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Hartz4 (Gelesen: 17.190 mal)
Themen Beschreibung: Umziehen
Sorayah
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Antwort #30 - 03.04.2012 um 13:29:00
 
soll ich das wen ich es schriftlich habe zum Jobcenter schicken und sagen sie soll Stellung dazu nehmen ?

Und wie genau kann ich mit dem schreiben anfangen?
ich weiß das klingt bissel blöd ich weiß aber net so genau wie ich so ein Brief schreiben soll ?!
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reinhard
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Antwort #31 - 03.04.2012 um 13:46:20
 
Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 12:38:28:
die andere Sache ist ich war heute auch noch mal beim Jobcenter habe den Mietvertrag  nachträglich abgegeben!
habe die Jobcenter Dame direkt drauf angesprochen wegen dem sozialgeld und wen er bei hartz 4 kein geld bekommt das sie das bitte beim Sozialamt weiterleiten sollen!

habe sie auch gefragt sie soll mir doch bitte die Nummer geben vom Sozialamt den es müsste ja im gleichen Haus sein!

aber jetzt kommt ja das beste was ich für eine Antwort bekam !
die Jobcenter Dame lachte und packte sich an ihren Bauch und sagte meine junge Dame wo leben sie ?Sozialämter gibt es doch gar nicht mehr und schon gar nicht für ihren Mann den er ist ja kein Asylbewerber ! und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!
also echt entweder spinnen die oder ich,ich kann auch erst morgen die Nummer anrufen vom Sozialamt was mir die
Migrationstelle gebeben hat und nach fragen ob der Sitz jetzt da ist wo auch das Jobcenter ist!

aber wie kommt die jetzt auf 2 wochen und dann wird alles gelöscht?



Das ist alles Blödsinn.

Du hast den Antrag abgegeben, jetzt muss die Behörde entscheiden. Falls sie den Antrag ablehnt, muss die Dame ihn an das Sozialamt weiter leiten, Du kannst aber dann schon gegen die Ablehnung klagen.

Lass Dich nicht verwirren, Du hast alles richtig gemacht, die Sachbearbearbeiterin darf überhaupt nichts löschen.

Wenn Du in 14 Tagen keine Antwort hast, gehst Du wieder zur Beratungsstelle, und ihr fragt von dort aus nach, was mit der Antwort ist. Du musst auf einen schriftlichen Antrag einen schriftlichen Bescheid bekommen, und gelöscht wird überhaupt nichts.

Und: Jede Kommune hat ein Sozialamt, das hat nichts mit Asylanträgen zu tun.
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schweitzer
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Antwort #32 - 03.04.2012 um 13:52:38
 
Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 12:38:28:
und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!


Wenn das tatsächlich so gesagt worden ist, dann klingt das wie aus dem miesesten Film gekupfert.

Es wäre für diesen Fall nicht schlecht, wenn Du eine Kopie von dem Antrag hättest möglichst mit dem Eingangsstempel drauf. (Leider habe auch ich schon in meiner Beratungspraxis immer mal wieder erlebt, dass Anträge mit einen mal plötzlich "verschwunden" waren.)

Fakt ist, dass Ihr einen Anspruch auf Bescheidung Eures Antrages habt - die Nummer mit dem "nach zwei Wochen wird der vernichtet, wenn keine AE vorgelegt wird", klingt wie Kino aus einer "Bananenrepublik".

Ich würde ab sofort mit dem Jobcenter nichts mehr ohne Zeugen bzw. Kopien machen. Schildere der Beratungsstelle, dass, was Du erlebt hast und bitte darum, dass sie Euch dort unmittelbar und direkt unterstützen, nachfragen, begleiten.Entscheidet gemeinsam, wie weiter vorgegangen wird!

Einen ersten konkreten Hinweis auf diesem Wege hätte ich auch gleich noch: Ich würde, sofern Ihr das nicht schon in dem Antrag gemacht habt, ein Ergänzungsschreiben zum Antrag machen. In dem schreibt Ihr, dass Ihr auf jeden Fall um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersucht - dieses Schreiben gibst Du gegen Empfangsbestätigung noch beim Jobcenter ab. -

Bleibt trotz allem möglichst emotionslos, korrekt und sachlich.


