Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Verlobte nach Deutschland holen (Gelesen: 17.192 mal)
hpa an
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #30 - 02.01.2012 um 12:07:38
 
Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 11:50:21:
Ist es möglich dass mein Vater mich als Untermieter annimmt? Wird dass was er dann von mir aus verdienen wird auch bei der Abrechnung der Ausländerbehörde mitgerechnet?


Theoretisch möglich, aber dann müßte die Wohnungsgröße berücksichtigt werden. D.h. ausreichend Wohnraum für vier Personen. Und vermutlich würde es daran scheitern.

Wenn ich mich richtig erinnere, fordert man 12 m² pro Person.
Also bei vier Personen dann mindestens 48 m².

Dann fällt mir ein: Wenn Du/ihr bei Deinen Eltern wohnen würdet und diese in eine andere Stadt leben, würde sich die Zuständigkeit der ABH ändern. Ob das bei dem laufenden Verfahren sinnvoll wäre, muss Du wissen. Es würde auf jeden Fall sich zeitlich verschleppen.

Hmmm.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #31 - 02.01.2012 um 13:19:29
 
hpa an schrieb am 02.01.2012 um 12:07:38:
Theoretisch möglich, aber dann müßte die Wohnungsgröße berücksichtigt werden. D.h. ausreichend Wohnraum für vier Personen. Und vermutlich würde es daran scheitern.

Wenn ich mich richtig erinnere, fordert man 12 m² pro Person.
Also bei vier Personen dann mindestens 48 m².

.


Beim Nachzug zum Deutschen? 

Dann wäre ja der Obulus von 100.-- Euro für eine Untermiete und einen weiteren Wohnsitz denkbar.

Hat dir die ALB die rechtliche Quelle gesagt, weshalb sie keine Sicherheitshinterlegung akzeptieren?

Hast du schon mit der Fachaufsicht gesprochen? Die Links, dass es in anderen Bundesländern geht, hast du ja.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #32 - 02.01.2012 um 13:25:02
 
Zitat:
Hat dir die ALB die rechtliche Quelle gesagt, weshalb sie keine Sicherheitshinterlegung akzeptieren? 

Hast Du eine rechtliche Quelle im Angebot, nach der eine
Sicherheitsleistung akzeptiert werden muss?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Marcel-D
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #33 - 02.01.2012 um 13:50:59
 
@franky_23

Nein ich hatte nur generelle gefragt ob es irgend eine andere Möglichkeit gibt das 17 Euro Loch zu Schiessen, hatte aber auch das Sicherheitskonto erwähnt.

Also die Überlegung ist nicht das wir zu meinen Eltern ziehen. Unser fester Wohnsitz währe dann trotzdem in Duisburg. Platz bei meinen Eltern wäre meiner Meinung kein Problem da die Wohnung etwas großer ist, also 100 qm2 +. Ich wurde nur gerne wissen wenn mein Vater mich rein auf Papier als Untermieter für 100 Euro für ein Zimmer nehmen wurde ob es dann auch angerechnet werden kann bei der Ausländerbehörde so dass die 17 Euro damit verschwinden? Ich würde natürlich auch zahlen. Frage ist dann nur, kann er dass als einkommen geltend machen?

Ich werde auch davon ausgehen dass egal  zu welcher Ausländerbehörde ich gehe die wollen alles das gleiche haben oder nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hpa an
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #34 - 02.01.2012 um 14:12:52
 
Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 13:50:59:
Nein ich hatte nur generelle gefragt ob es irgend eine andere Möglichkeit gibt das 17 Euro Loch zu Schiessen, hatte aber auch das Sicherheitskonto erwähnt. 


Möglich wäre auch ein Minijob bei einem befreundeten Unternehmer Deiner Eltern. Der eine Aushilfskraft für ein paar Stunden bräuchte. Letztendlich spielt das NETTO-Einkommen eine Rolle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Marcel-D
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #35 - 02.01.2012 um 14:19:37
 
also ich kann mich ja selbst nicht verpflichten da ich Azubi bin und BAB bekomme. Mein Vater wird ungern mehr arbeiten gehen, da er sowieso schon sehr viel schuftet. Wenn ich das selbst machen konnte wäre ich sofort dabei, Einfachste Lösung wie es scheint ist einen zweiten verpflichter zu finden. Weiß einer von euch ob man deswegen noch weiter Dokument Brauch? Oder ob beide nur

