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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
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Beitrag begonnen von Gora am 04.06.2012 um 21:10:50

Titel: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Gora am 04.06.2012 um 21:10:50
Liebes Forum,

mit welcher Rechtsgrundlage verweigert die deutsche Auslandsvertretung die erneute(!) Ausstellung eines länger gültigen Besuchervisums für die Schwiegermutter? Es handelt sich um folgendes Szenario:

Wir sind seit 2005 verheiratet, meine Frau hat vor vier Jahren die indische Staatsbürgerschaft abgegeben und die deutsche angenommen. Meine Schwiegermutter ist Drittstaatlerin (Indien).

Ich (Schwiegersohn) habe die VE abgegeben, ausreichende Mittel für Beantragung eines 2-Jahresvisums sind nachgewiesen.

Alle anderen Unterlagen inklusive 2-jährige Krankenversicherung sind vorhanden.

Die Mutter hat uns seit dem Jahr 2006 regelmäßig besucht (sechs oder sieben Besuche). Anfänglich wurden jeweils 90-Tagevisa erteilt, dann ein 1-Jahresvisum (bei dem natürlich weiterhin die einzelnen Besuche 90 Tage nicht übersteigen dürfen).

Bei der Erteilung des 1-Jahresvisum wurde meiner Schwiegermutter signalisiert, dass beim nächsten Antrag die Erteilung eines 2-Jahresvisum denkbar wäre.

Vor kurzem hat sie erfolglos die Erteilung eines 2-Jahresvisum beantragt. Tatsächlich wurde ihr nicht einmal des 1-Jahresvisum erneuert, sie wurde mit dem Hinweis auf angeblichen Mißbrauch durch andere Antragsteller mit dem 90-Tagevisum abgespeist.

Selbstverständlich gab es in der Vergangenheit keine Probleme mit meiner Schwiegermutter (verspätete Ausreise, Bezug von Sozialleistungen, Straffälligkeit usw).

Wir halten die Praxis des Konsulats für Willkür und unverhältnismäßig. Mir ist bekannt, dass immer eine Einzelfallprüfung stattfindet und ein Ermessensspielraum vorhanden ist. Trotzdem sollte m.E. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Diese Verhältnismäßigkeit sehe ich hier nicht mehr gegeben. Wie kann es sein, dass anderen Drittstaatlern Privilegien in Form von fünf Jahre gültigen Visa erteilt werden und indischen Eltern mit mehrjähriger positiver Historie nicht einmal ein 1-Jahresvisum erneuert wird???

Welche rechtlichen Mittel haben wir, uns gegen diese Diskriminierung bzw. Behördenwillkür zu wehren?

Danke und viele Grüße! 

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von erne am 04.06.2012 um 21:24:05

Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
mit welcher Rechtsgrundlage verweigert die deutsche Auslandsvertretung die

Falsche Frage.
Die richtige Frage wäre, auf welcher Rechtsgrundlage ergäbe sich ein Anspruch auf ein Mehrjahresvisu?
(Antwort: auf keiner, Anspruch gibt es nicht)


Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
Wie kann es sein, dass anderen Drittstaatlern Privilegien in Form von fünf Jahre gültigen Visa erteilt werden und indischen Eltern mit mehrjähriger positiver Historie nicht einmal ein 1-Jahresvisum erneuert wird???


Diese Frage hat die gleiche Qualität, wie die Frage, warum einige Drittstaatler visafrei einresein dürfen und Inder ein Visum brauchen.


Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
uns gegen diese Diskriminierung bzw. Behördenwillkür zu wehren?


Ich sehe keine Dsikriminierung oder Behördenwillkür.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von grisu1000 am 04.06.2012 um 21:29:07

Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
Diese Verhältnismäßigkeit sehe ich hier nicht mehr gegeben. Wie kann es sein, dass anderen Drittstaatlern Privilegien in Form von fünf Jahre gültigen Visa erteilt werden und indischen Eltern mit mehrjähriger positiver Historie nicht einmal ein 1-Jahresvisum erneuert wird???

