die dir helfen wollen!
Und halt dich ab und zu mal an die Ratschläge die man dir hier gibt!

Das halt alles einen Sinn - Schritt für Schritt vorzugehen und nicht überstürzt zu handeln.

Kann sein, dass ich es mir jetzt grad mit allen verschissen habe, aber wir haben ein tolles Rechtssystem in Deutschland, das beste auf der ganzen Welt ... warum nutzt man dann nicht seine Rechte!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vivalavida
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #317 - 14.06.2014 um 11:12:10
 
P.S. - noch was:

Wurdet ihr bei der Befragung belehrt wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen zu müssen, auch welche straf- und verfahrensrechtlichen Folgen falsche bzw. unvollständige Angaben haben?

Nachdem das eigentlich standardmäßig gemacht werden muss, gehe ich davon aus - also JA.

So - nimm das Beispiel mit den zugegebenen 2 Besuchen, aber den wirklichen 3 Besuchen

war die Angabe gegenüber ABH und Botschaft vollständig? - NEIN!
war sie wahrheitsgemäß? - NEIN !

... und Gratulation! BINGO! wir haben einen perfekten Ablehnungsgrund !

JA, gaaaanz gaaanz toll, Gratulation - und wer hat das verbockt?
die Botschaft/ABH?
DU? Dein Ehemann?

steht sogar im Gesetz, dass diese falschen Angaben ein Ausweisungsgrund sind! ... und damit ein Visum/Aufenthaltstitel versagt werden kann

siehste nun, das dein/euer unkontrolliertes Verhalten mehr Schaden anrichtet als sonst was?!

und wenn dann noch 1-2 andere Unstimmigkeiten hinzu kommen - dann sieht es schwarz aus!
Da hilft auch alles Jammern nicht

den Mist mit den falschen Angaben habt ihr selbst verbockt - niemand sonst!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vivalavida
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #318 - 14.06.2014 um 12:52:08
 
Weil mich die Sache beschäftigt und teilweise auch stinkwütend macht - auf in die nächste Runde als möglicher Miesmacher und Spielverderber!

Du bist so wie ich lese jetzt zum 2. Mal verheiratet, richtig?
Dein Ex hatte damals welches Visum? Zum Kindesnachzug oder zum Ehegattennachzug?
Er hatte welche Aufenthaltserlaubnis ?Zum Kindesnachzug oder zum Ehegattennachzug?

Hast du vielleicht mal in Erwägung gezogen, dass die ABH und Botschaft die Akte deines Ex beigezogen haben könnte?
Dass das Zustandekommen der damaligen Ehe, des Aufenthalts sowie die Trennung, Scheidung, etc. auch in diesem Verfahren irgendwie irgendwo im Hintergrund mit berücksichtigt werden könnten?
… vielleicht auch um dich und deine Kids zu schützen?
... nicht nur aus reiner Willkür um die Leute zu schikanieren?

Unterstellen wir mal, es stellt sich dann raus, dass dein Ex dich damals als Mittel zum Zweck benutzt hat um nach D zu kommen?
OK, du warst damals so „blond und blauäugig“ (sorry, für alle blauäugigen Blondinen, ist nicht ernst gemeint, nur sprichwörtlich!) und hast ihn im Glauben an DIE einzig wahre große Liebe geheiratet und nie im Leben daran geglaubt dass er sich vom Prinzen aus 1001 Nacht in eine böse Kröte verwandeln könnte. Dich benutzt hat um nach D zu kommen, das Blaue vom Himmel herunter versprochen hat, aber hier in D sein wahres Gesicht plötzlich gezeigt hat. Du dir nie und nimmer vorstellen konntest, dass dies seinerseits eine Zweckehe (nennt man im Juristendeutsch auch einseitige Scheinehe) sein könnte, weil er war ja in DEINEN Augen und DEINER Wahrnehmung der Traummann schlechthin!

Unterstellen wir mal weiter, es stellt sich zudem raus, dass, wenn/weil die Ehe innerhalb der von § 31 AufenhG maßgelblichen Frist gescheitert ist, er jetzt das/die Kind/er benutzt um seinen Aufenthaltstitel zu bekommen/zu verfestigen?
Jetzt sitzt du da, hast ihn über die Kids an der Backe und fühlst dich verarscht, verraten und verkauft, aber er hat wg. des/der deutschen Kinder ein Bleiberecht und du hast ihn so lange die Kinder da sind am Ar...!

Les ich dann, dass als „Plan B“ vielleicht noch ein Kind in die Welt gesetzt werden soll, um möglicherweise ein Bleiberecht herbeizuzwingen muss ich sagen, da packt mich so was von die Wut! Wie kann man als Mutter ein Kind benutzen? Und wer mir jetzt kommt, das Kind wird nicht BENUTZT, den muss ich fragen – geht’s noch?!

Für den Fall der Steinigung:
ich weiß von was ich spreche - ich war mit einem Ausländer verheiratet, habe 2 Kinder aus dieser Beziehung, der Ex eine AE wg. Kindesnachzug, obwohl er weder zahlt noch sich sonst irgendwie um sie kümmert und mir nur Stress verursacht hat,

ich bin ehrenamtlich als Beraterin in diversen Organisatoren tätig und man schätzt dort durchaus oder gerade deshalb, dass ich nicht alles rosarot-himmelblau male sondern insbesondere auf die dunklen Seiten hinweise!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vivalavida
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #319 - 14.06.2014 um 15:48:19
 
@ Dadishou

ich möchte keine privaten Anfragen beantworten. Kann dies im übrigen auch nicht, weil ich noch nicht die notwendigen Voraussetzungen habe.

Alle Infos habe ich aus diesem Blog! Von dir selbst geschrieben!

alle von mir zitierten Gesetze sind sogar hier im Forum verlinkt und nachzulesen - AufenthG,...

das hat zwar nichts mit dem Fall zu tun - aber zur Untermauerung meines "Fachwissens":

Die "Geschichte" mit dem Traummann, der sich letztendlich als Frosch entpuppt ist ein wahrer Fall einer jungen Frau, die ich betreut habe. Mit einer gebrochenen Nase sowie multiplen Prellungen und einem Veilchen stellte man im Krankenhaus fest, dass sie schwanger war ... sie hat übrigens die Prügel deshalb bezogen weil sie für den Prinzen nicht schnell genug schwanger geworden ist! Jetzt war sie es, er zeigte Reue, hat ihr wieder das Blaue vom Himmel versprochen, sie knickte - trotz Warnungen der Familie, Freunde, Familienhelferin, Psychologin,... !!! - ein und ging zu ihm zurück
... bis der kleine Sohn auf der Welt kam - Friede, Freude, Eierkuchen.

Sie kam aus dem Krankenhaus und er meinte, er brauche sie nicht mehr, er habe ja jetzt ein deutsches Kind!

... muss ich dazu noch mehr sagen?!

Ich klinke mich jetzt eh wieder aus weil ich morgen früh für 10 Tage in den wohlverdienten Urlaub fliege!

Ich musste heute das alles nur mal loswerden, vielleicht hat es geholfen?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
vivalavida
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #320 - 14.06.2014 um 19:01:53
 
siehe Antwort 267

Er hatte bisher 2 französische Visa, war 3 mal bei mir und ist immer wieder fristgerecht ausgereist.

... ich kann lesen!
auch zwischen den Zeilen! Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #321 - 15.06.2014 um 00:50:10
 
AVWV 27.3 ff
Könnte das bei uns greifen?
Vielleicht haben die  deswegen abgelehnt.
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #322 - 15.06.2014 um 18:25:43
 
Kann mir hier jemand einen guten und bezahlbaren Anwalt für Ausländerrecht empfehlen?
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Aydee
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 45

Nähe Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Nähe Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Drittländer mit Daueraufenthalt EG
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #323 - 16.06.2014 um 00:16:36
 
Sieh mal hier :

http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Berlin&rechtsgebiet=Ve...

Anrufen und fragen ob die mit PKH arbeiten oder nicht, oder welche Gebühren die verlangen !

Zunächsteinmal entscheide: ein Anwalt der in deiner nähe ist, oder es dir wichtiger ist einen Anwalt zu haben der Örtlich nahe am Verwaltungsgericht Berlin ist? Wenn du einen Anwalt in Berlin nehmen solltest, dann  musst du auch einplanen nach Berlin zu fahren um deinen Fall zu besprechen, und umsomehr du die punkte und widersprüche sowie andere wichtige fakten ausgearbeitet hast, umso besser kann der Anwalt , DICH verstehen! Und seine Klage auch mit Fakten begründen. Die Fakten kommen von euch....die kann sich der Anwalt nicht aus dem Hut zaubern.....insofern haben die Experten hier mit grosser geduld schon geschrieben.

Viel Glück !




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #324 - 16.06.2014 um 13:01:17
 
Ich denke ich weiss jetzt warum das Visum abgelehnt wurde.
Wir haben ja auf der ABH angegeben, dass mein Mann nur 2 mal bei mir war, in Wirklichkeit war er aber 3mal hier.
Ich hatte Angst man könnte ihm Visumsmissbrauch vorwerfen, dass er sozusagen das französische Visum nur benutzt hat, um mit mir zusammenzusein.
Jetzt heißt es wir hätten Falschangaben gemacht, um uns das Visum zu erschleichen.
Was mach ich jetzt bloß? Kann uns da ein Anwalt jetzt noch helfen. Die ABH meint jetzt könne ich das Visum vergessen  weinend
Wir wollten doch nur zusammen sein, bitte helft  mir
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #325 - 16.06.2014 um 13:09:28
 
Ist das jetzt eine Vermutung oder wirklich der Grund?

Ich erinnere mich, dass ich explizit darauf hingewiesen habe, alles offen und ehrlich anzugeben:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1351069267/223#223

Um genau solch eine "Implosion" zu verhindern.

Hast du überhaupt die Protokolle der gleichzeitigen Befragung?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #326 - 16.06.2014 um 13:15:09
 
Es ist die Vermutung der ABH...
Der hab ich das heut früh alles gesagt.
Den Bescheid hab ich immer noch nicht,
Die ABH will das jetzt alles der Botschaft mitteilen.
Protokolle hab ich nur meins, er bekommt seins nicht, die geben ihm das nicht.
Oh man, hab ich mir jetzt alles verbockt? Muss ich mich jetzt scheiden lassen? Kann ich jemals mit meinem Mann zusammenleben, und das alles nur weil wir 7 Tage verschwiegen haben???
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Coeurbrisee
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 172
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #327 - 16.06.2014 um 13:17:34
 
Es ist der Punkt bewusst und vorsätzlich falsche Angaben gemacht zu haben!
Glauben Sie allen Ernstes das Gericht macht die Augen zu und billigt das einfach so?!
Das gibt es höchstrichterliche Entscheidungen!
Das ist ein gesetzlich formulierter Ausweisungs-/Ablehnungsgrund!
Den haben Sie vorhin ja auch schon rauskopiert!

Ich muss das jetzt auch der Botschaft anzeigen, sonst mach ich mich ja mit strafbar und riskier meinen Job!

Suchen Sie sich 'nen guten Anwalt!
Oder zunächst Hilfe bei einer Beratungsstelle oder sonst wo!
Zum Seitenanfang
  

Suffering is a gift, in it is hidden mercy. You never know how strong you are until being strong is the only choice you have...
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #328 - 16.06.2014 um 13:26:52
 
Naja naja. Ob das Gericht so billigt oder nicht, das ist die Entscheidung des Richters und nicht der Sachbearbeiterin. Und menschliche Fehler beachten Richter. Das Gericht sieht jeden Fall als Einzelfall, sonst wäre jede Klage in 20 Minuten gelöst.

Das ist jetzt sagen wir mal so:
Du hast durch deine falsche Angabe die Vergabe des Visums bewirkt. D.h. der Bescheid ist aufgrund der Aktenlage korrekt beschieden worden.

Ich wiederhole: Der Bescheid ist aufgrund der vorliegenden Fakten korrekt.

So. Also was kann man machen?

Remonstration und die aufgeworfenen Fragen aufklären. Die Aktenlage korrigieren. Am Besten mit Nachweisen. War es nun 2 oder 3 maliger Besuch? Wo sind die Nachweise? Visa im Reisepass des Mannes? Flugtickets? Eidesstattliche Versicherungen von unbeteiligten Dritten, die den Besuch deines Mannes bestätigen.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in Dänemark, was kommt danach
Antwort #329 - 16.06.2014 um 13:29:01
 
ich wollte eigentlich hier nicht mehr posten, aber es muss sein...

Coeurbrisee schrieb am 16.06.2014 um 13:15:09:
Es ist die Vermutung der ABH...

Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 14:25:44:
[Der Anwalt] meint das Visum wurde abgelehnt weil für die Kinder kein Unterhalt bezahlt wird.


Vielleicht solltest Du dann noch 10 Seiten von Vermutungen von Unbeteiligten posten hilft sicher auch weiter.

Dir ist schon 100 mal gesagt worden, dass Du abwarten sollst. Aber da Du offensichtlich nicht willst - schreib ich mal die plaussibelste Variante, und das bewusst provokant: Welcher Algerier/Araber heiratet denn bitte eine geschiedene Frau (dazu noch von einem Landsmann) mit fünf Kindern wenn er sich nicht irgendeinen Vorteil davon erhofft?! Genau da hätten wir Anhaltspunkt Nr.1 (jaja, man kennt Euch ja nicht usw., aber da es bekanntlich keine Gedankenlesemaschinen gibt muss man halt danach gehen).

Hätte man das Visum aufgrund von etwas anderem ablehnen wollte, hätte es keiner gleichzeitigen Befragung bedruft. Das hätte man gleich machen können.

So nach Anhaltspunkt 1 kommen nun unstimmige Antworten bei der Befragung (siehe oben). Und da hätten wir es schon. Ablehnung wegen § 27 Abs. 1a AufenthG, einfach und simpel.

Du kannst in diesem Forum noch zig mal um Hilfe betteln, aber die Möglichkeiten sind genannt, nutze sie oder lass es sein. Dieser Thread führt jedenfalls zu nichts mehr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 20 21 22 23 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema