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Marokkanischen Führerschein umschreiben lassen?! (Gelesen: 18.526 mal)
ikram91
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.04.2012 um 13:56:30
 
Hallo
ich habe da mal wieder eine Frage. Mein Mann ist seit knapp 4 Monaten hier in DE. Ich weiß, dass er mit seinem marokkanischen Führerschein die ersten 6 Monate in DE fahren darf, in der Zeit muss er den Führerschein umschreiben lassen. Dafür muss er doch die Prüfung ablegen oder? Muss er auch am Unterricht teilnehmen? Hat jemand Erfahrung und kann sagen, wie sowas abläuft wieviel sowas ca. kostet?! Muss man vorher bei der Führerscheinstelle was beantragen? Ich wäre für ALLE Tipps die ich bekomme sehr glücklich Kuss

Danke an Alle im Voraus.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.04.2012 um 14:44:54
 
Er geht mit einer Kopie seines Führerscheins zur Fahrschule und die machen die Anfrage am Straßenverkehrsamt, was er genau machen muss.

Geh aber davon aus, dass er die Prüfungen (Theorie und Praxis) machen muss.

Prüfungsgebühren je nach Fahrschule ca. 100€ die praktische und 30€ die theoretische Prüfung. Umschreiben mit Prüfung inkl. neuer Führerschein ca. 50€. Fahrstunden oder Theorie dann nach Bedarf.

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs muss auch aktuell sein.

Er muss aber nicht unbedingt seinen Führerschein in den ersten 6 Monaten umschreiben lassen, nur fahren darf er damit nur die ersten 6 Monate.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.04.2012 um 14:47:31
 
Die VAE sind nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt und somit wird die Behörde zur Umschreibung das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung verlangen.
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Antwort #3 - 12.04.2012 um 16:05:53
 
Detaillierte und seriöse Informationen zur Thematik gibt es vor allem
hier
. (Blaues bitte anklicken!)


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Antwort #4 - 12.04.2012 um 18:56:40
 
Also mal aus den Erfahrungen mit dem " Umschreiben" des Führerscheins meiner Frau berichtet,

1. eine Fahrschule auswählen
2. zur Strassenverkehrsbehörde mit folgenden Unterlagen:

* Originalführerschein

* beglaubigte Übersetzung des Originalführerschein von einem vereidigten Dolmetscher, Kosten ca. 25-30 € (
wichtiger Hinweis
!!  bitte darauf achten das der Übersetzer bestätigt, das der marokkanische Führerschein der Klasse B in der BRD entspricht, ansonsten bedarf es einer zusätzlichen Klassifizierung durch den ADAC)

* 1 Passbild (biometrisch)

* Nachweis über den Erste Hilfe Lehrgang Kosten ca. 25 €

* Sehtest ( Fielmann oder Apollo etc, viel billiger als beim Augenarzt oder Optiker Kosten ca. 8€

* Reisepass mit Aufenthaltstitel

* Meldebescheinigung seiner Meldebehörde nicht älter als 6 Monate

* Name der Fahrschule


Strassenverkehrsbehörde legt fest was gemacht werden muss,

Kosten bei der Strassenverkehrsbehörde ca 45 € für den Verwaltungsakt und den Führerschein, der von der Bundesdruckerei erstellt wird.

In Falle meiner Frau theoretische und praktische Prüfung
d.h. Theorielehrgang und praktische Fahrstunden sind nicht erforderlich, sondern NUR die Prüfungen bei der Dekra müssen absolviert und bestanden werden.

Prüfungstermine gibt es nach Erteilung der Teilnehmernummer durch die Strassenverkehrzulassungsbehörde.

Unter Angabe der Teilnehmernummer die geforderten Beträge ( ca. 100 € )für die theoretische und praktische Prüfung an die Dekra überweisen, Kopie der Überweisung dann zu den Prüfungen mitnehmen.

Anmerkung: Die Fahrschule muss eingeschaltet werden, weil ja zur praktischen Prüfung ein Fahrschulwagen mit Fahrlehrer zur Verfügung stehen muss. Kosten für die praktische Prüfungsstunde mit dem Fahrlehrer in unserem Fall 65 €

Anmelden zur theoretischen Prüfung kann bei der zuständigen Dekra in deiner Stadt selbständig erfolgen, lässt Du es durch die Fahrschule machen, ca 20 €

Ich rate zu 4-5 Fahrstunden, ( Kosten ca. 30-40€/h je nach Fahrschule) auch wenn dein Mann schon viele Jahre Auto fährt. Die Anforderungen der Dekraprüfer hier in Deutschland sind sicher nicht zu vergleichen mit den Anforderungen in Marokko. Der Fahrlehrer gibt hier gute Hinweise und eine kurze Vorbereitung schadet sicher nicht, um den Erfolg der praktische Fahrprüfung zu gewährleisten.
Es müssen KEINE Sonderfahrten wie Nachtfahrten oder Autobahn absolviert werden.

Üben für die theorethische Prüfung kann man im Internet, möchte hier keine Links veröffentlichen also einfach mal nach Prüfung für Führerschein Klasse B googeln. Da gibt es einige kostenlose Möglichkeiten.

noch spezielle Fragen, dann gerne auch per PN

Zur Info, der marokkanische Führerschein wird nach bestandenem deutschen Führerschein eingezogen und der ausstellenden Behörde zugestellt.

Dima



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ikram91
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.04.2012 um 08:37:09
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten und die riesen Hilfe. Eine Frage hätte ich da allerdings noch: Kann man den Führerschein direkt bei der ADAC übersetzen? Wenn nein, woher soll ich bei einem "normalen" Dolmetscher wissen, ob seine Übersetzung genehmigt wird? hä?
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schweitzer
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Antwort #6 - 13.04.2012 um 08:42:06
 
ikram91 schrieb am 13.04.2012 um 08:37:09:
Wenn nein, woher soll ich bei einem "normalen" Dolmetscher wissen, ob seine Übersetzung genehmigt wird?


Erkundige Dich am besten bei einem seriösen Übersetzungsbüro oder suche über
diese
Datenbank. (Blaues bitte anklicken!)

So kommst Du an Übersetzer, deren Übersetzungen anerkannt sind bzw. werden.


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Antwort #7 - 13.04.2012 um 08:43:26
 
Es muss ein vereidigter Dolmetscher sein.

Der ADAC übersetzt auch, ich weiß allerdings nicht, wie es dort funktioniert, da wir es eben über einen Dolmetscher haben übersetzen lassen ( war viel günstiger  Zwinkernd )

Einfach mal fragen beim ADAC, die Geschäftsstellen müssen das doch wissen.
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Antwort #8 - 13.04.2012 um 11:07:24
 
Ich als vereidigte Dolmetscherin/ermaechtigte Uebersetzerin (die gibt es inzwischen auch Zwinkernd ) wuerde niemals bestaetigen, dass eine auslaendische Fuehrerscheinklasse der und der deutschen Fueherscheinklasse entspricht, da fehlt mir einfach das Hintergundwissen.
Ich wuerde mich dann also bei dem vereidigten Dolmetscher/ermaechtigten Uebersetzer erkundigen, ob er das macht.
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Antwort #9 - 13.04.2012 um 11:49:45
 
@ Pfirsichring

Ich möchte mich vielmals bei Ihnen entschuldigen, das ich nur die maskuline Form Übersetz
er
in meinem Post´s benutzt habe. Ich erkenne neidlos an, das Frauen als vereidigte Dolmetscher
in
und bevollmächtigte Übersetzer
in
tätig sind.
Ich werde mich bemühen in Zukunft in meinen Post die "political correctness " zu waren.

Ja, wenn man das Land nicht kennt und die dort ausgestellten Dokumente nicht zu/einordnen kann, verstehe ich das auch, aber ein in Deutschland gerichtlich vereidigter Dolmetscher / beglaubigter Übersetzer (benutze hier nur die maskuline Form, da es ein Mann war), der aus dem Ursprungsland meiner Frau kommt, hat in die Übersetzung folgendes geschrieben:

Anmerkung des Übersetzers:


der vorgelegte Führerschein aus der ARE ist mit einem Führerschein der Klasse B in der BRD vergleichbar.


Das Problem ist nämlich, daß auf einem ägyptischen Führerschein ( ich weiss es nicht, wie das für Marokko ist) keine Fahrzeugklassen gelistet sind.
Dort heißt ein Führerschein ganz einfach

Privatführerschein

darauf hin hat mich der ADAC gefragt, was ist das ? Privatführerschein für Panzer oder Traktor, Moped oder Helikopter.
Man muss eben immer mit Dummheit rechnen, das hatte ich in diesem Fall vergessen.

Man sollte annehmen, daß der ADAC informiert ist und Beispiele von Führerscheinen aller Welt in seiner Datenbank hat, um eine Einstufung vornehmen zu können. Wozu sollte ich den ADAC dann sonst bemühen müssen ?

Geht ja auch am Flughafen mit 168 oder mehr verschiedenen Ausweisdokumenten aus aller Herren Länder. Wie clever sind doch dann die Beamten und Beamtinnen des BGS.

Leider scheint das beim ADAC nicht der Fall zu sein.

So geschehen beim ADAC Hansa in Rostock nach Rückfrage bei der Hauptgeschäftsstelle in Hamburg.

Ich habe im obigen Posting nur den Weg aufzuzeigen versucht und auf mögliche Hindernisse aus eigenen Erfahrung  hinweisen wollen. Ich denke die geforderten Dokumente wie in meinem vorherigen Posting angegeben, sind bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland vorzulegen, wenn das Heimatland des Führerscheininhabers nicht in der Anlage 11 FeV aufgeführt ist. Leider sind dort keine Angaben zu finden, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Da muss Mann/Frau Eigeninitiative zeigen und das selbst herausbekommen.

anyway wir haben es gelöst.

Dima
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« Zuletzt geändert: 13.04.2012 um 12:15:29 von Dima »  
 
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Antwort #10 - 13.04.2012 um 12:05:05
 
Pfirsichring schrieb am 13.04.2012 um 11:07:24:
Ich als vereidigte Dolmetscherin/ermaechtigte Uebersetzerin (die gibt es inzwischen auch Zwinkernd ) wuerde niemals bestaetigen, dass eine auslaendische Fuehrerscheinklasse der und der deutschen Fueherscheinklasse entspricht, da fehlt mir einfach das Hintergundwissen.
Ich wuerde mich dann also bei dem vereidigten Dolmetscher/ermaechtigten Uebersetzer erkundigen, ob er das macht.


Wie im Einzelnen die Führerscheinklassen hier anerkannt werden, regelt doch das Straßenverkehrsamt, der Führerschein muss nur erstmal übersetzt werden und zwar Wort für Wort, mehr nicht.
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Antwort #11 - 13.04.2012 um 12:27:24
 
Zitat:
Wie im Einzelnen die Führerscheinklassen hier anerkannt werden, regelt doch das Straßenverkehrsamt,


dann frage ich mal ganz besorgt nach, warum das Straßenverkehrsamt auf einer Einstufung durch den ADAC besteht.
Vielleicht weil gerade die Führerscheinklasse NICHT auf allen ausländischen Führerscheinen ersichtlich ist ?

Das Straßenverkehrsamt gibt NUR an welche Teile des Führerscheinprüfung / Lehrgänge wiederholt/durchgeführt werden muss. Das Straßenverkehrsamt führt KEINE Einstufung des ausländischen Führerscheins nach deutschem Recht durch, sondern erkennt die Einstufung des Führerscheins durch den ADAC an und verweist im Zweifelsfall and die "Einstufungsbehörde" ADAC

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Antwort #12 - 13.04.2012 um 13:33:59
 
ikram91 schrieb am 13.04.2012 um 08:37:09:
Kann man den Führerschein direkt bei der ADAC übersetzen?

ja, kann man (sofern der ADAC das kann Smiley ).
Nachdem ich mich selber mal beim ADAC erkundigt hatte und die Übersetzung in Auftrag geben wollte, habe ich mich doch für einen vereidigten Übersetzer in Deutschland entschieden. War trotz Porto erheblich billiger. Griesgrämig

Wenn aus dem Führerschein nicht ersichtlich ist, wofür er gilt, darf man mit ihm in den ersten 6 Monaten sowieso auch nur mit einer "Einstufung" des ADAC fahren.
Wenn er nicht mehrsprachig ausgestellt ist, sondern nur ein "Lappen" in Nationalsprache, dann braucht man auch eine Übersetzung, wenn man ihn in D benutzen will (sofern noch erlaubt)

Woher sollen sonst die kontrollierenden Polizeibeamten wissen, was das für ein Lappen ist.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #13 - 17.04.2012 um 12:07:40
 
Gut, erstmal an ALLE vielen Dank. Eine Frage hätte ich noch: Wir haben uns jetzt informiert und wenn wir die Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben, dauert es ungefähr 3 Wochen. Das ist uns etwas zu lange, weil er ein Jobangebot als Fahrer erhalten hat. Allerdings müsste er da schon in 3 Wochen anfangen. GIbt es die Möglichkeit, dass es schneller geht in der Fahrerlabnisbehörde. Ich hatte mal gehört, dass wenn man 20€ zusätzlich bezahlt die nicht so lange brauchen. Stimmt das ?
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Antwort #14 - 17.04.2012 um 12:19:21
 
ikram91 schrieb am 17.04.2012 um 12:07:40:
Ich hatte mal gehört, dass wenn man 20€ zusätzlich bezahlt die nicht so lange brauchen. Stimmt das ?
           


Das klingt mir ziemlich "komisch". - Aber ist auch schnuppe. Wendet Euch doch einfach noch mal an die Behörde uns schildert die spezifische Situation kurz.  Wenn es dann möglich ist, die Sache beschleunigt zu bearbeiten, wird man das sicher tun.


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