i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlobte nach Deutschland holen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1308134600

Beitrag begonnen von Marcel-D am 15.06.2011 um 12:43:20

Titel: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 15.06.2011 um 12:43:20
Guten Tag,

Kurz zu meiner Situation:

Ich bin Deutscher und habe eine Kambodschanische verlobte, wir beide möchten hier in Deutschland heiraten und dann zusammen leben. Ich bin ein Auszubildender und habe auch entsprechendes Gehalt, ich kriege auch Berufsausbildungsbeihilfe. Ist dies Überhaupt möglich? Wenn ich ein 400 Euro Job bekommen wurde meine Chancen steigern?

Wenn dies alles nicht möglich ist, könnten meine Eltern sie einladen und für sie aufkommen? Wir würden gerne trotzdem heiraten und zusammen wohnen. Wäre dies möglich wenn meine verlobte einen Zweiten Wohnsitz angeben würde? Ich Wohne nicht bei meinen Eltern sondern in einer ganz anderen Stadt.

Als letztes, meine Verlobte selber ist nicht besonders arm, sie konnte sich selber unterstützen. Kann Mann dass irgendwie nachweisen und dann durbekommen?

Wenn sie noch irgendwelche Fragen habe stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und hoffe ich bekommen ein paar antworten hier  :)

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hge2001 am 15.06.2011 um 14:27:39
Da du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, interessiert dein Einkommen zunächst mal garnicht.
Eventuell  müssen allerdings deine Eltern eine Verpflichtungserklärung abgeben, die aber nur für den Zeitpunkt der Einreise bis zur Hochzeit gültig ist.

Ihr solltet schon nach der Hochzeit zusammenwohnen, ansonsten könnte der Verdacht der Scheinehe aufkommen.

Ihr Einkommen ist egal.. interessiert höchstens schon mal das OLG beim Befreiungsverfahren um die Gebühren festzusetzen. :)

Ansonsten informier dich bei der deutschen Botschaft in Kambodscha, welche Papiere benötigt werden.

Gruss

hge

http://www.phnom-penh.diplo.de/Vertretung/phnompenh/de/04/Visabestimmungen/VisumUeber90Tage__Seite.html

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Saxonicus am 15.06.2011 um 15:02:24

Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 12:43:20:
wir beide möchten hier in Deutschland heiraten und dann zusammen leben.

Dann sollte Dein erster Weg zum Standesamt führen, denn nur die können Dir aktuell und verbindlich sagen, welche Dokumente zur Eheschließung in Deutschland von Deiner Verlobten und Dir beigebracht werden müssen.

Wenn dann der Eheschließungstermin feststeht, kann Deine Verlobte mit dem Nachweis entsprechender Deutschkenntnisse, das Visum zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Phnom Phen beantragen.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 15.06.2011 um 17:40:04
Hallo,

Vielen Dank für die Info, hier die Sachen die ich gefunden habe auf der Seite der Deutschen Botschaft in Phnom Penh:

http://www.phnom-penh.diplo.de/Vertretung/phnompenh/de/04/Visabestimmungen/Familienzusammenf_C3_BChrung__Seite.html

Bei beabsichtigter Eheschließung in Deutschland:

1)      Vorlage aller für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen,
2)      Bescheinigung des deutschen Standesamtes über bevorstehende Eheschließung,
3)      Nachweis deutscher Sprachkenntnisse,
4)      Kopie des deutschen Reisepasses/der deutschen Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten,
5)      Nachweise über Besuche des Partners/der Partnerin in Kambodscha,
6)      Verpflichtungserklärung des deutschen Partners/Partnerin

@ hge 2001 Danke für den Link! :) Können sie mir vielleicht genau erklären warum mein Einkommen nicht genau geprüft wird? Weil ich Deutscher bin? Hab Ich das Richtig Verstanden? Der Plan ist auch dass ich und meine Verlobte vor und nach der Hochzeit zusammen wohnen werden.

@ Saxonicus Vielen Dank für die Info werde ich so bald wie möglich machen. 

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von schweitzer am 15.06.2011 um 17:55:12

Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 17:40:04:
Können sie mir vielleicht genau erklären warum mein Einkommen nicht genau geprüft wird? Weil ich Deutscher bin? Hab Ich das Richtig Verstanden? 


Ja. Nur wenn bei Dir eine Regelausnahme angenommen werden könnte, könnte das anders sein (Bitte das farbige Wort anklicken!).

So wie die Dinge liegen müsste lediglich für die Zeit zwischen der Einreise Deiner Verlobten und Eurer Heirat eine VE (wieder anklicken!) von Dir oder einer solventen dritten Person abgegeben werden. -

Mit Erteilung der AE für Deine dann Ehefrau nach der Heirat würden dann die Verpflichtungen aus der VE hinfällig.


=schweitzer=

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Virgil am 15.06.2011 um 18:00:18
@Marcel-D

Bitte gehe zum Standesamt - dort bekommst du ein Merkblatt usw., auf dem alles steht, was du brauchst und verlasse dich NICHT nur aufs Internet!

Die Merkblätter der Botschaften bilden nur den Grundkonsens.

Das Ganze ist nämlich Länder und Kommunen Sache, deswegen hat jedes Standesamt kleinere Abweichungen und eventuell andere Anforderungen! ;) :)

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von erne am 15.06.2011 um 18:15:57

Virgil schrieb am 15.06.2011 um 18:00:18:
Bitte gehe zum Standesamt - dort bekommst du ein Merkblatt usw., auf dem alles steht, was du brauchst und verlasse dich NICHT nur aufs Internet!

Die Merkblätter der Botschaften bilden nur den Grundkonsens.

Virgil, ist zwar richtig, aber das Merkblatt, auf welches Marcel verweist, ist das der deutschen Botschaftfür die Erteilung eines Visums.

Eine Anforderung ist "2)      Bescheinigung des deutschen Standesamtes über bevorstehende Eheschließung,"
.... damit führt mindestens ein Weg zum Standesamt ... und was die wollen werden, wird er dort auch schwarz auf weiss bekommen.

