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Hartz4 (Gelesen: 17.184 mal)
Themen Beschreibung: Umziehen
Sorayah
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22.03.2012 um 13:59:56
 
hallo ,
ich habe eine frage......mein mann kommt in par tagen zu mir wir haben geheiratet und er hat das einreisevisum bekommen..ich binn auch in der 27ssw.soweit weis ich was ich zu tun habe wen er  da ist......anmeldung meines mannes usw.....da ich aber hartz4empängerin binn habe ich mitbekommen das er die ersten 3monate kein recht auf hartz4hat,wie ich es dan verstanden habe soll ich dan zum sozialamt mit ihm !? in 3monaten haben wir vor auszuziehen aus der wohnung wo ich jetzt binn den die wohnung ist zu klein wen das baby dan da ist....ich wohne in stuttgart habe aber möglichkeit nach starnberg (Bayern ) zu ziehen da hätten wir eine wohnung die für uns 3entspricht und den preis was das hartz4 übernimmt meine familie ist dort und mein mann und ich haben gute chancen dort eine arbeit zu bekommen...meine frage ist jetzt......kann ich einfach so umziehen oder macht da die arge probleme und stimmt das,dass ich mein mann wen er eingereist ist beim sozialamt melden muss und net bei hartz4 wo ich auch binn...

würde mich auf antworten freuen  Smiley
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Antwort #1 - 22.03.2012 um 14:20:20
 
Zu der problematik mit den Hartz-IV- Leistungen nach Einreise des deutschen Partners und was ggf. wann zu tun ist, lies bitte
diesen thread
(Blaues bitte anklicken!) - Einen "Königsweg" gibt es da nicht, vieles hängt davon ab, wie die Behörden bei Euch konret reagieren. -

Lasst Euch ggf. von einer Migartionsberatungsstelle helfen, begleiten - ggf. drucke den verlinkten thread aus und zeige ihn der Beratungsstelle.

Sorayah schrieb am 22.03.2012 um 13:59:56:
kann ich einfach so umziehen oder macht da die arge probleme


Für einen  Umzug brauchst Du die Zustimmung des Jobcenters, wenn die Umzugskosten übernommen werden sollen und Du die Garantie haben willst, dass die Miete der neuen Wohnung in voller Höhe übernommen wird. - Hast Du keine Zustimmung, musst Du die Umzugskosten selbst tragen und bekommst im Zweifel auch am neuen Wohnort nur die Mietkosten in Höhe der Kosten Deiner bisherigen Wohnung übernommen.


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Antwort #2 - 22.03.2012 um 14:27:19
 
danke,,,sorry das ich jetzt noch mal nach frage....sagen wir mal es wird nicht übernommen die umzugskosten,ist es aber nicht so das ich  einen anspruch auf eine grössere wohnung habe,da wir dan zu dritt sind ?
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Antwort #3 - 22.03.2012 um 14:35:17
 
Sorayah schrieb am 22.03.2012 um 14:27:19:
ist es aber nicht so das icheinen anspruch auf eine grössere wohnung habe,da wir dan zu dritt sind ?
           


Das ist an sich so - dennoch braucht es die Zustimmung bezogen auf eine bestimmte (konkrete) neue Wohnung. Diese Zustimmung gerantiert einem die tatsächliche Übernahme der Kosten - weil damit verbindlich die Angemessenheit der neuen Wohnung im Sinne der nach dem SGB II anzusetzenden Kriterien bestätigt wird.

Da in Eurem Fall offenbar sogar ein Umzug hin in den Zuständigkeitsbereich eines neuen/anderen Jobcenters erfolgen soll, würde ich mich schon im eigenen Interesse entsprechend absichern.

Grundsätzlich ist es im Übrigen so, dass für so eine Zustimmung im Vorfeld die Vorlage von mindestens drei Angeboten für (vermeintlich) angemessene Wohnungen am neuen Wohnort verlangt wird.  - Auch das solltest Du entsprechend vorab klären.


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Antwort #4 - 22.03.2012 um 14:44:21
 
ok....wäre es vielleicht gut wen ich also beim job center in der neuen stadt erst mal anrufe und ihnen meine situation erkläre und wegen der wohnung nach frage....wie das nun ist.....und dan hier bei meinen jobcenter noch mal nach frage ob sie die kosten übernehmen......es tut mir leid stehe bissle auf dem schlauch weis net was ich zuerst machen soll und bei welchem jobcenter zuerst fragen soll hier in stuttgart oder in der neuen stadt
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Antwort #5 - 22.03.2012 um 14:56:43
 
Das Wichtigste ist, dass Du Dich an das Jobcenter an Deinem jetzigen Wohnsitz wendest. Die sind zuständig, solange Du dort gemeldet bist. Und Du bist nicht die erste, die umziehen möchte, auch nicht die erste, die in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters will. - Lass Dir den Gang der Dinge dort erläutern. (Die Fühler nach vermeintlich anerkennbarem Wohnraum am neuen Ort, würde ich natürlich trotzdem ausstrecken, und es bleibt Dir auch unbenommen, schon mal Kontakt mit dem neuen Jobcenter aufzunehmen.)


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Antwort #6 - 22.03.2012 um 14:59:27
 
Am Rande des Geländers:

hier lesen einige alles und das kostet Zeit...

Es wäre sehr hilfreich (und höflich) dann auch die
klein- und GROSS-Schreibung zu beachten. Dass
du eine Shift-Taste hast beweist ja das:

Sorayah schrieb am 22.03.2012 um 13:59:56:
(Bayern )


Und überall da wo du .... tippst, wäre eine Zeilen- oder
Absatzschaltung sinnvoller. Liest sich einfach flüssiger

Is nur ein Hinweis und ned bös gemeint  Cool
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Antwort #7 - 22.03.2012 um 15:13:04
 
hihihhi ja danke ! Hast recht,wollte nur schnell schreiben und habe nicht auf groß und klein geachtet und all die Sachen Smiley

ich werde also erst mal mit meinem JobCenter mich in Verbindung setzen und nebenbei kann ich ja beim JobCenter in der anderen Stadt auch nach fragen !
Werde mich auf jeden Fall noch mal melden wen es Neuigkeiten gibt und ich eure Hilfe brauche !
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Antwort #8 - 29.03.2012 um 16:22:30
 
hallo zusammen ,

ich war die tage unterwegs und habe so einigermaßen versucht alles mit meinem Mann zu erledigen,soweit haben wir auch alles wie zb. die Anmeldung und andere Sachen,als wir gestern in der Ausländerbehörde waren haben die uns ein Termin am 19.04 gegeben für sein Aufenthaltstitel!
ja und heute waren wir beim Jobcenter damit ich mein Mann dort auch anmelde doch unsere Beraterin meinte sie kann nix machen bis er am 19.04.2012 sein Aufenthaltstitel bekommt und wen er ihn hat sollen wir sofort kommen und ihn beim Jobcenter anmelden und dann erst wird sie sehen ob er recht auf hartz4 hat.
meine frage ist jetzt sollte ich heute anders gehandelt haben da sie ihn heute nicht anmelden wollte oder ist das ok was sie gesagt hat, kommen sie wenn er sein Aufenthaltstitel hat!? und wen er sein Aufenthaltstitel hat ,da müsste er doch eigentlich hartz 4 beziehen dürfen?
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Antwort #9 - 01.04.2012 um 16:29:43
 
Die Auskunft war falsch.

Natürlich kann und muss er sofort den Antrag stellen. Fehlende Unterlagen müsst Ihr eben nachreichen.
Wenn sie den Antrag später bearbeitet - geschenkt. Aber nach der Bewilligung muss die Behörde rückwirkend zur Antragstellung bezahlen, und darauf kommt es Euch ja letztlich an.

Nicht abwimmeln lassen! Auch wenn die Behörde wegen fehlender AE ablehnt, könnt Ihr mit Widerspruch und Klage die rückwirkende Zahlung erzwingen.
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« Zuletzt geändert: 01.04.2012 um 16:43:36 von reinhard »  
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Antwort #10 - 01.04.2012 um 18:19:54
 
vielen dank ,
also wir haben gedacht wir gehen da morgen noch mal hin zum Jobcenter und werde sagen die sollen jetzt bitte seine Daten nehmen und ihn Arbeitsuchend melden,ich habe auch am Freitag mit der Ausländerbehörde telefoniert und die haben gesagt er darf auch mit dem einreise Visum arbeiten es steht auch drinne auf dem Visum,und deshalb müssen die ihn arbeitssuchend melden,mich intreseirt nur wen ich morgen hin gehe und sage rechtlich müssen sie meinen Mann jetzt hier melden nicht das ich da was falsches sage ?!
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Antwort #11 - 01.04.2012 um 18:25:39
 
Sorayah schrieb am 01.04.2012 um 18:19:54:
sage rechtlich müssen sie meinen Mann jetzt hier melden nicht das ich da was falsches sage ?!
           

Nicht Abbwimmeln lassen, weigert sich das Jobcenter den Antrag anzunehmen, dann notfalls das ganze schriftlich und formlos an das Jobcenter, per Post oder unter Zeugen in den  Briefkasten vor Ort. Denn mit Antragseingang gibt es bei positiven Bescheid dann auch rückwirkend Geld.
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Antwort #12 - 01.04.2012 um 18:26:08
 
Kannst Du noch mal mit Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung, ganzen Sätzen etc. schreiben, was Ihr plant und was Deine Frage ist? So hast Du erst mal eine lange Schlange von Wörtern gebildet, aber nicht wirklich deutlich gemacht, was denn die Information ist und was die Frage.
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Antwort #13 - 01.04.2012 um 18:54:51
 
also wir haben gedacht wir gehen  morgen noch mal zum Jobcenter,und werde die Dame bitten meinen Mann beim Jobcenter anzumelden bzw:Arbeitsuchend melden!
sollte sie das aber nicht machen wollen,weiß ich nicht was ich da sagen kann,
den ich will mich  net wieder so schnell Abbwimmeln lassen!
Kann ich zu der Jobcenter Dame sagen ,rechtlich müssen sie die Daten meines Mannes nehmen ?
ich habe nur angst das ich was falsches sage und die mir dann noch mehr Probleme machen !
Und am Freitag habe ich ja mit der Ausländerbehörde telefoniert,und die haben ja auch gesagt die müssen die Daten nehmen den auch auf seinem Einreisevisum steht er darf arbeiten und somit müsste das Jobcenter ihn Arbeitsuchend melden !
so ist ja mein Mann auch nicht krankenversichert,
sagen wir mal es passiert was, wer übernimmt diese Verantwortung,aber sobald er beim Jobcenter angemeldet ist ,ist er ja auch krankenversichert!
mich interessiert nur kann ich das einfach alles so dem Jobcenter sagen auf den Tisch knallen!
sie müssen meinen Mann anmelden ,er muss ja krankenversichert werden usw?!