Auf andere Personen und andere Staaten im Rahmen einer Beschwerde/Rechtsweg zu zeigen ist immer der schlechteste und unglaubwürdigste Weg. Mit anderen Staaten gibt es z.B Visaabkommen.


Gora schrieb am 04.06.2012 um 21:10:50:
Welche rechtlichen Mittel haben wir, uns gegen diese Diskriminierung bzw. Behördenwillkür zu wehren?

Hat sie ein 2-jähriges Visa beantragt und das ist auch so im Visaantrag niedergeschrieben, so kann sie Remonstrieren oder direkt vor dem Verwaltungsgericht in Berlin klagen. Remonstration ist aber der eher günstige Weg. Das Remonstrationsschreiben soll darlegen warum sie ein zweijähriges Visa erhalten kann, also das was hier im Anschreiben schon niedergeschrieben wurde. Keinen Sinn macht der Verweis auf andere.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von chr76 am 05.06.2012 um 09:48:34
Lieber Moderator,

wäre natürlich nett zu wissen, warum >>sowas<< auf dem "Schrottplatz" landet?

Ich hielt es für einen Erfahrungsbericht, der den TS interessieren könnte, da der Kontext zumindest ähnlich ist.

Wenn sowas nicht erwünscht ist werde ich natürlich nicht mehr posten, aber die Regel würde ich gerne verstehen.

Dank und Gruss,
Christian

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Mick am 05.06.2012 um 10:10:13

chr76 schrieb am 05.06.2012 um 09:48:34:
wäre natürlich nett zu wissen, warum >>sowas<< auf dem "Schrottplatz" landet?


Aus den NUB :

Nur die Admins/Moderatoren der Foren sind berechtigt, einzelne Postings oder ganze Threads (alle Postings zu einem Thema) zu editieren, löschen bzw. den Thread zu schließen oder auch in ein anderes Unterforum zu verschieben, das zum Thema besser passt. Diskussionen dazu sind im Forum nicht zulässig; ggf. nur per Mail an die Moderatoren.

Aber da Du ja noch nicht so lange dabei bist:

Erfahrungsaustausch bitte per PN oder im Userforum. Die Fachthreads sollen
knapp gehalten und damit übersichtlich bleiben. Neue rechtliche Erkenntnisse
waren Deinem Beitrag nicht zu entnehmen.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Gora am 05.06.2012 um 22:45:19
Da kamen ja nun einige Meinungen zusammen...

Ich sehe hier weiterhin einen Fall von Behördenwillkür, da meiner Schwiegermutter ja bereits nach diversen 90 Tage gültigen Visa das Jahresvisum erteilt wurde. Da sich objektiv die Rahmenbedingen nicht verändert haben, gibt es für mich keinen nachvollziehbaren Grund, ihr kein neues Jahresvisum zu gewähren.

Betreffend den Einwand, es gebe keine Ansprüche irgendwelcher Art, kann ich nur auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als zentrales Prinzip des deutschen Rechtssystems verweisen. Wer sich für die zugrundeliegende verfassungsrechtliche Grundlage interessiert, möge dazu Google bemühen.

Wenn Bürger unterschiedlicher Staaten unterschiedliche Privilegien geniessen, kann ich dies noch wegen den mehr oder weniger guten Erfahrungen, die mit Reisenden aus dem jeweiligen Staat gemacht wurden, nachvollziehen.

Im konkreten Fall zieht dieses Argument aber nicht, da der deutsche Staat während all der Jahre nicht das kleinste Problem mit meiner Schwiegermutter hatte, sie einen legitimen Reisegrund hat, und auch die lokale Ausländerbehörde keine Einwände gegen die Erteilung des Langzeitvisums hat.

Ich bleibe daher dabei: die restriktivere Handhabung des Antrags meiner Schwiegermutter ist unlogisch, unnötig und unverhältnismäßig. In einem Rechtsstaat sollte so eine Praxis hinterfragt werden dürfen.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von chr76 am 05.06.2012 um 22:50:41

Gora schrieb am 05.06.2012 um 22:45:19:
Ich bleibe daher dabei: die restriktivere Handhabung des Antrags meiner Schwiegermutter ist unlogisch, unnötig und unverhältnismäßig. In einem Rechtsstaat sollte so eine Praxis hinterfragt werden dürfen.


