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Hartz4 (Gelesen: 17.185 mal)
Themen Beschreibung: Umziehen
Sorayah
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Antwort #15 - 02.04.2012 um 09:18:02
 
nein er hatte leider keine Reisekrankenverseicherung !

wir haben auch am 4.4.2012 jetzt einen Termin bei der Migrationsstelle,darum habe ich mich schon gekümmert,
mal gucken wir gehen ja jetzt zum Jobcenter mal sehen was die dort so sagen "mal wieder",
eigentlich wen ich den Antrag ja stelle und das Jobcenter den Antrag nicht will mussten die ja die unterlagen zum Sozialamt weiter leiten ?
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Antwort #16 - 02.04.2012 um 09:56:32
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 09:18:02:
igentlich wen ich den Antrag ja stelle und das Jobcenter den Antrag nicht will mussten die ja die unterlagen zum Sozialamt weiter leiten ?


*Eigentlich* ja - Im Zweifel kannst Du sie ja auf die entsprechende Vorschrift verweisen. - Wenn sie es dennoch nicht tun oder das nicht klar ist, würde ich dennoch hilfsweise selbst einen Antrag beim Sozialamt stellen. Wenn sich das später als unnötig erweisen sollte, kann man den immer noch wieder zurück ziehen.


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Antwort #17 - 02.04.2012 um 10:09:58
 
ok vielen dank ,

wir machen uns jetzt auf den weg,und ich hoffe es klappt alles,
melde mich später noch mal
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Antwort #18 - 02.04.2012 um 12:49:18
 
hallo zusammen,

wir waren jetzt Grad beim Jobcenter,
und die Jobcenter Dame hat den Antrag genommen,wir sollen aber
wen er den Aufenthalt bekommt noch nachreichen!
sie sagte sobald er den Aufenthalt hat wird sie überprüfen ob er recht auf hartz4 hat,wen das nicht der Fall sein sollte
muss er einen Antrag beim Sozialamt stellen,ihre Worte waren eher so ( sollte er kein Anspruch auf hartz4 haben wird er dort einen Antrag stellen wo auch die Asylbewerber sind !)

naja ich war froh das sie wenigstens den Antrag genommen hat den Aufenthaltstitel reichen wir dann sowieso nach!
und das heißt ja jetzt auch wen er Anspruch haben sollte müssen sie ihm ja ab dem heutigen Tag alles machzahlen ?
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Antwort #19 - 02.04.2012 um 13:15:37
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 12:49:18:
und das heißt ja jetzt auch wen er Anspruch haben sollte müssen sie ihm ja ab dem heutigen Tag alles machzahlen ?
           

Richtig.

Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 12:49:18:
sollte er kein Anspruch auf hartz4 haben wird er dort einen Antrag stellen wo auch die Asylbewerber sind !


Boah!

Da könnte ich mal wieder platzen - sein Leistungsbegehren hat überhaupt nichts, aber auch überhaupt gar nichts mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu tun! -

Aber egal - im Zweifel hin zum Sozialamt und dort den Antrag stellen.

Ich würde das wahrscheinlich sowieso machen - denn das mit dem Krankenversicherungsschutz hängt ja augenscheinlich immer noch total in der Schwebe.

Ich würde also mit dem Hinweis, dass sie das Jobcenter noch nicht "schlüssig" ist, beim Sozialamt vorsprechen und dort sagen, dass hilfsweise auch ein Antrag auf Leistungsgewährung nach dem SGB XII gestellt wird.


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Antwort #20 - 02.04.2012 um 13:42:26
 
also könnte ich praktisch morgen zum Sozialamt und dort einen Antrag stellen ,oder ?

Sorry ich stelle mal jetzt eine blöde frage,also ich weiß ja wo das Jobcenter ist usw.
aber das Sozialamt  für Stuttgart- Neugereut weiß ich nicht !
wen ich also im Internet nach gucke und Sozialamt eintippe kommt da immer die Adresse wo ich auch heute war !?
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Antwort #21 - 02.04.2012 um 14:02:54
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 13:42:26:
wen ich also im Internet nach gucke und Sozialamt eintippe kommt da immer die Adresse wo ich auch heute war !?
           


Ich habe
das hier
gefunden.

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Antwort #22 - 02.04.2012 um 14:09:55
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 13:42:26:
also könnte ich praktisch morgen zum Sozialamt und dort einen Antrag stellen ,oder ?


Und Du gehst auch kein Risiko ein: Wenn das Jobcenter sich nicht zuständig "fühlt" (so scheint man ja dort der Arbeit nachzugehen), musst laut Gesetz nicht Du zum Sozialamt, sondern der Antrag - das Jobcenter muss ihn also weiterleiten. Laut Gesetz habt Ihr also schon bei beiden den Antrag gestellt.

Falls Du später beim Sozialgericht klagst, kannst du ganz ruhig sein: Alle Richterinnen und Richter sehen es genauso.

Macht es ruhig noch mal beim Sozialamt - doppelt schadet nicht. Aber Sorgen musst Du Dir keine mehr machen.
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Antwort #23 - 02.04.2012 um 14:16:48
 
schweitzer : Die Webseite geht nicht auf !?


sobald ich herraus gefunden habe wo das Sozialamt ist,werde ich dort auch hingehen!
ich bin so durcheinander das ich nicht mehr genau weiß was ich machen muss und wo Smiley
muss mir schon alles aufschreiben!
also ist das kein Problem wenn ich auch zum Sozialamt gehe,kann also das Jobcenter nichts sagen ! Von wegen sie haben da jetzt 2 anträge und wollen 2mal Geld kassieren oder so !?
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Antwort #24 - 02.04.2012 um 14:20:00
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 14:16:48:
also ist das kein Problem wenn ich auch zum Sozialamt gehe,kann also das Jobcenter nichts sagen ! Von wegen sie haben da jetzt 2 anträge und wollen 2mal Geld kassieren oder so !?


Nein, das ist kein Problem. Du kannst ja beim Sozialamt sagen, dass der andere Antrag läuft.

Falls beide Behörden einen Fehler machen (scheint bei Euch ja möglich...) und beide zahlen, müsst Ihr die Hälfte vom Geld aufheben, weil dann irgendwann eine Aufforderung kommt, das Geld zurück zu zahlen.
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Antwort #25 - 02.04.2012 um 14:33:04
 
Sorayah schrieb am 02.04.2012 um 14:16:48:
schweitzer : Die Webseite geht nicht auf !?


Bei mir auch nicht mehr, gar nichts von der Stadtverwaltung Stuttgart geht mehr auf - scheint so als gäbe es da ein Serverproblem. - Habe die Adresse ab so nicht parat  unentschlossen -- UUUPs - nach gaaaanz langer Ladezeit ist die Seite nun doch aufgegangen - ich kopiere Dir die Adresse - hier ist sie:

Bürgerservice Soziale Leistungen - Sozialhilfe, Grundsicherung Mühlhausen
Bezirksrathaus Mühlhausen
Mönchfeldstraße 35
70378 Stuttgart
S-Mühlhausen

Postanschrift

Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Telefon:

+49 711 216-4236 (A - He)

+49 711 216-4245 (Hf - Li)

+49 711 216-4259 (Lj - Sa)

Fax:  +49 711 216-4220

Egal wie, Reinhard hat in seinen letzten bedien Antworten schon das Richtige gesagt. - Mir ging es mit meinem Hinweis auf das Sozialamt nur darum, dass Ihr ggf. etwas früher Unterstützung erhaltet als es offensichtlich beim Jobcenter der Fall sein wird.

Wenn Du Dich zu unsicher fühlst, warte die zwei Tage, bis Ihr den Termin bei der Beratungsstelle habt. Nimm ggf. diesen und den anderen (verlinkten) thread zu Hartz IV nach Einreise von Ehegatten ausgedruckt mit.

Entscheidend ist zunächst, dass ein Antrag gestellt ist, und das habt ihr ja nun beim Jobcenter getan.


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Antwort #26 - 02.04.2012 um 14:45:30
 
ja das werde ich so machen,

die Migrationstelle hat Grad auch angerufen und sagte wir sollen schon morgen vorbei kommen Smiley

die Adresse die du mir gegeben hast,dass ist die Adresse wo wir ja auch waren Smiley das verwirrt mich jetzt,kann das sein das auch da das Sozialamt ist oder was,komisch ?
wen ich unter den Namen meines Mannes gucke um die Telefonnummer zu bekommen vom Sozialamt da lande ich bei meiner Beratin wieder wo ich heute war,hehehhe
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Antwort #27 - 03.04.2012 um 11:29:47
 
Das Job-Center ist ja eine gemeinsame Stelle von Sozialamt (örtlich) und Agentur für Arbeit (Filiale der Bundesbehörde). Insofern kann es schon sein, dass Sozialamt und Job-Center im gleichen Gebäude sitzen und die Sachbearbeiterin den Antrag nach einer Ablehnung an sich selbst weiterleiten muss.

Mach es mit der Beratungsstelle zusammen und lass Dich nicht nerven, von Geldbetrag her sind "Sozialhilfe" und "Arbeitslosengeld II" identisch. Das, worauf Ihr Anspruch habt, wird also irgendwann auch (rückwirkend) bei Euch ankommen, egal wer es dann abschickt.
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Antwort #28 - 03.04.2012 um 12:38:28
 
hallo zusammen,

wir waren heute bei der Migrationstelle,die Dame hat sich das auch alles aus dem Forum durchgelesen !
somit haben wir uns zusammen gesetzt und die genaue Adresse vom Sozialamt herraus zu bekommen !
und egal wie wir es gemacht haben wir landeten immer bei dem gleichen Amt wo wir ja eigentlich auch sind !naja auf jeden Fall hat sie mir 2 Telefonnummern gegeben wo ich anrufen kann !

die andere Sache ist ich war heute auch noch mal beim Jobcenter habe den Mietvertrag  nachträglich abgegeben!
habe die Jobcenter Dame direkt drauf angesprochen wegen dem sozialgeld und wen er bei hartz 4 kein geld bekommt das sie das bitte beim Sozialamt weiterleiten sollen!

habe sie auch gefragt sie soll mir doch bitte die Nummer geben vom Sozialamt den es müsste ja im gleichen Haus sein!

aber jetzt kommt ja das beste was ich für eine Antwort bekam !
die Jobcenter Dame lachte und packte sich an ihren Bauch und sagte meine junge Dame wo leben sie ?Sozialämter gibt es doch gar nicht mehr und schon gar nicht für ihren Mann den er ist ja kein Asylbewerber ! und den Antrag den sie ja gestern eingereicht haben für ihren Mann für die hartz 4 Leistung werden sowieso nur 2 Wochen bei uns sein und wen bis dahin nicht die Aufenthaltserlaubnis da ist wird der Antrag vernichtet und sie müssen alles von vorne wieder beantragen!
also echt entweder spinnen die oder ich,ich kann auch erst morgen die Nummer anrufen vom Sozialamt was mir die
Migrationstelle gebeben hat und nach fragen ob der Sitz jetzt da ist wo auch das Jobcenter ist!

aber wie kommt die jetzt auf 2 wochen und dann wird alles gelöscht?
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Antwort #29 - 03.04.2012 um 13:15:52
 
hallo,

mache das alles nochmal schriftlich was sie dir gesagt hat und schicke es per Mail und als Brief nochmal das sie dazu Stellung nimmt, das ist ja echt schon die Höhe. Jede Behörde weiß das die Aufenthalterlaubnisse bis zu 8 Wochen dauern.

Lass dich nicht abwimmeln, mache das ganze mit Ihrer Aussage nochmal schriftlich, das Sie sich dazu äußern soll und auch das Sie bitte wenn dies abgelehnt wird, schriftlich zusenden soll dann kannst du in aller Ruhe vor Gericht klagen.

Es ist manchmal schon dreist was sich solche Bearbeiter, leisten. Ich würde dazu auch gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Chef schreiben damit der auch gleich bescheid weiß.

Lass dich nur nicht abwimmeln.
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