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Antwort #14 - 02.04.2012 um 07:53:42
 
Mit einer Meldung als "Arbeit suchend" bei einem Jobcenter, wird noch keine Krankenversicherung gewährleistet!

Ich kann und muss hier nur noch einmal auf
diesen thread
und ort vor allem auf den Eröffnungsbeitrag sowie
dieses Post
verweisen.

Stellt den Antrag beim Jobcenter! (Wenn nicht anders, dann so wie von grisu vorgeschlagen). Stellt ggf. mit Hinweis auf die zögerliche bzw. ablehnende Haltung des Jobcenters hilfsweise auch einen Antrag beim Sozialamt. Auch dort nicht abwimmeln lassen!

Lasst Euch von einer Beratungsstelle unterstützen! (Das hatte ich Dir schon empfohlen!)

Nur, wenn ihr die Anträge gestellt habt, habt ihr die Gewähr im Zweifel rückwirkend Krankenbehandlungskosten erstattet zu bekommen!

Hat Dein Mann wenigstens noch eine Reisekrankenversicherung, die ihn für den Gültigkeitszeitraum des Visums hinsichtlich der wesentlichsten Krankheitsrisiken absichert?
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Antwort #15 - 02.04.2012 um 09:18:02
 
nein er hatte leider keine Reisekrankenverseicherung !

wir haben auch am 4.4.2012 jetzt einen Termin bei der Migrationsstelle,darum habe ich mich schon gekümmert,
mal gucken wir gehen ja jetzt zum Jobcenter mal sehen was die dort so sagen "mal wieder",
eigentlich wen ich den Antrag ja stelle und das Jobcenter den Antrag nicht will mussten die ja die unterlagen zum Sozialamt weiter leiten ?
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Antwort #16 - 02.04.2012 um 09:56:32
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 09:18:02:
igentlich wen ich den Antrag ja stelle und das Jobcenter den Antrag nicht will mussten die ja die unterlagen zum Sozialamt weiter leiten ?


*Eigentlich* ja - Im Zweifel kannst Du sie ja auf die entsprechende Vorschrift verweisen. - Wenn sie es dennoch nicht tun oder das nicht klar ist, würde ich dennoch hilfsweise selbst einen Antrag beim Sozialamt stellen. Wenn sich das später als unnötig erweisen sollte, kann man den immer noch wieder zurück ziehen.


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Antwort #17 - 02.04.2012 um 10:09:58
 
ok vielen dank ,

wir machen uns jetzt auf den weg,und ich hoffe es klappt alles,
melde mich später noch mal
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Antwort #18 - 02.04.2012 um 12:49:18
 
hallo zusammen,

wir waren jetzt Grad beim Jobcenter,
und die Jobcenter Dame hat den Antrag genommen,wir sollen aber
wen er den Aufenthalt bekommt noch nachreichen!
sie sagte sobald er den Aufenthalt hat wird sie überprüfen ob er recht auf hartz4 hat,wen das nicht der Fall sein sollte
muss er einen Antrag beim Sozialamt stellen,ihre Worte waren eher so ( sollte er kein Anspruch auf hartz4 haben wird er dort einen Antrag stellen wo auch die Asylbewerber sind !)

naja ich war froh das sie wenigstens den Antrag genommen hat den Aufenthaltstitel reichen wir dann sowieso nach!
und das heißt ja jetzt auch wen er Anspruch haben sollte müssen sie ihm ja ab dem heutigen Tag alles machzahlen ?
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Antwort #19 - 02.04.2012 um 13:15:37
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 12:49:18:
und das heißt ja jetzt auch wen er Anspruch haben sollte müssen sie ihm ja ab dem heutigen Tag alles machzahlen ?
           

Richtig.

Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 12:49:18:
sollte er kein Anspruch auf hartz4 haben wird er dort einen Antrag stellen wo auch die Asylbewerber sind !


Boah!

Da könnte ich mal wieder platzen - sein Leistungsbegehren hat überhaupt nichts, aber auch überhaupt gar nichts mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu tun! -

Aber egal - im Zweifel hin zum Sozialamt und dort den Antrag stellen.

Ich würde das wahrscheinlich sowieso machen - denn das mit dem Krankenversicherungsschutz hängt ja augenscheinlich immer noch total in der Schwebe.

Ich würde also mit dem Hinweis, dass sie das Jobcenter noch nicht "schlüssig" ist, beim Sozialamt vorsprechen und dort sagen, dass hilfsweise auch ein Antrag auf Leistungsgewährung nach dem SGB XII gestellt wird.


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Antwort #20 - 02.04.2012 um 13:42:26
 
also könnte ich praktisch morgen zum Sozialamt und dort einen Antrag stellen ,oder ?

Sorry ich stelle mal jetzt eine blöde frage,also ich weiß ja wo das Jobcenter ist usw.
aber das Sozialamt  für Stuttgart- Neugereut weiß ich nicht !
wen ich also im Internet nach gucke und Sozialamt eintippe kommt da immer die Adresse wo ich auch heute war !?
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Antwort #21 - 02.04.2012 um 14:02:54
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 13:42:26:
wen ich also im Internet nach gucke und Sozialamt eintippe kommt da immer die Adresse wo ich auch heute war !?
           


Ich habe
das hier
gefunden.

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Antwort #22 - 02.04.2012 um 14:09:55
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 13:42:26:
also könnte ich praktisch morgen zum Sozialamt und dort einen Antrag stellen ,oder ?


Und Du gehst auch kein Risiko ein: Wenn das Jobcenter sich nicht zuständig "fühlt" (so scheint man ja dort der Arbeit nachzugehen), musst laut Gesetz nicht Du zum Sozialamt, sondern der Antrag - das Jobcenter muss ihn also weiterleiten. Laut Gesetz habt Ihr also schon bei beiden den Antrag gestellt.

Falls Du später beim Sozialgericht klagst, kannst du ganz ruhig sein: Alle Richterinnen und Richter sehen es genauso.

Macht es ruhig noch mal beim Sozialamt - doppelt schadet nicht. Aber Sorgen musst Du Dir keine mehr machen.
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Antwort #23 - 02.04.2012 um 14:16:48
 
schweitzer : Die Webseite geht nicht auf !?


sobald ich herraus gefunden habe wo das Sozialamt ist,werde ich dort auch hingehen!
ich bin so durcheinander das ich nicht mehr genau weiß was ich machen muss und wo Smiley
muss mir schon alles aufschreiben!
also ist das kein Problem wenn ich auch zum Sozialamt gehe,kann also das Jobcenter nichts sagen ! Von wegen sie haben da jetzt 2 anträge und wollen 2mal Geld kassieren oder so !?
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Antwort #24 - 02.04.2012 um 14:20:00
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 14:16:48:
also ist das kein Problem wenn ich auch zum Sozialamt gehe,kann also das Jobcenter nichts sagen ! Von wegen sie haben da jetzt 2 anträge und wollen 2mal Geld kassieren oder so !?


Nein, das ist kein Problem. Du kannst ja beim Sozialamt sagen, dass der andere Antrag läuft.

Falls beide Behörden einen Fehler machen (scheint bei Euch ja möglich...) und beide zahlen, müsst Ihr die Hälfte vom Geld aufheben, weil dann irgendwann eine Aufforderung kommt, das Geld zurück zu zahlen.
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Antwort #25 - 02.04.2012 um 14:33:04
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 14:16:48:
schweitzer : Die Webseite geht nicht auf !?


Bei mir auch nicht mehr, gar nichts von der Stadtverwaltung Stuttgart geht mehr auf - scheint so als gäbe es da ein Serverproblem. - Habe die Adresse ab so nicht parat  unentschlossen -- UUUPs - nach gaaaanz langer Ladezeit ist die Seite nun doch aufgegangen - ich kopiere Dir die Adresse - hier ist sie:

Bürgerservice Soziale Leistungen - Sozialhilfe, Grundsicherung Mühlhausen
Bezirksrathaus Mühlhausen
Mönchfeldstraße 35
70378 Stuttgart
S-Mühlhausen

Postanschrift

Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Telefon:

+49 711 216-4236 (A - He)

+49 711 216-4245 (Hf - Li)

+49 711 216-4259 (Lj - Sa)

Fax:  +49 711 216-4220

Egal wie, Reinhard hat in seinen letzten bedien Antworten schon das Richtige gesagt. - Mir ging es mit meinem Hinweis auf das Sozialamt nur darum, dass Ihr ggf. etwas früher Unterstützung erhaltet als es offensichtlich beim Jobcenter der Fall sein wird.

Wenn Du Dich zu unsicher fühlst, warte die zwei Tage, bis Ihr den Termin bei der Beratungsstelle habt. Nimm ggf. diesen und den anderen (verlinkten) thread zu Hartz IV nach Einreise von Ehegatten ausgedruckt mit.

Entscheidend ist zunächst, dass ein Antrag gestellt ist, und das habt ihr ja nun beim Jobcenter getan.


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Antwort #26 - 02.04.2012 um 14:45:30
 
ja das werde ich so machen,

die Migrationstelle hat Grad auch angerufen und sagte wir sollen schon morgen vorbei kommen Smiley

die Adresse die du mir gegeben hast,dass ist die Adresse wo wir ja auch waren Smiley das verwirrt mich jetzt,kann das sein das auch da das Sozialamt ist oder was,komisch ?
wen ich unter den Namen meines Mannes gucke um die Telefonnummer zu bekommen vom Sozialamt da lande ich bei meiner Beratin wieder wo ich heute war,hehehhe
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Antwort #27 - 03.04.2012 um 11:29:47
 
Das Job-Center ist ja eine gemeinsame Stelle von Sozialamt (örtlich) und Agentur für Arbeit (Filiale der Bundesbehörde). Insofern kann es schon sein, dass Sozialamt und Job-Center im gleichen Gebäude sitzen und die Sachbearbeiterin den Antrag nach einer Ablehnung an sich selbst weiterleiten muss.

Mach es mit der Beratungsstelle zusammen und lass Dich nicht nerven, von Geldbetrag her sind "Sozialhilfe" und "Arbeitslosengeld II" identisch. Das, worauf Ihr Anspruch habt, wird also irgendwann auch (rückwirkend) bei Euch ankommen, egal wer es dann abschickt.
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Antwort #28 - 03.04.2012 um 12:38:28
 
hallo zusammen,

wir waren heute bei der Migrationstelle,die Dame hat sich das auch alles aus dem Forum durchgelesen !
somit haben wir uns zusammen gesetzt und die genaue Adresse vom Sozialamt herraus zu bekommen !
und egal wie wir es gemacht haben wir landeten immer bei dem gleichen Amt wo wir ja eigentlich auch sind !naja auf jeden Fall hat sie mir 2 Telefonnummern gegeben wo ich anrufen kann !

die andere Sache ist ich war heute auch noch mal beim Jobcenter habe den Mietvertrag  nachträglich abgegeben!
habe die Jobcenter Dame direkt drauf angesprochen wegen dem sozialgeld und wen er bei hartz 4 kein geld bekommt das sie das bitte beim Sozialamt weiterleiten sollen!

habe sie auch gefragt sie soll mir doch bitte die Nummer geben vom Sozialamt den es müsste ja im gleichen Haus sein!

aber jetzt kommt ja das beste was ich für eine Antwort bekam !
die Jobcenter Dame lachte und packte sich an ihren Bauch und sagte meine junge Dame wo leben sie ?Sozialämter gibt es doch gar nicht mehr und schon gar nicht für ihren Mann den er ist ja kein Asylbewerber ! und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!
also echt entweder spinnen die oder ich,ich kann auch erst morgen die Nummer anrufen vom Sozialamt was mir die
Migrationstelle gebeben hat und nach fragen ob der Sitz jetzt da ist wo auch das Jobcenter ist!

aber wie kommt die jetzt auf 2 wochen und dann wird alles gelöscht?
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Antwort #29 - 03.04.2012 um 13:15:52
 
hallo,

mache das alles nochmal schriftlich was sie dir gesagt hat und schicke es per Mail und als Brief nochmal das sie dazu Stellung nimmt, das ist ja echt schon die Höhe. Jede Behörde weiß das die Aufenthalterlaubnisse bis zu 8 Wochen dauern.

Lass dich nicht abwimmeln, mache das ganze mit Ihrer Aussage nochmal schriftlich, das Sie sich dazu äußern soll und auch das Sie bitte wenn dies abgelehnt wird, schriftlich zusenden soll dann kannst du in aller Ruhe vor Gericht klagen.

Es ist manchmal schon dreist was sich solche Bearbeiter, leisten. Ich würde dazu auch gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Chef schreiben damit der auch gleich bescheid weiß.

Lass dich nur nicht abwimmeln.
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Antwort #30 - 03.04.2012 um 13:29:00
 
soll ich das wen ich es schriftlich habe zum Jobcenter schicken und sagen sie soll Stellung dazu nehmen ?

Und wie genau kann ich mit dem schreiben anfangen?
ich weiß das klingt bissel blöd ich weiß aber net so genau wie ich so ein Brief schreiben soll ?!
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Antwort #31 - 03.04.2012 um 13:46:20
 
Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 12:38:28:
die andere Sache ist ich war heute auch noch mal beim Jobcenter habe den Mietvertrag  nachträglich abgegeben!
habe die Jobcenter Dame direkt drauf angesprochen wegen dem sozialgeld und wen er bei hartz 4 kein geld bekommt das sie das bitte beim Sozialamt weiterleiten sollen!

habe sie auch gefragt sie soll mir doch bitte die Nummer geben vom Sozialamt den es müsste ja im gleichen Haus sein!

aber jetzt kommt ja das beste was ich für eine Antwort bekam !
die Jobcenter Dame lachte und packte sich an ihren Bauch und sagte meine junge Dame wo leben sie ?Sozialämter gibt es doch gar nicht mehr und schon gar nicht für ihren Mann den er ist ja kein Asylbewerber ! und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!
also echt entweder spinnen die oder ich,ich kann auch erst morgen die Nummer anrufen vom Sozialamt was mir die
Migrationstelle gebeben hat und nach fragen ob der Sitz jetzt da ist wo auch das Jobcenter ist!

aber wie kommt die jetzt auf 2 wochen und dann wird alles gelöscht?



Das ist alles Blödsinn.

Du hast den Antrag abgegeben, jetzt muss die Behörde entscheiden. Falls sie den Antrag ablehnt, muss die Dame ihn an das Sozialamt weiter leiten, Du kannst aber dann schon gegen die Ablehnung klagen.

Lass Dich nicht verwirren, Du hast alles richtig gemacht, die Sachbearbearbeiterin darf überhaupt nichts löschen.

Wenn Du in 14 Tagen keine Antwort hast, gehst Du wieder zur Beratungsstelle, und ihr fragt von dort aus nach, was mit der Antwort ist. Du musst auf einen schriftlichen Antrag einen schriftlichen Bescheid bekommen, und gelöscht wird überhaupt nichts.

Und: Jede Kommune hat ein Sozialamt, das hat nichts mit Asylanträgen zu tun.
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Antwort #32 - 03.04.2012 um 13:52:38
 
Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 12:38:28:
und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!


Wenn das tatsächlich so gesagt worden ist, dann klingt das wie aus dem miesesten Film gekupfert.

Es wäre für diesen Fall nicht schlecht, wenn Du eine Kopie von dem Antrag hättest möglichst mit dem Eingangsstempel drauf. (Leider habe auch ich schon in meiner Beratungspraxis immer mal wieder erlebt, dass Anträge mit einen mal plötzlich "verschwunden" waren.)

Fakt ist, dass Ihr einen Anspruch auf Bescheidung Eures Antrages habt - die Nummer mit dem "nach zwei Wochen wird der vernichtet, wenn keine AE vorgelegt wird", klingt wie Kino aus einer "Bananenrepublik".

Ich würde ab sofort mit dem Jobcenter nichts mehr ohne Zeugen bzw. Kopien machen. Schildere der Beratungsstelle, dass, was Du erlebt hast und bitte darum, dass sie Euch dort unmittelbar und direkt unterstützen, nachfragen, begleiten.Entscheidet gemeinsam, wie weiter vorgegangen wird!

Einen ersten konkreten Hinweis auf diesem Wege hätte ich auch gleich noch: Ich würde, sofern Ihr das nicht schon in dem Antrag gemacht habt, ein Ergänzungsschreiben zum Antrag machen. In dem schreibt Ihr, dass Ihr auf jeden Fall um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersucht - dieses Schreiben gibst Du gegen Empfangsbestätigung noch beim Jobcenter ab. -

Bleibt trotz allem möglichst emotionslos, korrekt und sachlich.


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Antwort #33 - 03.04.2012 um 14:11:14
 
also das ist ja was mit dem Amt!

soll ich den erst mal jetzt warten und in 2 wochen noch mal hin,
oder soll ich jetzt schon mal was machen ?

da ich ja mehrbedarf und andere Anträge im Dezember für meine Schwangerschaft gemacht habe und bis heute auch noch nix habe,habe ich sie ja drauf auch noch angesprochen!
und sie hat sich entschuldigt es war ja so ein Durcheinander die Wochen im jobcenter das sie nicht dazu kam,
aber sie gleich nach den Feiertagen alles erledigt und alles nachbezahlt was mir zusteht!
und dann wird mein Berater im Jobcenter gewechselt ,da sich
mein Familienname geändert hat und sie nicht mehr dazu zuständig ist!

soll ich jetzt erst mal warten und sobald ich für den mehrbedarf alles habe und die Akten dann zum anderen Berater gehen mich erst dann beim neuen Berater melden und nach fragen ?
oder soll ich jetzt schon mal was machen ?
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Antwort #34 - 03.04.2012 um 14:16:17
 
Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 14:11:14:
oder soll ich jetzt schon mal was machen ?
           


Zwei Dinge solltest Du IMHO tun - ich wiederhole mich.

Erstens:

schweitzer schrieb am 03.04.2012 um 13:52:38:
Ich würde, sofern Ihr das nicht schon in dem Antrag gemacht habt, ein Ergänzungsschreiben zum Antrag machen. In dem schreibt Ihr, dass Ihr auf jeden Fall um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersucht - dieses Schreiben gibst Du gegen Empfangsbestätigung noch beim Jobcenter ab. - 


Zweitens:

schweitzer schrieb am 03.04.2012 um 13:52:38:
Schildere der Beratungsstelle, dass, was Du erlebt hast und bitte darum, dass sie Euch dort unmittelbar und direkt unterstützen, nachfragen, begleiten.Entscheidet gemeinsam, wie weiter vorgegangen wird! 


Meinetwegen auch anders herum.

Wichtig vielleicht noch: Schreibe "Ergänzungsschreiben zum Antrag vom ..."


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Antwort #35 - 03.04.2012 um 14:25:09
 
Ok ,

dann mache ich erst mal das Ergänzungschreiben fertig !
kann ich das auch per einschreiben schicken oder muss ich da persönlich hin ?

Und wie kann ich so ein  Brief anfangen zb. mit:
Ergänzungschreiben zum Antrag vom....

und dann einfach drunter das ich sie darum bitte
mir um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersuche ?

natürlich vergesse ich nicht das
sehr geehrte Damen und Herren und die anderen Sachen die dahin gehören !
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Antwort #36 - 03.04.2012 um 14:38:47
 
Du kannst es natürlich per Einschreiben machen.

Wenn Du es persönlich hinbringst, verlange eine Quittung dafür, dass das Schreiben angekommen ist.

