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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.212 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
picuk
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Antwort #90 - 12.12.2009 um 22:52:58
 
Ne kann ich  nicht, das ist ja meine Hauptsorge =( Wenn er als Staatenloser abgeschoben wird hat er ja nach wie vor keinen Pass.
In Syrien darf er gar nicht richtig heiraten. Deshalb ist die Sache ziemlich aussichtslos wenn er einfach ohne Flüchtlingspass o.Ä. weggeschickt wird.
Ich darf ohne Heirat nicht in Syrien bleiben und er nicht in Deutschland  unentschlossen
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picuk
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Antwort #91 - 14.12.2009 um 12:26:03
 
Meine Nerven werden echt auf die Probe gestellt  Griesgrämig Heute musste er ja wegen der abgelaufenen Duldung hin und sein ABH-Mitarbeiter ist nicht da.
Er ist zu einem anderen gegangen aber der konnte ihm nicht helfen weil sein Name nicht bei ihm im Computer war hä?

Nun muss er morgen nochmal hin. Was hat das zu bedeuten? Dass sein Name schon weg ist weil er morgen abgeschoben wird?
Oder kanns sein dass sein Name im PC schon auf den echten Namen geändert wurde? Wird der alte dann komplett gestrichen=?
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reinhard
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Antwort #92 - 14.12.2009 um 13:34:39
 
Wenn ein Angestellter der Behörde mit dem Computerprogramm nicht umgehen kann, hat das erst mal gar nichts zu bedeuten.

Ich sag hier bei der Behörde auch manchmal, dass Vorname und Geburtsdatum funktionieren, das Programm hier findet dann Nachnamen und Akte. Das wissen die meisten, aber nicht immer sofort, wenn sie neu sind.

Ansonsten: Mach Dich nicht verrückt. Das bringt niemanden weiter.
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picuk
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Antwort #93 - 14.12.2009 um 18:23:55
 
Danke, aber theoretisch wäre es ein schlechtes Zeichen wenn er nicht mehr im Computer ist?

Das mit dem verrückt machen ist so ne Sache, ich hab schonwieder nächtliche Abschiebungsaktionen im Kopf und denke dass der Mann doch da war, sie ihm aber die Abwesenheit des Mannes als Grund der nicht Verlängerung gennnt haben um ihn noch eine Nacht dazubehalten weil evtl. noch kein Flug nach Syrien geht, das Ticket nicht gebucht werden konnte oder sonstiges.
Ja ich weiss, das klingt schon sehr paranoid...aber wer weiss... unentschlossen
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Zak
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Antwort #94 - 14.12.2009 um 19:04:25
 
Hi

picuk schrieb am 14.12.2009 um 18:23:55:
Danke, aber theoretisch wäre es ein schlechtes Zeichen wenn er nicht mehr im Computer ist?


Nein, das ist einfach ein Zeichen, dass der SB deinen Freund nicht gefunden hat. Fehler von ihm.
Auch bei einer geplanten oder bereits durchgeführten Abschiebung wird niemand aus dem Computer gelöscht.

picuk schrieb am 14.12.2009 um 18:23:55:
Ja ich weiss, das klingt schon sehr paranoid


...das stimmt  Zwinkernd Hör auf den Rat von reinhard und mach Dich nicht verrückt.

Ende
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picuk
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Antwort #95 - 14.12.2009 um 20:39:14
 
Danke, das ist beruhigend  Smiley

Habe mal den Namen des ABH-Mitarbeiters meines Freundes  gegooglet und es ist tatsächlich der "Chef" des ganzen dort....ich frage mich warum er immer zu dem muss; das lässt mich schon fast wieder böses ahnen... Augenrollen

Hoffentlich geht das morgen alles klar, wenn er "weg" muss oder nochmal einen Tag warten muss kann ich den Anwaltstermin knicken...alleine darf der Anwalt mir nix sagen und mein Freund ist dann zu weit weg um mitzukommen.
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Mick
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Antwort #96 - 14.12.2009 um 20:58:24
 
Verlege den Smalltalk bitte ins Userforum. Der Fred ist so schon
lang genug.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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picuk
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Antwort #97 - 15.12.2009 um 10:18:11
 
Entschuldigung, ich weiss ja dass es dadurch unübersichtlich wird und es kein "Sorgenforum" ist....vergesse das nur hin und wieder  Traurig

Also:

Er hat Gott sei Dank nochmal eine Duldung bekommen, diesmal sogar für 6 Wochen anstatt für nur 2 Wochen.
Sein Name wurde aber noch nicht geändert, irgendwie müssen da noch irgendwelche Papiere in Syrien geprüft werden.

Die einzige "schlechte Nachricht": Ein Mitbewohner wurde in eine andere Stadt geschickt, er hat irgendwas von "Transfer" gesagt.
Er meinte, er würde evtl. auch in eine andere Stadt geschickt.

Bleibt sowas innerhalb des Bundeslandes? Es gibt 1 Heim das näher dran ist, das wäre mir ganz recht. Aber wenns in ein anderes Bundesland geht wirds problematisch Griesgrämig

Kann man irgendwie beantragen dass der "Partner" in der Nähe bleibt und jetzt zB nicht von NDS ganz nach Bayern kommt?
Geht wahrscheinlich nur wenn man verheiratet ist oder?
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Antwort #98 - 15.12.2009 um 10:25:09
 
Sehr grundsätzlich spielen sich solche "Transfers" von Geduldeten innerhalb eines Bundeslandes ab. - In aller Regel enthalten Duldungen auch eine beschränkende Auflage hinsichtlich der Wohnsitznahme (Beschränkung des Aufenthalts) für das betreffende Bundesland.

=schweitzer=
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Antwort #99 - 15.12.2009 um 10:34:34
 
Danke. Ja, er darf Niedersachsen nicht verlassen. Wenn ich mich nicht irre gibts hier nur Lager in Braunschweig, Oldenburg und Bramsche.
Mal sehen... unentschlossen
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reinhard
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Antwort #100 - 15.12.2009 um 11:06:34
 
picuk schrieb am 15.12.2009 um 10:34:34:
Danke. Ja, er darf Niedersachsen nicht verlassen. Wenn ich mich nicht irre gibts hier nur Lager in Braunschweig, Oldenburg und Bramsche.
Mal sehen... unentschlossen


Eine Duldung für sechs Wochen dient eventuell ganz einfach dazu, den erhöhten Arbeitsanfall nach dem Weihnachts-Urlaub etwas abzufangen.

Konzentrier Dich jetzt am besten auf das Gespräch mit dem Anwalt. Klär auf jeden Fall, ob und wann der Anwalt Dir Auskunft geben darf, am besten während des gemeinsamen Termins. Dann könntest Du bei Fragen zwischendurch einfach mal anrufen. Manche Anwälte haben Formulare für Schweigepflichtsentbindungen da, andere machen einfach Zettel.
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Antwort #101 - 17.12.2009 um 10:55:09
 
Danke, aber der Termin beim Anwalt ist erstmal geplatzt. Das wird nun wohl erst nächstes Jahr etwas werden =(

Also kann ich in der Zwischenzeit erstmal nicht viel machen :/
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picuk
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Antwort #102 - 21.12.2009 um 15:05:10
 
Habe noch etwas vergessen Durchgedreht

Auf seiner alten Duldung war dieses "...beruht auf eigenen Angaben"-Feld nicht angekreuzt, auf der Neuen steht nun aber dass alles auf eigenen Angaben beruht.

Warum ist das plötzlich so? Er hat doch per Anwalt die richtigen Personalien  angegeben und nicht die die noch auf der Duldung stehen erneut bestätigt.
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reinhard
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Antwort #103 - 21.12.2009 um 15:38:44
 
Vielleicht hat die ABH seine neue Identität noch nicht geglaubt. Er sollte die ABH direkt fragen, wenn er solch eine Duldung bekommt, warum sein Name nicht draufsteht.

Wenn Ihr in dieser Angelegenheit einen Brief an die ABH schreiben wollt, rate ich dazu, das mit dem Anwalt abzusprechen.
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Antwort #104 - 21.12.2009 um 16:25:19
 
HI,

wenn die neue Identität nicht durch Nachweise
belegt werden kann oder wurde, wird der Name nicht geändert,
sondern die zuerst genannten Personalien weiter
verwendet.

Ende
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