Lina3402
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Guten Abend zusammen,
da mir schon einmal so toll geholfen wurde hier im Forum, dachte ich, ich eröffne nochmal einen Thread, da mir einige Fragen noch offen sind.
Also, mein Mann hat am Mittwoch einen Termin in Izmir, um die Familienzusammenführung zu beantragen.
Bevor es losgeht, wollen wir nochmal alles überprüfen. Vorallem beim Antrag. Und zwar fängt es mit dieser Frage zum Pass schon an: - Rückkehrberechtigung... -bis zum.....
Mein Mann sagt, in seinem Pass steht dort nichts. Soll man das dann frei lassen oder durchstreichen? Es soll ja "vollständig" ausgefüllt sein.
Dann: -Vorgesehener Aufenthalt (ggf. Anschrift) in der BRD Kommt da nur meine Adresse hin, oder auch die Dauer?
Bei Nr. 20: Zweck des Aufenthalts in der BRD, haben wir geschrieben: Ehegattennachzug, nächste Zeile dann: eheliche Lebensgemeinschaft, nächste Zeile: Mein Name Kann man das so lassen?
Nr. 21: Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts? Können wir angeben "dauerhaft"?
Nr. 22. Beabsichtigte Erwerbstätigkeit: Da haben wir reingeschrieben, als was er bisher in der Türkei gearbeitet hat, also "Hotel, Restaurant". Wir wissen ja noch nicht, welche Arbeit er bekommt?! Arbeitgeber haben wir angegeben "noch unbekannt".
23. Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? "von der Ehefrau, bis Arbeit vorhanden ist" - können wir das so stehen lassen, oder kommt das nicht gut an beim Konsulat? Aber es ist ja vorerst auch so.
Oh man, wir wollen doch alles richtig machen! Vielen Dank schonmal.
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