Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 9
Thema versenden Drucken
Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.261 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #75 - 05.12.2009 um 01:26:54
 
Da er bereits 1mal mit falschem Pass einen Asylantrag gestellt hat - wäre da ein Türkeiauffenthalt nicht nachweisbar??? Also, ohne Türkeiaufenthalt doch auch kein falscher türkischer Pass oder?

Zitat:
steini007 schrieb am Gestern um 23:12:47:
Zitat:
picuk schrieb am Gestern um 22:53:17:
Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an


Ich denke gerade das Gegenteil. Warum solltest du das Thema "Eheschließung" nicht ansprechen? Kann doch sicherlich nicht verkehrt sein.
Zitat:
picuk schrieb am Gestern um 22:53:17:
Ich denke DRK klingt am besten oder?

Wenn ich nicht gerade über eine zynische Bedeutung dieser drei Buchstaben in euerem Zusammenhang nachdenke, magst du durchaus Recht haben. 

Manchmal ist es für den Betreffenden ganz gut, wenn jemand 'deutsches' neben ihm bei der ABH sitzt, auch der Verständigung wegen.


btw DRK: ziemlich zynisch
Zwinkernd

aber DAS DRK ist natürlich hilfreich
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
picuk
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 147

Emsland, Niedersachsen, Germany
Emsland
Niedersachsen
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #76 - 05.12.2009 um 15:54:15
 
Zitat:
Da er bereits 1mal mit falschem Pass einen Asylantrag gestellt hat - wäre da ein Türkeiauffenthalt nicht nachweisbar??? Also, ohne Türkeiaufenthalt doch auch kein falscher türkischer Pass oder?


Eigentlich ja, wobei er wie ich erfahren habe zuletzt in Armenien war.
Er war ne Zeit lang in der Türkei, war danach kurz in Georgien und ist dann nach Armenien um sich dort einen türkischen Ausweis +  Pass zu kaufen.
Von dort aus ist er dann auch nach Deutschland geflogen, wo er aber offensichtlich am Flughafen direkt "festgenommen" wurde.
Er sagt er habe seinen türkischen, falschen Pass auf der Flughafentoilette zerrissen und nur den falschen Ausweis vorgezeigt.
Dann wurde er zum türk. Konsulat gebracht wo man ihm offensichtlich geglaubt hat er sei türkischer Kurde und in der Türkei gefährdet ( war ein anderes Konsulat denke ich, jedenfalls ein anderes Bundesland).
Er hat zunächst also Asyl bekommen. Vor 7 Monaten ist er dann aber (warum weiss ich nicht) zum "Chef" der ABH um ihm mitzuteilen er sei kein Türke sondern Syrer.
Der Mann hat das aber nicht ernst genommen und sowas wie "Haha, ja und ich komme neuerdings aus Afrika" gesagt.

Naja und vor ca. 4 Monaten hat mein Freund das alles nochmal per Anwalt gemacht; also die Änderung der Daten usw.
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt. Er hat ihn von sich aus wieder "aufgelöst" weils ja alles gelogen war.

Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?
Er sagte was von 10 Stunden Interview damals und dass er dann bald nochmal zum Interview müsse Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #77 - 05.12.2009 um 16:39:33
 
picuk schrieb am 05.12.2009 um 15:54:15:
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt.


Das klingt wie: evtl. wahrscheinlich vielleicht. Auf Deutsch,
du weißt es nicht definitiv.

Das ganze ist so wirr und undurchsichtig, dass es hier
sicher nicht lösbar ist.

picuk schrieb am 05.12.2009 um 15:54:15:
Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?


Nein, beim BAMF.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #78 - 06.12.2009 um 13:53:29
 
picuk schrieb am 05.12.2009 um 15:54:15:
Er hat zunächst also Asyl bekommen.


Diese Information solltest Du beim Anwalt, der ja die Akte hat, nochmal überprüfen. Ich vermute, er hat Dir etwas erzählt, das er etwas für ein Bleiberecht gehalten hat. Im Flüchtlingsheim heißt vieles "Asyl", was ausländerrechtlich etwas ganz anderes ist.

Zitat:
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt. Er hat ihn von sich aus wieder "aufgelöst" weils ja alles gelogen war.


Es wäre gut, vor dem Anwaltsbesuch in 1,5 Wochen solche Dinge als Fragen zu sammeln. Es ist für die Planung des weiteren Vorgehens sehr wichtig, das genau zu wissen.

Zitat:
Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?
Er sagte was von 10 Stunden Interview damals und dass er dann bald nochmal zum Interview müsse Lippen versiegelt


Das gehört auch zum Pidgin-Deutsch einer Flüchtlingsunterkunft.

Interview = Anhörung (Bundesamt)
Es gibt ein Protokoll der Anhörung auf Deutsch, das hat er bekommen. Lies es Dir vor dem Anwaltsbesuch durch.

Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
picuk
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 147

Emsland, Niedersachsen, Germany
Emsland
Niedersachsen
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #79 - 07.12.2009 um 23:08:27
 
Danke euch, vom BAMF hatte ich vorher noch nie etwas gehört.

Das Protokoll des "Interviews" ist beim Anwalt, da komme ich nun vorher nich ran.

Anwaltsfragen habe ich schon einige aufgeschrieben, der Besuch dort wird auch nicht so schlimm werden.
Habe viel mehr Angst vor der ABH. Ich lasse mich schnell verunsichern und habe Angst dass es dadurch zu Missverständnissen kommt und ich irgendwas "kaputt mache" bzw erst recht dafür sorge dass mein Freund weg muss.

Wahrscheinlich ist es sinnvoller zuerst zum Anwalt zu gehen und dann erst mit zur ABH.
Aber irgendwie will ich auch unbedingt mit ..aus Angst dass es Montag beim Termin soweit ist und sie ihn wegschicken, dann will ich bis zum schluss bei ihm sein  unentschlossen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #80 - 09.12.2009 um 13:13:21
 
Es ist immer sinnvoll, die wichtigsten Dokumente selbst zu haben. Das wären
- Anhörungsprotokoll
- Bescheid des Bundesamtes
- Klage / Klagebegründung
- Klageerwiderung
(- Urteil des VG, aber das gibt es bei Euch wohl nicht)
- Asylfolgeantrag, anwaltliche Begründung (falls schon fertig)
- Bundesamts-Bescheid.

Das sind so die Wegmarken dabei, die man immer griffbereit haben sollte. Es ist bei Betroffenen häufig so, dass sie es ohne eigene Kopie beim Anwalt abgeben, damit sie sich selbst um nichts mehr kümmern müssen / können.

Ihr solltet nichts ohne Absprache machen, aber jederzeit die Übersicht haben, was ist. Denn die ABH hat eine komplette Akte, und die "Waffengleichheit" kannst Du nur herstellen, wenn Deine / Eure Akte genauso komplett ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
picuk
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 147

Emsland, Niedersachsen, Germany
Emsland
Niedersachsen
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #81 - 09.12.2009 um 17:54:23
 
Danke, ja da hast du recht. Ich werde Montag nun lieber doch nicht mit zur ABH, so unvorbereitet ist das nicht gut. Habe auch kein gutes Gefühl dabei.
Ich versuche lieber Mittwoch beim Anwalt an alle Papiere zu kommen undwerde beim nächsten Mal mit zur ABH gehen.

Habe inzwischen nochmal etwas länger mit seinem "Übersetzer" gesprochen der immer für ihn beim Anwalt anruft usw; auch übers heiraten.

Der meinte es sei gar kein Problem, es könnte nur 1 1/2 - 3 Monate dauern.
Die Geburtsurkunde meines Freundes liegt offensichtlich schon vor und das Ehefähigkeitszeugnis könnte man angeblich in 1-2 Wochen bei der Botschaft besorgen.
Allerdings meine ich gelesen zu haben dass Syrien Staatenlosen keine Zeugnisse ausstellt, somit müsste man ja doch die Befreiung beantragen.

Auf jeden Fall hat dieser Übersetzer angeblich schon vielen Staatenlosen beim heiraten geholfen (auf legalem Wege, habe mehrfach nachgefragt weils mir komisch vorkommt).

Ansonsten bin ich noch nicht viel weitergekommen weil ich immernoch flach liege, ich hoffe es geht wieder bis zum Anwaltstermin  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #82 - 09.12.2009 um 18:30:29
 
hmmm,
es duerfte gar nicht einfach werden zu heiraten.
Der Mann hat
- keinen gueltigen Pass oder Ausweis
- keine Gerburtsurkunde.
Seine Staatsangehoerigkeit ist stittig und unklar.
Vorhandene Ausweise hat er als gefaelscht angegeben.

Ueblicherweise muss das Standesamt mind. die Abstammung pruefen (und damit die Identitaet)  und ob Ehehindernisse (z.B. bereits bestehende Ehe)  vorliegen.
Ich habe Zweifel, dass das Standesamt das belastbar feststellen kann.
Und das OLG braucht ja fuer eine Befreiung von einem Dokument auch x andere echte Dokumente.

Ich moechte nicht die Illusion rauben, aber eine Heirat hoert sich fuer mich erstmal nach einem unloesbaren Problem an.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
picuk
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 147

Emsland, Niedersachsen, Germany
Emsland
Niedersachsen
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #83 - 09.12.2009 um 19:09:40
 
Hallo,

danke dir. Aber eine Geburtsurkunde liegt lt. "Übersetzer" vor. Sein syrischer "Ausländerausweis" auch.
Und dieses Zeugnis kann, sofern Syrien da mitmacht besorgt werden. Und wenn nicht, kann man ja nix machen und er wird davon befreit.

Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen dass heiraten unmöglich ist aber dieser Mann scheint sich der Sache sehr sicher zu sein.
Wobei einem bei den ganzen Problemen irgendwie sowieso die Lust am heiraten vergeht  hä? Eigentlich hab ich mir das ein bisschen anders vorgestellt und seinen Aufehtalt sichern würde so eine Hochzeit ja auch nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #84 - 10.12.2009 um 05:32:40
 
Doch, wenn ihr es schafft, zu heiraten, hat er einen Anspruch auf Erteilung einer AE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #85 - 10.12.2009 um 07:04:10
 
Reni schrieb am 10.12.2009 um 05:32:40:
Anspruch auf Erteilung einer AE

Ohne mich zu sehr zu vertiefen, meine ich hier was vom falschen
Pass gelesen zu haben. Das deutet auf anspruchsvernichtende
Ausweisungsgründe hin.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
picuk
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 147

Emsland, Niedersachsen, Germany
Emsland
Niedersachsen
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #86 - 12.12.2009 um 12:59:51
 
Naja aber man müsste es ja auch erstmal schaffen zu heiraten. Das würde mit Sicherheit einige Monate dauern und wer weiss was nun Montag mit der Duldung passiert, habe wirklich kein gutes Gefühl  unentschlossen

Wobei ich vor kurzem im Fernsehen einen ähnlichen Fall gesehen habe, da war ein junger Mann auch unter falschem Namen hier. Bei dem wurde der Name aber einfach so bei der ABH, ohne Anwalt, geändert und direkt eine 3 Monatige Duldung erteilt.
Der hatte wahrscheinlich ziemliches Glück.

Normalerweise müsste die neue Duldung, sofern es eine gibt, ja nun auch auf seinen richtigen Namen ausgestellt sein.
Ist es üblich dass mit der Namensänderung gewartet wird bis die Duldung sowieso "voll"(also diese Verlängerungsfelder voll sind) ist oder bedeutet das dass sie den richtigen Namen doch nicht anerkennen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #87 - 12.12.2009 um 13:28:17
 
picuk schrieb am 12.12.2009 um 12:59:51:
und direkt eine 3 Monatige Duldung erteilt.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur eine Aussetzung der Abschiebung.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
picuk
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 147

Emsland, Niedersachsen, Germany
Emsland
Niedersachsen
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #88 - 12.12.2009 um 15:20:09
 
Ja aber immerhin hat dieser Junge 3 Monate Zeit bekommen um alles zu klären, dieser 2 Wochen-Takt macht einen irre  unentschlossen Mich jedenfalls; mein Freund versichert mir jedes Mal wenn ich mit dem Thema anfange dass er Montag 100%ig nicht zurück muss...wenn ich mir da nur auch so sicher sein könnte... unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Antwort #89 - 12.12.2009 um 22:37:40
 
Du könntest ihn ja rein theoretisch immer noch in Syrien heiraten und dann eine FZF beantragen. Falls alle Stricke reissen.  Zwinkernd



Lg
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 9
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema