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Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum? (Gelesen: 7.880 mal)
Themen Beschreibung: Schwiegermutter bekommt das Jahresvisum nicht mehr trotz vollständiger Unterlagen
Gora
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
04.06.2012 um 21:10:50
 
Liebes Forum,

mit welcher Rechtsgrundlage verweigert die deutsche Auslandsvertretung die erneute(!) Ausstellung eines länger gültigen Besuchervisums für die Schwiegermutter? Es handelt sich um folgendes Szenario:

Wir sind seit 2005 verheiratet, meine Frau hat vor vier Jahren die indische Staatsbürgerschaft abgegeben und die deutsche angenommen. Meine Schwiegermutter ist Drittstaatlerin (Indien).

Ich (Schwiegersohn) habe die VE abgegeben, ausreichende Mittel für Beantragung eines 2-Jahresvisums sind nachgewiesen.

Alle anderen Unterlagen inklusive 2-jährige Krankenversicherung sind vorhanden.

Die Mutter hat uns seit dem Jahr 2006 regelmäßig besucht (sechs oder sieben Besuche). Anfänglich wurden jeweils 90-Tagevisa erteilt, dann ein 1-Jahresvisum (bei dem natürlich weiterhin die einzelnen Besuche 90 Tage nicht übersteigen dürfen).

Bei der Erteilung des 1-Jahresvisum wurde meiner Schwiegermutter signalisiert, dass beim nächsten Antrag die Erteilung eines 2-Jahresvisum denkbar wäre.

Vor kurzem hat sie erfolglos die Erteilung eines 2-Jahresvisum beantragt. Tatsächlich wurde ihr nicht einmal des 1-Jahresvisum erneuert, sie wurde mit dem Hinweis auf angeblichen Mißbrauch durch andere Antragsteller mit dem 90-Tagevisum abgespeist.

Selbstverständlich gab es in der Vergangenheit keine Probleme mit meiner Schwiegermutter (verspätete Ausreise, Bezug von Sozialleistungen, Straffälligkeit usw).

Wir halten die Praxis des Konsulats für Willkür und unverhältnismäßig. Mir ist bekannt, dass immer eine Einzelfallprüfung stattfindet und ein Ermessensspielraum vorhanden ist. Trotzdem sollte m.E. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Diese Verhältnismäßigkeit sehe ich hier nicht mehr gegeben. Wie kann es sein, dass anderen Drittstaatlern Privilegien in Form von fünf Jahre gültigen Visa erteilt werden und indischen Eltern mit mehrjähriger positiver Historie nicht einmal ein 1-Jahresvisum erneuert wird???

Welche rechtlichen Mittel haben wir, uns gegen diese Diskriminierung bzw. Behördenwillkür zu wehren?

Danke und viele Grüße! 
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Antwort #1 - 04.06.2012 um 21:24:05
 
Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
mit welcher Rechtsgrundlage verweigert die deutsche Auslandsvertretung die

Falsche Frage.
Die richtige Frage wäre, auf welcher Rechtsgrundlage ergäbe sich ein Anspruch auf ein Mehrjahresvisu?
(Antwort: auf keiner, Anspruch gibt es nicht)

Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
Wie kann es sein, dass anderen Drittstaatlern Privilegien in Form von fünf Jahre gültigen Visa erteilt werden und indischen Eltern mit mehrjähriger positiver Historie nicht einmal ein 1-Jahresvisum erneuert wird???


Diese Frage hat die gleiche Qualität, wie die Frage, warum einige Drittstaatler visafrei einresein dürfen und Inder ein Visum brauchen.

Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
uns gegen diese Diskriminierung bzw. Behördenwillkür zu wehren?


Ich sehe keine Dsikriminierung oder Behördenwillkür.
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Antwort #2 - 04.06.2012 um 21:29:07
 
Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
Diese Verhältnismäßigkeit sehe ich hier nicht mehr gegeben. Wie kann es sein, dass anderen Drittstaatlern Privilegien in Form von fünf Jahre gültigen Visa erteilt werden und indischen Eltern mit mehrjähriger positiver Historie nicht einmal ein 1-Jahresvisum erneuert wird???

Auf andere Personen und andere Staaten im Rahmen einer Beschwerde/Rechtsweg zu zeigen ist immer der schlechteste und unglaubwürdigste Weg. Mit anderen Staaten gibt es z.B Visaabkommen.

Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
Welche rechtlichen Mittel haben wir, uns gegen diese Diskriminierung bzw. Behördenwillkür zu wehren?

