Hallo Luupa,
meine Frau war in ähnlicher Situation, deshalb ein paar Erfahrungsanmerkungen zu den bisherigen Statements:
Beppo schrieb am 03.01.2009 um 11:31:06:Für die Beantragung des US-Visums dürfte der
AT eines Schengenstaates nicht ausschlaggebend sein, sondern die Umstände des Antragstellers (Arbeit, Familie usw. /Rückkehrwilligkeit).
Indirekt sagt aber gerade der
AT eines Deutsch-Verheirateten darüber einiges für die Visumstellen der USA aus ...
LUUPA schrieb am 02.01.2009 um 23:13:34:Ich habe der US Botschaftsseite im Internet nicht entnommen, ob ein Aufenthaltstitel für Deutschland und die Schengenstaaten überhaupt dazu berechtigt, ein Visum zu beantragen.
Eigentlich hat der Aufenthaltstitel nur indirekt etwas mit der USA-Visumbeantragung zu tun. Er ist keine Voraussetzung, aber es erleichtert die positive Entscheidung ganz erheblich den amerikanischen Behörden zu zeigen, dass man in einem bzgl. Wohlstand vergleichbarem Land quasi dauerhaft lebt. Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten den Aufenthaltstitel für die Verlängerung noch vor der Visumbeantragung im Paß kleben zu haben. Du solltest bei Deiner
ABH nachfragen ...
Und es hat sich auch gezeigt, dass es positiv ist, Kopien des deutschen Passes des Ehepartners und des internationalen Ehezertifikats beim Visumantrag für die USA mitzugeben.
Beppo schrieb am 03.01.2009 um 11:31:06:Für die Bearbeitungszeit des Antrags wird ihm eine
FB (Fiktionsbescheinigung) erteilt. Der Aufenthalt gilt für die Bearbeitungszeit weiterhin als erlaubt. Eine Einreise ist bei rechtzeitiger Antragstellung mit einer
FB möglich.
Die Visumstellen der USA reagieren auf eine
FB für den Visumszeitraum aus eigener Erfahrung nicht gerade wohlwollend, dem Visumsantrag wird dann die Situation im Ursprungsland bzgl. Rückkehrwilligkeit zugrunde gelegt und nicht die in Deutschland, i.a. dann eher negativ im Ausgang.
Grüße, Ralf.