Ein wunderschönes Neues Jahr allerseits!
Meine Freundin ist Chilenin (Positivstaater iSd Anhangs II der VO 539/2001, also visumsfrei für touristische Aufenthalte) und war zusammen mit ihrem 5-jährigen Sohn im vergangenen Jahr drei Monate bei mir in Deutschland zu Besuch. Ende kommenden Februars endet der halbjährige Bezugszeitraum nach der ersten Einreise und sie könnte besuchsweise wiederkommen.
Beim Durchstöbern dieser äußerst hilfreichen i4a-Foren habe ich von dem mir vorher unbekannten Sichtvermerksabkommen mit Chile von 1955 erfahren, das nach § 16
AufenthV iVm Art. 20 (2) SDÜ offenbar dafür sorgt, dass sie und ihr Sohn auch vor Ablauf des Bezugszeitraums wieder für einen neuen Kurzaufenthalt (90 T) nach Deutschland einreisen könnten.
Momentan ist sie zu Hause und macht einen Deutschkurs beim Goethe-Institut in Santiago de Chile, um im März das Start-1-Zertifikat (A1) zu erlangen. Sie könnte den Deutschkurs und die A1-Prüfung aber natürlich auch hier in Deutschland machen, was neben der Freude, wieder zusammen zu sein, auch diverse praktische Vorteile hätte (lange Busfahrten entfallen, sie lernt die Sprache hier im Land natürlich besser und insbesondere für den Kleinen wäre besser gesorgt, weil ich für ihn da bin, während sie studiert).
Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte sie vor Ablauf des Bezugszeitraums nur direkt nach Deutschland einreisen (also nicht wie beim ersten Mal in Madrid umsteigen und dort den Zoll passieren), was aber mW möglich ist, da es einen Direktflug von Santiago nach Frankfurt/Main gibt, der zwar in Madrid zwischenlandet, aber im selben Flieger weiterfliegt. Auch müssten wir in dieser Zeit in Deutschland bleiben und dürften nicht ins Schengen-Ausland, was auch kein Problem wäre.
Bauchschmerzen bereitet uns die Möglichkeit einer "ermessensabhängigen Zurückweisung" durch die Grenzschutzbehörde. Es wäre natürlich sehr unschön, wenn sie (vor allem auch noch mit dem kleinen Kind) in Frankfurt nicht reingelassen und zurückgeschickt werden sollte. Im Prinzip wüsste ich nicht, wieso das passieren sollte, denn ein Daueraufenthalt wird ja erstmal nicht angestrebt und eine Umgehung der Begrenzung des Kurzaufenthalts liegt mE auch nicht vor. Es wäre ja nicht der "klassische" Fall, in dem jemand nur ein paar Tage ins Ausland reist, um bei der Wiedereinreise einen neuen Einreisestempel und zusätzliche 90 Tage zu bekommen, sodass er quasi 180 (oder 270, 360 ... etc.) Tage am Stück im Besuchsland verbringt. Vielmehr war sie zwischendurch mehr als einen Monat im Heimatland und will nur, wenn das denn geht, schon vor Ablauf der Bezugszeit einen neuen Kurzaufenthalt hier verbringen.
Aber wie ich das sehe, fragt an der Grenze wohl niemand, deshalb die Frage hier im Forum: Würde sie an der Grenze praktisch problemlos "durchgewunken" oder kann es Probleme geben? Sie und der Kleine haben je einen chilenischen Pass mit 4,5 Jahren Restlaufzeit, Einreisestempel Madrid von Ende August 08, Bargeld und eine Einladung von mir kann ebenfalls mitgeführt werden. Wäre es sinnvoll, den Sachverhalt in dem Einladungsschreiben genauer zu erläutern (so ähnlich wie hier in dem Post) und die Vorschriften Bezug zu nehmen, oder wissen die BuPoln das automatisch? Brauchr man überhaupt ein Einladungsschreiben (ich müsste es ihr, da ja wohl meine Unterschrift darauf sein muss, nämlich erst mit der Post nach Chile senden, was evtl. lange dauern kann). Irgendwelches Umzugsgepäck, dass auf die Absicht eines Daueraufenthalts schließen lassen könnte, hätte sie auch nicht dabei.
Vielen Dank im Voraus!
(_@_)
_G_
_| |_ Georg