Hallo,
das mit dem Reisepass hat sich ja jetzt erledigt, danke für eure Infos.
Ich war heute nochmals bei meiner AB und habe denen nun die Karten auf den Tisch gelegt, ihnen gesagt das für mich keiner eine Verpflichtung abgeben kann. Habe denen auch gesagt das ich alles mir mögliche in zusammenarbeit mit dem jugendamt versuche zumindest eine teilzeitarbeit zu bekommen, zu berücksichtigen dabei das meine tochter nach ihrer therapie jetzt wers zum 20.8. in meinen haushalt zurückkehrt und sie sich erst wieder einleben muss. ich habe denen auch gesagt das ich gegen eine negativempfehlung an die botschaft wegen ungesichertem
LU klage einreichen werde, schliesslich kömpfe ich um meinen mann. Und siehe da ganz plötzlich sagt man mir, gesicherter
LU wäre gut aber auch ohne sei ein zuzug zu deutschen möglich, plötzlich sagte man mir sie würden keine negativempfehlung geben und man schiebt jetzt alles auf die botschaft. es heisst jetzt nicht die AB entscheidet über das visum sondern alleine die botschaft die bekommt ja dann gesagt das ich ungesicherten
LU habe bzw ich muss ja nachweis hartz 4 beilegen und es sei denen ihre ermessenssache.
ist das so jetzt richtig? kann die botschaft also visum wg ungesichertem
LU verweigern?
Man muss ja zum Visa Nachweise
LU beifügen, muss wohl dann meinen hartz4 bescheid beilegen? und eben meinen minijob.
wenn ich gar nichts beilege wird das wohl genauso negativ oder noch negativer bewertet denke ich.
lg vanessa