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FZF - Formular ausfüllen (Gelesen: 2.633 mal)
Themen Beschreibung: Fragen zum Antrag
Lina3402
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19.03.2012 um 21:15:49
 
Guten Abend zusammen,

da mir schon einmal so toll geholfen wurde hier im Forum, dachte ich, ich eröffne nochmal einen Thread, da mir einige Fragen noch offen sind.

Also, mein Mann hat am Mittwoch einen Termin in Izmir, um die Familienzusammenführung zu beantragen.

Bevor es losgeht, wollen wir nochmal alles überprüfen. Vorallem beim Antrag.
Und zwar fängt es mit dieser Frage zum Pass schon an:
- Rückkehrberechtigung...
-bis zum.....

Mein Mann sagt, in seinem Pass steht dort nichts. Soll man das dann frei lassen oder durchstreichen? Es soll ja "vollständig" ausgefüllt sein.

Dann:
-Vorgesehener Aufenthalt (ggf. Anschrift) in der BRD
Kommt da nur meine Adresse hin, oder auch die Dauer?

Bei Nr. 20: Zweck des Aufenthalts in der BRD, haben wir geschrieben: Ehegattennachzug, nächste Zeile dann: eheliche Lebensgemeinschaft, nächste Zeile: Mein Name
Kann man das so lassen?

Nr. 21: Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts? Können wir angeben "dauerhaft"?

Nr. 22. Beabsichtigte Erwerbstätigkeit: Da haben wir reingeschrieben, als was er bisher in der Türkei gearbeitet hat, also "Hotel, Restaurant". Wir wissen ja noch nicht, welche Arbeit er bekommt?!
Arbeitgeber haben wir angegeben "noch unbekannt".

23. Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?
"von der Ehefrau, bis Arbeit vorhanden ist" - können wir das so stehen lassen, oder kommt das nicht gut an beim Konsulat? Aber es ist ja vorerst auch so.

Oh man, wir wollen doch alles richtig machen!
Vielen Dank schonmal.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.03.2012 um 21:29:13
 
Lina3402 schrieb am 19.03.2012 um 21:15:49:
Kommt da nur meine Adresse hin, oder auch die Dauer?

Da muss die Adresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) angegeben werden, in der er wohnen wird (in diesem Fall also deine). Dauer ist nicht nötig.

Lina3402 schrieb am 19.03.2012 um 21:15:49:
Kann man das so lassen?

Ja.

Lina3402 schrieb am 19.03.2012 um 21:15:49:
Können wir angeben "dauerhaft"?

Auch hier ein Ja.

Lina3402 schrieb am 19.03.2012 um 21:15:49:
können wir das so stehen lassen, oder kommt das nicht gut an beim Konsulat?

Die Antwort passt, da wird das Konsulat keine Probleme machen.
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Lina3402
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Antwort #2 - 19.03.2012 um 21:38:23
 
Danke Dir erstmal, Bayraqiano.

Kannst du auch evt. noch etwas zu der Passfrage sagen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.03.2012 um 21:41:10
 
Lina3402 schrieb am 19.03.2012 um 21:38:23:
Kannst du auch evt. noch etwas zu der Passfrage sagen? 

Ist irrelevant, das würde z.B nur zutreffen, wenn er als Ausländer mit türkischer AE in der Türkei leben würde.

Ob die entsprechende Stelle nun freigelassen und oder durchgestrichen werden muss kann ich nicht sagen, da müssen die Botschaftsmitarbeiter hier an Board ran.
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Antwort #4 - 20.03.2012 um 12:18:57
 
Lina3402 schrieb am 19.03.2012 um 21:15:49:
Nr. 22. Beabsichtigte Erwerbstätigkeit: Da haben wir reingeschrieben, als was er bisher in der Türkei gearbeitet hat, also "Hotel, Restaurant". Wir wissen ja noch nicht, welche Arbeit er bekommt?!
Arbeitgeber haben wir angegeben "noch unbekannt".


Hm. İch habe diese Stelle bei unserem Antrag freigelassen, denn ich habe gedacht, dass man es nur ausfüllt, wenn man bereits eine Arbeitsstelle (nach der evtl. Einreise) hat.  unentschlossen unentschlossen
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Antwort #5 - 20.03.2012 um 12:22:08
 
Es handelt sich bei diesem Formular um ein Standardformular für verschiedene Formen der AE/des Visums. Nicht alles ist für Euch relevant. Z.B. eben auch der Arbeitgeber. Solche Felder kann man deshalb freilassen, ohne Auswirkung auf die Bearbeitung des Antrags.
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Lina3402
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Antwort #6 - 20.03.2012 um 15:06:15
 
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Morgen gehts ja los! Wir sind so aufgeregt.

Noch etwas. Ich lese immer "morgen kann mein Mann seinen Pass abholen".
Muss das dann wirklich immer "morgen" sein? Was, wenn das einfach zu kurzfristig ist, wegen organisatorischen Dingen oder Arbeit? Und, man kann den Pass doch auch per Post zurück schicken lassen, richtig?
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matezori
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Antwort #7 - 20.03.2012 um 15:08:59
 
Lina3402 schrieb am 20.03.2012 um 15:06:15:
Noch etwas. Ich lese immer "morgen kann mein Mann seinen Pass abholen".


Wenn man das Visum bekommt, hat man 3 Monate zeit bis zur Ausreise. ''Morgen'' heisst nicht gleich morgen ausreisen =)
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Lina3402
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Antwort #8 - 20.03.2012 um 17:52:09
 
matezori schrieb am 20.03.2012 um 15:08:59:
Wenn man das Visum bekommt, hat man 3 Monate zeit bis zur Ausreise. ''Morgen'' heisst nicht gleich morgen ausreisen =)


Vielen Dank für die Antwort und die Hilfe.
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