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Aufenthaltstitel im Pass Reise in die USA möglich (Gelesen: 3.030 mal)
LUUPA
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Nur Mut! Erst Kummer,
dann war alles gut!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel im Pass Reise in die USA möglich
02.01.2009 um 23:13:34
 
Hallo an alle Leser! Mein Mann hat den ersten Aufenthaltstitel, der bis Ende Juli 2009 gültig ist. Er wird sicherlich verlängert, da wir eine glückliche Familie mit Nachwuchs sind. Im Mai würden wir gerne in die USA reisen, um meine Verwandten zu besuchen. Ich habe der US Botschaftsseite im Internet nicht entnommen, ob ein Aufenthaltstitel für Deutschland und die Schengenstaaten überhaupt dazu berechtigt, ein Visum zu beantragen. Das wäre also meine erste Frage.
Ich nehme aber an, dass das geht und würde deshalb wissen, ob man den Aufenthaltstitel vor dem eigentlichen Ablaufdatum verlängern darf bzw. sollte, da bei Einreise im Mai die Frist vielleicht nicht ausreicht.
Hoffe auf Erfahrungsberichte oder Tipps.
Danke LUUPA
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« Zuletzt geändert: 02.01.2009 um 23:50:41 von LUUPA »  

Nur Mut! Wir hatten viel Stress und dann ging alles gut!
 
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Beppo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #1 - 03.01.2009 um 11:31:06
 
Hallo Luupa,

den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit stellen. Für die Bearbeitungszeit des Antrags wird ihm eine FB (Fiktionsbescheinigung) erteilt. Der Aufenthalt gilt für die Bearbeitungszeit weiterhin als erlaubt. Eine Einreise ist bei rechtzeitiger Antragstellung mit einer FB möglich.

Für die Beantragung des US-Visums dürfte der AT eines Schengenstaates nicht ausschlaggebend sein, sondern die Umstände des Antragstellers (Arbeit, Familie usw. /Rückkehrwilligkeit). Aber einen Antrag kann man immer stellen.

Gruß
Beppo
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.01.2009 um 11:55:11
 
Beppo hat natürlich "juristisch gesehen" völlig recht.

In der Praxis hat meine Frau letztes Jahr auch ein Besuchsvisum für die USA in Berlin incl. pers. Visainterview erhalten. Die AE für D. in ihrem Pass war dann schon imho der ausschlaggebende Faktor bzgl. Rückkehrbereitschaft etcpp.

GRüße
Jetflyer
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 03.01.2009 um 11:55:38
 
Beppo, das Problem könnte darin liegen, dass die Visavorschriften verlangen, dass der AT noch eine Mindestgültigkeitsdauer hat. Ist mir mal mit UK so gegangen - mein Mann hatte noch fünf Monate, und es gab kein Visum, weil die mehr als 6 haben wollten.
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ralf9000
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.01.2009 um 11:58:10
 
Hallo Luupa,

meine Frau war in ähnlicher Situation, deshalb ein paar Erfahrungsanmerkungen zu den bisherigen Statements:

Beppo schrieb am 03.01.2009 um 11:31:06:
Für die Beantragung des US-Visums dürfte der AT eines Schengenstaates nicht ausschlaggebend sein, sondern die Umstände des Antragstellers (Arbeit, Familie usw. /Rückkehrwilligkeit).

Indirekt sagt aber gerade der AT eines Deutsch-Verheirateten darüber einiges für die Visumstellen der USA aus ...

LUUPA schrieb am 02.01.2009 um 23:13:34:
Ich habe der US Botschaftsseite im Internet nicht entnommen, ob ein Aufenthaltstitel für Deutschland und die Schengenstaaten überhaupt dazu berechtigt, ein Visum zu beantragen.

Eigentlich hat der Aufenthaltstitel nur indirekt etwas mit der USA-Visumbeantragung zu tun. Er ist keine Voraussetzung, aber es erleichtert die positive Entscheidung ganz erheblich den amerikanischen Behörden zu zeigen, dass man in einem bzgl. Wohlstand vergleichbarem Land quasi dauerhaft lebt. Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten den Aufenthaltstitel für die Verlängerung noch vor der Visumbeantragung im Paß kleben zu haben. Du solltest bei Deiner ABH nachfragen ...
Und es hat sich auch gezeigt, dass es positiv ist, Kopien des deutschen Passes des Ehepartners und des internationalen Ehezertifikats beim Visumantrag für die USA mitzugeben.

Beppo schrieb am 03.01.2009 um 11:31:06:
Für die Bearbeitungszeit des Antrags wird ihm eine FB (Fiktionsbescheinigung) erteilt. Der Aufenthalt gilt für die Bearbeitungszeit weiterhin als erlaubt. Eine Einreise ist bei rechtzeitiger Antragstellung mit einer FB möglich.

Die Visumstellen der USA reagieren auf eine FB für den Visumszeitraum aus eigener Erfahrung nicht gerade wohlwollend, dem Visumsantrag wird dann die Situation im Ursprungsland bzgl. Rückkehrwilligkeit zugrunde gelegt und nicht die in Deutschland, i.a. dann eher negativ im Ausgang.

Grüße, Ralf.
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