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Besuchsvisum oder Urlaub? (Gelesen: 4.399 mal)
Bellabianca1978
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01.01.2009 um 11:16:08
 
Hallo und ein frohes neues Jahr wünsche ich euch erstmal.

Ich habe mal wieder ein Problem. Wie Ihr ja vielleicht wisst bin ich mit einem Bosnier seit Juli verheiratet. Wir haben in Bosnien Geheiratet und im Oktober kam er durch ein Italienvisum zu mir nach Deutschland um mich zu besuchen. Leider haben wir uns nur gestritten und ich bat ihn nach Hause zu fahren. Als er wieder in Bosnien war hat er die Familienzusammenführung beantragt. Die ABH fragte mich ob ich die Ehe hier leben möchte.Ich schrieb zurück MOMENTAN nicht. Hatte auch mit dem Chef darüber gesprochen und ihm gesagt wieso es so ist.
Nun möchten wir uns nochmal sehen um über alles zu sprechen. Habt Ihr eine Idee wie wir das am besten und schnellsten machen können??? Ich denke wenn mein Schwager eine VE machen würde,würde die bonische Botschaft den Antrag ablehnen da die ja sehen das er mit mir verheiratet ist. Was können wir also SCHNELLSTMÖGLICH tun um der ehe vielleicht noch eine Chance geben zu können und über alles reden???

Danke für Eure Hilfe
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Antwort #1 - 01.01.2009 um 11:22:39
 
warum fährst Du nicht zu ihm? Ein Gespräch ist ja ortsunabhängig und für Dich sollte es, bei der Vorgeschichte, einfacher sein.
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Bellabianca1978
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Antwort #2 - 01.01.2009 um 11:25:13
 
das Problem ist das Geld,..es sind ja 1600km,..und zweitens habe ich ein schulpflichtiges Kind,...ich kann momentan leider nicht weg
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Antwort #3 - 01.01.2009 um 21:29:12
 
Kann mich mensch30 nur anschliessen, wuerde empfehlen ihn in seiner Heimat zu besuchen.
Fuer ein Besuchsvisum sehe ich unter diesen Umstaenden keine schnelle oder einfache Aussicht auf Erfolg.
Kind kann man in Ferien mitnehmen oder evtl. bei Grosseltern oder Verwandten parken, Du willst ja auch keinen langfristigen Besuch machen bzw. haben oder?
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Bellabianca1978
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Antwort #4 - 01.01.2009 um 21:31:25
 
nein,..aber es gibt halt nur diemöglichkeit eines reisebusses,..und das heisst ich wäre über eine woche weg,....das geht nicht wegen den kids,...wie wäre es mit einem visum über österreich oder so?ist doch legal oder?
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Antwort #5 - 01.01.2009 um 21:40:47
 
Bellabianca1978 schrieb am 01.01.2009 um 21:31:25:
nein,..aber es gibt halt nur diemöglichkeit eines reisebusses,..und das heisst ich wäre über eine woche weg,....das geht nicht wegen den kids,...wie wäre es mit einem visum über österreich oder so?ist doch legal oder?

Wir sprechen hier also über eine lebensentscheidende Reise und die scheitert an einer Reise von 1600 km, welche natürlich beide, wenn sie denn reisen würden, in beide Richtungen, fahren muesten.
Außerdem scheitert die Reise am Geld, obwohl wiederum beide, wenn denn einer von beiden reisen würde, die Kosten tragen muesten.
Und dann kommt da noch das schulpflichtige Kind ins Spiel, aus dem im nächsten post auf einmal kids werden und wegen denen Frau nicht reisen kann. Also muss Mann ein Besuchsvisum erhalten, den Mann und Frau wollen ja miteinander sprechen.

Entschuldige, wenn ich hier etwas zynisch rüber komme, aber merkst Du noch, wie lächerlich Du Dich mit diesen Ausreden machst?