Hat sie ein 2-jähriges Visa beantragt und das ist auch so im Visaantrag niedergeschrieben, so kann sie Remonstrieren oder direkt vor dem Verwaltungsgericht in Berlin klagen. Remonstration ist aber der eher günstige Weg. Das Remonstrationsschreiben soll darlegen warum sie ein zweijähriges Visa erhalten kann, also das was hier im Anschreiben schon niedergeschrieben wurde. Keinen Sinn macht der Verweis auf andere.
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Antwort #3 - 05.06.2012 um 09:48:34
 
Lieber Moderator,

wäre natürlich nett zu wissen, warum >>sowas<< auf dem "Schrottplatz" landet?

Ich hielt es für einen Erfahrungsbericht, der den TS interessieren könnte, da der Kontext zumindest ähnlich ist.

Wenn sowas nicht erwünscht ist werde ich natürlich nicht mehr posten, aber die Regel würde ich gerne verstehen.

Dank und Gruss,
Christian
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Mick
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Antwort #4 - 05.06.2012 um 10:10:13
 
chr76 schrieb am 05.06.2012 um 09:48:34:
wäre natürlich nett zu wissen, warum >>sowas<< auf dem "Schrottplatz" landet?


Aus den NUB :

Nur die Admins/Moderatoren der Foren sind berechtigt, einzelne Postings oder ganze Threads (alle Postings zu einem Thema) zu editieren, löschen bzw. den Thread zu schließen oder auch in ein anderes Unterforum zu verschieben, das zum Thema besser passt. Diskussionen dazu sind im Forum nicht zulässig; ggf. nur per Mail an die Moderatoren.

Aber da Du ja noch nicht so lange dabei bist:

Erfahrungsaustausch bitte per PN oder im Userforum. Die Fachthreads sollen
knapp gehalten und damit übersichtlich bleiben. Neue rechtliche Erkenntnisse
waren Deinem Beitrag nicht zu entnehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Gora
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Antwort #5 - 05.06.2012 um 22:45:19
 
Da kamen ja nun einige Meinungen zusammen...

Ich sehe hier weiterhin einen Fall von Behördenwillkür, da meiner Schwiegermutter ja bereits nach diversen 90 Tage gültigen Visa das Jahresvisum erteilt wurde. Da sich objektiv die Rahmenbedingen nicht verändert haben, gibt es für mich keinen nachvollziehbaren Grund, ihr kein neues Jahresvisum zu gewähren.

Betreffend den Einwand, es gebe keine Ansprüche irgendwelcher Art, kann ich nur auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als zentrales Prinzip des deutschen Rechtssystems verweisen. Wer sich für die zugrundeliegende verfassungsrechtliche Grundlage interessiert, möge dazu Google bemühen.

Wenn Bürger unterschiedlicher Staaten unterschiedliche Privilegien geniessen, kann ich dies noch wegen den mehr oder weniger guten Erfahrungen, die mit Reisenden aus dem jeweiligen Staat gemacht wurden, nachvollziehen.

Im konkreten Fall zieht dieses Argument aber nicht, da der deutsche Staat während all der Jahre nicht das kleinste Problem mit meiner Schwiegermutter hatte, sie einen legitimen Reisegrund hat, und auch die lokale Ausländerbehörde keine Einwände gegen die Erteilung des Langzeitvisums hat.

Ich bleibe daher dabei: die restriktivere Handhabung des Antrags meiner Schwiegermutter ist unlogisch, unnötig und unverhältnismäßig. In einem Rechtsstaat sollte so eine Praxis hinterfragt werden dürfen.
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Antwort #6 - 05.06.2012 um 22:50:41
 
Gora schrieb am 05.06.2012 um 22:45:19:
Ich bleibe daher dabei: die restriktivere Handhabung des Antrags meiner Schwiegermutter ist unlogisch, unnötig und unverhältnismäßig. In einem Rechtsstaat sollte so eine Praxis hinterfragt werden dürfen.


Hmm - bist Du enttäuscht, weil Du hier nicht hörst "Du hast ja recht..."?

Vom moralischen Standpunkt hast Du meiner Ansicht nach Recht, aber Du hast keinen verbrieften, durchsetzbaren, 100%igen Anspruch.

Einer Remonstration/Klage deinerseits steht aber trotzdem nichts im Wege. Und dann siehst Du, wie es faktisch läuft. Kann gut gehen, kann aber auch ins Auge gehen. Wobei "ins Auge" eher "in den Geldbeutel" bedeutet, Du müsstest nämlich im Verlustfall "nur" die Gerichtsgebühren zahlen.

