Die Verjährungsfrist wird nicht berührt, da der Sohn heute erst 16 ist.
Die Frage ist halt, wie stehen die Chancen, dass diese Tat strafrechtlich verfolgt wird trotz bestehendem Abschiebetermin.
Ich weiß, es ist ein Offilzialdelikt und muss verfolgt werden sobald Anzeige erstattet wurde (den Stein habe ich ja ins Rollen gebracht)
Nur was wird höher gewichtet, die jetzt bekannt gewordene Straftat oder die ausländerrechtliche Seite (Abschiebung)
Die AHB habe ich heute persönlich informiert (unter Angabe des Aktenszeichens) aber zum weiteren Vorgehen von dieser Seite aus leider keine Infos bekommen.
Abwarten ist gut gesagt, denn es sind ja eigentlich 2 Dinge die jetzt unabhängig von einander laufen und ich kann mir nicht vorstellen, dass Polizei/Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen/Befragungen warten bis sich die
ABH entschieden hat, denn immerhin sind es ja bis zum Abschiebetermin auch noch gut 2 Monate.
Für mich war gestern klar, der einzige Weg ist eine Anzeige. Dabei habe ich aber die besondere Konstellation bzgl. Abschiebung total vergessen.
Für mich, aber vor allem für meinen Sohn wäre es wohl das schlimmste, wenn er jetzt durch diverse Vernehmungen + Gutachten müsste und dann heißt es, er wird trotz laufendem Verfahren abgeschoben, was dann ja bedeuten würde, kein Urteil. Wenn dem so wäre, dann würde ich meinem Sohn die zuätzliche psych. Belastung gern ersparen und mich mit ihm lieber ganz auf die Therapie und Verarbeitung konzentrieren.
Mal sehen was mein Anwalt in Erfahrung bringen kann, denn den habe ich mir heute (mal wieder) wegen dem Strafverfahren mit ins Boot geholt (Nebenklage und ggf. Akteneinsicht)