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Heiraten in Gambia (Gelesen: 61.360 mal)
Rastababy
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Antwort #45 - 26.06.2010 um 14:46:08
 
gut ok, danke für den tip. die rechnung ist noch nicht fertiggestellt ich hake aber nächste woche mal beim regierungspräsidium nach und das dann weiter in regelmässigen abständen.
sobald mir die rechnung vorliegt beantrage ich ratenzahlung.
sollte dem nicht zugestimmt werden, könnte ich eben anfangen monatlich zum 1. pünktlich ne rate zu zahlen und hebe meine kontoauszüge gut auf und ziehe das dann immer von der gesamtsumme ab.
allerdings lebe ich ja von hartz 4 und 2 minijobs, mehr als 50 euro im monat zu zahlen wäre mir gar nicht möglich.
mir wurde eben vom ausländeramt gesagt die befristen erst wenn die summe ganz bezahlt wurde.
ich werde dann aber trotzdem die ratenzahlung weitermachen, wie du schon gesagt hast und meinen rechtsanwalt dafür einschalten, wenn nicht befristet wird weil die summe eben nicht bezahlt werden kann auf einen schlag.
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reinhard
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Antwort #46 - 26.06.2010 um 14:54:40
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 14:46:08:
gut ok, danke für den tip. die rechnung ist noch nicht fertiggestellt ich hake aber nächste woche mal beim regierungspräsidium nach und das dann weiter in regelmässigen abständen.
sobald mir die rechnung vorliegt beantrage ich ratenzahlung.
sollte dem nicht zugestimmt werden, könnte ich eben anfangen monatlich zum 1. pünktlich ne rate zu zahlen und hebe meine kontoauszüge gut auf und ziehe das dann immer von der gesamtsumme ab.
allerdings lebe ich ja von hartz 4 und 2 minijobs, mehr als 50 euro im monat zu zahlen wäre mir gar nicht möglich.
mir wurde eben vom ausländeramt gesagt die befristen erst wenn die summe ganz bezahlt wurde.
ich werde dann aber trotzdem die ratenzahlung weitermachen, wie du schon gesagt hast und meinen rechtsanwalt dafür einschalten, wenn nicht befristet wird weil die summe eben nicht bezahlt werden kann auf einen schlag.



Aber frag den Rechtsanwalt auch, wie Eure Chancen sind.

Urteile dazu, dass die ABH mit dem Visum nicht warten darf, bis alles bezahlt ist, beziehen sich auf Leute, die schon verheiratet sind oder sogar schon Kinder haben – besonders Kinder können nach Meinung der Gerichte nicht warten.

Solange Ihr nicht verheiratet seid, sind die Chancen nicht so gut. Das Geld, dass Du Deinem Rechtsanwalt bezahlst (statt es für die Begleichung der Abschiebekosten zu verwenden), verzögert dann das Visum zusätzlich. Das musst Du Dir genau überlegen.

Wenn das Regierungspräsidium Zinsen nimmt, wirst Du mit 50 Euro im Monat gerade die Zinsen bezahlen, aber dem eigentlich Ziel kaum näher kommen. Und denk daran: Es sind seine Schulden, nicht Deine.

Ansonsten hast Du Recht: Wenn die Abrechnung der Abschiebekosten da ist und Du das Kassenzeichen / Aktenzeichen hast, kannst Du sofort 50 Euro überweisen. Der Antrag zur Ratenzahlung kann parallel laufen, Du musst nicht auf eine Antwort warten.
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Rastababy
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Antwort #47 - 26.06.2010 um 15:38:34
 
ja, da sprichst du sowas an mit dem anwalt. ich habe da schon einige hunderte hineingesteckt. damals als er noch da war hatte ich den anwalt eingeschaltet in der hoffnung man könne die abschiebung verhindern weil unsere heirat kurz bevorsteht - fehlschlag - danach gings dann weiter als ich bescheid vom olg hatte, die hoffnung der betretenserlaubnis - auch fehlschlag - leider konnte ich nicht vorausahnen das das ganze nicht klappt hätt ich das gewusst hätt ich mir den anwalt gespart und jetzt schon ne summe von 1000 euro gespart.
gemeinsame kinder haben wir leider keine, ich habe eine autistische tochter aber er ist ja nicht der vater, somit haben wir keine gemeinsamen kinder und können das auch nicht als grund nehmen das es schneller gehen muss. wenn alles klappt heirate ich in gambia im august und bin dann ab 20. august wieder hier und gehe mit der urkunde sofort zum standesamt das die die prüfung veranlassen und beantrage auch die befristung der sperrwirkung parallel dazu sobald ich die abschiebekostenrechnung habe und mit der ratenzahlung beginne. wegen dem nicht gesicherten lebensunterhalt in der sache werde ich dann doch noch mal den anwalt benötigen, falls er deswegen kein visum bekommen wird, aber bis das ganze soweit ist vergehen ja noch einige monate bis ich mal weis was sache ist.
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Antwort #48 - 26.06.2010 um 15:49:09
 
Das ist ein guter Plan.

Die Befristung muss er beantragen (oder Du mit Vollmacht).

Ihr müsst aber klar und deutlich besprechen: Bei 50 Euro im Monat und 5000 Euro Abschiebekosten (so Deine bisherigen Infos) soll die Sperre nach der Ankündigung der ABH bis 2018 dauern. Selbst wenn er dann die Befristung für März 2011 beantragt und Ihr Euch mit der ABH (oder mit Hilfe des Gerichts) in der Mitte einigt, ist das eine sehr lange Fernbeziehung.

Such auf jeden Fall bis Ende des Jahres mal Urteile dazu, vielleicht gibt es hier im Forum auch noch Mitglieder, die Dir den einen oder anderen Link zeigen können.
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Antwort #49 - 26.06.2010 um 16:01:08
 
ohje das sind ja keine guten aussichten. ich dachte wenn man bereit ist und püntlich raten bezahlt dann wird die sperrbefristung trotzdem heruntergesetzt, ist die befristung nun also doch abhängig davon wie viel man schon bezahlt hat..ich bekomme ja leider auch keinen kredit. ich hatte mal ein angebot eines bekannten mir das vorzustrecken aber im moment sieht es doch eher so aus als würde er es eher nicht machen. da ich ja jetzt alles für die reise und heirat brauche fange ich bei 0 an zu sparen wenn ich zurück bin aus gambia. wenn ich wenigstens die hälfte zusammenhätte aus eigenen ersparnissen und evtl hilfe von freunden und der familie die mir vllt was leihen dann wären die chancen doch sicher besser oder? muss mir bis dahin mal gedanken machen, was ich tun kann..
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Antwort #50 - 26.06.2010 um 16:12:29
 
Du hast immer mehrere Wege:

1) Du heiratest, er beantragt die Befristung.
2) Du kennst die Kosten (Kostenbescheid).

Du beginnst die Ratenzahlung.

1) Du kannst einzelne Positionen der Kostenaufstellung angreifen, wenn da was unlogisch ist, vielleicht senkt das die Gesamtkosten.

2) Du kannst 2011 oder 2012 zu Job und Geld kommen, oder jemanden finden, der hilft.

3) Er kann gegen eine Befristung mit der Bedingung "erst alles bezahlen" Widerspruch einlegen oder gleich klagen (bzw. Du mit Vollmacht), das richtet sich nach dem Bundesland.

Verfolge immer mehrere Möglichkeiten. Ich meinte ja nur: Ihr müsst Euch beide klar darüber sein, dass es eventuell auch nach der Heirat noch eine längere Zeit der Trennung gibt.

Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:01:08:
ich dachte wenn man bereit ist und pünktlich Raten bezahlt dann wird die Sperrbefristung trotzdem heruntergesetzt.


Du hast doch selbst geschrieben, dass Deine Ausländerbehörde Dir bereits gesagt hat, dass sie auf vollständige Zahlung besteht. Du weißt also: "heruntergesetzt" wird gar nichts. Ihr müsst darum kämpfen.
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Antwort #51 - 26.06.2010 um 16:24:02
 
ja, mir ist bewusst das das ganze verfahren sowieso noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Meine AB hat gemeint, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind und der Lebensunterhalt gesichert evtl durch eine Verpflichtungserklärung (die ich ja nicht haben werde) dann würden Sie die Befristung sofort heruntersetzen und er könnte nach der Urkundenprüfung und dem Visum schon nächstes Jahr wenn alles gut geht zurückkommen.
Da ich ja die Voraussetzungen nicht erfüllen kann wird ds ein harter Weg, zumal ich ja weis das ich für unsere Lebensunterhalt nicht ganz selbst aufkommen kann ich muss Hartz 4 beziehen. Meine autistische Tochter bedarf ständiger Begleitung und Betreuung von mir. Das habe ich auch schriftlich vom Jugendamt, also mit fester Arbeit wird das die nächsten jahre nichts, habe immer nur Minijobs die ich in der Schulzeit verrichten kann. Wegen des Lebensunterhalts haben mir ja hier schon viele geschrieben das das so nicht ganz stimmt was die AB sagt und ich dagegen klagen könnte.
Wenn das so richtig ist, dann hängt es hauptsächlich an den Abschiebekosten und da muss ich eben selbst einen Weg finden und darum kämpfen. Ich habe nun auch Pflegegeld beantragt und es kommt auch im September jemand von der Barmer der das ganze bewertet darauf muss ich halt auch noch warten.
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Antwort #52 - 26.06.2010 um 18:47:33
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:24:02:
Meine AB hat gemeint, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind und der Lebensunterhalt gesichert evtl durch eine Verpflichtungserklärung (die ich ja nicht haben werde) dann würden Sie die Befristung sofort heruntersetzen 

Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:24:02:
Wegen des Lebensunterhalts haben mir ja hier schon viele geschrieben das das so nicht ganz stimmt was die AB sagt 


Jetzt klingt die Geschichte mit dem LU schon ein bisschen anderst. Der Familiennachzug darf wie du ja hier schon erfahren hast nicht von der Sicherung des LU abhaengig gemacht werden. So wie du es oben beschreibst klingt es aber so, als ob die ABH eine unterschiedlich lange Befristung vornehmen moechte, je nachdem ob der LU gesichert ist oder nicht.

Ob das ein legales Vorgehen ist oder nicht kann ich dir leider nicht sagen. Die ABH hat einen gewissen Spielraum was die Befristung angeht; darf aber auch nicht ohne Grund all zu sehr davon abweichen wie andere ABHs in aehnlich gelagerten Faellen befristen.
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Antwort #53 - 26.06.2010 um 20:23:58
 
Ja, ich glaube du hast recht. Die AB sieht ja anhand meines Falles mit meiner Tochter das ich noch lange nicht richtig arbeiten gehen kann und daher auch eben keine Aussicht da ist auf gesicherten Lebensunterhalt, es ist ja auch davon auszugehen das mein Mann auch nicht sofort Arbeit finden zumal er ja auch noch die Integrationskurse machen muss und da evtl. auch nicht in Vollzeit arbeiten kann. Die sehen eben das gerade in meinem Fall, die Aussicht auf einen gesicherten LU nicht da ist.
Ich habe eher darauf gehofft, das die AB die Umstände mit meiner Tochter berücksichtigt, aber gerade das Gegenteil ist der Fall. Deswegen wahrscheinlich auch das Verlangen der VE.
Ob das so richtig ist wie die das vorhaben weis ich auch nicht. Da bleibt mir dann nichts anderes übrig als wenn es soweit ist zu widersprechen und ggf klage einzureichen.
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Antwort #54 - 26.06.2010 um 20:41:41
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 20:23:58:
Ob das so richtig ist wie die das vorhaben weis ich auch nicht. Da bleibt mir dann nichts anderes übrig als wenn es soweit ist zu widersprechen und ggf Klage einzureichen.


Noch gibt es ja genau nichts.
Du hast gefragt: Wenn er einen Antrag einreichen würde, wie wäre das dann... Und jemand von der ABH hat gesagt, wir werden das wohl so beantworten...

Aber:
Ihr müsst ja erst mal heiraten,
dann muss er den Befristungsantrag stellen, und zwar mit einer möglichst ausführlichen Begründung,

- und dann erst kann die ABH überlegen, beurteilen, antworten. Und mit dieser Antwort könnt und müsst Ihr Euch dann ernsthaft auseinandersetzen.

Ruhig bleiben, systematisch vorgehen, vielleicht ist die ernsthafte ABH-Antwort auf den richtigen Antrag dann doch ganz anders als die unverbindliche Prognose zwischen Tür und Angel.
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Antwort #55 - 27.06.2010 um 13:32:58
 
Rastababy schrieb am 26.06.2010 um 16:24:02:
ja, mir ist bewusst das das ganze verfahren sowieso noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Meine AB hat gemeint, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind und der Lebensunterhalt gesichert evtl durch eine Verpflichtungserklärung (die ich ja nicht haben werde) dann würden Sie die Befristung sofort heruntersetzen und er könnte nach der Urkundenprüfung und dem Visum schon nächstes Jahr wenn alles gut geht zurückkommen.


Wie bereits von anderen angedeutet: Nach der Eheschließung ist auf Antrag eine Neubefristung fällig. Mag sein, daß es ohne Regelung der Abschiebekosten (und sei es per Ratenzahlungsvereinbarung) da etwas Zeitzuschlag gibt, aber die ABH darf nicht ablehnen.

Gruß, ULF
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Antwort #56 - 28.06.2010 um 18:04:47
 
Hallo zusammen,

ich bin heute einen Schritt weitergekommen was die Abschiebekosten betrifft. Und ich bin jetzt zumindest etwas erleichtert. Habe heute mit dem Regierungspräsidium telefoniert die Rechnung wir diese Woche an mich geschickt, die Höhe beträgt "nur" 1644 Euro, keine 5000 oder mehr wovon das Standesamt ausging. Mir wurde gesagt das natürlich die Nachbifristung abhängig davon entschieden wird ob bezahlt wurde oder nicht und auch von der Ausländerakte.
Ich werde jetzt sehen das ich ab Rechnung einen festen Betrag vllt 100 Euro überwise monatlich und will sehen ob ich mir bei Freunden und Familie noch was leihen kann sozusagen als Anzahlung und dann weiter in Raten. Die Sperrbefristung beantrage ich ja dann sowieso erst wenn geheiratet wurde und bis dahin schaue ich was ich machen kann.
Zur Ausländerakte wurde mir gesagt das bisher nichts bekannt ist bzw ein Grund vorliegt warum nicht befristet werden kann, sprich es ist nicht bekannt das er schlimme Straftaten begangen hat etc. wird aber bei Antrag noch genau geprüft.

LG VAnessa
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Antwort #57 - 02.07.2010 um 18:17:09
 
Hallo zusammen,

habe gestern die Rechnung der Abschiebekosten erhalten, ich konnte mir das Geld leihen und habe den gesamten Betrag ans RP überwiesen.
Ich hoffe nun das nach unserer Heirat auf die kürzmöglichste Zeit befristet wird wenn wir den Antrag dann stellen.
Jetzt ist nach der Heirat nur noch das mit der Urkundenprüfung zu bewältigen und da hoffe ich auch das alles gut geht, und er danach das Visum zur FZ stellen kann.
Am Montag und Donnerstag hat er seine A1 Prüfung hoffe das er sie bestehen wird.
Wegen der VE sieht es eher so aus das mein Bekannter das nicht übernehmen wird, auch verständlich bei einer solchen Unsumme über 3 Jahre. Trotzdem lasse ich mich nicht unterkriegen und wie ihr schon gesagt habt, erstmal Antrag auf Visum stellen wenn alles andere ok ist, und dann sieht man weiter was die AB macht und ob geklagt werden muss wegen dem ungesicherten LU.
Nun wünsche ich euch allen ein schönes WE LG Vanessa
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Antwort #58 - 02.07.2010 um 18:29:05
 
Rastababy schrieb am 02.07.2010 um 18:17:09:
Wegen der VE sieht es eher so aus das mein Bekannter das nicht übernehmen wird, auch verständlich bei einer solchen Unsumme über 3 Jahre. 

Bei einer Heirat in Gambia mit anschließender FZF bedarf es keiner VE zur Einreise nach Deutschland. Wer das verlangt, handelt eindeutig wider der aktuellen Gesetzeslage
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erne
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Antwort #59 - 02.07.2010 um 23:28:22
 
Rastababy schrieb am 02.07.2010 um 18:17:09:
Wegen der VE sieht es eher so aus das mein Bekannter das nicht übernehmen wird, auch verständlich bei einer solchen Unsumme über 3 Jahre

steini007 schrieb am 02.07.2010 um 18:29:05:
Bei einer Heirat in Gambia mit anschließender FZF bedarf es keiner VE zur Einreise nach Deutschland.


Und solltet Ihr in Deutschland heiraten wollen, gilt eine abgegebene VE automatisch nur bis zur Eheschliessung, da ab da dann ein anderer Aufenthaltszweck/Status deines Mannes vorliegt.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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