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Frage zum Elterngeld (Gelesen: 2.009 mal)
Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.04.2012 um 14:12:24
 
Hallo,

ich bin grade kurz vor der Geburt meines ersten Sohnes und bereite grade die Papiere fuer den Antrag auf Elterngeld vor!
Jetzt habe ich eine Frage!
Mein Mann hat  eine Auffenthaltsberechtigung ueber 3 Jahre bekommen. Diese muesste dann 2014 wieder verlaengert werden.
Meine Frage ist, koennten wir auch das 14 monatige Elterngeld in Anspruch nehmen? Also ich 12 Monate und er 2 Monate? Er arbeitet ja ganz normal und zahlt Steuern.
Bei der Elterngeldinfo war  sich auch nicht sicher.
Es hat wohl der Anspruch auf Elterngeld, der vorraussichtliche eine dauerhaqften Auffenthaltsgenehmigung erhaelt.( hab ich gelesen) Aber ich kann mit dem vorrausichtlich nichts anfangen. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der damit schon mal Erfahrungen hatte??

LG
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davith
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Antwort #1 - 17.04.2012 um 14:37:43
 
Dein Ehemann hat ein Einspruch auf das Elterngeld. Also mach Dir keine Sorgen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.04.2012 um 15:56:06
 
Yana schrieb am 17.04.2012 um 14:12:24:
eine Auffenthaltsberechtigung ueber 3 Jahre bekommen.


Eine Aufenthaltsberechtigung gibt es (aktuell erteilt) nicht mehr. - Aber wenn Du Deutsche bist und Dein Ehemann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG hat (was ich vermute), dann ist es so, wie davith geschrieben hat.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.04.2012 um 20:23:04
 
Vielen Dank, dann werde ich den Antrag  fuer das Elterngeld so stellen.
Kann man mir vielleicht auch jemand sagen, welche Staatsangehoerigkeit mein Sohn haben wird, wenn er jetzt in Deutschland geboren wird? Hat er die Deutsche und die Mexikanische? Oder ist er zwar von der Nationalitaet Deutsch/Mexikanisch, hat aber nur eine Staatsangehoerigkeit??
Oder hat er erst Beide und wenn er 18 wird, muss er sich entscheiden?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.04.2012 um 20:34:16
 
Yana schrieb am 17.04.2012 um 20:23:04:
Hat er die Deutsche und die Mexikanische?


Wenn ein Elternteil bei der Geburt Deutscher ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch und das unabhängig vom Geburtsort. (siehe §4 Abs. 1 StaG )

Die mexikanische Sta. erwirbt das Kind bei Geburt im Ausland, sofern ein Elternteil mexikanischer Staatsbürger ist und in Mexiko geboren Wurde. (siehe Artikel 30 der MEX-Verfassung)

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Kind sowohl die deutsche als auch die mexikanische Staatsangehörigkeit bekommen.

Eine Entscheidung nach dem 18. Lebensjahr aus deutscher Sicht nicht notwendig, wie Mexiko das sieht müsste bei den dortigen Behörden erfragt werden.
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Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.04.2012 um 09:37:41
 
Was sollte ich denn am Besten in die Unterlagen schreiben? Ich will nichts falsch machen. Nicht das er irgendwelche Nachteile bekommt.
Hat es irgendwelche Auswirkungen, wenn ich im Moment nur Deutsch reinschreibe?
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schweitzer
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Antwort #6 - 19.04.2012 um 09:41:50
 
Yana schrieb am 19.04.2012 um 09:37:41:
Hat es irgendwelche Auswirkungen, wenn ich im Moment nur Deutsch reinschreibe?
           


Du meinst als Staatsangehörigkeit des Kindes?

Nein, das hat keine Auswirkungen. In und für den Rechtsbereich, der in der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden ist, ist vorrangig, ob bzw. dass das Kind ein deutsches ist.


=schweitzer=
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