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Antwort #33 - 03.04.2012 um 14:11:14
 
also das ist ja was mit dem Amt!

soll ich den erst mal jetzt warten und in 2 wochen noch mal hin,
oder soll ich jetzt schon mal was machen ?

da ich ja mehrbedarf und andere Anträge im Dezember für meine Schwangerschaft gemacht habe und bis heute auch noch nix habe,habe ich sie ja drauf auch noch angesprochen!
und sie hat sich entschuldigt es war ja so ein Durcheinander die Wochen im jobcenter das sie nicht dazu kam,
aber sie gleich nach den Feiertagen alles erledigt und alles nachbezahlt was mir zusteht!
und dann wird mein Berater im Jobcenter gewechselt ,da sich
mein Familienname geändert hat und sie nicht mehr dazu zuständig ist!

soll ich jetzt erst mal warten und sobald ich für den mehrbedarf alles habe und die Akten dann zum anderen Berater gehen mich erst dann beim neuen Berater melden und nach fragen ?
oder soll ich jetzt schon mal was machen ?
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schweitzer
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Antwort #34 - 03.04.2012 um 14:16:17
 
Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 14:11:14:
oder soll ich jetzt schon mal was machen ?
           


Zwei Dinge solltest Du IMHO tun - ich wiederhole mich.

Erstens:

schweitzer schrieb am 03.04.2012 um 13:52:38:
Ich würde, sofern Ihr das nicht schon in dem Antrag gemacht habt, ein Ergänzungsschreiben zum Antrag machen. In dem schreibt Ihr, dass Ihr auf jeden Fall um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersucht - dieses Schreiben gibst Du gegen Empfangsbestätigung noch beim Jobcenter ab. - 


Zweitens:

schweitzer schrieb am 03.04.2012 um 13:52:38:
Schildere der Beratungsstelle, dass, was Du erlebt hast und bitte darum, dass sie Euch dort unmittelbar und direkt unterstützen, nachfragen, begleiten.Entscheidet gemeinsam, wie weiter vorgegangen wird! 


Meinetwegen auch anders herum.

Wichtig vielleicht noch: Schreibe "Ergänzungsschreiben zum Antrag vom ..."


=schweitzer=
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Antwort #35 - 03.04.2012 um 14:25:09
 
Ok ,

dann mache ich erst mal das Ergänzungschreiben fertig !
kann ich das auch per einschreiben schicken oder muss ich da persönlich hin ?

Und wie kann ich so ein  Brief anfangen zb. mit:
Ergänzungschreiben zum Antrag vom....

und dann einfach drunter das ich sie darum bitte
mir um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersuche ?

natürlich vergesse ich nicht das
sehr geehrte Damen und Herren und die anderen Sachen die dahin gehören !
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reinhard
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Antwort #36 - 03.04.2012 um 14:38:47
 
Du kannst es natürlich per Einschreiben machen.

Wenn Du es persönlich hinbringst, verlange eine Quittung dafür, dass das Schreiben angekommen ist.

Für die "alten" Anträge würde ich genauso ein Schreiben (aber getrennt von diesem) hinschicken und um eine sofortige Antwort bitten. Die Behörde hat Weihnachten schon gewusst, dass im April Ostern ist, das kann keine Entschuldigung sein. Und dass jemand heiraten und den Namen wechseln kann, kennt die Behörde auch seit hundert Jahren. Solche Ausreden musst Du nicht akzeptieren.
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Antwort #37 - 03.04.2012 um 14:43:34
 
Ok vielen vielen dank ich werde das so machen ein schreiben für den mehrbedarf und das andere wegen dem Antrag meines Mannes !

Mal gucken was dann kommt,werde aber auf jeden Fall sobald der Berater sich gewechselt hat einen Termin bei ihm machen und mal gucken wie er die Sachen sieht !

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Antwort #38 - 04.04.2012 um 14:24:56
 
Hallo zusammen !

ich habe Grad herraus bekommen wo das Sozialamt hier bei mir ist Smiley
es ist tatsächlich im gleichen Gebäude !habe dort gleich angerufen um einen Termin zu bekommen !
da sagte die Dame ich soll morgen mit meinem Mann vorbei schauen und auch beim Sozialamt einen Antrag stellen !
nur das komische ist was sie gesagt hat,das wen ich einen Antrag beim Jobcenter gestellt habe und mein Mann eine absage
von hartz4 bekommt,dass es dann bei ihr auch so sein wird das er kein recht auf Sozialleistungen hat !
Also jetzt verstehe ich nur Bahnhof eigentlich soll doch das Sozialamt Überbrückungsgeld zahlen bis sich das mit dem Jobcenter geklärt hat oder nicht ?
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Antwort #39 - 04.04.2012 um 15:05:49
 
Du solltest inzwischen gemerkt haben, dass solche mündlichen "Einschätzungen" nichts wert sind.

Das Gegenteil ist richtig: Wenn er Hartz-4 (ALG II) bekommt, wird die Sozialhilfe abgelehnt. Wenn er kein ALG II bekommt, hat er ein Recht auf Sozialhilfe.