1) Letzten 3 Gehaltsnachweise
2) Wenn nicht aus der Stadt eine maximal 1 Woche alte wohnbescheinigung des Bürger Service von wo sie herkommen
3) Ein schreiben von der Firma dass sie ungekündigt, unbefristet und aus der probe zeit sind

Wenn irgendjemand natürlich noch irgendwas einfallen würde, das wurde mich riesig freuen. Konnte mir einer auch konkrete Info zu der Idee geben das ich von meinem Vater ein Zimmer mieten konnte und dass dieses Geld dann auch bei der ALB anerkannt wird

Gruß

Marcel-D
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.01.2012 um 14:32:26 von Marcel-D »  
 
IP gespeichert
 
hpa an
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #36 - 02.01.2012 um 14:46:12
 
Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 14:19:37:
Einfachste Lösung wie es scheint ist einen zweiten verpflichter zu finden. Weiß einer von euch ob man deswegen noch weiter Dokument Brauch? Oder ob beide nur


Der Bürge für die VE braucht die gleichen Nachweise einer VE wie Du oder Deine Eltern bzw. wie Dein Vater. Und nochmals: Die VE gilt nur solange bis ihr verheiratet seid. D.h. bis zum Zeitpukt der standesamtlichen Heirat und danach nicht mehr.
Der VE -Geber wird also höchstens für ein paar Tage oder Wochen bis zum Termin der Verehelichung ein Bürge bleiben.

Hast Du keinen guten Freund oder jemand anderes in der Verwandschaft, der Verständnis für Deine Situation hat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hpa an
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #37 - 02.01.2012 um 15:13:22
 
Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 14:19:37:
Wenn irgendjemand natürlich noch irgendwas einfallen würde, das wurde mich riesig freuen. Konnte mir einer auch konkrete Info zu der Idee geben das ich von meinem Vater ein Zimmer mieten konnte und dass dieses Geld dann auch bei der ALB anerkannt wird.


Die 100,00 EUR wären ein regelmäßíges Einkommen (mit entsprechenden Untermietvertrag) und bei der VE zu berücksichtigen.

P.S. Editier-Zeit reichte leider nicht mehr aus, um es in dem o.g. Beitragen hinzuzufügen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Marcel-D
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #38 - 02.01.2012 um 15:22:26
 
Die meisten meiner Kollegen und Freuden können nicht da sie ja selber nicht in das Schema passen (unbefristet, ungekündigt und so) deswegen ist es sehr schwer. Und Familie schreckt leider immer sehr ab wegen den bedingungen leider auch wenn sie wissen dass es nur bis zur hochzeit ist.  Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Marcel-D
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #39 - 02.01.2012 um 16:49:10
 
Es ist ja auch möglich das jemand eine verpflichtungserklärung in seiner Stadt abgibt. Wie ist das möglich? Verlängert dies dann den ganzen Prozess?

Gruß Marcel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hpa an
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #40 - 02.01.2012 um 17:04:13
 
Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 16:49:10:
Es ist ja auch möglich das jemand eine verpflichtungserklärung in seiner Stadt abgibt. 



Die VE ist eine Urkunde, die bestätigt, dass der VE -Geber über ausreichend Einkommen verfügt, um für den Fall einer zwangsweisen Abschiebung für die Kosten aufzukommen. In der VE muss angegeben werden für wen die VE abgegeben wird und wer für die Eingeladene haftet (VE -Geber). Der VE -Geber kann auch aus einer anderen Stadt sein, aber für den VE -Geber ist die örtliche ABH zuständig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #41 - 02.01.2012 um 18:11:57
 
Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:
Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen. Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweitenverpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen. Ic


Ich würde wegen 17 Euro das persönliche und freundliche Gespräch mit dem Amtsleiter der ABH suchen, insbesondere da es sich um eine VE handelt, die spätestens nach drei Monaten hinfällig ist.

Sollte das nicht fruchten, dann würde ich persönlich mit der Fachaufsicht oder der Dienstaufsicht sprechen, ob sich da nicht etwas machen läßt z.B Gehalt + Hinterlegung einer einmaligen Sicherheit.

Mick schrieb am 02.01.2012 um 13:25:02:
Hast Du eine rechtliche Quelle im Angebot, nach der eine
Sicherheitsleistung akzeptiert werden muss?