@Marcel ...
der Tip von Saxonius und Virgil ist übrigens immenent wichtig.
Das Zusammentragen der Dokumente für die Eheschliessung wird am längsten dauern und am meisten kosten.

und dabei den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht vergessen (A1)
Je nachdem, wie gut sie Sprachen lernen kann, kann das einfach oder sehr schwer werden.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Saxonicus am 15.06.2011 um 19:41:23

erne schrieb am 15.06.2011 um 18:15:57:
Virgil, ist zwar richtig, aber das Merkblatt, auf welches Marcel verweist, ist das der deutschen Botschaftfür die Erteilung eines Visums.

Es macht doch überhaupt keinen Sinn, den 2.Schritt vor den ersten zu tun.
Erst müssen die Modalitäten zur Eheschließung geklärt sein und danach kann das Visum beantragt werden.

Also immer schön der Reihe nach vorgehen.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 15.06.2011 um 20:16:37
Hallo Zusammen,

Vielen dank für die ganzen antworten. Es hat mir alles sehr geholfen. Ich war heute morgen bei der Ausländerbehörde und die haben gesagt nur meine Verlobte kann dass ganze in Phnom Penh beantragen, nichts von Standesamt.

Kann man vielleicht abschätzen wie viel dass ganze bei Standesamt kosten wird? Ich brauch keine genau zahl, werden es Euro 500+?Und wie lange ungefähr wird dass ganze dauern? 6 Monate+?

Nachdem das Heirats-Visum erteilt worden ist, ist die AE für meine dann Ehefrau 100% sicher oder ist dass dann noch ein ganz anderer Berg der beseitigt werden muss?

Wenn sie noch irgendwelche Fragen habe stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Saxonicus am 15.06.2011 um 20:49:23

Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 20:16:37:
Ich war heute morgen bei der Ausländerbehörde und die haben gesagt nur meine Verlobte kann dass ganze in Phnom Penh beantragen, nichts von Standesamt. 

Bevor der Eheschließungstermin beim Standesamt noch nicht  feststeht, kann Deine Verlobte auch kein Visum zur Eheschließung beantragen. Die Ausländerbehörde an Deinem Wohnort kommt erst dann in's Spiel, wenn Deine Verlobte das Visum in Phnom Phen beantragt hat.

Geh zum Standesamt und erfrage dort, welche Dokumente Du von Dir und Deiner Verlobten besorgen mußt.

*


Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 20:16:37:
Kann man vielleicht abschätzen wie viel dass ganze bei Standesamt kosten wird? Ich brauch keine genau zahl, werden es Euro 500+?Und wie lange ungefähr wird dass ganze dauern? 6 Monate+?

Das erfragst Du am Besten dort beim Standesamt.

In der Zwischenzeit sollte Deine Verlobte deutsch lernen, denn ohne Deutschzertifikat gibt's kein Visum.


Zitat:
Nachdem das Heirats-Visum erteilt worden ist, ist die AE für meine dann Ehefrau 100% sicher oder ist dass dann noch ein ganz anderer Berg der beseitigt werden muss?

Nach der Einreise mit dem Visum zur Eheschließung und erfolgter Hochzeit bekommt Deine Frau bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre, damit ist auch eine uneingeschänkte Arbeitserlaubnis erteilt.

schweitzers [edit] Folgepost eingefügt - Bitte das markierte Wort anklicken und künftig die Funktion benutzen! (Dachte eigentlich, Du als erfahrener user wärest da insoweit längst im Bilde ...) Vielen Dank![/edit]

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hge2001 am 15.06.2011 um 22:34:06

Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 20:16:37:
Kann man vielleicht abschätzen wie viel dass ganze bei Standesamt kosten wird? Ich brauch keine genau zahl, werden es Euro 500+?Und wie lange ungefähr wird dass ganze dauern? 6 Monate+? 


Die Kosten sind individuell verschieden und daher schlecht zu schätzen. Mit 400-500 Euro wirst du die offiziellen Gebühren für Papiere, Urkundenprüfung, Anmeldung Standesamt ,Befreiungsverfahren, Visumsgebühr geschultert kriegen.
Was schwer einzuschätzen ist, sind die Nebenkosten:
Anreise zur Botschaft, ggfs Übernachtung, Kosten für Deutschkurs und Prüfung. Je nach Fall (wohnort, Lernfähigkeit) können diese Kosten die "offiziellen" Kosten um ein vielfaches übersteigen.

hge

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von schweitzer am 16.06.2011 um 15:08:57
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 17.06.2011 um 09:33:41
Hallo,

So…. alles beim Standesamt war ich heute und habe eine Liste mit den Benötigten Sachen bekommen. Alles soweit klar außer ein Punkt.

1)      Beglaubigte Kopie des RP? Einen RP hat meine Verlobte aber wie bekomme ich eine Beglaubigte Kopie?

Gruß Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Virgil am 17.06.2011 um 09:42:26

Marcel-D schrieb am 17.06.2011 um 09:33:41:
1)Beglaubigte Kopie des RP? Einen RP hat meine Verlobte aber wie bekomme ich eine Beglaubigte Kopie?

Gruß Marcel-D 



Solltest du beim Deutschen Konsulat in ihrem Heimatland bekommen.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 22.06.2011 um 19:57:21
Hallo,

Danke fur die Antworten. Muss der Pass komplete kopiert werden also alle seiten oder nur die sieten wo die wichtigen infos drauf sind. Die Kopie wird bei dem Standesamt benotigt um die Ehe anzumelden! Weiss dass jemand?

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 24.06.2011 um 14:44:54

Marcel-D schrieb am 22.06.2011 um 19:57:21:
Danke fur die Antworten. Muss der Pass komplete kopiert werden also alle seiten oder nur die sieten wo die wichtigen infos drauf sind. Die Kopie wird bei dem Standesamt benotigt um die Ehe anzumelden! Weiss dass jemand?


Die Seite mit den Personaldaten, Passfoto und Reisepassnummer sind wichtig. Die Merkblätter in dem Reisepass sind uninteressant für das Standesamt.

