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Schengen-Visa für Freundin aus Indonesien (Rückkehrwilligkeit / Beziehung) (Gelesen: 9.871 mal)
guybrush
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.06.2014 um 22:51:56
 
Hallo zusammen,

1) ich (29) möchte meine indonesische Freundin (25) gerne nach Deutschland einladen, das Problem ist nur, dass ich nicht weiß, wie und womit man die Rückkehrwilligkeit nachweisen könnte:

- sie hat keinen Land- oder Hausbesitz
- keine Kinder
- keinen festen Job (es gäbe vielleicht noch die Option, dass sie nach der Rückkehr ihren alten Job in einer Bar als Aushilfe wieder antritt)

Sie lebt lediglich alleine mit Ihrer Mutter (Vater ist verstorben) und kümmert sich um sie. Ich weiß, das Thema gab es hier schon oft, aber vielleicht habt ihr ja noch irgendwelche speziellen Tipps für meinen Fall, da ich mir wirklich Sorgen mache, dass es daran scheitern könnte.

Würde es vielleicht etwas bringen meine Eltern mit einzubeziehen und sie noch eine Art Brief+Unterschrift schreiben lasse und diesen für das Interview mitgebe (damit sie meine Familie besser kennenlernt, werden wir in der Zeit nämlich auch bei meinen Eltern leben)?

2) Ich habe übermorgen einen Termin beim Ausländeramt für die VE, dort muss man ja die Beziehung zum Gast angeben. Nun habe ich oft gelesen bzw. gehört, dass man dort BLOß nicht "Freundin" angeben soll, sondern "Bekannte", sonst wird es eh gleich abgelehnt. Ich möchte aber ungerne lügen und die Wahrheit nennen, da sie es bestimmt eh merken würden. Gibt es irgendwie die Möglichkeit zu "beweisen", dass man in Dänemark etc. auf keinen Fall heiraten möchte? Es ist nämlich so, dass es 1. nicht in unsere jetzige Lebenssituation passt (ich möchte nämlich noch 1-2 Jahre ortsunabhängig leben und etwas rumreisen) und 2. wir später eh in Indonesien Islamisch heiraten möchten, ich aber will, dass sie schon mal meine Familie und das spätere Leben in DE kennenlernt, vor allem aber auch meine Familie/Großeltern in Polen kennenlernt, solange sie noch leben.

Danke schonmal für jeden Tipp und jede Antwort  Smiley Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...
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guybrush
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Antwort #1 - 09.06.2014 um 23:12:47
 
Ich weiß nicht, ob es in irgendeiner Art und Weise hilfreich sein könnte, aber meine Freundin hat mal fast 2 Jahre in Malaysia gelebt und dort gearbeitet. Wäre das vielleicht schon mal positiv für die Rückkehrwilligkeit oder ist das nicht ausreichend...?
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Antwort #2 - 10.06.2014 um 08:37:22
 
Hallo guybrush,

der "Tipp" bzgl. der VE ist Blödsinn. Ich habe bei meiner VE "Freund" angegeben und das war überhaupt kein Problem. Warum solltest du auch für eine "Bekannte" diese ganze Arbeit und Kosten auf dich nehmen? Bleib lieber bei der Wahrheit.

Den Aufenthalt in Malaysia würde ich eher als Indiz gegen ihre Rückkehrbereitschaft sehen. Das zeigt ja nur, dass sie sich ohne Probleme für längere Zeit außerhalb Indonesiens aufhalten kann. Ist der Malaysia-Aufenthalt in ihrem aktuellen Reisepass eingestempelt?

Brief der Eltern wird, meiner Meinung nach, bei der Botschaft niemanden interessieren. Es geht ja primär um ihre Rückkehrbereitschaft und nicht um die Bereitschaft deiner Eltern sie in Deutschland aufzunehmen.

Was sind denn ihre Gründe für eine Rückkehr? Warum will sie nicht in Deutschland bleiben? Von was leben sie und ihre Mutter momentan?
Für wie lange will sie das Visum beantragen?
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erne
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Antwort #3 - 10.06.2014 um 11:11:17
 
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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guybrush
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Antwort #4 - 10.06.2014 um 21:27:30
 
Hi drunterdrueber,
vielen Dank für deine Tipps Smiley

drunterdrueber schrieb am 10.06.2014 um 08:37:22:
Den Aufenthalt in Malaysia würde ich eher als Indiz gegen ihre Rückkehrbereitschaft sehen. Das zeigt ja nur, dass sie sich ohne Probleme für längere Zeit außerhalb Indonesiens aufhalten kann. Ist der Malaysia-Aufenthalt in ihrem aktuellen Reisepass eingestempelt?


Nein, sie hat einen komplett neuen Reisepass vor einigen Wochen beantragt, da der alte bereits abgelaufen war.

drunterdrueber schrieb am 10.06.2014 um 08:37:22:
Was sind denn ihre Gründe für eine Rückkehr? Warum will sie nicht in Deutschland bleiben? Von was leben sie und ihre Mutter momentan?
Für wie lange will sie das Visum beantragen?


Meine Freundin soll ca. 80 Tage bleiben. Das ist in dieser Situation sicher eine lange Zeit, aber ich möchte ja auch mit ihr nach Polen zu meiner Familie fahren, damit sie auch das kennenlernt (ist es eurer Meinung nach ratsam/hilfreich, das zu erwähnen?).

Sie arbeitet derzeit nicht und lebt bei ihrer Mutter und von etwas Angespartem. Nach der Rückkehr aus DE möchte sie aber auf jeden Fall wieder in den alten Job einsteigen, den sie vor einem Jahr ausgeführt hat. Zwischenzeitlich war sie 3 Monate in Jakarta und hat dort gearbeitet.

erne schrieb am 10.06.2014 um 11:11:17:


Danke erne, das ist schon mal sehr hilfreich.

Daddys' Änderung:
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« Zuletzt geändert: 11.06.2014 um 07:35:44 von Daddy »  
 
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janetm
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Antwort #5 - 10.06.2014 um 23:45:56
 
80 Tage ist evtl. etwas lange. Es herrscht allgemein eher die Meinung das Botschaften einer Rückkehrbereitschaft positiver gegenüberstehen, wenn besonders der erste Aufenthalt nicht zu lange ist.

Nach dem Motto wer 80 Tage von zu Hause weg sein kann muss / will vielleicht auch gar nicht mehr zurück.

Wenn man es nicht versucht, weiß man natürlich auch nicht ob es evtl. geklappt hätte. Aber bei weiblich, ledig, jung, arbeitslos sind 80 Tage schon ein sehr optimistischer Versuch.

Ich persönlich würde es evtl. eher mit 3 bis maximal 4 Wochen versuchen.

Wichtig ist zu verstehen, das die Sachen die du machst (Schreiben der Eltern etc.) immer deutlich weniger brigen als Ihre. Es geht bei dem Visum um deine Freundin und nicht um dich.

Viel Erfolg
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drunterdrueber
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Antwort #6 - 11.06.2014 um 11:36:46
 
Im Grunde hat janetm schon das Wichtigste gesagt. Ihr solltet auf jeden Fall einen kürzeren Zeitraum wählen und begründen, warum sie am Ende dieses Zeitraums (drei, vier Wochen) auf jeden Fall zurück nach Indonesien muss.
Dafür wäre es sicherlich gut, wenn ihr von dem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen könnt, dass sie dort wieder arbeiten wird. Z.B. Rückkehr am 10.09., Arbeitsbeginn am 12.09.

Aber gut stehen ihre Chancen tatsächlich nicht.

Wenn du z. Zt. "ortsunabhängig" leben willst, kannst du dann nicht nach Indonesien? Dann könntet ihr es z.B. so machen, dass ihr gemeinsam zurückfliegt und du dann einige Zeit in Indonesien bleibst und dort ein Praktikum o.ä. machst. Mit entsprechendem Schreiben von der Praktikumsstelle wäre in die Richtung vielleicht was möglich.

Ansonsten fällt mir leider nichts ein. Auch dass sie drei Monate in Jakarta war, zeigt erneut, dass sie zuhause nicht ausreichend verwurzelt und niemand auf ihre Anwesenheit angewiesen ist.
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nixwissen
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Antwort #7 - 11.06.2014 um 16:25:33
 
Hi,

ich behaupte mal, ohne festen Job mit entsprechendem Einkommen und Nachweisen wird das nichts.
Ein simpler Job in einer Bar mit entsprechend dürftiger Bezahlung dürfte kaum reichen. Das müsste schon eine Luxusbar sein, in der sie aufgrund überdurchschnittlichem Englisch und Umgangsformen erheblich mehr als ein einfacher Arbeiter verdient.
Es muß einfach deutlich attraktiver für sie sein, zurückzukehren als in D illegal in einer Küche zu arbeiten.

Und die 80 Tage würde ich mir mal gleich abschminken.

"Um die Mutter kümmern" ist auch etwas schwach. Keine Ahnung ob man da mit Attest was wird, wenn die Mutter pflegebedürftig ist. Einfach nur daß Mütterchen nicht alleine ist reicht sicher nicht.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 12.06.2014 um 10:35:05
 
nixwissen schrieb am 11.06.2014 um 16:25:33:
Hi,

ich behaupte mal, ohne festen Job mit entsprechendem Einkommen und Nachweisen wird das nichts.
Ein simpler Job in einer Bar mit entsprechend dürftiger Bezahlung dürfte kaum reichen.


Hallo Norbert,

deine Aussagen stimmen so pauschal nicht.
Ich kann wieder nur von dem Fall meines Freundes ausgehen, aber er hatte einen einfachen Job mit durchschnittlichem Einkommen (der Job ist sogar saison-abhängig und der Verdienst in der Nebensaison damit unterdurchschnittlich), keinen Gehaltsnachweis (da das Gehalt bar ausgezahlt wird), keine Einzahlung in die Rentenkasse etc.
Er hat das Visum bekommen und die Botschaft hatte noch nicht einmal zur Überprüfung beim Arbeitgeber angerufen.

Ich kenne auch einen weiteren Fall (Deutscher mit chinesischer Freundin), wo die Freundin für den Besuch ihre Arbeit gekündigt hat (der Arbeitgeber wollte keinen Urlaub geben). Das hat die Chinesin wahrheitsgemäß so dargestellt und das Visum trotzdem bekommen.

Das Gesamt-Bild muss einfach passen. Das Problem ist doch, dass die Freundin vom TS anscheinend GAR NICHTS vorweisen kann und sich zudem bereits zwei mal über einen längeren Zeitraum nicht zuhause aufgehalten hat. Da kann natürlich nicht von einer starken Verwurzelung ausgegangen werden.

Deswegen geht es jetzt darum herauszufinden, was prinzipiell möglich wäre, z.B. ein Arbeitsvertrag, der bestätigt, dass sie nach ihrer Rückkehr bei XY arbeiten wird. Dass es sich dabei lediglich um einen "Aushilfsjob" handelt, muss ja nicht explizit erwähnt werden.
Ein Schreiben, das bestätigt, dass sie sich um ihre Mutter kümmert, wäre ein weiteres Indiz für die Rückehrwilligkeit.

An den TS: Wie ist denn die familiäre Situation deiner Freundin? Gibt es Geschwister, die sich um die Mutter kümmern könnten?
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Antwort #9 - 13.06.2014 um 10:50:49
 
drunterdrueber schrieb am 11.06.2014 um 11:36:46:
Wenn du z. Zt. "ortsunabhängig" leben willst, kannst du dann nicht nach Indonesien? Dann könntet ihr es z.B. so machen, dass ihr gemeinsam zurückfliegt und du dann einige Zeit in Indonesien bleibst und dort ein Praktikum o.ä. machst. Mit entsprechendem Schreiben von der Praktikumsstelle wäre in die Richtung vielleicht was möglich.

Ansonsten fällt mir leider nichts ein. Auch dass sie drei Monate in Jakarta war, zeigt erneut, dass sie zuhause nicht ausreichend verwurzelt und niemand auf ihre Anwesenheit angewiesen ist.


Das mit dem gemeinsamen Zurückfliegen hatte ich eh vor. Dann möchte ich nämlich wieder für einige Monate in Asien bleiben. Eine Praktikumsstelle o.ä. gibt es nicht, da ich selbstständig bin und "von Unterwegs" arbeite Zwinkernd Der einzige Nachweis wäre quasi mein gebuchtes Flugticket zusammen mit ihr zurück.