Hmm - bist Du enttäuscht, weil Du hier nicht hörst "Du hast ja recht..."?

Vom moralischen Standpunkt hast Du meiner Ansicht nach Recht, aber Du hast keinen verbrieften, durchsetzbaren, 100%igen Anspruch.

Einer Remonstration/Klage deinerseits steht aber trotzdem nichts im Wege. Und dann siehst Du, wie es faktisch läuft. Kann gut gehen, kann aber auch ins Auge gehen. Wobei "ins Auge" eher "in den Geldbeutel" bedeutet, Du müsstest nämlich im Verlustfall "nur" die Gerichtsgebühren zahlen.

Gruss, Christian

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Mick am 05.06.2012 um 22:53:59
Wie wäe es einfach mit einer Remonstration gegen die
Entscheidung? Ich bin sicher, die Botschaft wird die Er-
messensausübung dann begründen (mit dem Begriff der
"Willkür" würde ich nicht so um mich schmeißen). Und ob
die Botschaft richtig und verhältnismäßig entschieden hat,
entscheidet dann ggf. ein Gericht. Weder Du noch wir
können das hier entscheiden.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Muleta am 05.06.2012 um 23:07:04
Ich nehme an, dass nach den geschilderten Voraussetzungen ein Null geschrumpftes Ermessen für die Erteilung eines zumindest 1-jährigen Visums besteht.

Grundlage hierfür sind die Anweisungen des Auswärtigen Amtes (Visumshandbuch, Hinweise zu Bona-Fide-Visa) sowie die Verwaltungspraxis iVm mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Es wäre in der Tat Willkür, wenn von einer über Weisungen gesteuerten Ermessensleitung und regelmäßigen Ermessensausübung in einem oder einigen konkreten und vergleichbaren Fällen ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen werden würde. Dies gilt natürlich umso mehr, als hier ja schon einmal ein einjähriges Visum erteilt wurde.

Eine freundlich aber bestimmt geschriebene Remonstration (in der das Wort "Willkür" und vergleichbare Vorschlaghämmer nicht auftauchen sollten), wäre da wohl keine schlechte Idee. Ich würde aber auch eine Klage keineswegs für aussichtslos halten.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von grisu1000 am 05.06.2012 um 23:07:51

Gora schrieb am 05.06.2012 um 22:45:19:
Ich bleibe daher dabei: die restriktivere Handhabung des Antrags meiner Schwiegermutter ist unlogisch, unnötig und unverhältnismäßig. In einem Rechtsstaat sollte so eine Praxis hinterfragt werden dürfen.
           

Was deine Schwiegermutter auch mit der Remonstration kann. Es kann nur nicht darin begründet werden, warum bekommt Bürger A ein 2-jahres Visa und die Schwiegermutter nicht.

Die Dauer des Visa liegt im Ermessen der Behörde. Wenn aber die Dame in der Vergangenheit bereits ein 1-jahres Visa hatte und sich die Rahmenbedingungen der Dame nicht geändert hat, kann die AV nun nicht einfach ein kürzeres Visa genehmigen. Dazu würde es IMHO einer Begründung des verkürzten Visa bedürfen, die auf die Dame bezogen ist.

Eine Begründung nur auf die allgemeine Lage bei den Visabeziehern bezogen (z.B mehr Missbrauch) wäre IMHO Ermessensfehlerhaft. Mit der Remonstration bekommt also die Schwiegermutter ihr 1-jahres der 2-jahres Visa oder eine Begründung warum sie es nicht bekommen hat.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Mick am 05.06.2012 um 23:13:50

Muleta schrieb am 05.06.2012 um 23:07:04:
Es wäre in der Tat Willkür, wenn von einer über Weisungen gesteuerten Ermessensleitung und regelmäßigen Ermessensausübung in einem oder einigen konkreten und vergleichbaren Fällen ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen werden würde.