Die Beglaubigung der Kopie mit original Pass macht Deine
Freundin beim deutschen Konsulat bzw. bei der Deutschen Botschaft. Kostet umgerechnet ca. 10 EURO. In Kambodscha wird es allerdings in US-Dollar umgerechnet (Tageskurs!).
Daher sollte sie immer ein paar Dollar mehr mitbringen.

Bitte nicht die unterschriebene Beitrittserklärung Deiner Verlobten für das Standesamt vergessen.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von andreas070775 am 15.07.2011 um 21:18:06

Saxonicus schrieb am 15.06.2011 um 20:49:23:
Marcel-D schrieb am 15.06.2011 um 20:16:37:
Ich war heute morgen bei der Ausländerbehörde und die haben gesagt nur meine Verlobte kann dass ganze in Phnom Penh beantragen, nichts von Standesamt.

Bevor der Eheschließungstermin beim Standesamt noch nichtfeststeht, kann Deine Verlobte auch kein Visum zur Eheschließung beantragen. Die Ausländerbehörde an Deinem Wohnort kommt erst dann in's Spiel, wenn Deine Verlobte das Visum in Phnom Phen beantragt hat.

Das stimmt nicht. Das Visum könnt Ihr beantragen ohne den Eheschließungstermin. Es wird nur nicht ausgestellt ohne den Termin.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Saxonicus am 16.07.2011 um 10:23:39

andreas0707 schrieb am 15.07.2011 um 21:18:06:
Das stimmt nicht. Das Visum könnt Ihr beantragen ohne den Eheschließungstermin. Es wird nur nicht ausgestellt ohne den Termin.

Es macht doch überhaupt keinen Sinn, die (unvollständigen) Papiere beim Konsulat zu "lagern", solange nicht alles vollständig vorliegt und sie Angelegenheit bearbeitet werden kann.

Es würde mich wundern, wenn unvollständige Anträge überhaupt angenommen würden ? Ein Konsulat ist doch kein Aufbewahrungsort für irgendwelche Dokumente von potentiellen Antragstellern, die irgenwann einmal ein Visum beantragen wollen.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von andreas0707 am 16.07.2011 um 21:30:46

Saxonicus schrieb am 16.07.2011 um 10:23:39:
Es macht doch überhaupt keinen Sinn, die (unvollständigen) Papiere beim Konsulat zu "lagern", solange nicht alles vollständig vorliegt und sie Angelegenheit bearbeitet werden kann.

Es würde mich wundern, wenn unvollständige Anträge überhaupt angenommen würden ? Ein Konsulat ist doch kein Aufbewahrungsort für irgendwelche Dokumente von potentiellen Antragstellern, die irgenwann einmal ein Visum beantragen wollen. 

Es gibt da eine Liste bei den Botschaften, welche Dokumente bei Antragstellung da sein müssen und welche nachgereicht werden können. Nachgereicht werden können z.B. Zustimmung vom Standesamt/OLG, Ausländeramt und der Deutschtest. Was man in welcher Reihenfolge macht, ist aber letztlich Geschmackssache.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 15.08.2011 um 12:04:51
Hallo Zusammen,

Soweit lauft bei mir alles gut dank eurer Hilfe. Die Sachen sind beim Standesamt unterwegs. Ich musste 200 Euro hinterlegen für Urkunden Prüfung. Meine Verlobte ist fleißig am Deutsch lernen und alles ist gut auf dem Weg. Bei dem Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings eine Einladung benötigt, die ich gedacht habe, kommt dann zustande wenn die Ausländerbehörde mich kontaktiert um meine Daten zu überprüfen. Meine Verlobte hat aber anderes von ihrem Deutsch Lehrer gehört der meinte es muss eine Einladung vom Standesamt oder dem Burger Service geben. Hat einer eine Ahnung welche? Ich habe bei beiden schon nachgefragt und die meinen es gibt keine. Muss ich vielleicht eine schreiben und die müssen die stempeln oder so was?      


Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von reinhard am 15.08.2011 um 12:19:56
Es sind zwei Sachen:

1) Die Bestätigung des Standesamtes / Bürgeramtes, dass alle Dokumente überprüft und okay sind.

2) Eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) von Dir oder einer anderen solventen Person.

Beides heißt im Pidgin-Deutsch "Einladung", daher die Missverständnisse.
Die VE sollte sie mit dem Visumantrag vorlegen, die Bestätigung des Standesamtes solltest Du bei der Ausländerbehörde vorlegen, die ja beteiligt wird.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 15.08.2011 um 13:32:57

Marcel-D schrieb am 15.08.2011 um 12:04:51:
Muss ich vielleicht eine schreiben und die müssen die stempeln oder so was?


Ich möchte bzgl. Kambodscha wie auch in einigen anderen südostasiatischen Ländern empfehlen die Dokumente Deiner Verlobten nicht mit normaler Post zu schicken, sondern per DHL als versicherte Dokumente. Kommt nämlich die Post aus Deutschland dort an, gehen manche Postangestellte davon aus, dass sich dort Geld in den Umschlägen befindet.
Versicherte Dokumente werden anders behandelt und die Mitarbeiter haften in der Tat (in den Ländern von SOA) sogar mit und kommen daher auch nicht in die Versuchung.

Ist zwar jetzt nichts ausländerrechtliches, aber es bewahrt von Unannehmlichkeiten und unnötigen Mehrkosten.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 28.12.2011 um 23:04:29
Guten Abend Zusammen,

So ich mochte dann ein paar Informationen zusammen schließen für Leute die auch vorhaben ihre Verlobte aus Kambodscha hierhin zu holen. Nach ungefähr 6 Monaten hat sich das Standesamt bei mir gemeldet um den Hochzeits-Termin zu klären. Um dieses erstmals zu erreichen musste ich:


     Dokumente

1) Meine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
2) Einen Einkommens Nachweis von mir (Dient nur zur Berechnung der gebühren)
3) Geburtsurkunde meiner verlobten (Khmer Original mit beglaubigter Übersetzung)
4) Einkommens Nachweis meiner Verlobten (Khmer Original mit beglaubigter Übersetzung)
5) Beglaubigter Kopie ihres Pass (Seite mit Photo reicht, Beglaubigung wird bei der Botschaft in Phnom Penh gemacht)
6) Lebendigkeit -bescheinigung (Khmer Original mit beglaubigter Übersetzung)
7) Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung  (Beglaubigung wird bei der Botschaft in Phnom Penh gemacht)
8) Einen selbst erstellten Brief der 6 einheimische Zeugen bereitstellt zur Prüfung der unterlagen. Diese Zeugen werden von der Botschaft in Phnom Penh kontaktiert. Zeugen kann jeder werden, auch direkt verwandte Familie, sie müssen nur einheimische sein. Man sollte Telefonnummer, Adresse und eine detaillierte Wegbeschreibung an das Standesamt weitergeben.

Anerkannte Dolmetscher kann man unter www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de finden. Als ich geschaut habe gab es nur zwei für Khmer-Deutsch. Durch meine Erfahrung habe ich mit Herr Savuth Prum gearbeitet und kann ihn nur weiterempfehlen. Er ist selber Kambodschaner und macht diese Arbeit ehrenamtlich, das Geld was er durch die Übersetzung verdient geht an einen guten Zweck in Kambodscha weiter. Er ist auch weitaus günstiger als andere Dolmetscher. Unterlagen wurden auch sehr schnell bearbeitet.

     Gebühren

1) 80 Euro für Beantragung der Eheschließung
2) 150-200 Euro als sicherheits- -hinterlegung für die Botschaft (Differenz bekommt man wieder)
3) 41 Euro Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses
4) XXX Euro für Übersetzung der Dokument an (Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Dokumenten und  die Wortanzahl)

Punkt 3 der Gebühren kommt als letztes, danach kann man mit einem Nachweis dass man ihn bezahlt hat (Kontoauszug) hingehen und sich die unterlagen abholen mit fertigem Datum.

________________________________________________________________________________

Diese Dokumente müssen dann nach Kambodscha geschickt werden. Ich stimme hpa an zu, leider kann ich auch nur sichere Sendung per DHL oder ähnliches Empfehlen.

Die Botschaft braucht nun 2 Kopien der unten genannten Dokumente. Original müssen auch mitgebracht werden, bekommt man aber nach der Überprüfung wieder.

1) Zwei Ausgefüllte Anträge zur Aufenthaltsgenehmigung (Bekommt man bei der Botschaft direkt oder online unter http://www.phnom-penh.diplo.de/contentblob/1916498/Daten/1050392/Visum_national_Antragsformular_DownloadDatei.pdf
2) Eine Kopie von meinem Pass mit Visums von Kambodscha (Macht die Chance wahrscheinlicher)
3) Anmeldebestätigung der Eheschließung
4) Deutsch Kenntnisse Nachweis, sehr gut über das MetaHaus und Goethe Institut. Kurse sind anerkannt.
5) 2 Licht Bilder meiner Verlobten
6) Verpflichtungserklärung (Dies kann auch nach dem Antrag eingereicht werden da manche Ausländerbehörden diese erst erstellen nachdem der Antrag von der Botschaft bei ihnen ankommt.)

!!! WICHTIG !!! Man bekommt von dem Standesamt eine vorläufige Anmeldebestätigung ohne Datum, diese kann benutzt werden um den Antrag bei der Botschaft einzureichen. Deutsch Kenntnisse sind auch nicht direkt erforderlich. Mann kann den Antrag ohne bei der Botschaft einreichen und die Dokumente dann nachreichen wenn das Visum ausgestellt wird oder wenn man sie hat. !!! WICHTIG !!!

Zur Abholung muss die/der einreisende auch eine Krankenversicherung haben. Man kann eine günstige und anerkannte bei dem ADAC buchen unter: http://www.adac.de/produkte/versicherungen/incomingversicherung/default.aspx

Ich hoffe dies hilft vielen weiter. Wer natürlich Kritik oder anders weiß bitte mitteilen. Ich glaube ich habe den ersten schritt dieses Proccess fast komplett erklärt... Mann kann ja nie sicher sein :)

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 01.01.2012 um 20:14:20
Hi ,

Hoffe hier schaut noch jemand rein. Habe noch eine Frage. Wenn alles soweit fertig ist und man hat den Termin mit der Auseinanderbrehoerde erfolgreich überstanden, wie lange dauert es bis die Botschaft Anruft. Ist ne generelle Frage aber ist mir sehr wichtig da ich mit hohem Zeitdruck arbeite.

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 01.01.2012 um 22:41:12
Guten Tag Zusammen nochmals,

Meine ganze Dokumente liegen jetzt in Duisburg an der Auslaenderbehoerde und warten auf die Verpflichtungserklärung meines Vaters. Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen. Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweiten  verpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen. Ich wurde mich über eine Antwort oder sogar einen Lösungsvorschlag sehr freuen da dies der letzte schritt ist und ich schon fast den Verstand verloren habe.  ::) :-[ :'( :-? >:(

Gruß Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von erne am 01.01.2012 um 23:55:18

Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 20:14:20:
wie lange dauert es bis die Botschaft Anruft.


vielleicht 2 Wochen, vielleicht 4 Monate, vielleicht noch länger ....
das wir hier keiner sagen können



Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:
Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweitenverpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen.


a) höheres Einkommen
b) Sicherheitsleistung (Sperrkonto), wenn die ABH sowas akzeptiert

(wobei: unterschreiben kann er immer, nur steht dann auf der VE, dass das Einkommen nicht ausreicht)

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 02.01.2012 um 08:42:49

Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:
Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen.


Hast Du einen guten Freund oder einen Bruder bzw. Schwester, die vielleicht die VE für Euch machen kann? Nach der Heirat, wenn Deine Verlobte mit Dir verheiratet ist, entfällt die VE.


P.S. Du wohnst fast bei mir um die Ecke. ;-)

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 02.01.2012 um 11:05:58
@erne
Wenn dass mit dem höherem Einkommen so einfach wäre :S

Wenn auf der Verpflichtungserklärung drauf steht, dass das Einkommen nicht ausreichend ist, nehme ich an das es nicht von der Botschaft akzeptiert richtig?

