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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.265 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
picuk
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Antwort #60 - 02.12.2009 um 11:43:14
 
steini007 schrieb am 02.12.2009 um 11:11:21:
Wenn du eine VE abgeben könntest - sprich eine entsprechende Bonität hast - wäre der Nachweis erbracht, dass du für den LU aufkommen kannst. Dann würde der Staat alle Kosten von dir zurückfordern, die er für deinen Freund auslegen muß.

Die Sicherung des LU ist aber im vorliegenden Fall ja nicht das Hauptproblem.


Ich denke dass so eine VE kein Problem wäre, wenn sie denn etwas bringen würde.
Das muss dann wahrscheinlich wieder der Anwalt entscheiden; also wie sinnvoll soetwas wäre.

Das Hauptproblem ist doch eigentlich "nur noch", dass auch Staatenlose abgeschoben werden dürfen. Und daran kann ich nix ändern Griesgrämig
Er ist nachgewiesener "Nicht-Türke" und in Syrien als Ausländer registriert...mehr kann er ja eigentlich nicht nachweisen unentschlossen
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picuk
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Antwort #61 - 02.12.2009 um 19:33:50
 
Nochmal ich; entschuldigt bitte...aber seit vorgestern nimmt mich das alles ganz schön mit und je mehr ich lese desto hoffnungsloser werde ich.
Besonders die Rechtsprechungsdatenbank des niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nimmt mir jegliche Hoffnung.

Vor allem die aktuellste Enscheidung vom 19.11.09

Zitat:
Zur Gefährdung rückzuführender Kurden aus Syrien
Auch nach Inkrafttreten des Deutsch-Syrischen Rückführungsabkommens bestehen bislang keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine generelle Gefährdung aller kurdischen Volkszugehörigen bei ihrer Rückführung.


Ich lese überall, dass staatenlose Kurden aus Syrien so gut wie keine Chance auf  einen positiven Asylantrag haben, sondern im besten Fall jahrelang mit einer Duldung bleiben dürfen und mit ganz viel Glück irgendwann eine befristete AE bekommen.

Nun hab ich aber auch irgendwo gelesen, dass Staatenlose durch eine Heirat mit einem deutschen Staatsbürger bessere  Chancen haben. Also kann man als Staatenloser doch irgendwie heiraten?

Eigentlich dachte ich dass die katholische Kirche uns nen Strich durch die Rechnung macht (waren vor 2 Monaten bereits einmal beim Pastor meiner Gemeinde) und nicht die standesamtliche Trauung das Problem wird.
An "Scheinehe-Kontrollen" usw habe ich schon gedacht aber daran dass es gar nicht geht? Leider nicht =(

Kinder haben dann ja auch nicht wirklich eine Chance auf ihren Vater, denn ohne Pass keine Vaterschaftsanerkennung oder?  unentschlossen

Ich hätte mich wirklich früher damit beschäftigen müssen  Lippen versiegelt

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picuk
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Antwort #62 - 03.12.2009 um 12:24:45
 
So...ich hatte endlich mal den Anwalt am Telefon und wir haben nun einen Termin für den 16.12.

Hoffentlich ist er bis dahin noch in Deutschland; denn sein nächster Termin bei der ABH ist am 14.12.

Am Telefon durfte der Anwalt mir natürlich erstmal nichts sagen, allerdings hat der Freund von ihm der für die Anwalt-Gespräche zuständig ist heute auch mit dem Anwalt gesprochen und mir gesagt was Sache ist.
Hab aber nicht wirklich alles verstanden....nur was mit Hannover, keine Post und das berühtme "Ist alles gut, kein Problem mehr..."
Sobald mein Freund da ist muss er nochmal selbst mit dem sprechen, vllt werde ich daraus dann schlauer.
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picuk
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Antwort #63 - 03.12.2009 um 20:36:34
 
Und nochmal ich.. Zwinkernd

Also, ich weiss nun endlich was in der Vergangenheit gelaufen ist.
Und zwar hat er schon einmal Asyl beantragt, allerdings mit dem falschen türkischen Pass.
Der Antrag wurde dann natürlich abgelehnt. Nun wartet der Anwalt auf den Brief vom Konsulat mit der Bestätigung dass er kein türkischer Staatsbürger ist um damit noch einmal Asyl zu beantragen.