Und ja, der Gang über die österreichische Botschaft ist nicht legal und es stellt sich die Frage, was hier umgangen werden soll.
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Bellabianca1978
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Antwort #6 - 01.01.2009 um 21:43:26
 
mein kleiner muss ja noch nicht in die schule,..deswegen erwähnte ich ihn vorhin nicht....und das er hierher kommen muss ist eigentlich auch ok,..aber die deutsche botschaft wird ihm kaum ein visum erteilen weil wir ja verheiratet sind und die nicht an seine rückkehrbereitschaft glauben ,oder??also nix mit lächerlich und so,...einfach die frage wie und wo man sich am besten aussprechen kann
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Antwort #7 - 01.01.2009 um 21:50:46
 
Bellabianca1978 schrieb am 01.01.2009 um 21:43:26:
mein kleiner muss ja noch nicht in die schule,..deswegen erwähnte ich ihn vorhin nicht....und das er hierher kommen muss ist eigentlich auch ok,..aber die deutsche botschaft wird ihm kaum ein visum erteilen weil wir ja verheiratet sind und die nicht an seine rückkehrbereitschaft glauben ,oder??also nix mit lächerlich und so,...einfach die frage wie und wo man sich am besten aussprechen kann

Ob er ein Visum erhalten wir, wird der Antrag zeigen, obwohl Du wohl recht haben wirst, dass die Botschaftsleute so denken könnten. über den Ort Eurer Aussprache muest Ihr Euch schon selbst im klaren sein, wobei ja bereits Möglichkeiten aufgezeigt wurden.
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Antwort #8 - 02.01.2009 um 11:27:22
 
Mensch3o schrieb am 01.01.2009 um 21:40:47:
Und ja, der Gang über die österreichische Botschaft ist nicht legal und es stellt sich die Frage, was hier umgangen werden soll.
Hier soll nichts umgangen werden. Ehefrau muss nur zustimmen, und FZV ist durch. ( Unterlagen und A1 vom GI liegen sowohl ABH, wie auch der Botschaft vor )  Das will sie aber nicht !

Ein Gang zu den Ösis ist auch nicht illegal ! Und aufgrund von Freizügigkeit ( Ehemann von EU Bürger ), müssten die sogar ein Visum ausstellen ! ( zb. wenn Urlaub in A geplant ist ) Geben die Ösis ein Schengen Visum , kann damit natürlich auch nach D. gereist werden . Hat ja vor ein paar Monaten auch mit einem Italien Visum funktioniert !

Mensch3o schrieb am 01.01.2009 um 21:40:47:
Außerdem scheitert die Reise am Geld, obwohl wiederum beide, wenn denn einer von beiden reisen würde, die Kosten tragen muesten.Und dann kommt da noch das schulpflichtige Kind ins Spiel, aus dem im nächsten post auf einmal kids werden und wegen denen Frau nicht reisen kann. Also muss Mann ein Besuchsvisum erhalten, den Mann und Frau wollen ja miteinander sprechen.Entschuldige, wenn ich hier etwas zynisch rüber komme, aber merkst Du noch, wie lächerlich Du Dich mit diesen Ausreden machst?
Hast du Kinder ? Eins 6 Jahre und Hyperaktiv , und eins 3 Jahre. Sorgst du alleine für die Kinder ? Wenn du diese Fragen mit Nein beantworten musst, kannst du nicht beurteilen , ob es eine Ausrede ist. Wenn wir es mal ganz an den Gesetzen festmachen :

Ein Schulpflichtiges Kind, darfst du nicht aus der Schule nehmen. ( Schulpflicht in Deutschland ! )

Ein Hartz 4 Empfänger, kann sich nicht so einfach vom Acker machen, das könnte seine Leistungen gefährden !

Also kann TS nicht mal einfach so, nach Bosnien fahren. Dazu dann noch Reisepässe ( für die Kinder ) beantragen , und ca. 24 Stunden im Bus sitzen.

Wie stellst du dir das eigentlich vor ?

Michael

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Bellabianca1978
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Antwort #9 - 02.01.2009 um 14:07:42
 
Er hatte eine Fiktionsbescheinigung bekommen die bis zum 14.Januar ausgestellt wurde. Ist die denn nach Ablehnung der Aufenthalterlaubnis noch gültig?
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Antwort #10 - 02.01.2009 um 16:37:13
 
Mikael321 schrieb am 02.01.2009 um 11:27:22:
Hier soll nichts umgangen werden. Ehefrau muss nur zustimmen, und FZV ist durch. ( Unterlagen und A1 vom GI liegen sowohl ABH, wie auch der Botschaft vor )  Das will sie aber nicht !

und das ist ja das Problem

Zitat:
Ein Gang zu den Ösis ist auch nicht illegal ! Und aufgrund von Freizügigkeit ( Ehemann von EU Bürger ), müssten die sogar ein Visum ausstellen ! ( zb. wenn Urlaub in A geplant ist ) Geben die Ösis ein Schengen Visum , kann damit natürlich auch nach D. gereist werden . Hat ja vor ein paar Monaten auch mit einem Italien Visum funktioniert !

So wie sie es beschreibt, wäre es illegal, auch wenn es Deinem Rechtsempfinden nicht entspringen mag.

Zitat:
Hast du Kinder ? Eins 6 Jahre und Hyperaktiv , und eins 3 Jahre. Sorgst du alleine für die Kinder ? Wenn du diese Fragen mit Nein beantworten musst, kannst du nicht beurteilen , ob es eine Ausrede ist. Wenn wir es mal ganz an den Gesetzen festmachen :

Ein Schulpflichtiges Kind, darfst du nicht aus der Schule nehmen. ( Schulpflicht in Deutschland ! )

Ein Hartz 4 Empfänger, kann sich nicht so einfach vom Acker machen, das könnte seine Leistungen gefährden !

Also kann TS nicht mal einfach so, nach Bosnien fahren. Dazu dann noch Reisepässe ( für die Kinder ) beantragen , und ca. 24 Stunden im Bus sitzen.

Wie stellst du dir das eigentlich vor ?

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wo hast Du eigentlich Dein Laberdiplom gemacht? Ich frage nur, damit ich meine Kinder nicht auf die gleiche Schule schicke.
Du bringst, wie meist, keinen fundierten Beitrag, laberst vor Dich hin und beschimpfst, durch Deine billigen Fragen und Unterstellungen, andere Mitglieder dieses Forums, wie gesagt, ohne selber etwas rechtlich relevantes, oder gar richtiges, beizutragen. Ausser Deiner eigenen, engstirnigen Rechtsauffassung natürlich. Und die ist natürlich immer richtig und steht, gottähnlich, über allem.
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Antwort #11 - 02.01.2009 um 16:37:17
 
Bellabianca1978 schrieb am 02.01.2009 um 14:07:42:
Er hatte eine Fiktionsbescheinigung bekommen die bis zum 14.Januar ausgestellt wurde. Ist die denn nach Ablehnung der Aufenthalterlaubnis noch gültig?


Nein. Die FB ist ja nur die Bestätigung, dass der Antrag in Arbeit ist und solange der Aufenthalt legal bleibt. Wenn die AE abgelehnt ist, erlischt die FB automatisch mit.
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Antwort #12 - 02.01.2009 um 20:35:14
 
1600 km?
Hamburg bis Belgrad sind 1250 km
und Billigfluege mit Germanwings oder JAT gibts fuer 204 Euro (Hin + Rueck) bei Lastminute.de  oder fly.de

Hamburg - Sarajewo hat die gleiche Entfernung von 1.250 km
Fluege sind mit 300 Euro etwas teurer
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« Zuletzt geändert: 02.01.2009 um 20:50:01 von Einbeck »  
 
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Antwort #13 - 02.01.2009 um 22:49:47
 
reinhard schrieb am 02.01.2009 um 16:37:17:
Wenn die AE abgelehnt ist, erlischt die FB automatisch mit.
So ganz automatisch, kann ja eigentlich nicht sein. Denn wenn die automatisch erlöschen würde, wäre der Ausländer ja quasi direkt illegal, weil er keine AT mehr hat. Vielleicht äußert sich da mal ein Experte zu. Zeit zum Ausreisen, müsste man ja schließlich noch haben.

Michael
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Antwort #14 - 03.01.2009 um 11:58:21
 
Hallo,

die FB erlischt mit der Entscheidung über den Antrag, also in diesem Falle der Ablehnung.
Allerdings gibt es eine Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat. Unseren Ablehnungen wird eine GÜB mit eben dieser Gültigkeit beigefügt.

Eine Klage gegen die Ablehnung hätte keine aufschiebende Wirkung, d.h. sie ändert nichts an der Ausreisefrist.
Ein sog. Eilantrag führt i.d.R. bis zu einer Entscheidung über diesen zu einer Duldung.

Lässt man die Rechtsbehelfsfrist ungenutzt verstreichen, ist man nach Ablauf illegal.

Gruß, J.  Zwinkernd
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