Ich habe bei der Ausländerbehörde Duisburg schon angefragt und leider ist es NICHT möglich ein Sicherheitskonto für diesen Zweck zu erstellen.  Ich meine so arm dass ich nicht die 17 Euro habe bin ich auch nicht. Ich habe alles was an kosten durch den ganzen Prozess aufgekommen sind alles selber bezahlt, das wahren mehere hundert Euro. Und dann kann ich nicht unterschreiben... Deutschland...

@hpa an
Eine Verpflichtung ist ja nicht ohne... die ketten ja einen sofort richtig fest wenn man eine unterschreibt, und dass schreckt die meisten Leute ab. Leider hatte ich bis heute noch kein Glück einen zweiten zu finden. Es muss ja nachgewiesen werden dass derjenige unbefristet, ungekündigt und aus der Probe zeit ist.

Wenn jemand noch irgendeine Ideen hat bitte hier Posten ....

Danke und Gruß

Marcel -D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von franky_23 am 02.01.2012 um 11:37:29
Wenn sich der Vater einen Untermieter in die Wohnung nimmt, der 100.-- Euro im Monat zahlt, dann sollte es wegen der geringeren Miete schon reichen.


Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 02.01.2012 um 11:50:21
@franky_23

So volgende Situation. Ich Wohne nicht bei meinen Eltern. Ich wohne zurzeit in Duisburg und meine Eltern ganz wo anderes. Sie mieten auch leider nur ein Appartement. Ist es möglich dass mein Vater mich als Untermieter annimmt? Wird dass was er dann von mir aus verdienen wird auch bei der Abrechnung der Ausländerbehörde mitgerechnet?


Ist dass alles möglich? :-?

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 02.01.2012 um 12:07:38

Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 11:50:21:
Ist es möglich dass mein Vater mich als Untermieter annimmt? Wird dass was er dann von mir aus verdienen wird auch bei der Abrechnung der Ausländerbehörde mitgerechnet?


Theoretisch möglich, aber dann müßte die Wohnungsgröße berücksichtigt werden. D.h. ausreichend Wohnraum für vier Personen. Und vermutlich würde es daran scheitern.

Wenn ich mich richtig erinnere, fordert man 12 m² pro Person.
Also bei vier Personen dann mindestens 48 m².

Dann fällt mir ein: Wenn Du/ihr bei Deinen Eltern wohnen würdet und diese in eine andere Stadt leben, würde sich die Zuständigkeit der ABH ändern. Ob das bei dem laufenden Verfahren sinnvoll wäre, muss Du wissen. Es würde auf jeden Fall sich zeitlich verschleppen.

Hmmm.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von franky_23 am 02.01.2012 um 13:19:29

hpa an schrieb am 02.01.2012 um 12:07:38:
Theoretisch möglich, aber dann müßte die Wohnungsgröße berücksichtigt werden. D.h. ausreichend Wohnraum für vier Personen. Und vermutlich würde es daran scheitern.

Wenn ich mich richtig erinnere, fordert man 12 m² pro Person.
Also bei vier Personen dann mindestens 48 m².

.


Beim Nachzug zum Deutschen? 

Dann wäre ja der Obulus von 100.-- Euro für eine Untermiete und einen weiteren Wohnsitz denkbar.

Hat dir die ALB die rechtliche Quelle gesagt, weshalb sie keine Sicherheitshinterlegung akzeptieren?

Hast du schon mit der Fachaufsicht gesprochen? Die Links, dass es in anderen Bundesländern geht, hast du ja.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Mick am 02.01.2012 um 13:25:02

schrieb am 02.01.2012 um 13:19:29:
Hat dir die ALB die rechtliche Quelle gesagt, weshalb sie keine Sicherheitshinterlegung akzeptieren? 

Hast Du eine rechtliche Quelle im Angebot, nach der eine
Sicherheitsleistung akzeptiert werden muss?

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 02.01.2012 um 13:50:59
@franky_23

Nein ich hatte nur generelle gefragt ob es irgend eine andere Möglichkeit gibt das 17 Euro Loch zu Schiessen, hatte aber auch das Sicherheitskonto erwähnt.

Also die Überlegung ist nicht das wir zu meinen Eltern ziehen. Unser fester Wohnsitz währe dann trotzdem in Duisburg. Platz bei meinen Eltern wäre meiner Meinung kein Problem da die Wohnung etwas großer ist, also 100 qm2 +. Ich wurde nur gerne wissen wenn mein Vater mich rein auf Papier als Untermieter für 100 Euro für ein Zimmer nehmen wurde ob es dann auch angerechnet werden kann bei der Ausländerbehörde so dass die 17 Euro damit verschwinden? Ich würde natürlich auch zahlen. Frage ist dann nur, kann er dass als einkommen geltend machen?

Ich werde auch davon ausgehen dass egal  zu welcher Ausländerbehörde ich gehe die wollen alles das gleiche haben oder nicht?

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 02.01.2012 um 14:12:52

Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 13:50:59:
Nein ich hatte nur generelle gefragt ob es irgend eine andere Möglichkeit gibt das 17 Euro Loch zu Schiessen, hatte aber auch das Sicherheitskonto erwähnt. 


Möglich wäre auch ein Minijob bei einem befreundeten Unternehmer Deiner Eltern. Der eine Aushilfskraft für ein paar Stunden bräuchte. Letztendlich spielt das NETTO-Einkommen eine Rolle.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 02.01.2012 um 14:19:37
also ich kann mich ja selbst nicht verpflichten da ich Azubi bin und BAB bekomme. Mein Vater wird ungern mehr arbeiten gehen, da er sowieso schon sehr viel schuftet. Wenn ich das selbst machen konnte wäre ich sofort dabei, Einfachste Lösung wie es scheint ist einen zweiten verpflichter zu finden. Weiß einer von euch ob man deswegen noch weiter Dokument Brauch? Oder ob beide nur

1) Letzten 3 Gehaltsnachweise
2) Wenn nicht aus der Stadt eine maximal 1 Woche alte wohnbescheinigung des Bürger Service von wo sie herkommen
3) Ein schreiben von der Firma dass sie ungekündigt, unbefristet und aus der probe zeit sind

