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Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum? (Gelesen: 7.912 mal)
Themen Beschreibung: Schwiegermutter bekommt das Jahresvisum nicht mehr trotz vollständiger Unterlagen
Petersburger
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Antwort #15 - 12.09.2014 um 21:25:52
 
Gora schrieb am 12.09.2014 um 18:11:53:
Stimmt die Aussage, dass ein Visum nicht auf die Gültigkeitsdauer des Passes beschränkt werden kann?

Nein, sie stimmt nicht.

Einerseits schreibt der Visakodex vor, daß der Paß nach Ablauf des erteilten Visums noch wenigstens drei Monate gültig sein muß.

Andererseits ist das seit dem Vorjahr auch eine Einreisevoraussetzung, so daß selbst ein fehlerhaft erteiltes, über die Paßgültigkeit hinaus gültiges Visum nur bis drei Monate vor Ablauf der Paßgültigkeit genutzt werden kann
(sofern es keinen neuen gültigen Paß gibt)
.
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Einbeck
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Antwort #16 - 13.09.2014 um 00:27:10
 
Ich weiss nicht ob sich dies zwischenzeitlich verbessert hat (ist schon einige Zeit her das ich den letzten ind. Pass in der Hand hatte), aber zu Indien  erinnere mich an Passbuecher.. mehrere miteinander verbundene Paesse mit jeweils unterschiedlicher Gueltigkeit oder Verlaengerung.. man sucht immer das aktuell gueltige Dokument..
aber wuerde mich in diesem Zusammenhang immer interessieren wie lange der Pass gueltig ist..
wie oft oder regelmaessig reist man.. mehrmals jaehrlich?

Die Diskussion ist muessig.. bei der Antragsannahme ist man nicht dabei.. da wird oft unbedacht auf Nachfrage erklaert.. ach 1 Jahr reicht mir...
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Gora
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Antwort #17 - 14.09.2014 um 15:27:58
 
Petersburger schrieb am 12.09.2014 um 21:25:52:
Einerseits schreibt der Visakodex vor, daß der Paß nach Ablauf des erteilten Visums noch wenigstens drei Monate gültig sein muß.

Andererseits ist das seit dem Vorjahr auch eine Einreisevoraussetzung, so daß selbst ein fehlerhaft erteiltes, über die Paßgültigkeit hinaus gültiges Visum nur bis drei Monate vor Ablauf der Paßgültigkeit genutzt werden kann
(sofern es keinen neuen gültigen Paß gibt)
.

Okay, das ist eine nachvollziehbare Regel. Meine Frage war aber auch, ob (aufgrund des ablaufenden Passes) ein Visum für beispielsweise 18 anstatt der üblichen 12 oder 24 Monate erteilt werden kann.

Einbeck schrieb am 13.09.2014 um 00:27:10:
wie oft oder regelmaessig reist man.. mehrmals jaehrlich?Die Diskussion ist muessig.. bei der Antragsannahme ist man nicht dabei.. da wird oft unbedacht auf Nachfrage erklaert.. ach 1 Jahr reicht mir... 

Es finden mit ziemlicher Regelmäßigkeit zwei Besuche pro Jahr statt. Bei der Antragstellung wurde im Begleitschreiben explizit ein Zweijahresvisum gewünscht. Auch auf der VE wurde von der AB vermerkt, dass ein Zweijahresvisum beantragt werden soll. Konkret erfolgte der Antrag für die erste Einreise am 01.06.2014 und eine Gültigkeit von zwei Jahren. Der Pass ist allerdings nur noch bis 04.02.2016 gültig.

Muleta schrieb am 12.09.2014 um 18:33:31:
das alles klingt für mich so, als ob ein Sachbearbeiter mal arg (über-)pingelig gewesen ist und die Visa-Stelle nunmehr versucht, Euch wieder entgegen zu kommen ohne dabei das Gesicht zu verlieren. Willst Du es nicht in Anbetracht der wohl auch weiterhin benötigten Visa einfach dabei belassen?

Hier ist niemand einmalig über das Ziel hinausgeschossen. Das ist das System. Wir erleben das seit Jahren, immer wieder der gleiche Aufwand, zeitlich und finanziell. Aus Deinem Vorschlag, es angesichts später benötigter Visa "einfach dabei zu belassen", klingt für mich eine Untertanenmentalität durch, die mir nicht liegt. Die Damen und Herren sitzen dort, um die einschlägigen Gesetze anzuwenden. Nicht mehr und nicht weniger. Für persönliche Befindlichkeiten ist da kein Platz. In Deutschland (und der EU) ist jeder Mist bis ins Detail geregelt. Ich wünsche mir lediglich Transparenz, so dass wir die entsprechenden Nachweise führen können, um ein länger gültiges Visum erhalten zu können.
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Antwort #18 - 14.09.2014 um 16:09:00
 
Gora schrieb am 14.09.2014 um 15:27:58:
Untertanenmentalität durch, die mir nicht liegt

fein
viel Glück
(und diese Vorwurf ausgerechnet an Muleta zu richten, ist absolut daneben)

Gora schrieb am 14.09.2014 um 15:27:58:
In Deutschland (und der EU) ist jeder Mist bis ins Detail geregelt. Ich wünsche mir lediglich Transparenz, so dass wir die entsprechenden Nachweise führen können, um ein länger gültiges Visum erhalten zu können. 

noch besser:
such dir das Gesetz raus, das einen *Anspruch* auf mehrjährige Besuchsvisa regelt und lege es vor. Dumm nur, dass es diesen unbedingten Anspruch nicht gibt, entsprechend auch kein Gesetz.
Alleine Zweifel sind schon Grund genug, Visaanträge für Besuch abzulehnen. Und die Zweifel liegen nicht zwingend in der Person des Antragstellers, sondern können auch aus Veränderung der politischen/wirtschalftichen Lage des Heimatlandes kommen.
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Antwort #19 - 14.09.2014 um 17:45:56
 
Leider sieht Schengen keine 18 monatigen Visen vor
es gibt bis 90 Tage
C1   1 Jahr
C2    2 Jahre
C5    5 Jahre

18 Monate kennt Schengen und das System nicht...

wenn der Pass nicht ausreichend gueltig ist..
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sorry dann kann es auch keine 2 Jahre geben...
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