Ja natürlich. Aber eben das bleibt abzuwarten. Wir lesen hier
immer nur eine Sichtweise, insofern bin ich ganz gerne zurück-
haltend, was die Aussichten angeht. Den Grund, warum nun
nicht dem Antrag entsprochen wurde, kennt noch niemand.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Gora am 07.06.2012 um 20:03:17

Muleta schrieb am 05.06.2012 um 23:07:04:
Es wäre in der Tat Willkür, wenn von einer über Weisungen gesteuerten Ermessensleitung und regelmäßigen Ermessensausübung in einem oder einigen konkreten und vergleichbaren Fällen ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen werden würde. Dies gilt natürlich umso mehr, als hier ja schon einmal ein einjähriges Visum erteilt wurde.


Genau das ist mein Standpunkt und der Grund für unseren Ärger. Mir geht es dabei nicht ums Rechthaben, sondern die Vermeidung unnötigen Zeit- und Geldaufwands für Antragsteller und Einladenden.

Es ist gut, dass man in diesem Forum solche Themen aufgreifen und sachlich diskutieren kann. Ich glaube aber, dass die Argumente viel zu hoch zielen. Mir scheint es, als ob das eigentliche Problem das selbstherrliche Gebahren der Ortskräfte in der deutschen AV ist, die die Antragsunterlagen entgegennehmen und die Interviews führen.

Ich selbst war nie bei einem solchen Interview dabei, aber laut meiner Schwiegermutter hat die Konsulatsangestellte behauptet, dass sie auf eingereichten Anträgen grundsätzlich nur die Empfehlung für die Ausstellung eines 90-Tagevisum vermerken würde. Als Grund wurde der allgemeine Hinweis auf Mißbrauchsfälle in der Vergangenheit genannt.

Wenn dies stimmt, ist es nachvollziehbar, wenn dann auch nur ein 90-Tagesvisum erteilt wird. Die ganze Diskussion um Bona-Fide-Status, Rechtsgrundlagen für Langzeitvisa oder die positive Prüfung durch die lokale Ausländerbehörde zielt ins Leere, wenn der Konsularbeamte am Ende nur die Empfehlung einer Ortskraft abnickt, die weder die Ahnung noch den Willen hat, von den einschlägigen Bestimmungen Gebrauch im Sinne des Antragstellers zu machen.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von fons am 08.06.2012 um 12:05:42
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Gora am 12.09.2014 um 18:11:53

Mick schrieb am 05.06.2012 um 22:53:59:
Wie wäe es einfach mit einer Remonstration gegen dieEntscheidung? Ich bin sicher, die Botschaft wird die Er-messensausübung dann begründen (mit dem Begriff der"Willkür" würde ich nicht so um mich schmeißen). 

Mittlerweile sind über zwei Jahre ins Land gezogen. Zwischenzeitlich wurde meiner Schwiegermutter wieder ein 1-Jahresvisum ausgestellt, aber weiterhin das 2-Jahresvisum verweigert. Wir haben deshalb remonstriert und gespannt auf die Begründung der Botschaft gewartet. Auf irgendwelche provokativen Formulierungen haben wir dabei bewusst verzichtet. Der Text war betont freundlich und sachlich. Wir haben uns bemüht, die Rückkehrbereitschaft und Zuverlässigkeit als zentrales Argument für die Erteilung eines länger gültigen Besuchsvisums zu begründen.

Die Reaktion der Botschaft war: null. Nach drei Monaten haben wir deshalb schriftlich nachgehakt, ob denn schon eine Antwort erfolgt sei und u.U. auf dem Postweg verloren ging.

Heute wurde meine Schwiegermutter dann von einem Botschaftsmitarbeiter angerufen. Das Zweijahresvisum sei nicht erteilt worden, weil der Pass nicht lange genug gültig gewesen sei. Eine schriftliche Antwort auf die Remonstration hat man ihr mit dem Argument verweigert, dass dafür keine Zeit sei.

Stimmt die Aussage, dass ein Visum nicht auf die Gültigkeitsdauer des Passes beschränkt werden kann? Und wenn die Gültigkeit des Passes angeblich das Hindernis war, warum hat man nicht schon früher das beantragte 2-Jahresvisum erteilt?

Kann die Botschaft eine schriftliche Begründung ihrer Entscheidung mit der pauschalen Argument "keine Zeit" verweigern?

Übrigens, auch in Indien können offensichtlich 5-jährige Besuchsvisa für Angehörige erteilt werden, siehe hier:
Kriterium - 5 bzw. mehrjähriges Schengen/Besuchervisum



Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Muleta am 12.09.2014 um 18:33:31
Gora, ganz im Ernst - das alles klingt für mich so, als ob ein Sachbearbeiter mal arg (über-)pingelig gewesen ist und die Visa-Stelle nunmehr versucht, Euch wieder entgegen zu kommen ohne dabei das Gesicht zu verlieren. Willst Du es nicht in Anbetracht der wohl auch weiterhin benötigten Visa einfach dabei belassen?

Eine Remonstration ist schon ein reines Höflichkeits-Verfahren ohne jeden Anspruch auf irgendwas. Es erspart den Betroffenen eine unmittelbare und aufwändige Klage und ermöglicht es manchmal, relativ unbürokratisch eine Entscheidung zu revidieren. Aber eine Remonstration vermittelt keinen Anspruch auf einen Bescheid und lässt auch etwaige Klagefristen gegen den Ausgangsbescheid unverändert. Rechtlich ist das nahezu ein Nullum.

Jetzt kann der eine oder andere Theoretiker noch mit dem GG oder irgendeiner "Übung" argumentieren, aber was nutzt Euch das? Nix.

Dass ein Visum nicht länger läuft als die Gültigkeitsdauer des Passes ist bei solchen Mehrjahresvisa schon ein Grund für eine Ablehnung, aber es ist nicht zwingend. Aber willst Du das jetzt echt mit der Brechstange durchdiskutieren?!?

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Petersburger am 12.09.2014 um 21:25:52

Gora schrieb am 12.09.2014 um 18:11:53:
Stimmt die Aussage, dass ein Visum nicht auf die Gültigkeitsdauer des Passes beschränkt werden kann?

Nein, sie stimmt nicht.

Einerseits schreibt der Visakodex vor, daß der Paß nach Ablauf des erteilten Visums noch wenigstens drei Monate gültig sein muß.

Andererseits ist das seit dem Vorjahr auch eine Einreisevoraussetzung, so daß selbst ein fehlerhaft erteiltes, über die Paßgültigkeit hinaus gültiges Visum nur bis drei Monate vor Ablauf der Paßgültigkeit genutzt werden kann (sofern es keinen neuen gültigen Paß gibt).

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Einbeck am 13.09.2014 um 00:27:10
Ich weiss nicht ob sich dies zwischenzeitlich verbessert hat (ist schon einige Zeit her das ich den letzten ind. Pass in der Hand hatte), aber zu Indien  erinnere mich an Passbuecher.. mehrere miteinander verbundene Paesse mit jeweils unterschiedlicher Gueltigkeit oder Verlaengerung.. man sucht immer das aktuell gueltige Dokument..
aber wuerde mich in diesem Zusammenhang immer interessieren wie lange der Pass gueltig ist..
wie oft oder regelmaessig reist man.. mehrmals jaehrlich?

Die Diskussion ist muessig.. bei der Antragsannahme ist man nicht dabei.. da wird oft unbedacht auf Nachfrage erklaert.. ach 1 Jahr reicht mir...

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Gora am 14.09.2014 um 15:27:58

Petersburger schrieb am 12.09.2014 um 21:25:52:
Einerseits schreibt der Visakodex vor, daß der Paß nach Ablauf des erteilten Visums noch wenigstens drei Monate gültig sein muß.

Andererseits ist das seit dem Vorjahr auch eine Einreisevoraussetzung, so daß selbst ein fehlerhaft erteiltes, über die Paßgültigkeit hinaus gültiges Visum nur bis drei Monate vor Ablauf der Paßgültigkeit genutzt werden kann (sofern es keinen neuen gültigen Paß gibt).

Okay, das ist eine nachvollziehbare Regel. Meine Frage war aber auch, ob (aufgrund des ablaufenden Passes) ein Visum für beispielsweise 18 anstatt der üblichen 12 oder 24 Monate erteilt werden kann.


Einbeck schrieb am 13.09.2014 um 00:27:10:
wie oft oder regelmaessig reist man.. mehrmals jaehrlich?Die Diskussion ist muessig.. bei der Antragsannahme ist man nicht dabei.. da wird oft unbedacht auf Nachfrage erklaert.. ach 1 Jahr reicht mir... 

Es finden mit ziemlicher Regelmäßigkeit zwei Besuche pro Jahr statt. Bei der Antragstellung wurde im Begleitschreiben explizit ein Zweijahresvisum gewünscht. Auch auf der VE wurde von der AB vermerkt, dass ein Zweijahresvisum beantragt werden soll. Konkret erfolgte der Antrag für die erste Einreise am 01.06.2014 und eine Gültigkeit von zwei Jahren. Der Pass ist allerdings nur noch bis 04.02.2016 gültig.


Muleta schrieb am 12.09.2014 um 18:33:31:
das alles klingt für mich so, als ob ein Sachbearbeiter mal arg (über-)pingelig gewesen ist und die Visa-Stelle nunmehr versucht, Euch wieder entgegen zu kommen ohne dabei das Gesicht zu verlieren. Willst Du es nicht in Anbetracht der wohl auch weiterhin benötigten Visa einfach dabei belassen?

Hier ist niemand einmalig über das Ziel hinausgeschossen. Das ist das System. Wir erleben das seit Jahren, immer wieder der gleiche Aufwand, zeitlich und finanziell. Aus Deinem Vorschlag, es angesichts später benötigter Visa "einfach dabei zu belassen", klingt für mich eine Untertanenmentalität durch, die mir nicht liegt. Die Damen und Herren sitzen dort, um die einschlägigen Gesetze anzuwenden. Nicht mehr und nicht weniger. Für persönliche Befindlichkeiten ist da kein Platz. In Deutschland (und der EU) ist jeder Mist bis ins Detail geregelt. Ich wünsche mir lediglich Transparenz, so dass wir die entsprechenden Nachweise führen können, um ein länger gültiges Visum erhalten zu können.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von erne am 14.09.2014 um 16:09:00

Gora schrieb am 14.09.2014 um 15:27:58:
Untertanenmentalität durch, die mir nicht liegt

fein
viel Glück
(und diese Vorwurf ausgerechnet an Muleta zu richten, ist absolut daneben)


Gora schrieb am 14.09.2014 um 15:27:58:
In Deutschland (und der EU) ist jeder Mist bis ins Detail geregelt. Ich wünsche mir lediglich Transparenz, so dass wir die entsprechenden Nachweise führen können, um ein länger gültiges Visum erhalten zu können. 

noch besser:
such dir das Gesetz raus, das einen *Anspruch* auf mehrjährige Besuchsvisa regelt und lege es vor. Dumm nur, dass es diesen unbedingten Anspruch nicht gibt, entsprechend auch kein Gesetz.
Alleine Zweifel sind schon Grund genug, Visaanträge für Besuch abzulehnen. Und die Zweifel liegen nicht zwingend in der Person des Antragstellers, sondern können auch aus Veränderung der politischen/wirtschalftichen Lage des Heimatlandes kommen.

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von Einbeck am 14.09.2014 um 17:45:56
Leider sieht Schengen keine 18 monatigen Visen vor
es gibt bis 90 Tage
C1   1 Jahr
C2    2 Jahre
C5    5 Jahre

18 Monate kennt Schengen und das System nicht...

wenn der Pass nicht ausreichend gueltig ist..
Einreise 01.06.2014  Passablauf Februar 2016
sorry dann kann es auch keine 2 Jahre geben...

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