Wenn irgendjemand natürlich noch irgendwas einfallen würde, das wurde mich riesig freuen. Konnte mir einer auch konkrete Info zu der Idee geben das ich von meinem Vater ein Zimmer mieten konnte und dass dieses Geld dann auch bei der ALB anerkannt wird

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 02.01.2012 um 14:46:12

Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 14:19:37:
Einfachste Lösung wie es scheint ist einen zweiten verpflichter zu finden. Weiß einer von euch ob man deswegen noch weiter Dokument Brauch? Oder ob beide nur


Der Bürge für die VE braucht die gleichen Nachweise einer VE wie Du oder Deine Eltern bzw. wie Dein Vater. Und nochmals: Die VE gilt nur solange bis ihr verheiratet seid. D.h. bis zum Zeitpukt der standesamtlichen Heirat und danach nicht mehr.
Der VE -Geber wird also höchstens für ein paar Tage oder Wochen bis zum Termin der Verehelichung ein Bürge bleiben.

Hast Du keinen guten Freund oder jemand anderes in der Verwandschaft, der Verständnis für Deine Situation hat?

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 02.01.2012 um 15:13:22

Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 14:19:37:
Wenn irgendjemand natürlich noch irgendwas einfallen würde, das wurde mich riesig freuen. Konnte mir einer auch konkrete Info zu der Idee geben das ich von meinem Vater ein Zimmer mieten konnte und dass dieses Geld dann auch bei der ALB anerkannt wird.


Die 100,00 EUR wären ein regelmäßíges Einkommen (mit entsprechenden Untermietvertrag) und bei der VE zu berücksichtigen.

P.S. Editier-Zeit reichte leider nicht mehr aus, um es in dem o.g. Beitragen hinzuzufügen.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 02.01.2012 um 15:22:26
Die meisten meiner Kollegen und Freuden können nicht da sie ja selber nicht in das Schema passen (unbefristet, ungekündigt und so) deswegen ist es sehr schwer. Und Familie schreckt leider immer sehr ab wegen den bedingungen leider auch wenn sie wissen dass es nur bis zur hochzeit ist.  :(

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 02.01.2012 um 16:49:10
Es ist ja auch möglich das jemand eine verpflichtungserklärung in seiner Stadt abgibt. Wie ist das möglich? Verlängert dies dann den ganzen Prozess?

Gruß Marcel

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von hpa an am 02.01.2012 um 17:04:13

Marcel-D schrieb am 02.01.2012 um 16:49:10:
Es ist ja auch möglich das jemand eine verpflichtungserklärung in seiner Stadt abgibt. 



Die VE ist eine Urkunde, die bestätigt, dass der VE -Geber über ausreichend Einkommen verfügt, um für den Fall einer zwangsweisen Abschiebung für die Kosten aufzukommen. In der VE muss angegeben werden für wen die VE abgegeben wird und wer für die Eingeladene haftet (VE -Geber). Der VE -Geber kann auch aus einer anderen Stadt sein, aber für den VE -Geber ist die örtliche ABH zuständig.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von grisu1000 am 02.01.2012 um 18:11:57

Marcel-D schrieb am 01.01.2012 um 22:41:12:
Der kann aber nicht unterschreiben da ihm !!17!! Euro fehlen. Gibt es eine Möglichkeit außer irgendwie die miete zu reduzieren oder einen zweitenverpflichter zu finden um dieses kleine SCHEISS Loch zu schließen. Ic


Ich würde wegen 17 Euro das persönliche und freundliche Gespräch mit dem Amtsleiter der ABH suchen, insbesondere da es sich um eine VE handelt, die spätestens nach drei Monaten hinfällig ist.

Sollte das nicht fruchten, dann würde ich persönlich mit der Fachaufsicht oder der Dienstaufsicht sprechen, ob sich da nicht etwas machen läßt z.B Gehalt + Hinterlegung einer einmaligen Sicherheit.


Mick schrieb am 02.01.2012 um 13:25:02:
Hast Du eine rechtliche Quelle im Angebot, nach der eine
Sicherheitsleistung akzeptiert werden muss?

Nein, aber in der AVwV zum AufenthG wird nicht nur auf das Einkommen fixiert:

Zitat:
68.1.2 Prüfungsmaßstab
68.1.2.1 Die Verpflichtung des Dritten erfüllt nur dann die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhalts, wenn er die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet erfüllen
kann.


und weiter

Zitat:
68.1.2.3 Der Prüfungsmaßstab ist neben der Leistungsfähigkeit des Dritten insbesondere an dem Aufenthaltsgrund bzw. -zweck, den der Ausländer angibt, der angestrebten Aufenthaltsdauer, der zeitlichen Beschränkung der Verpflichtungserklärung sowie der Aufenthaltsverfestigungn des Dritten im Bundesgebiet auszurichten.



Damit spielt IMHO schon die max. Aufenthaltsdauer mit VE (hier max. drei Monate) und damit die maximal möglichen anfallenden Kosten eine Rolle.  Ein weitergehende Prüfung des LU wäre, da der Ehemann Deutscher ist, unbeachtlich. Das ganze geht Richtung Einzelfallentscheidung.

Notfalls könnte das die max, Aufenthaltsdauer des Visa zur Eheschließung auch im Wege einer Ermessensentscheidung kürzer sein.


Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Mick am 02.01.2012 um 18:23:34

grisu1000 schrieb am 02.01.2012 um 18:11:57:
Nein, aber in der AVwV zum AufenthG wird nicht nur auf das Einkommen fixiert:

Mir ist klar, was zur Sicherung des LU gehören kann. Aber man
sollte hier näher in das bundeseinheitliche Merkblatt für die Ver-
pflichtungserklärung schauen. Die Frage, welche Mittel neben
dem Einkommen mit angerechnet werden, ist eine Kann-Be-
stimmung. Bei uns z.B. geht es nur mit einer Bankbürgschaft,
weil wir so den geringsten Verwaltungsaufwand haben. Alles
andere bindet 3 Teams oder Ämter (ABH, Kämmerei, Kasse).

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Johannes Sambia am 03.01.2012 um 09:38:09
Versuche das Gespräch mit dem Leiter der Behörde zu suchen.
In meinem Fall wurde mir von der Dame, die für Verpflichtungserklärungen zuständig ist, auch eine Absage erteilt. Da ich aber zuvor email-Kontakt mit dem Leiter hatte und dieser mir eine Zusage gegeben hatte, war das Problem mit einem Anfruf der Dame beim Chef gelöst.

(Mein Fall war zwar ein bisschen anders. Ich konnte als Berufsanfänger noch keine drei Gehaltsabrechnungen vorlegen, aber dank überdurchschnittlichem Gehalt, reichte dem Leiter auch der Arbeitsvertrag).

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 20.03.2012 um 11:02:48
So es ist jetzt schon etwas Zeit vergangen und meine Verlobte wohnt nun bei mir. Alles soweit gut gelaufen da mein Vater dann doch die Verpflichtungserklärung unterschreiben konnte ohne zusätzliche Einnahme quellen. Es war einfach nur eine andere Ausländerbehörde…. Und man denkt dass die alle dieselben Vorschriften haben.. L

Da unsere Hochzeit kurz vor unserer Tür steht machen wir uns natürlich auch Gedanken über unsere Flitterwochen. Wir wurden gerne nach Holland oder Italien (über Schweiz) reisen, das Visum das meine Verlobte hat ist aber nur gültig für Deutschland. Zum Glück aber mit wieder-einreise recht. Wir planen aber sehr bald nach der Hochzeit zu reisen da dies nur möglichen ist wegen meinem Urlaub. Mit einer AE kann sie dann auch frei nach Holland reisen. Diese dauert aber 2-3 Wochen wurde mir gesagt. Da ist leider mein Urlaub schon vorbei.

Ist es möglich zusätzlich zur ihrem Eheschließungsvisum ein Schengen Visum zu beantragen und bekommen? Macht das überhaupt Sinn da sie ja schon meine Frau ist? Gibt es eine Möglichkeit eine vorläufige AE zubekommen? Ich habe keine Ahnung und leider keine Hilfe im Internet gefunden. Ich hoffe einer von euch kann mir vielleicht weiterhelfen. Die Ausländerbehörde in Duisburg ist leider sehr dünn besetzt und ist Telefonisch oder per Email so gut wie gar nicht erreichbar.

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Bayraqiano am 20.03.2012 um 11:24:52
Ihr braucht weder ein Schengen-Visum noch eine vorläufige AE. Mit ihrem nationalen Visum kann sie visumfrei in andere Schenger-Staaten, also auch nach Italien/NL/Schweiz reisen.


Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von schweitzer am 20.03.2012 um 11:27:52

Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 11:02:48:
Gibt es eine Möglichkeit eine vorläufige AE zubekommen?


Es gibt die Möglichkeit (nach Beantragung der AE als Nachweis über die erfolgte Beantragung sogar den rechtlichen Anspruch), eine FB zu bekommen, mit der der Aufenthalt nach der Hochzeit bereits als erlaubt gelten würde. Mit dieser FB kann man (zumindest im Schengenraum) grundsätzlich problemlos reisen.

Alternativ wäre ggf. die Anwendbarkeit des § 78 a AufenthG zu prüfen. (AE als Klebeetikett)

Redet, wenn es soweit ist und nötig sein sollte über Eure Absichten mit der ABH, unlösbar ist das Ganze nicht.

Ansonsten reicht auch das nationale Visum zum Reisen im Schengenraum sofern die Gültigkeit noch nicht ausgeschöpft ist.


=schweitzer=

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 20.03.2012 um 12:56:10
Super Forum  hier vielen Dank für die schnellen Antworten  ;)

Leider wurde von der Deutschen Botschaft in Phnom Penh bei der Ausstellung des Visums bestätigt das dieses Visum nur für Deutschland gültig ist. Man kann es NICHT woanders benutzten. Bei der ABH wurde dies auch bestätigt. Man kann jedoch mit diesem Visum Mehrmals ein und ausreisen, was meinem wissen nicht mit einem Schengen Visum möglich ist. Oder?

Das hier könnte von mehr intersse sein:
„(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

Vielen Dank für diesen hinweis! Hoffe es klapt. Ansonsten hoffen dass die ABH diesen Fall als „außergewöhnlich Hart“ empfindet.  :)

Gruß

Marcel-D

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Petersburger am 20.03.2012 um 13:07:39
Das ist ein nationales Visum? Typ D?

Dann ist die Auskunft der Kollegen falsch. Sie entspricht dem Rechtsstand vor April 2010.

Dann aber trat die Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft, mit der nationale Visa unabhängig vom Eintrag über das "Gültigkeitsterritorium" schengenweit die Einreise und den Aufenthalt gestatten.


Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Zak am 20.03.2012 um 13:09:25

Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 12:56:10:
„(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. 


Das passt bei deiner Verlobten nicht, da Sie ein Visum besitzt. Hier wäre der Abs. 4 der passende für Euch.

Wobei, wenn das Visum tatsächlich nur für Deutschland gelten sollte, nützt Euch die FB nach Abs. 4 auch nichts, da dieser ( der bisherige) Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der ABH fortbesteht.

:endsmilie:

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Bayraqiano am 20.03.2012 um 13:10:20
Innerhalb der Gültigkeit des Visum (Typ D) darf sie auch andere Schengen-Staaten besuchen. Die Aussagen der AV und der ABH sind unzutreffend bzw. wohl im falschen Kontext entstanden.


Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 12:56:10:
Das hier könnte von mehr intersse sein:

Nicht für euch, deine Frau besitzt mit dem Visum bereits einen Aufenthaltstitel.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von schweitzer am 20.03.2012 um 13:11:39

Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 12:56:10:
Man kann jedoch mit diesem Visum Mehrmals ein und ausreisen, was meinem wissen nicht mit einem Schengen Visum möglich ist. Oder?


Doch das ist auch mit einem Schengenvisum möglich.


Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 12:56:10:
Das hier könnte von mehr intersse sein: 


Eher nicht der Absatz 3 dieser Vorschrift, denn Deine Verlobte hält sich ja sehr wohl bereits mit einem Aufenthaltstitel, ein Visum ist bereits ein solcher, in Deutschland auf. Demnach würde aber Absatz 4 einschlägig sein.

Ist aber in Eurem Fall letztlich egal - mit der FB gemäß § 81 (4) AufenthG kann sie (mindestens) schengenweit reisen.


Zak schrieb am 20.03.2012 um 13:09:25:
nützt Euch die FB nach Abs. 4 auch nichts, da dieser ( der bisherige) Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der ABH fortbesteht.


... sehe ich anders. Wie hier schon geschrieben wurde, berechtigt auch ein D-Visum zur mehrmaligen Ein- und Ausreise respektive Aufenthalt im Schengenkontext. - Wenn das durch die FB als fortbestehend "anerkannt" wird, nutzt die FB sehr wohl was.


=schweitzer=

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von erne am 20.03.2012 um 13:43:45

Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 12:56:10:
Leider wurde von der Deutschen Botschaft in Phnom Penh bei der Ausstellung des Visums bestätigt das dieses Visum nur für Deutschland gültig ist. Man kann es NICHT woanders benutzten.

tja, das ist die Crux selbst bei Muttersprachlern, wenn man sich nicht klar ausdrückt ... dabei ist die deutsche Sprache komplex genug, um alles klar auszudrücken.

Was die ABH und AV nach meiner Ansicht gemeint haben dürften, ist dass du dein Visum selbstverständlich nicht für den eigentlichen Zweck (also Eheschliessung oder FZF) in einem anderen Land verwenden kannst. Aber du kannst mit dem Visum in ganz Schengen "reisen", es ist in ganz Schengen gültig.

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Zak am 20.03.2012 um 14:17:59

schweitzer schrieb am 20.03.2012 um 13:11:39:
... sehe ich anders. 


das sehe ich jetzt auch anders ;)

hatte mich auf die Aussage vom TS versteift, dass das Visum nur für Deutschland gelte
und dann selbst nicht mehr nachgedacht !

Asche auf mein Haupt  :wand:

In diesem Zusammenhang nutzt die FB sehr wohl !!

:endsmilie:




Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Marcel-D am 20.03.2012 um 14:58:10
Ja das Visum von meiner Verlobten ist ein Typ D.

Hier von Wikipedia:

„Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) (oft auch Nationales Visum) erlaubt grundsätzlich nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat (zumeist der Ausstellerstaat; es gibt aber auch Fälle, in denen sich Staaten gegenseitig bei der Ausstellung vertreten). Es wird vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt. Ein nationales Visum eines Schengen-Staates erlaubt bei Einhaltung der sonstigen Einreisevoraussetzungen auch den erforderlichen Transit durch andere Schengen-Staaten in das Gastland, jedoch beschränkt auf die (aller-)erste Einreise. Dieses Durchreiserecht erlischt somit auch, wenn bei der ersten Einreise in den Zielstaat mit diesem Visum gar kein Transit durch andere Schengen-Staaten in Anspruch genommen werden musste.“

Da meine Verlobte schon hier ist entfällt der Transit Anspruch. Dieser Text spricht auch nur von einer Einreise und Ausreise von dem Land der Ausstellung. Nicht von mehreren ein und ausreisen in dem Schengen Bereich.

Was stimmt denn jetzt. Wurde das Gesetz wie von Petersburger geändert und seitdem nicht bei Wikipedia „upgedated“? Wurde das mit der FB funktionieren? 

Gruß

Marcel-D

*


Marcel-D schrieb am 20.03.2012 um 14:58:10:
Nicht von mehreren ein und ausreisen in dem Schengen Bereich.


Gemeint ist das interne reisen in den schengen Staaten, sprich die einzelnen Länder. Sorry für mein Deutsch bin 15 Jahre auf eine Englischsprachige schule gegangen mit keinem vernünftigen deutschunterricht :(

[edit] Folgepost eingefügt.[/edit]

Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von schweitzer am 20.03.2012 um 15:52:47
Das mit der FB wird funktionieren, was Petersburger geschrieben hat, ist korrekt.

Es gilt Artikel 21 SDÜ  - ich zitiere und hebe Wichtiges, Neues hervor:


Zitat:
(1) Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einem der Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten bewegen, sofern sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (*) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des betroffenen Mitgliedstaats stehen. ...

(2a) Das in Absatz 1 festgelegte Recht auf freien Personenverkehr gilt auch für Drittausländer, die Inhaber eines von einem der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 18 erteilten gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.


Das in Absatz 2a genannte von einem Mitgliedsstaat (in Eurem Falle von Deutschland) gemäß Artikel 18 ausgestellte Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ist nichts anderes als das D-Visum.

Da in Absatz 2a zugleich vom Recht auf freien Personenverkehr mit Bezug gerade auf dieses Visum die Rede ist und "freier Personenverkehr" nichts anderes heißt als das man sich innerhalb der Schengenstaaten eben frei bewegen (d.h. mehrfach ein- und ausreisen und sich auch vorübergehend in diversen Schengenstaaten aufhalten) darf, heißt das: Mit einem D-Visum darf man zwischen den Schengenstaaten hin- und herreisen und sich zwischenzeitlich darin aufhalten.

Eine FB aber, die diesen Aufenthaltstitel, dieses Visum fortgelten lässt, lässt somit auch das Recht auf freien Personenverkehr innerhalb der Schengenstaaten fortgelten.

Das Ganze gilt so seit April 2010. (Einführung des Visakodex)

Anders, besser, kann ich es nicht erklären ...


=schweitzer=



Titel: Re: Verlobte nach Deutschland holen
Beitrag von Daddy am 20.03.2012 um 21:26:29
Um die Geschichte mE rund zu machen...

Wie schweitzer sagt, das D- Visum ist während seiner Gültigkeit ein schengenwirksamer AT... also Reisen innerhalb der Schengenstaaten problemlos...

Die FB nach 81.4 ist ein durch Deutschland gemeldeter schengenwirksamer AT (iSv Art 2 Abs. 15 des Visakodex) und im Amtsblatt der EU C 3/5 vom 08.01.2009 "verewigt"....

Daddy

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.