Weiss jemand wie lange man auf diesen Brief ca. warten muss?
Denn sobald der Brief da ist muss er soiweso nochmal hin, da wäre es praktisch wenn der Brief schon vor unserem Termin am 16.12. eintrifft.

Bekommt man wirklich immer ein Schreiben bevor man abgeschoben wird bzw eine Ankündigung dass die Duldung nicht verlängert wird ?

Liebe Grüße
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Saxonicus
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Antwort #64 - 04.12.2009 um 09:11:01
 
picuk schrieb am 03.12.2009 um 20:36:34:
Bekommt man wirklich immer ein Schreiben bevor man abgeschoben wird 

Zunächst bekommt man eine Ausreiseaufforderung, der man nachkommen sollte. Nur wenn man diese beharrlich ignoriert kommt es letztendlich zur Abschiebung.
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picuk
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Antwort #65 - 04.12.2009 um 21:15:46
 
Danke schön, dann hoffe ich mal dass der Brief, falls es einen gibt direkt zum Anwalt geht und nicht ins Zimmer im Heim oder so; dort kommt sowas sicherlich leicht mal abhanden.


Hatte mich heute kurz über die Nachricht dass Duldungen auf 2 Jahre verlängert werden gefreut, aber das betrifft ja anscheinend nur Leute die Arbeit haben also auch arbeiten dürfen.


Dafür habe ich aber auch gelesen, dass zB eine anstehende Ehe mit einem dt. Staatsbürger ein Grund ist um eine Abschiebung zu verhindern / verschieben.

Was ist wenn ein staatenloser Geduldeter nun hingeht und sagt er möchte heiraten? Bewirkt das irgendetwas?
Also selbst wenn die dann sagen "Ok, kannst vorerst bleiben um zu heiraten" kann dann ja aufgrund des fehlenden Passes ja nicht geheiratet werden.

Wobei es in einigen Fällen auch möglich ist dass man nur mit einem Identitätsnachweis heiraten kann oder?In unserem Fall wäre das der syrische "Ausländerausweis" als Nachweis.

Ich überlege schon die ganze Zeit ob ich nichtmal bei dieser Anwaltshotline anrufen sollte; keine Ahnung ob das was bringen würde??

Sein Anwalt kann ja übers Telefon nix sagen und  bis zum Termin halt ichs kaum noch aus..aus Angst dass er plötzlich weg muss.
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Antwort #66 - 04.12.2009 um 21:38:32
 
Hi,
Saxonicus schrieb am 04.12.2009 um 09:11:01:
Zunächst bekommt man eine Ausreiseaufforderung,

Die er schon bekommen haben dürfte, weil..
picuk schrieb am 03.12.2009 um 20:36:34:
Und zwar hat er schon einmal Asyl beantragt, allerdings mit dem falschen türkischen Pass.
Der Antrag wurde dann natürlich abgelehnt.

Mit der Ablehnung müsste auch die Abschiebung angedroht worden sein.

Wenn Ihr überlegt zu heiraten, geht zum Standesamt und fragt nach,
ob die Unterlagen die ihr habt dafür ausreichen.

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Antwort #67 - 04.12.2009 um 21:50:55
 
Ja, heiraten wird deutlich schwieriger werden. Er hat je bereits eine aufgeschobene Abschiebung (d.h. Duldung) und dann fehlen noch andere Dokumente von dem Pass mal abgesehen.

Solche Fälle in denen eine Abschiebung aufgehoben wird, weil der Betreffende und eine deut. Staatsangehörige heiraten sind meines Kenntnisstandes nach sehr selten und werden auch nur dann durchgeführt, wenn bereits ein 'Aufgebot bestellt wurde' und die Dokumente 'ok' sind, d.h. wenn alle vorliegen etc.

Es gibt eine Beratungsstelle bzw. Hotline für binationale Ehen, musst du mal googlen. Ich hatte die mal rausgesucht, aber da mein Verlobter mittlerweile Deutsche geworden ist, hab ich den Link leider verworfen.

Dass er mit einem falschen türk. Pass Asyl beantragt hat, ist natürlich nicht sooo der Vorteil....Und auch bei syrischen Kurden weiss ich nicht, ob ein Asylantrag so aussichtsreich wäre, aber da weiss Schweitzer besser Bescheid.

Lg und ein erholsames WE

P.S. Anwaltshotlines bringen dir nicht wirklich viel....Wart ihr bei der Flüchtlingshilfe? Die sind der richtige Ansprechpartner.

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picuk
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Antwort #68 - 04.12.2009 um 22:12:29
 
Das heisst er könnte nun wirklich von heute auf morgen einfach weggeschickt werden? unentschlossen Also wenn er sowas schon bekommen hat?

Kann ein Standesamt da Ausnahmen machen? Das blöde ist, dass wir seinen syrischen Ausweis nicht haben, der ist bei der ABH. Die müssten uns dann schriftlich bestätigen dass dieser Ausweis vorliegt oder?

@Linda:

http://ev-auslandsberatung.de/Binationale-Paare.php Meinst du diese Hotline?

Ja uns fehlen wahrscheinlich noch die Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeungnis usw...alles Sachen die in seinem Fall nur sehr schwer zu bekommen sind =(

Bei syrischen, staatenlosen Kurden siehts glaube ich sehr schlecht aus...wobei momentan einige seiner Freunde anscheinend Pässe bekommen  bzw die Maximalduldung von 3 Monaten.

Bei der Flüchtlingshilfe waren wir noch nicht; ich bin immernoch nicht wirklich gesund und sowieso...telefonisch wäre das auch eine Katastrophe.
Eigentlich bin ich kein Sensibelchen aber seit ich weiss wie schlecht es aussieht  kann ich keine 30 Sekunden über das Thema reden ohne in Tränen auszubrechen  Traurig
Das machts auch nicht gerade leichter  unentschlossen

Aber ich werde gleich mal versuchen unseren Fall per email zu schildern, hab gar nicht dran gedacht dass man denen auch mailen kann.

Wenn er doch wenigstens einen syrischen Pass bekommen könnte...dann könnten wir da heiraten & wohnen...lieber in der Pampa leben als diese blöde Ungewissheit  Griesgrämig



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Antwort #69 - 04.12.2009 um 22:24:36
 
Wichtig ist, dass Du nicht glauben solltest, was andere Leute über andere Flüchtlinge erzählen, von denen sie gehört haben. Wenn ein geduldeter Flüchtling z.B. nach § 104 oder ähnlichen (z.B. § 25,5) eine AE bekommt, dann heißt das im Pidgin-Deutsch der Flüchtlingsunterkunft "Pass kriegen", auch wenn es kein Pass ist.

Besser ist der andere Weg, den Du eingeschlagen hast: Termin mit dem Anwalt ausmachen und gemeinsam hingehen. Du wirst beim ersten Termin nicht alles verstehen, eher die Hälfte, das hängt auch vom Anwalt ab (der ja Jura und nicht Pädagogik studiert hat). Vielleicht findet Ihr in Eurer Stadt oder in der Nähe eine gute Flüchtlingsberatung, wo jemand sitzt, der Dir die zweite Hälfte erklären will. Eine Adresse bekommst Du beim Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes.

Standesamt: Dort bekommt Ihr eine Liste, welche Dokumente Ihr braucht. Für Dich ist es leichter: Personalausweis und Geburtsurkunde. Für ihn ist es schwieriger. Aber: Für jedes Dokument, das er vorlegen soll, kann er auch eine "Befreiung" von Eurem OLG bekommen. Das allerdings kann Monate, wenn nicht Jahre dauern – Aber Ihr könntest damit im Januar anfangen, indem Ihr erst mal klärt, was er eigentlich braucht.

Ausreiseaufforderung / Abschiebeandrohung: Sein Anwalt kann Dir den aktuellen Stand sagen. Bei einem "türkischen Asylantrag" ist vielleicht die Abschiebung in die Türkei angedroht worden, später nach Syrien. Wenn die Abschiebeandrohung ein gewisses Alter überschritten hat, muss sie vor der Abschiebung selbst als Androhung wiederholt werden. Wenn sie noch unter einem Jahr alt ist, gilt sie (als Vorwarnung) weiter, und es braucht keine neue Vorwarnung. Auch das kann Dir sein Anwalt sagen.

Und: Mach Dich nicht verrückt. Es mag Gefahren geben, die Du nicht beeinflussen kannst. Aber dann ist es besser, Dich auf die Dinge zu konzentrieren, die Du beeinflussen kannst. Und am wichtigsten sind in solch einer Situation klare Informationen. Wenn Du die hast, verschwindet auch die Panik.
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Antwort #70 - 04.12.2009 um 22:40:15
 
reinhard schrieb am 04.12.2009 um 22:24:36:
Wenn die Abschiebeandrohung ein gewisses Alter überschritten hat, muss sie vor der Abschiebung selbst als Androhung wiederholt werden.


