nixwissen schrieb am 11.06.2014 um 16:25:33:Hi,
ich behaupte mal, ohne festen Job mit entsprechendem Einkommen und Nachweisen wird das nichts.
Ein simpler Job in einer Bar mit entsprechend dürftiger Bezahlung dürfte kaum reichen.
Hallo Norbert,
deine Aussagen stimmen so pauschal nicht.
Ich kann wieder nur von dem Fall meines Freundes ausgehen, aber er hatte einen einfachen Job mit durchschnittlichem Einkommen (der Job ist sogar saison-abhängig und der Verdienst in der Nebensaison damit unterdurchschnittlich), keinen Gehaltsnachweis (da das Gehalt bar ausgezahlt wird), keine Einzahlung in die Rentenkasse etc.
Er hat das Visum bekommen und die Botschaft hatte noch nicht einmal zur Überprüfung beim Arbeitgeber angerufen.
Ich kenne auch einen weiteren Fall (Deutscher mit chinesischer Freundin), wo die Freundin für den Besuch ihre Arbeit gekündigt hat (der Arbeitgeber wollte keinen Urlaub geben). Das hat die Chinesin wahrheitsgemäß so dargestellt und das Visum trotzdem bekommen.
Das Gesamt-Bild muss einfach passen. Das Problem ist doch, dass die Freundin vom
TS anscheinend GAR NICHTS vorweisen kann und sich zudem bereits zwei mal über einen längeren Zeitraum nicht zuhause aufgehalten hat. Da kann natürlich nicht von einer starken Verwurzelung ausgegangen werden.
Deswegen geht es jetzt darum herauszufinden, was prinzipiell möglich wäre, z.B. ein Arbeitsvertrag, der bestätigt, dass sie nach ihrer Rückkehr bei XY arbeiten wird. Dass es sich dabei lediglich um einen "Aushilfsjob" handelt, muss ja nicht explizit erwähnt werden.
Ein Schreiben, das bestätigt, dass sie sich um ihre Mutter kümmert, wäre ein weiteres Indiz für die Rückehrwilligkeit.
An den
TS: Wie ist denn die familiäre Situation deiner Freundin? Gibt es Geschwister, die sich um die Mutter kümmern könnten?
Wie oft und wie lange warst du schon bei ihr? Wie habt ihr euch kennengelernt?