Dir kann es egal sein, weil es genau gleich viel Geld ist.
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Antwort #40 - 04.04.2012 um 15:08:57
 
ich werde morgen einfach mal dort hin
gehen und Antrag auf Soziale Leistungen stellen und mal gucken was passiert !

ich danke euch für eure Hilfe bis jetzt und
ich werde mich bestimmt noch mal melden !
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Antwort #41 - 05.04.2012 um 16:41:55
 
hallo,

ich war eben beim Sozialamt und habe einen Antrag mit meinem Mann gestellt !
die Dame hat gesagt sie wird das alles überprüfen und sich gleich bei mir melden,sobald sie auch weiß was nun mit dem recht auf Harz4 für meinen Mann ist !
ich warte jetzt einfach mal ab was für ein Bescheid vom hartz 4 kommt für meinen Mann!
dann schaue ich mal wie ich weiter vorgehe !auf jeden Fall haben wir jetzt einen Antrag beim Jobcenter gestellt und beim Sozialamt!
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Antwort #42 - 11.04.2012 um 14:33:03
 
Hallo,

ich war heute noch mal beim Jobcenter,wollte mal nach fragen wie das aussieht wegen dem Integrationkurs für meinen Mann,wer die kosten übernimmt !
und habe meine Beraterin noch mal wegen den Leistungen gefragt für meinen Mann,und habe ihr noch mal gesagt das ich auch einen Antrag beim Sozialamt gestellt habe (Für meinen Ehemann)
darauf sagte Sie :wegen dem Integrationkurs soll noch mal kommen wen ich bei einem Integrationkurs war!
und wegen den Leistungen wird sie jetzt abwarten sobald ich die Bescheinigung von der Ausländerbehörde bekomme wegen dem Aufenthaltstitel für meinen Mann!
ich habe ihr aber dann gesagt das ich schon Bescheid weiß das es passieren kann das er kein hartz4 bekommt deswegen habe ich ja einen Antrag beim Sozialamt noch gestellt,den gesetzlich hat er recht auf Sozialleistungen und habe ich dann die ganzen unterlagen der Gesetze auf den Tisch geknallt,aber dies wollte sie gar nicht lesen sie meinte nur ich solle doch abwarten wen ich mit der Bescheinigung komme und die dann weiter vorgehen!
sie sagte aber dann noch:ja eigentlich wen er kein Harz4 bekommt ,bekommt er auch keine Sozialleistungen !

darauf hin habe ich ihr gesagt sie solle sich doch bitte die unterlagen durchlesen,weil gesetzlich hat er recht drauf und wen sie die Meinung so ist das er kein recht hat ,warte ich jetzt auf das schreiben vom JobCenter und Sozialamt und wen beide absagen sind ,dann werde ich weiter über das sozialGericht gehen!
darauf sagte die Beraterin das kann ich dann machen ich kann ruhig eine klage abgeben wen ich möchte sobald ich die bescheide bekomme und sie negativ ausgehen!

soll ich jetzt erstmal mal warten bis ich die Bescheinigung von der Ausländerbehörde bekomme und  abgebe oder soll ich jetzt schon mal was machen ?
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Antwort #43 - 11.04.2012 um 14:52:00
 
Sorayah schrieb am 11.04.2012 um 14:33:03:
ich war heute noch mal beim Jobcenter,wollte mal nach fragen wie das aussieht wegen dem Integrationkurs für meinen Mann,wer die kosten übernimmt !


Wegen der Kostenübernahme für einen Integrationskurs wendet Euch bitte an eine MBE oder direkt an einen Sprachkursträger, der eine Zulassung für die Durchführung von Integrationskursen hat. - Über diese Stellen ist bei Bedürftigkeit ein Antrag auf Kostenübernahme an das BAMF zu richten.  -

Insoweit hat das Jobcenter damit nichts zu tun.

Selyyy, ich hatte ja schon mehrfach auf den Kontakt zu einer MBE hingewiesen. Macht das bitte so - sammelt Eure Fragen, Probleme ein bisschen und wendet Euch immer wieder an diese Stelle.


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Antwort #44 - 11.04.2012 um 15:00:05
 
Ah ok vielen dank ,

ich soll am Montag zu MBE kommen !

Aber eine frage habe ich da noch wäre es den sinnvoll jetzt schon irgendwie was schriftlich
zu machen und zb beim Sozialgericht abzugeben oder erst mal wirklich abwarten was für bescheide kommen !?

Ich weiß ich und meine fragen Smiley aber lieber frage ich nach bevor ich wieder tausend andere Wege gehe !
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