Sorayah schrieb am 03.04.2012 um 12:38:28: und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!
Wenn das tatsächlich so gesagt worden ist, dann klingt das wie aus dem miesesten Film gekupfert.
Es wäre für diesen Fall nicht schlecht, wenn Du eine Kopie von dem Antrag hättest möglichst mit dem Eingangsstempel drauf. (Leider habe auch ich schon in meiner Beratungspraxis immer mal wieder erlebt, dass Anträge mit einen mal plötzlich "verschwunden" waren.)
Fakt ist, dass Ihr einen
Anspruch auf Bescheidung Eures Antrages habt - die Nummer mit dem "nach zwei Wochen wird der vernichtet, wenn keine
AE vorgelegt wird", klingt wie Kino aus einer "Bananenrepublik".
Ich würde ab sofort mit dem Jobcenter nichts mehr ohne Zeugen bzw. Kopien machen. Schildere der Beratungsstelle, dass, was Du erlebt hast und bitte darum, dass sie Euch dort unmittelbar und direkt unterstützen, nachfragen, begleiten.Entscheidet gemeinsam, wie weiter vorgegangen wird!
Einen ersten konkreten Hinweis auf diesem Wege hätte ich auch gleich noch: Ich würde, sofern Ihr das nicht schon in dem Antrag gemacht habt, ein Ergänzungsschreiben zum Antrag machen. In dem schreibt Ihr, dass Ihr auf jeden Fall um schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid ersucht - dieses Schreiben gibst Du gegen Empfangsbestätigung noch beim Jobcenter ab. -
Bleibt trotz allem möglichst emotionslos, korrekt und sachlich.
=schweitzer=