Gruss, Christian
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Mick
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Antwort #7 - 05.06.2012 um 22:53:59
 
Wie wäe es einfach mit einer Remonstration gegen die
Entscheidung? Ich bin sicher, die Botschaft wird die Er-
messensausübung dann begründen (mit dem Begriff der
"Willkür" würde ich nicht so um mich schmeißen). Und ob
die Botschaft richtig und verhältnismäßig entschieden hat,
entscheidet dann ggf. ein Gericht. Weder Du noch wir
können das hier entscheiden.
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Antwort #8 - 05.06.2012 um 23:07:04
 
Ich nehme an, dass nach den geschilderten Voraussetzungen ein Null geschrumpftes Ermessen für die Erteilung eines zumindest 1-jährigen Visums besteht.

Grundlage hierfür sind die Anweisungen des Auswärtigen Amtes (Visumshandbuch, Hinweise zu Bona-Fide-Visa) sowie die Verwaltungspraxis iVm mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Es wäre in der Tat Willkür, wenn von einer über Weisungen gesteuerten Ermessensleitung und regelmäßigen Ermessensausübung in einem oder einigen konkreten und vergleichbaren Fällen ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen werden würde. Dies gilt natürlich umso mehr, als hier ja schon einmal ein einjähriges Visum erteilt wurde.

Eine freundlich aber bestimmt geschriebene Remonstration (in der das Wort "Willkür" und vergleichbare Vorschlaghämmer nicht auftauchen sollten), wäre da wohl keine schlechte Idee. Ich würde aber auch eine Klage keineswegs für aussichtslos halten.
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Antwort #9 - 05.06.2012 um 23:07:51
 
Gora schrieb am 05.06.2012 um 22:45:19:
Ich bleibe daher dabei: die restriktivere Handhabung des Antrags meiner Schwiegermutter ist unlogisch, unnötig und unverhältnismäßig. In einem Rechtsstaat sollte so eine Praxis hinterfragt werden dürfen.
           

Was deine Schwiegermutter auch mit der Remonstration kann. Es kann nur nicht darin begründet werden, warum bekommt Bürger A ein 2-jahres Visa und die Schwiegermutter nicht.

Die Dauer des Visa liegt im Ermessen der Behörde. Wenn aber die Dame in der Vergangenheit bereits ein 1-jahres Visa hatte und sich die Rahmenbedingungen der Dame nicht geändert hat, kann die AV nun nicht einfach ein kürzeres Visa genehmigen. Dazu würde es IMHO einer Begründung des verkürzten Visa bedürfen, die auf die Dame bezogen ist.

Eine Begründung nur auf die allgemeine Lage bei den Visabeziehern bezogen (z.B mehr Missbrauch) wäre IMHO Ermessensfehlerhaft. Mit der Remonstration bekommt also die Schwiegermutter ihr 1-jahres der 2-jahres Visa oder eine Begründung warum sie es nicht bekommen hat.
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Antwort #10 - 05.06.2012 um 23:13:50
 
Muleta schrieb am 05.06.2012 um 23:07:04:
Es wäre in der Tat Willkür, wenn von einer über Weisungen gesteuerten Ermessensleitung und regelmäßigen Ermessensausübung in einem oder einigen konkreten und vergleichbaren Fällen ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen werden würde.

Ja natürlich. Aber eben das bleibt abzuwarten. Wir lesen hier
immer nur eine Sichtweise, insofern bin ich ganz gerne zurück-
haltend, was die Aussichten angeht. Den Grund, warum nun
nicht dem Antrag entsprochen wurde, kennt noch niemand.
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Antwort #11 - 07.06.2012 um 20:03:17
 
Muleta schrieb am 05.06.2012 um 23:07:04:
Es wäre in der Tat Willkür, wenn von einer über Weisungen gesteuerten Ermessensleitung und regelmäßigen Ermessensausübung in einem oder einigen konkreten und vergleichbaren Fällen ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen werden würde. Dies gilt natürlich umso mehr, als hier ja schon einmal ein einjähriges Visum erteilt wurde.


Genau das ist mein Standpunkt und der Grund für unseren Ärger. Mir geht es dabei nicht ums Rechthaben, sondern die Vermeidung unnötigen Zeit- und Geldaufwands für Antragsteller und Einladenden.

Es ist gut, dass man in diesem Forum solche Themen aufgreifen und sachlich diskutieren kann. Ich glaube aber, dass die Argumente viel zu hoch zielen. Mir scheint es, als ob das eigentliche Problem das selbstherrliche Gebahren der Ortskräfte in der deutschen AV ist, die die Antragsunterlagen entgegennehmen und die Interviews führen.