OK, da hast Du Recht mit Jakarta. Aber das muss ja nicht erwähnt werden, ebenso der Malaysia-Aufenthalt Zwinkernd

drunterdrueber schrieb am 12.06.2014 um 10:35:05:
An den TS: Wie ist denn die familiäre Situation deiner Freundin? Gibt es Geschwister, die sich um die Mutter kümmern könnten?
Wie oft und wie lange warst du schon bei ihr? Wie habt ihr euch kennengelernt?


Nein, Geschwister hat sie keine. Sie lebt alleine mit ihrer Mutter in einem kleinen Haus.

Wir haben uns im März 2013 kennengelernt (wo ich auf einer mehrmonatigen Asienreise war), damals bei ihrer Arbeitsstelle. Naja, der Rest ist Geschichte und seitdem war ich insgesamt 3 Mal wieder in Indonesien, einmal für 2, dann 4 Wochen und Anfang dieses Jahres 6 Wochen. Ich fliege erneut am 23. Juli nach Jakarta, wo wir uns dann treffen und am Tag darauf hat sie den Interview-Termin. Hat es eurer Meinung nach irgendwelche Nachteile, dass ich ständig dorthin fliege?
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Antwort #10 - 13.06.2014 um 16:50:31
 
guybrush schrieb am 13.06.2014 um 10:50:49:
Hat es eurer Meinung nach irgendwelche Nachteile, dass ich ständig dorthin fliege? 


Wenn dann finanziell, fürs Visum nicht.
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Antwort #11 - 14.06.2014 um 07:59:46
 
Meine Tipps wären:

- Sie soll mit ihrem Arbeitgeber klären, dass er ihr einen Vertrag ausstellt, dass sie nach Rückkehr dort mit der Arbeit anfängt

- Du buchst deinen Flug für ihren geplanten Abreisetag. Sie reserviert den gleichen Flug.

- Du fügst einen Nachweis bei, dass du auch vom Ausland aus arbeiten kannst und dich in Indonesien aufhalten wirst (Rückflugticket)

- Sie besorgt sich ein Schreiben, das zeigt, dass sie nur noch ihre Mutter hat (kein Vater, keine Geschwister) und dass die beiden zusammen in einem Haushalt leben.

- Solltest du für die VE ein Sperrvermerkskonto eingerichtet haben, besorge dir dafür einen Beleg von der ABH.

Die Chancen stehen dann zwar immernoch nicht so toll, aber versuchen kann man es ja. Du solltest deine Freundin auf jeden Fall auf das Interview in der Botschaft vorbereiten und ein paar Mal probehalber mit ihr durchspielen. Sie wird z.B. ziemlich sicher gefragt werden, ob es Heiratsabsichten gibt.
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Antwort #12 - 14.06.2014 um 11:10:02
 
Vielen Dank euch beiden, das hilft mir schon mal etwas weiter Smiley

Den Flug habe ich für meine Freundin nicht nur reserviert, sondern auch gleich schon fest gebucht. Das Risiko, dass es trotzdem nicht klappt und ich nur einen Teil des Flugpreises zurück bekomme, gehe ich ein. Vielleicht hat das ja noch irgendwelche Vorteile bei der Vergabe des Visums  unentschlossen

Wünsche euch ein schönes Wochenende.
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Antwort #13 - 14.06.2014 um 11:38:58
 
Hi,

der gebuchte Flug nützt absolut nichts sondern ist wahrscheinlich rausgeschmissenes Geld, weil die Chancen auf ein Visum so wie es aussieht einfach schlecht sind. Es geht um Ihre Verwurzelung im Land, gute Gründe, warum sie wieder zurückkehrt. Die sehe ich (zumindest belegbar aus Sicht der AV) hier nicht.

Gruß,
Norbert
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Antwort #14 - 27.06.2014 um 15:09:38
 
drunterdrueber schrieb am 14.06.2014 um 07:59:46:
Du fügst einen Nachweis bei, dass du auch vom Ausland aus arbeiten kannst


Hallo drunterdrueber,

dazu fällt mir nur eine Kopie des Gewerbescheines ein, aber den kann sich ja wiederum jeder besorgen und das behaupten. Hast Du vielleicht noch einen Vorschlag oder ist das deiner Meinung nach ausreichend?
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