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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.199 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
picuk
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Antwort #105 - 21.12.2009 um 23:30:06
 
Danke euch Beiden Smiley Jetzt erscheint es mr logisch Zwinkernd

Sagt mal...das ist doch was positives, oder?

http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/bmi-sorgt-fuer-abschiebungsstopp-nach-syrie...

Oder gilt das nun nur für S-H? Wäre ja super wenns in ganz DE gültig ist Smiley
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reinhard
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Antwort #106 - 22.12.2009 um 11:20:13
 
Die BMI-Anweisung an das Bundesamt gilt bundesweit. Danach können alle (abgelehnten) Flüchtlinge aus Syrien durch einen Folgeantrag, über den ja nicht entschieden werden darf, einen Abschiebestopp für sich selbst organisieren.

Der genannte Erlass gilt nur in SH. An der Veranstaltung dazu solltet Ihr teilnehmen, wenn Ihr das schafft, Einladung hat Du per Mail erhalten.
Einladung: http://www.frsh.de/termine.html#syr

Die Meldung, zu der Du verlinkt hast, ist ja unterschrieben. Diese Person kannst Du anrufen, er kennt die aktuelle Situation in Niedersachsen. (Tel.: "über uns" / "impressum" auf der verlinkten Seite).
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picuk
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Antwort #107 - 23.12.2009 um 20:13:34
 
Danke schön und danke auch für die Mails. Habe sie ein paar Tage lang nicht nachgeguckt und nicht gesehen dass du mir diese "Entdeckung" schon ein paar Tage vorher geschickt hast Laut lachend

Die Veranstaltung wäre sicherlich sehr hilfreich. Wenn ich eine Begleitperson organisieren kann gehe ich auf jeden Fall hin; mein Freund darf ja leider nicht raus aus NDS...ich muss ihn mal fragen ob so eine Ausnahmerlaubnis leicht zu bekommen ist oder ob das schwierig wird.

Werde nach den Feiertagen dann auch mal bei diesem Mann anrufen der dort unterschrieben hat.

Zitat:
Die BMI-Anweisung an das Bundesamt gilt bundesweit


Zitat:
Der genannte Erlass gilt nur in SH


Hmm...also betrifft uns das jetzt auch oder nicht? Also profitiert er davon?
Tut mir leid,  verstehe es noch nicht ganz Zwinkernd




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picuk
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Antwort #108 - 28.12.2009 um 23:11:58
 
Hallo nochmal:)

Da man über die Feiertage und dazwischen in DE nichts erreichen kann hat mein Freund die letzten Tage mal ein bisschen nach Syrien telefoniert.

Also...das Ehefähigkeitszeugnis/die Ledigkeitsbescheinigung (gibts nen Unterschied?) kann er bekommen. Lediglich eine Geburtsurkunde kann er nicht kriegen.
Ich dachte er hätte eine hier in DE aber das ist nur ein Stammbaum.
Aber davon kann man sich auch befreien lassen oder?

Kann das Ehefähigkeitszeugnis mit Versand usw 500 Euro kosten?
Mein Freund sagt, dass die "Beamten" dort soviel verlangen wie sie wollen und 500 Euro noch wenig wären.


Und noch eine wichtigere Frage...:

Zitat:
Staatenlose können abgeschoben werden, wenn Kopie oder Original eines Reisedokuments für Flüchtlinge, einer syrischen Aufenthaltserlaubnis oder einer Mukhtar-Bescheinigung hinsichtlich eines früheren Aufenthalts in Syrien vorliegen


Dazu zählt sein syrischer Ausweis/Identitätspapier für Ausländer ja nicht, oder?
Ist das ein UNWRA-Ausweis was er da hat?

Wenn nein, kann er als Staatenloser ohne diese ganzen Papiere ja vllt doch nicht so schnell abgeschoben werden?

Liebe Grüße
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Tippi
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Antwort #109 - 20.01.2010 um 17:03:22
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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picuk
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Antwort #110 - 22.01.2010 um 13:42:22
 
Hallo zusammen,

da bin ich wieder...aber es hat sich immernoch nichts getan. Der Name ist nach wie vor falsch, der Anwalt hat nun die ABH angeschrieben mit der Bitte um aktuelle Informationen.

Aus dem Schreiben entnehme ich auch, dass bereits am 14.10.09 der syrische Ausländerausweis nach Syrien in die Deutsche Botschaft zur Überprüfung geschickt wurde.
Das dauert also schon sehr lange.