Ich selbst war nie bei einem solchen Interview dabei, aber laut meiner Schwiegermutter hat die Konsulatsangestellte behauptet, dass sie auf eingereichten Anträgen grundsätzlich nur die Empfehlung für die Ausstellung eines 90-Tagevisum vermerken würde. Als Grund wurde der allgemeine Hinweis auf Mißbrauchsfälle in der Vergangenheit genannt.

Wenn dies stimmt, ist es nachvollziehbar, wenn dann auch nur ein 90-Tagesvisum erteilt wird. Die ganze Diskussion um Bona-Fide-Status, Rechtsgrundlagen für Langzeitvisa oder die positive Prüfung durch die lokale Ausländerbehörde zielt ins Leere, wenn der Konsularbeamte am Ende nur die Empfehlung einer Ortskraft abnickt, die weder die Ahnung noch den Willen hat, von den einschlägigen Bestimmungen Gebrauch im Sinne des Antragstellers zu machen.
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Antwort #12 - 08.06.2012 um 12:05:42
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #13 - 12.09.2014 um 18:11:53
 
Mick schrieb am 05.06.2012 um 22:53:59:
Wie wäe es einfach mit einer Remonstration gegen dieEntscheidung? Ich bin sicher, die Botschaft wird die Er-messensausübung dann begründen (mit dem Begriff der"Willkür" würde ich nicht so um mich schmeißen). 

Mittlerweile sind über zwei Jahre ins Land gezogen. Zwischenzeitlich wurde meiner Schwiegermutter wieder ein 1-Jahresvisum ausgestellt, aber weiterhin das 2-Jahresvisum verweigert. Wir haben deshalb remonstriert und gespannt auf die Begründung der Botschaft gewartet. Auf irgendwelche provokativen Formulierungen haben wir dabei bewusst verzichtet. Der Text war betont freundlich und sachlich. Wir haben uns bemüht, die Rückkehrbereitschaft und Zuverlässigkeit als zentrales Argument für die Erteilung eines länger gültigen Besuchsvisums zu begründen.

Die Reaktion der Botschaft war: null. Nach drei Monaten haben wir deshalb schriftlich nachgehakt, ob denn schon eine Antwort erfolgt sei und u.U. auf dem Postweg verloren ging.

Heute wurde meine Schwiegermutter dann von einem Botschaftsmitarbeiter angerufen. Das Zweijahresvisum sei nicht erteilt worden, weil der Pass nicht lange genug gültig gewesen sei. Eine schriftliche Antwort auf die Remonstration hat man ihr mit dem Argument verweigert, dass dafür keine Zeit sei.

Stimmt die Aussage, dass ein Visum nicht auf die Gültigkeitsdauer des Passes beschränkt werden kann? Und wenn die Gültigkeit des Passes angeblich das Hindernis war, warum hat man nicht schon früher das beantragte 2-Jahresvisum erteilt?

Kann die Botschaft eine schriftliche Begründung ihrer Entscheidung mit der pauschalen Argument "keine Zeit" verweigern?

Übrigens, auch in Indien können offensichtlich 5-jährige Besuchsvisa für Angehörige erteilt werden, siehe hier:
Kriterium - 5 bzw. mehrjähriges Schengen/Besuchervisum


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Antwort #14 - 12.09.2014 um 18:33:31
 
Gora, ganz im Ernst - das alles klingt für mich so, als ob ein Sachbearbeiter mal arg (über-)pingelig gewesen ist und die Visa-Stelle nunmehr versucht, Euch wieder entgegen zu kommen ohne dabei das Gesicht zu verlieren. Willst Du es nicht in Anbetracht der wohl auch weiterhin benötigten Visa einfach dabei belassen?

Eine Remonstration ist schon ein reines Höflichkeits-Verfahren ohne jeden Anspruch auf irgendwas. Es erspart den Betroffenen eine unmittelbare und aufwändige Klage und ermöglicht es manchmal, relativ unbürokratisch eine Entscheidung zu revidieren. Aber eine Remonstration vermittelt keinen Anspruch auf einen Bescheid und lässt auch etwaige Klagefristen gegen den Ausgangsbescheid unverändert. Rechtlich ist das nahezu ein Nullum.

Jetzt kann der eine oder andere Theoretiker noch mit dem GG oder irgendeiner "Übung" argumentieren, aber was nutzt Euch das? Nix.

Dass ein Visum nicht länger läuft als die Gültigkeitsdauer des Passes ist bei solchen Mehrjahresvisa schon ein Grund für eine Ablehnung, aber es ist nicht zwingend. Aber willst Du das jetzt echt mit der Brechstange durchdiskutieren?!?
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