@ Vinzent
nach Auskunft der
ABH hat er nur gegen die Befristung Rechtsmittel eingelegt.
Er hat sich allerdings, nachdem die Ausweisung beschlossen war, entschieden freiwillig auszureisen und diese Entscheidung jetzt zurück genommen. Er ist nicht mehr bereit freiwilig auszureisen, was dann wohl eine Abschiebung zur Folge haben wird.
Die Einspruchsfrist gegen die Verfügung als solche ist wohl schon abgelaufen.
@ Muleta
er hatte über 4 Jahre Therapie in einer Forensik, die abgebrochen wurde, da er dort kurz vor Ende der eigentlichen Haftzeit positive auf Drogen getestet wurde.
Therapieerfolg auch in anderen Dingen negativ, da immer noch jede Einsicht fehlt und auch Drohungen aus der Therapie heraus erfolgten.
Die Kinder sind inzwischen alt genug (14 + 16) um selbst entscheiden zu können ob und wie sie Kontakt wollen, da kann kein Gericht sie zu zwingen wenn sie nicht wollen.
Außerdem hat sich der Vater einmal mehr disqualifiziert indem er seine Söhne erst um einen Besuch gebeten hat und, nachdem sie dazu bereit waren und alles in die Wege geleitet war, jeglichen Besuch ohne Angabe eines Grundes verweigert - und dieses Spielchen macht er nicht zum ersten Mal.
Also braucht mir da keiner mehr mit den Rechten für den Vater zu kommen, denn der Vater tritt ja auch die Rechte und das Wohl der Kinder mit Füßen.
Was die "Anrechnung" der deutschen Kinder betrifft.
Die Jungs sind jetzt 14 + 16.
Wenn er, so Stand momentan, erst 2014 gehen darf, dann sind die Jungs knapp 16 + 18. Somit wären sie schon bei einer 5-jährigen
Einreisesperre Volljährig und er könnte sich, bei einer möglichen Wiedereinreise nicht mehr auf die Personensorge für seine minerjährigen Kinder berufen, da sie das dann nicht mehr sind.