Nein, aber in der AVwV zum AufenthG wird nicht nur auf das Einkommen fixiert:
Zitat:
68.1.2 Prüfungsmaßstab
68.1.2.1 Die Verpflichtung des Dritten erfüllt nur dann die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhalts, wenn er die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet erfüllen
kann.


und weiter
Zitat:
68.1.2.3 Der Prüfungsmaßstab ist neben der Leistungsfähigkeit des Dritten insbesondere an dem Aufenthaltsgrund bzw. -zweck, den der Ausländer angibt, der angestrebten Aufenthaltsdauer, der zeitlichen Beschränkung der Verpflichtungserklärung sowie der Aufenthaltsverfestigungn des Dritten im Bundesgebiet auszurichten.



Damit spielt IMHO schon die max. Aufenthaltsdauer mit VE (hier max. drei Monate) und damit die maximal möglichen anfallenden Kosten eine Rolle.  Ein weitergehende Prüfung des LU wäre, da der Ehemann Deutscher ist, unbeachtlich. Das ganze geht Richtung Einzelfallentscheidung.

Notfalls könnte das die max, Aufenthaltsdauer des Visa zur Eheschließung auch im Wege einer Ermessensentscheidung kürzer sein.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #42 - 02.01.2012 um 18:23:34
 
grisu1000 schrieb am 02.01.2012 um 18:11:57:
Nein, aber in der AVwV zum AufenthG wird nicht nur auf das Einkommen fixiert:

Mir ist klar, was zur Sicherung des LU gehören kann. Aber man
sollte hier näher in das bundeseinheitliche Merkblatt für die Ver-
pflichtungserklärung schauen. Die Frage, welche Mittel neben
dem Einkommen mit angerechnet werden, ist eine Kann-Be-
stimmung. Bei uns z.B. geht es nur mit einer Bankbürgschaft,
weil wir so den geringsten Verwaltungsaufwand haben. Alles
andere bindet 3 Teams oder Ämter (ABH, Kämmerei, Kasse).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Johannes Sambia
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #43 - 03.01.2012 um 09:38:09
 
Versuche das Gespräch mit dem Leiter der Behörde zu suchen.
In meinem Fall wurde mir von der Dame, die für Verpflichtungserklärungen zuständig ist, auch eine Absage erteilt. Da ich aber zuvor email-Kontakt mit dem Leiter hatte und dieser mir eine Zusage gegeben hatte, war das Problem mit einem Anfruf der Dame beim Chef gelöst.

(Mein Fall war zwar ein bisschen anders. Ich konnte als Berufsanfänger noch keine drei Gehaltsabrechnungen vorlegen, aber dank überdurchschnittlichem Gehalt, reichte dem Leiter auch der Arbeitsvertrag).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Marcel-D
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18

Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlobte nach Deutschland holen
Antwort #44 - 20.03.2012 um 11:02:48
 
So es ist jetzt schon etwas Zeit vergangen und meine Verlobte wohnt nun bei mir. Alles soweit gut gelaufen da mein Vater dann doch die Verpflichtungserklärung unterschreiben konnte ohne zusätzliche Einnahme quellen. Es war einfach nur eine andere Ausländerbehörde…. Und man denkt dass die alle dieselben Vorschriften haben.. L

Da unsere Hochzeit kurz vor unserer Tür steht machen wir uns natürlich auch Gedanken über unsere Flitterwochen. Wir wurden gerne nach Holland oder Italien (über Schweiz) reisen, das Visum das meine Verlobte hat ist aber nur gültig für Deutschland. Zum Glück aber mit wieder-einreise recht. Wir planen aber sehr bald nach der Hochzeit zu reisen da dies nur möglichen ist wegen meinem Urlaub. Mit einer AE kann sie dann auch frei nach Holland reisen. Diese dauert aber 2-3 Wochen wurde mir gesagt. Da ist leider mein Urlaub schon vorbei.

Ist es möglich zusätzlich zur ihrem Eheschließungsvisum ein Schengen Visum zu beantragen und bekommen? Macht das überhaupt Sinn da sie ja schon meine Frau ist? Gibt es eine Möglichkeit eine vorläufige AE zubekommen? Ich habe keine Ahnung und leider keine Hilfe im Internet gefunden. Ich hoffe einer von euch kann mir vielleicht weiterhelfen. Die Ausländerbehörde in Duisburg ist leider sehr dünn besetzt und ist Telefonisch oder per Email so gut wie gar nicht erreichbar.

Gruß

Marcel-D
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema