Hallo Reinhart@.
Also habe schon einen Strafverteidiger beauftragt der uns diese auskunft gegeben hat.
Laut seiner auskunft verjährt sowas nicht da die strafe nur zur abschiebung ausgesetzt wird.
Aber irgentwie wiederspircht sich das ja.
Habe mal Geggogelt wegen dem §79 was ja Vinzent2m seine aussage zu stimmt.
Aber du wirst recht haben das wird der Verteidiger mit dem Statsanwalt erst mal besprechen müssen alles andere währe nur spekulation,ander seitz ist es ja ein toller neuanfang kaum da und a wieder in den knast!
Was ja wirklich nicht spasieg ist da die kinder schon so alnge warten und den Vater dann noch im Knast besuchen müssen um ihn zu sehen.Nun ja!!
Ich dachte blos,vielleicht hat das ja schon jemand hinter sich und kann mri auskunft geben wie es bei ihm abgelaufen ist oder noch leuft!
Aber beispiel,ausländeramt hebt einreseverbot auf Vater beantragt
FZF bekommt sie dürfte er praktisch einreisen?!?!
Trifft das zu,oder kann da die statsanwaltschaft Veto bzw.einreise verhindern wegen dieser offenen strafe??
Danke euch!!