Für die "alten" Anträge würde ich genauso ein Schreiben (aber getrennt von diesem) hinschicken und um eine sofortige Antwort bitten. Die Behörde hat Weihnachten schon gewusst, dass im April Ostern ist, das kann keine Entschuldigung sein. Und dass jemand heiraten und den Namen wechseln kann, kennt die Behörde auch seit hundert Jahren. Solche Ausreden musst Du nicht akzeptieren.
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Antwort #37 - 03.04.2012 um 14:43:34
 
Ok vielen vielen dank ich werde das so machen ein schreiben für den mehrbedarf und das andere wegen dem Antrag meines Mannes !

Mal gucken was dann kommt,werde aber auf jeden Fall sobald der Berater sich gewechselt hat einen Termin bei ihm machen und mal gucken wie er die Sachen sieht !

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Antwort #38 - 04.04.2012 um 14:24:56
 
Hallo zusammen !

ich habe Grad herraus bekommen wo das Sozialamt hier bei mir ist Smiley
es ist tatsächlich im gleichen Gebäude !habe dort gleich angerufen um einen Termin zu bekommen !
da sagte die Dame ich soll morgen mit meinem Mann vorbei schauen und auch beim Sozialamt einen Antrag stellen !
nur das komische ist was sie gesagt hat,das wen ich einen Antrag beim Jobcenter gestellt habe und mein Mann eine absage
von hartz4 bekommt,dass es dann bei ihr auch so sein wird das er kein recht auf Sozialleistungen hat !
Also jetzt verstehe ich nur Bahnhof eigentlich soll doch das Sozialamt Überbrückungsgeld zahlen bis sich das mit dem Jobcenter geklärt hat oder nicht ?
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Antwort #39 - 04.04.2012 um 15:05:49
 
Du solltest inzwischen gemerkt haben, dass solche mündlichen "Einschätzungen" nichts wert sind.

Das Gegenteil ist richtig: Wenn er Hartz-4 (ALG II) bekommt, wird die Sozialhilfe abgelehnt. Wenn er kein ALG II bekommt, hat er ein Recht auf Sozialhilfe.

Dir kann es egal sein, weil es genau gleich viel Geld ist.
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Antwort #40 - 04.04.2012 um 15:08:57
 
ich werde morgen einfach mal dort hin
gehen und Antrag auf Soziale Leistungen stellen und mal gucken was passiert !

ich danke euch für eure Hilfe bis jetzt und
ich werde mich bestimmt noch mal melden !
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Antwort #41 - 05.04.2012 um 16:41:55
 
hallo,

ich war eben beim Sozialamt und habe einen Antrag mit meinem Mann gestellt !
die Dame hat gesagt sie wird das alles überprüfen und sich gleich bei mir melden,sobald sie auch weiß was nun mit dem recht auf Harz4 für meinen Mann ist !
ich warte jetzt einfach mal ab was für ein Bescheid vom hartz 4 kommt für meinen Mann!
dann schaue ich mal wie ich weiter vorgehe !auf jeden Fall haben wir jetzt einen Antrag beim Jobcenter gestellt und beim Sozialamt!
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Antwort #42 - 11.04.2012 um 14:33:03
 
Hallo,

ich war heute noch mal beim Jobcenter,wollte mal nach fragen wie das aussieht wegen dem Integrationkurs für meinen Mann,wer die kosten übernimmt !
und habe meine Beraterin noch mal wegen den Leistungen gefragt für meinen Mann,und habe ihr noch mal gesagt das ich auch einen Antrag beim Sozialamt gestellt habe (Für meinen Ehemann)
darauf sagte Sie :wegen dem Integrationkurs soll noch mal kommen wen ich bei einem Integrationkurs war!
und wegen den Leistungen wird sie jetzt abwarten sobald ich die Bescheinigung von der Ausländerbehörde bekomme wegen dem Aufenthaltstitel für meinen Mann!
ich habe ihr aber dann gesagt das ich schon Bescheid weiß das es passieren kann das er kein hartz4 bekommt deswegen habe ich ja einen Antrag beim Sozialamt noch gestellt,den gesetzlich hat er recht auf Sozialleistungen und habe ich dann die ganzen unterlagen der Gesetze auf den Tisch geknallt,aber dies wollte sie gar nicht lesen sie meinte nur ich solle doch abwarten wen ich mit der Bescheinigung komme und die dann weiter vorgehen!
sie sagte aber dann noch:ja eigentlich wen er kein Harz4 bekommt ,bekommt er auch keine Sozialleistungen !

darauf hin habe ich ihr gesagt sie solle sich doch bitte die unterlagen durchlesen,weil gesetzlich hat er recht drauf und wen sie die Meinung so ist das er kein recht hat ,warte ich jetzt auf das schreiben vom JobCenter und Sozialamt und wen beide absagen sind ,dann werde ich weiter über das sozialGericht gehen!
darauf sagte die Beraterin das kann ich dann machen ich kann ruhig eine klage abgeben wen ich möchte sobald ich die bescheide bekomme und sie negativ ausgehen!

soll ich jetzt erstmal mal warten bis ich die Bescheinigung von der Ausländerbehörde bekomme und  abgebe oder soll ich jetzt schon mal was machen ?
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Antwort #43 - 11.04.2012 um 14:52:00
 
Sorayah schrieb am 11.04.2012 um 14:33:03:
ich war heute noch mal beim Jobcenter,wollte mal nach fragen wie das aussieht wegen dem Integrationkurs für meinen Mann,wer die kosten übernimmt !