Naja anderes Thema, aber steinigt mich nicht.

Ich glaube ich hatte Schwangerschaftsmäßig schonmal etwas angedeutet, es aber nicht voll erwähnt da es sowieso nicht gut "ausgegangen" ist und ichs schon geahnt habe.
Naja nun ist es wieder soweit...und mir wurde geraten mit einem ärztlichen Attest zur ABH zu gehen.

Es ist aufgrund vieler Faktoren eine Risikoschwangerschaft und zudem wurde mir gesagt, dass es erwähnenswert ist wenn die Frau psychisch labil ist.
Nunja...das trifft auch so ein bisschen zu. Bin  seit Jahren immer wieder in Behandlung und aktuell seit 1 1/2 Jahren bei meiner Therapeutin wo ich nach wie vor regelmäßig hingehe.

Es wäre also gar kein Problem 2 ärztliche Atteste zu bekommen. 1. Aufgrund der Risikoschwangerschaft und 2.der psychischen Labilität der werdenden Mutter.

Keine Ahnung ob das helfen würde....habe irgendwie Angst dass die ABH mir dann unterstellt ich würde das absichtlich machen und erfinden um ihn hierzubehalten.
Was aber nicht so ist.
Es wäre nur irgendwie beruhigend zu wissen dass er zumindest in den kritischen Wochen der SS nicht abgeschoben wird....diese Duldungen im 2 Wochen Takt machen mich wirklich fertig.

Was würdet ihr machen?Möchte bei der ABH keinen falschen oder schlechten Eindruck erwecken.

Mein Freund weiss noch von nichts(Schwangerschaft), nächster Termin zur Duldungsverlängerung (hoffe ich doch mal) ist in 1 1/2 Wochen.


Bitte keine Verhütungstipps, das ist bei mir eine religiöse Sache und ich weiss dass es der schlechteste Zeitpunkt überhaupt ist um  Nachwuchs zu zeugen... Traurig Und auch dass ein Kind ihm keine AE beschaffen kann, das war auch nicht der Hintergrundgedanke bei der Sache


Liebe Grüße
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maki
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Antwort #111 - 22.01.2010 um 13:49:59
 
Zitat:
Keine Ahnung ob das helfen würde....habe irgendwie Angst dass die ABH mir dann unterstellt ich würde das absichtlich machen und erfinden um ihn hierzubehalten.
Was aber nicht so ist.
Es wäre nur irgendwie beruhigend zu wissen dass er zumindest in den kritischen Wochen der SS nicht abgeschoben wird...

Da sehe ich als Laie kein Problem, allerdings ist es so, dass von Behörden eine Schwangerschaft erst "ernstgenommen" wird wenn sie relativ weit vorangeschritten ist.
Aber schaden kann deine Idee die Nachweise zu erbringen imho nicht.
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steini007
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Antwort #112 - 22.01.2010 um 15:11:39
 
picuk schrieb am 22.01.2010 um 13:42:22:
Keine Ahnung ob das helfen würde....habe irgendwie Angst dass die ABH mir dann unterstellt ich würde das absichtlich machen und erfinden um ihn hierzubehalten.

Also, eine Schwangerschaft erfinden geht wohl kaum. Zwinkernd

... und warum der Start eines neuen Lebens beginnt, ist ausländerrechtlich nicht relevant, sofern die notwendigen rechtlichen Spielregeln (z.B. Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht) eingehalten werden.

Moralische Meinungen hierzu sind privater oder nicht rechtlicher Natur.
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picuk
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Antwort #113 - 22.01.2010 um 16:07:30
 
Danke euch Beiden.

Ja eigentlich wollte ich ja auch bis zur 12. Woche warten bzw überhaupt gar nicht zur ABH mit dem Thema weil ich dachte es macht sowieso nix aus.

Aber wenns irgendwie möglich ist für die ersten Wochen eine Sicherheit zu bekommen wäre das schon sehr hilfreich.

Hab nur Angst dass es am Ende wieder "nichts wird" (also Fehlgeburt) die ABH schon bescheid weiss und danach dann irgendwie böse ist und sie ihn dann erst recht abschieben.
Weil sie glauben er wollte sich mit einem Kind retten oder sowas´und verhindern wollen dass ich nochmal schwanger werde.