Woher nimmst Du dieses "Verfalldatum"?

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Antwort #71 - 04.12.2009 um 22:53:17
 
Dankeschön, ja du hast recht...ich sollte mich drauf konzentrieren das was man evtl. machen kann vorzubereiten und mich zu informieren, anstatt heulend rumzuliegen.

Ich "freue" mich auch schon auf den Termin mit dem Anwalt aber ich habe wahnsinnige Angst dass der Termin 2 Tage vorher bei der ABH der letzte sein wird und ich gar nicht zum Anwalt komme.
Eigentlich hab ich schon bei jedem Anruf angst es könnte der Anwalt sein der sagt dass es das nun war.

Ich weiss auch nicht was der Anwalt meinem Freund erzählt hat dass er sich so gar keine Sorgen macht... Schockiert/Erstaunt
Er denkt Staatenlos=früher oder später Pass

Werde gleich nochmal versuchen was über seine Abschiebeandrohung rauszubekommen. Also Datum und um welches Land es zuletzt ging.

Montag gehe ich dann zum Standesamt, muss man dort zusammen hin?
Von der OLG Befreiung habe ich gehört aber Passbefreiung sieht schlecht aus, oder?
Kann man, sobald so ein Befreiungsantrag gestellt wurde abgeschoben werden solange der Antrag noch offen ist?

Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an / ist auch gar nicht erlaubt oder?


* Ach ja, Beratungsstellen habe ich 3 zur Auswahl. Eine vom DRK,eine nennt sich SKM und eine von der katholischen Kirche.
Ich denke DRK klingt am besten oder?


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Antwort #72 - 04.12.2009 um 23:01:50
 
picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an / ist auch gar nicht erlaubt oder?


Klar kannst Du mit zu der ABH, wenn Dein Freund das auch möchte.

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Antwort #73 - 04.12.2009 um 23:12:47
 
picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Montag gehe ich dann zum Standesamt, muss man dort zusammen hin?

Um die entsprechenden Infos zu holen, genügt es, wenn du das machst.

picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Kann man, sobald so ein Befreiungsantrag gestellt wurde abgeschoben werden solange der Antrag noch offen ist?

Es heißt immer, dass die Eheschließung unmittelbar bevorstehen muss.

picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Am liebsten würde ich mal mit zur ABH...aber das kommt nicht gut an 

Ich denke gerade das Gegenteil. Warum solltest du das Thema "Eheschließung" nicht ansprechen? Kann doch sicherlich nicht verkehrt sein.

picuk schrieb am 04.12.2009 um 22:53:17:
Ich denke DRK klingt am besten oder?

Wenn ich nicht gerade über eine zynische Bedeutung dieser drei Buchstaben in euerem Zusammenhang nachdenke, magst du durchaus Recht haben. Zwinkernd

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Antwort #74 - 04.12.2009 um 23:34:11
 
Danke euch,

dann werde ich beim nächsten Mal mitgehen und versuchen mich einigermaßen ok anzustellen.
Aber zuerst gehts zum Standesamt...bin gespannt, bisher habe ich nur schlechtes  von sämtlichen Beamten in meiner Stadt gehört....das ist hier alles etwas naja...

Bei der DRK-Sache stehe ich auf dem Schlauch...du meinst die gleichnamige Fluggesellschaft? Augenrollen

Morgen ist übrigens in Hannover eine Demo gegen Abschiebungen nach Syrien. Bisher war ich der Meinung dass Demos nichts bringen aber in diesem Fall hoffe ich mal dass sie doch etwas bringt.

Tut mir leid aber da fällt mir glatt noch eine Frage ein... Zwinkernd Ich habe gelesen dass Staatenlose nur von Syrien aufgenommen werden, wenn sie unmittelbar vor der Ankunft in Deutschland in Syrien waren.
Mein Freund war aber in mehreren Ländern und zuletzt in der Türkei; in Syrien war er seit 2 1/2 Jahren nicht mehr.

Könnte uns das irgendetwas bringen? Ist nicht leicht nachzuweisen.... unentschlossen


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