Wegen der Kostenübernahme für einen Integrationskurs wendet Euch bitte an eine MBE oder direkt an einen Sprachkursträger, der eine Zulassung für die Durchführung von Integrationskursen hat. - Über diese Stellen ist bei Bedürftigkeit ein Antrag auf Kostenübernahme an das BAMF zu richten.  -

Insoweit hat das Jobcenter damit nichts zu tun.

Selyyy, ich hatte ja schon mehrfach auf den Kontakt zu einer MBE hingewiesen. Macht das bitte so - sammelt Eure Fragen, Probleme ein bisschen und wendet Euch immer wieder an diese Stelle.


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Antwort #44 - 11.04.2012 um 15:00:05
 
Ah ok vielen dank ,

ich soll am Montag zu MBE kommen !

Aber eine frage habe ich da noch wäre es den sinnvoll jetzt schon irgendwie was schriftlich
zu machen und zb beim Sozialgericht abzugeben oder erst mal wirklich abwarten was für bescheide kommen !?

Ich weiß ich und meine fragen Smiley aber lieber frage ich nach bevor ich wieder tausend andere Wege gehe !
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Antwort #45 - 11.04.2012 um 15:07:48
 
Sorayah schrieb am 11.04.2012 um 15:00:05:
Aber eine frage habe ich da noch wäre es den sinnvoll jetzt schon irgendwie was schriftlichzu machen und zb beim Sozialgericht abzugeben oder erst mal wirklich abwarten was für bescheide kommen !?


Wenn Ihr irgendwie halbwegs über die Runden kommt, wäre es jetzt noch zu früh das Sozialgericht anzurufen. Wenn allerdings die existenzielle Not tatsächlich groß ist, ihr gar nicht wisst, wie ihr morgen Euer Essen bezahlen sollt, wäre ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht angezeigt. - Das ist aber eine ziemlich schwierige Geschichte, muss formal und inhaltlich richtig gut begründet formuliert werden. - Das ist für einen Laien regelmäßig ganz schön schwer.

Wenn es wirklich so ganz eng ist, besprecht auch das mit der MBE.


Sorayah schrieb am 11.04.2012 um 15:00:05:
aber lieber frage ich nach bevor ich wieder tausend andere Wege gehe !
           


Ist grundsätzlich schon richtig, dafür gibts uns ja. - Und ein "bissel" laufen musst Du ja trotzdem noch ...  Zwinkernd

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Antwort #46 - 11.04.2012 um 15:20:28
 
danke schweitzer,

ja laufen muss ich echt noch ,wie ich das auch alles sehe,
ist nur bissel alles knapp für mich wegen der Schwangerschaft !
aber ich gehe dann erst mal am Montag zu meinem Termin und gucke mal was wir da machen können !
ja das Geld ist schon sehr knapp,haben ja nur 200 Euro übrig monatlich von meiner Regelleistung!

Aber wen es so schwierig ist und zu kompliziert jetzt schon das Sozialgericht zu informieren ,dann warte ich lieber ab  bis ich die bescheide vom Jobcenter bekomme und dem Sozialamt,weil immer hin wen er dann doch Geld bekommen sollte (was ich echt hoffe )
wird ihm ja alles rückwirkend seit dem Antrag den wir gestellt haben bezahlt !
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Antwort #47 - 17.04.2012 um 18:00:00
 
Hallo zusammen ,

ich wollte euch nur mal kurz Bericht geben ,das ich heute bei der Beratungstelle war !
ich kann es nicht glauben,ich dachte ich Träume die ganze zeit,die Dame hat mir so sehr geholfen,sie hat bei der AOK angerufen hat alles geklärt mit der Krankenversicherung meines Mannes,dann hat sie das JobCenter angerufen und hat die JobCentar Dame auf all die Sachen angesprochen was vorgefallen ist und !
Die Jobcenter Dame war so anders sie meinte sobald am Freitag die Bescheinigung vorliegt das er den Aufenthalt bekommt werden wir uns sofort um alles kümmern !
Ich dachte nur in mir ,warum geht das jetzt alles so nett ?!
Die Beratungsstelle hat mir heute mit Schwangerschaftskleidung sowie Babykleidung und Finanziell geholfen bis alles mit dem Jobcenter geklärt ist in den Nächsten 2 wochen!

Ich war so froh das es doch jemanden gibt der zuhört und Hilfe anbietet und tatsächlich geholfen hat !

Euch danke ich auch das ihr mir den Tipp gebeben habt das ich zu einer Beratungstelle gehe und all anderen Antworten die ihr mir bis jetzt gegeben habt,so hat ich immer ein leichten Durchblick Smiley

werde mich aber auf jeden Fall bei euch nochmal melden und Bescheid geben was raus gekommen ist mit dem Jobcenter und die bevorstehenden Zahlungen die ich noch bekommen soll für mein Mann Zwinkernd
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