Wisst ihr wer mir dieses Gutachten bezüglich der psychischen Instabilität ausstellen muss?
Reicht da Allgemeinmediziner oder die Psychotherapeutin oder ein Psychiater?
Und was genau muss drinstehen?
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Linda.1001
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Antwort #114 - 22.01.2010 um 17:01:21
 
Um ehrlich zu sein, dass mit der psychischen Instabilität würde ich ganz rauslassen, nicht dass es dann umgedreht wird und dir zum Negativen vorgehalten wird, da wäre ich ganz vorsichtig.

Ich denke (persönl. Meinung), jede Frau braucht den Vater ihres ungeborenen Kindes an Ihrer Seite soweit möglich. Das musst du nicht mit einem psychiatrischen Attest untermauern.  Zwinkernd Versteh mich nicht falsch, ich meine nur, dass das mit dem psychisch labilen nicht zu deinem/euren Vorteil wäre.

Lg
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picuk
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Antwort #115 - 22.01.2010 um 17:25:38
 
Hallo Linda,

ich verstehe was du meinst. Hab auch ein ganz ungutes Gefühl dabei...
Es wurde mir vom Anwalt geraten aber bin da wirklich unsicher.
Zumal mein Liebster weder von der erneuten SS, noch von meinen psychischen Problemchen weiss....das sollte eigentlich auch vorerst so bleiben. Bis ich sicher bin dass "es" diesmal bleibt.

Aber wenn man dadurch zumindest ein paar Wochen mehr Ruhe haben könnte, wäre das natürlich von Vorteil für mich.
Die ABH soll nicht den Eindruck bekommen dass ich ihm durch ein KInd nun krampfhaft eine AE besorgen will oder sowas.
Zumal das sowieso nicht geht und nicht mein Motiv war schwanger zu werden.

Aber ich würde  als ABH Mitarbeiter sofort an sowas denken und ggf. böse werden...keine Ahnung unentschlossen
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Antwort #116 - 23.01.2010 um 00:18:33
 
Der RA hat auch net die Weißheit mit Löffeln gefressen. Pardon. Aber eine psychische Labilität könnte als eine Art Beeinflussbarkeit interpretiert werden und deine Handlungsfähigkeit in Frage stellen!

Die Schwangerschaft alleine reicht aus würde ich sagen.


Bzgl. dem, wann ihr es dem ABH Mitarbeiter sagt, da würd ich schon etwas warten bis die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist.

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Antwort #117 - 23.01.2010 um 06:41:00
 
Vielleicht gibt es da derzeit noch eine andere Lösung, picuk - ich kann jetzt nicht suchen, aber in einem anderen thread habe ich gelesen, dass die Abschiebungen nach Syrien z.Zt. ausgesetzt werden sollen.
Schweizer, hattest du das erwähnt? Und gilt das in allen Bundesländern?
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Antwort #118 - 23.01.2010 um 11:18:54
 
Gut, dann lasse ich das Thema erstmal aussen vor...wobei sich das andere wahrscheinlich sowieso schonwieder erledigt hat... unentschlossen

@Reni:

Ja es wurde empfohlen erstmal nicht abzuschieben. Niedersachsen interessiert das aber nicht wirklich, die wollten anfang des Monats schonwieder jemanden abschieben...wurde im letzten Moment gestoppt,er saß schon im Flieger.

Ausserdem wollen sie jetzt gegen die Empfehlung nicht nach Syrien abzuschieben angehen....

http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/werden-abschiebungen-nach-syrien-wieder-auf...

Wunderbares Bundesland..... unentschlossen
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Antwort #119 - 27.01.2010 um 12:36:19
 
Und noch einmal...sorry  Traurig

Der nächste ABH Termin rückt näher und die Angst somit auch... unentschlossen

http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/bundestagsinnenausschuss_debattiert_...

Kann mir jemand sagen ob die Ergebnisse solcher Debatten öffentlich gemacht werden? Bzw wie schnell darüber entschieden wird?

Wäre ja super wenn die Grünen/die Linken sich durchsetzen könnten...aber ich bezweifel es fast.

Ansonsten:Was ist sinnvoller...Risikoschwangerschaftsattest direkt bei der ABH abgeben oder per Anwalt an die ABH schicken?

Eigentlich dachte ich dass die Mutter selbst auf jeden Fall mit zur ABH muss...sonst könnte sich ja jeder Geduldete so ein Attest von einer schwangeren Frau kaufen...?
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