Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen. Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweitenverpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen. Ic
Ich würde wegen 17 Euro das persönliche
und freundliche Gespräch mit dem Amtsleiter der
ABH suchen, insbesondere da es sich um eine
VE handelt, die spätestens nach drei Monaten hinfällig ist.
Sollte das nicht fruchten, dann würde ich persönlich mit der Fachaufsicht oder der Dienstaufsicht sprechen, ob sich da nicht etwas machen läßt z.B Gehalt + Hinterlegung einer einmaligen Sicherheit.
Mick schrieb am 02.01.2012 um 13:25:02:Hast Du eine rechtliche Quelle im Angebot, nach der eine
Sicherheitsleistung akzeptiert werden muss?
Nein, aber in der
AVwV zum
AufenthG wird nicht nur auf das Einkommen fixiert:
Zitat:68.1.2 Prüfungsmaßstab
68.1.2.1 Die Verpflichtung des Dritten erfüllt nur dann die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhalts, wenn er die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet erfüllen
kann.
und weiter
Zitat:68.1.2.3 Der Prüfungsmaßstab ist neben der Leistungsfähigkeit des Dritten insbesondere an dem Aufenthaltsgrund bzw. -zweck, den der Ausländer angibt, der angestrebten Aufenthaltsdauer, der zeitlichen Beschränkung der Verpflichtungserklärung sowie der Aufenthaltsverfestigungn des Dritten im Bundesgebiet auszurichten.
Damit spielt
IMHO schon die max. Aufenthaltsdauer mit
VE (hier max. drei Monate) und damit die maximal möglichen anfallenden Kosten eine Rolle. Ein weitergehende Prüfung des
LU wäre, da der Ehemann Deutscher ist, unbeachtlich. Das ganze geht Richtung Einzelfallentscheidung.
Notfalls könnte das die max, Aufenthaltsdauer des Visa zur Eheschließung auch im Wege einer Ermessensentscheidung kürzer sein.