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Hartz4 (Gelesen: 17.186 mal)
Themen Beschreibung: Umziehen
Sorayah
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22.03.2012 um 13:59:56
 
hallo ,
ich habe eine frage......mein mann kommt in par tagen zu mir wir haben geheiratet und er hat das einreisevisum bekommen..ich binn auch in der 27ssw.soweit weis ich was ich zu tun habe wen er  da ist......anmeldung meines mannes usw.....da ich aber hartz4empängerin binn habe ich mitbekommen das er die ersten 3monate kein recht auf hartz4hat,wie ich es dan verstanden habe soll ich dan zum sozialamt mit ihm !? in 3monaten haben wir vor auszuziehen aus der wohnung wo ich jetzt binn den die wohnung ist zu klein wen das baby dan da ist....ich wohne in stuttgart habe aber möglichkeit nach starnberg (Bayern ) zu ziehen da hätten wir eine wohnung die für uns 3entspricht und den preis was das hartz4 übernimmt meine familie ist dort und mein mann und ich haben gute chancen dort eine arbeit zu bekommen...meine frage ist jetzt......kann ich einfach so umziehen oder macht da die arge probleme und stimmt das,dass ich mein mann wen er eingereist ist beim sozialamt melden muss und net bei hartz4 wo ich auch binn...

würde mich auf antworten freuen  Smiley
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Antwort #1 - 22.03.2012 um 14:20:20
 
Zu der problematik mit den Hartz-IV- Leistungen nach Einreise des deutschen Partners und was ggf. wann zu tun ist, lies bitte
diesen thread
(Blaues bitte anklicken!) - Einen "Königsweg" gibt es da nicht, vieles hängt davon ab, wie die Behörden bei Euch konret reagieren. -

Lasst Euch ggf. von einer Migartionsberatungsstelle helfen, begleiten - ggf. drucke den verlinkten thread aus und zeige ihn der Beratungsstelle.

Sorayah schrieb am 22.03.2012 um 13:59:56:
kann ich einfach so umziehen oder macht da die arge probleme


Für einen  Umzug brauchst Du die Zustimmung des Jobcenters, wenn die Umzugskosten übernommen werden sollen und Du die Garantie haben willst, dass die Miete der neuen Wohnung in voller Höhe übernommen wird. - Hast Du keine Zustimmung, musst Du die Umzugskosten selbst tragen und bekommst im Zweifel auch am neuen Wohnort nur die Mietkosten in Höhe der Kosten Deiner bisherigen Wohnung übernommen.


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Antwort #2 - 22.03.2012 um 14:27:19
 
danke,,,sorry das ich jetzt noch mal nach frage....sagen wir mal es wird nicht übernommen die umzugskosten,ist es aber nicht so das ich  einen anspruch auf eine grössere wohnung habe,da wir dan zu dritt sind ?
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Antwort #3 - 22.03.2012 um 14:35:17
 
Sorayah schrieb am 22.03.2012 um 14:27:19:
ist es aber nicht so das icheinen anspruch auf eine grössere wohnung habe,da wir dan zu dritt sind ?
           


Das ist an sich so - dennoch braucht es die Zustimmung bezogen auf eine bestimmte (konkrete) neue Wohnung. Diese Zustimmung gerantiert einem die tatsächliche Übernahme der Kosten - weil damit verbindlich die Angemessenheit der neuen Wohnung im Sinne der nach dem SGB II anzusetzenden Kriterien bestätigt wird.

Da in Eurem Fall offenbar sogar ein Umzug hin in den Zuständigkeitsbereich eines neuen/anderen Jobcenters erfolgen soll, würde ich mich schon im eigenen Interesse entsprechend absichern.

Grundsätzlich ist es im Übrigen so, dass für so eine Zustimmung im Vorfeld die Vorlage von mindestens drei Angeboten für (vermeintlich) angemessene Wohnungen am neuen Wohnort verlangt wird.  - Auch das solltest Du entsprechend vorab klären.


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Antwort #4 - 22.03.2012 um 14:44:21
 
ok....wäre es vielleicht gut wen ich also beim job center in der neuen stadt erst mal anrufe und ihnen meine situation erkläre und wegen der wohnung nach frage....wie das nun ist.....und dan hier bei meinen jobcenter noch mal nach frage ob sie die kosten übernehmen......es tut mir leid stehe bissle auf dem schlauch weis net was ich zuerst machen soll und bei welchem jobcenter zuerst fragen soll hier in stuttgart oder in der neuen stadt
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Antwort #5 - 22.03.2012 um 14:56:43
 
Das Wichtigste ist, dass Du Dich an das Jobcenter an Deinem jetzigen Wohnsitz wendest. Die sind zuständig, solange Du dort gemeldet bist. Und Du bist nicht die erste, die umziehen möchte, auch nicht die erste, die in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters will. - Lass Dir den Gang der Dinge dort erläutern. (Die Fühler nach vermeintlich anerkennbarem Wohnraum am neuen Ort, würde ich natürlich trotzdem ausstrecken, und es bleibt Dir auch unbenommen, schon mal Kontakt mit dem neuen Jobcenter aufzunehmen.)


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Antwort #6 - 22.03.2012 um 14:59:27
 
Am Rande des Geländers:

hier lesen einige alles und das kostet Zeit...

Es wäre sehr hilfreich (und höflich) dann auch die
klein- und GROSS-Schreibung zu beachten. Dass
du eine Shift-Taste hast beweist ja das:

Sorayah schrieb am 22.03.2012 um 13:59:56:
(Bayern )


Und überall da wo du .... tippst, wäre eine Zeilen- oder
Absatzschaltung sinnvoller. Liest sich einfach flüssiger

Is nur ein Hinweis und ned bös gemeint  Cool
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Antwort #7 - 22.03.2012 um 15:13:04
 
hihihhi ja danke ! Hast recht,wollte nur schnell schreiben und habe nicht auf groß und klein geachtet und all die Sachen Smiley

ich werde also erst mal mit meinem JobCenter mich in Verbindung setzen und nebenbei kann ich ja beim JobCenter in der anderen Stadt auch nach fragen !
Werde mich auf jeden Fall noch mal melden wen es Neuigkeiten gibt und ich eure Hilfe brauche !
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Antwort #8 - 29.03.2012 um 16:22:30
 
hallo zusammen ,

ich war die tage unterwegs und habe so einigermaßen versucht alles mit meinem Mann zu erledigen,soweit haben wir auch alles wie zb. die Anmeldung und andere Sachen,als wir gestern in der Ausländerbehörde waren haben die uns ein Termin am 19.04 gegeben für sein Aufenthaltstitel!
ja und heute waren wir beim Jobcenter damit ich mein Mann dort auch anmelde doch unsere Beraterin meinte sie kann nix machen bis er am 19.04.2012 sein Aufenthaltstitel bekommt und wen er ihn hat sollen wir sofort kommen und ihn beim Jobcenter anmelden und dann erst wird sie sehen ob er recht auf hartz4 hat.
meine frage ist jetzt sollte ich heute anders gehandelt haben da sie ihn heute nicht anmelden wollte oder ist das ok was sie gesagt hat, kommen sie wenn er sein Aufenthaltstitel hat!? und wen er sein Aufenthaltstitel hat ,da müsste er doch eigentlich hartz 4 beziehen dürfen?
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Antwort #9 - 01.04.2012 um 16:29:43
 
Die Auskunft war falsch.

Natürlich kann und muss er sofort den Antrag stellen. Fehlende Unterlagen müsst Ihr eben nachreichen.
Wenn sie den Antrag später bearbeitet - geschenkt. Aber nach der Bewilligung muss die Behörde rückwirkend zur Antragstellung bezahlen, und darauf kommt es Euch ja letztlich an.

Nicht abwimmeln lassen! Auch wenn die Behörde wegen fehlender AE ablehnt, könnt Ihr mit Widerspruch und Klage die rückwirkende Zahlung erzwingen.
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« Zuletzt geändert: 01.04.2012 um 16:43:36 von reinhard »  
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Antwort #10 - 01.04.2012 um 18:19:54
 
vielen dank ,
also wir haben gedacht wir gehen da morgen noch mal hin zum Jobcenter und werde sagen die sollen jetzt bitte seine Daten nehmen und ihn Arbeitsuchend melden,ich habe auch am Freitag mit der Ausländerbehörde telefoniert und die haben gesagt er darf auch mit dem einreise Visum arbeiten es steht auch drinne auf dem Visum,und deshalb müssen die ihn arbeitssuchend melden,mich intreseirt nur wen ich morgen hin gehe und sage rechtlich müssen sie meinen Mann jetzt hier melden nicht das ich da was falsches sage ?!
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Antwort #11 - 01.04.2012 um 18:25:39
 
Sorayah schrieb am 01.04.2012 um 18:19:54:
sage rechtlich müssen sie meinen Mann jetzt hier melden nicht das ich da was falsches sage ?!
           

Nicht Abbwimmeln lassen, weigert sich das Jobcenter den Antrag anzunehmen, dann notfalls das ganze schriftlich und formlos an das Jobcenter, per Post oder unter Zeugen in den  Briefkasten vor Ort. Denn mit Antragseingang gibt es bei positiven Bescheid dann auch rückwirkend Geld.
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Antwort #12 - 01.04.2012 um 18:26:08
 
Kannst Du noch mal mit Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung, ganzen Sätzen etc. schreiben, was Ihr plant und was Deine Frage ist? So hast Du erst mal eine lange Schlange von Wörtern gebildet, aber nicht wirklich deutlich gemacht, was denn die Information ist und was die Frage.
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Antwort #13 - 01.04.2012 um 18:54:51
 
also wir haben gedacht wir gehen  morgen noch mal zum Jobcenter,und werde die Dame bitten meinen Mann beim Jobcenter anzumelden bzw:Arbeitsuchend melden!
sollte sie das aber nicht machen wollen,weiß ich nicht was ich da sagen kann,
den ich will mich  net wieder so schnell Abbwimmeln lassen!
Kann ich zu der Jobcenter Dame sagen ,rechtlich müssen sie die Daten meines Mannes nehmen ?
ich habe nur angst das ich was falsches sage und die mir dann noch mehr Probleme machen !
Und am Freitag habe ich ja mit der Ausländerbehörde telefoniert,und die haben ja auch gesagt die müssen die Daten nehmen den auch auf seinem Einreisevisum steht er darf arbeiten und somit müsste das Jobcenter ihn Arbeitsuchend melden !
so ist ja mein Mann auch nicht krankenversichert,
sagen wir mal es passiert was, wer übernimmt diese Verantwortung,aber sobald er beim Jobcenter angemeldet ist ,ist er ja auch krankenversichert!
mich interessiert nur kann ich das einfach alles so dem Jobcenter sagen auf den Tisch knallen!
sie müssen meinen Mann anmelden ,er muss ja krankenversichert werden usw?!

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Antwort #14 - 02.04.2012 um 07:53:42
 
Mit einer Meldung als "Arbeit suchend" bei einem Jobcenter, wird noch keine Krankenversicherung gewährleistet!

Ich kann und muss hier nur noch einmal auf
diesen thread
und ort vor allem auf den Eröffnungsbeitrag sowie
dieses Post
verweisen.

Stellt den Antrag beim Jobcenter! (Wenn nicht anders, dann so wie von grisu vorgeschlagen). Stellt ggf. mit Hinweis auf die zögerliche bzw. ablehnende Haltung des Jobcenters hilfsweise auch einen Antrag beim Sozialamt. Auch dort nicht abwimmeln lassen!

Lasst Euch von einer Beratungsstelle unterstützen! (Das hatte ich Dir schon empfohlen!)

Nur, wenn ihr die Anträge gestellt habt, habt ihr die Gewähr im Zweifel rückwirkend Krankenbehandlungskosten erstattet zu bekommen!

Hat Dein Mann wenigstens noch eine Reisekrankenversicherung, die ihn für den Gültigkeitszeitraum des Visums hinsichtlich der wesentlichsten Krankheitsrisiken absichert?
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